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Erstes Blatt.
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General-Anzeiger
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein. ev. Amtliches Organ für SM- mÄ Kandirrris Kanan Waisenhauses in Hanau. ,
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Verantwort!. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.
Nr. 158. Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
Mittwoch den 10. Juli.
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1901
Amtliches.
Landkreis Ranau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Rothlattfseuche auf dem Gronauerhof ist erloschen. Die über das Gehöft verhängte Sperre ist aufgehoben worden.
Hanau den 8. Juli 1901.
Der Königliche Landrath.
V 7396 v. Schenck.
Zur Belohnung landwirtschaftlicher Dienstboten hat der Kreistag des Landkreises Hanau für das Jahr 1901 wiederum einen Betrag von 150 Mark zur Verfügung gestellt.
Bei Vertheilung dieses Betrages können nur solche Dienst boten Berücksichtigung finden, welche mindestens 15 Jahre in ein und demselben landwirthschaftlichen Betriebe treu gedient und in den letzten 5 Jahren eine Belohnung aus Kreismitteln nicht erhalten haben.
Etwaige Anträge auf Gewährung einer Belohnung sind unter Vorlage des Dienstbuches und eines vom Arbeitgeber ausgestellten Führungszeugnisses bis zum 1. Attgust d. Js. durch den Ortsvorstand an mich einzureichen.
Hanau den 14. Juni 1901.
Der Königliche Landrath.
A 2989 v. Schenck.
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Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Conrad Koch von Hanau, wohnhaft in Kesselstadt, wird ,nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Hanau den 6. Juli 1901.
_________Königliches Amtsgericht 5. 11246
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 heller Damen-Sonnenschirm.
Verloren: 1 großes Couvert mit Zeichnungen. 1 schwarzer Herrenrock.
Z u gel anfen: 1 schwarzweißer Hund, m. Geschl.
Vom Wasenmeister am 9. d. Mts. eingefangen: 1 rother Bastard mit weißen Abzeichen und 1 schwarzer, langhaariger Schäferhund, beide m. Geschl.
Hanau den 10. Juli 1901.
Marokkanische Gesandtschaften.
In Berlin ist eine marokkanische Sondergesandtschafr kin- getroffen und am 7. Juli von Seiner Majestät dem Kaiser empfangen worden. Geführt wird sie von dem marokkanischen Kriegsminister, dem für diesen Zweck die Eigenschaft eines außerordentlichen Botschafters beigelegt worden ist, außerdem besteht sie aus dem Chef der Leibtruppen des Sultans, drei Sekretären und vier Dolmetschern. Die Gesandtschaft ist nicht dieselbe, die kürzlich in Paris war, um nach den Streitigkeiten an der marokkanisch-algerischen Grenze freundschaftliche Versicherungen abzugeben, sondern stellt in gewissem Sinne das Gegenspiel zu der nach Paris geschickten Gesandtschaft dar.
Ueber diese hat sich der Minister Delcassè am 5. Juli in der französischen Kammer in dem Sinne geäußert, daß nunmehr der französisch-marokkanische Konflikt beigelegt und Frankreich entschlossen sei, den unversehrten Bestand Marokkos zu achten. Diese Erklärung ist sehr erfreulich; denn es sah eine Zeitlang so aus, als ob durch das Vorgehen der Franzosen im Hinterlande von Algier die marokkanische Frage bald zu ernsten Verwicklungen unter den nächstinteresstrten Mächten führen würde. Frankreich hat die Verlegenheiten Englands in Südafrika benutzt, um die Oasen im Süden von Algerien — Herr Delcaffö sagt „von Südalgerien" — zu besetzen. Dem Sultan von Marokko wurde nachgesagt, daß er die Grenzstämme gegen die Franzosen aufwiegele und so einen an der Riffküste verübten Mord eines Franzosen mit verschulde. Die deshalb erhobenen Reklamationen sind nach den Wünschen der Franzosen erledigt worden, und die nach Paris entsandte Mission bildete das Schlußstück des Streitfalles.
Die weitere Ausdehnung der französischen Macht im Nordwesten von Tafilelt wäre bei dem leicht erregbaren Fanatismus der Marokkaner kein leichtes Abenteuer, und gar ein Protektorat über Marokko, das schon einzelne Pariser Blätter verlangten, würde noch andere Mächte auf den Plan rufen.
in erster Linie England, wo sich ohne dies schon starke Besorgnisse wegen des infolge der neuern weittragenden Geschütze stark verminderten Werthes der Festung Gibraltar und weiter wegen der durch Toulon und Bizerta bedeutend verstärkten maritimen Stellung Frankreichs im Mittelmeere geltend machen. Ein französisches Protektorat über Marokko wäre ebenso auch für Spanien, Italien und schließlich auch Deutschland keineswegs gleichgiltig.
Marokko befindet sich in vieler Beziehung wirthschaftlich noch in Urzuständen, es hat im Innern noch nicht einmal Posten und Telegraphen und ist einer bedeutenden ökonomischen Entwicklung fähig. Von dieser würde uns jedes fremde Protektorat, besonders aber ein französisches, ausschließen. Unsern Interessen dient eine ruhige und friedliche Entwickelung in Marokko, ihr . mögen die feierlichen Versicherungen Delcasses gegen eine Aufrollung der marokkanischen Frage ebenso dienen, wie die über London nach Berlin entsandte marokkanische Gesandtschaft.
Hus Stadt und £and.
Hanau, 10. Juli.
* Personalien. Leutnant v. Gersdorff vomJnf.- Regt. Nr. 166 ist in der Ostasiatifchen Besatzungsbrigade, und zwar beim Stabe des 2. Ostasiatischen Infanterie-Regiments, angestellt worden.
* Mittel - Westdeutscher Stenographenbund Stolze Schrey. Am 6. und 7. d. Mts. tagte in Wetzlar die XV. Jahres-Hauptversammlung des Mittel-Westdeutschen Stenographenbundes Stolze-Schrey. Vertreten waren bei derselben 22 Vereine mit 741 Stimmen. Die Versammlung wurde am Samstag Abend durch einen Kommers eröffnet. Am Sonntag Morgen fanden unter außerordentlich großer Betheiligung die Wettschreiben statt, worauf um 11 Uhr der Königl. Seminar-Oberlehrer Herr Habermas aus Mettmann den Festvortrag hielt, zu dem über 200 Personen erschienen waren. Der Redner hatte das Thema „Ist die Stenographie eine Fertigkeit, Kunst oder Wissenschaft" gewählt und legte in 3/4ftünbiger sehr interessanter Rede dar, daß die Stenographie nicht ein Handwerk, welches von Jedermann zu erlernen ist, sondern im wahren Sinne des Wortes eine Kunst ist. Aus der darauf stattgefundenen eigentlichen Bundesversammlung ist zu bemerken, daß der seitherige Bundesvorstand in Marburg wiedergewählt wurde. An Stelle der ausgeschiedenen Verbands -Vertreter wurden Herr Königl. Eisenbahn-Direktor Kirchhoff in Fulda und Herr Lehrer Bender in Wetzlar einstimmig gewählt. Als Ort für die nächste Versammlung wurde Homburg v. d. H. bestimmt und für die nächstjährige Bundeshauptversammlung Darmstadt vorgeschlagen. Es wurde auch bekannt gegeben, daß voraussichtlich im Jahre 1903 in Frankfurt a. M. ein Stenographentag stattfindet. Dem Bundesvorsitzenden Herrn Lehrer Fenner, sowie dem Bundeskassirer Herrn Sekretär Kniese wurden in Anbetracht ihrer fünfzigjährigen rührigen Thätigkeit 2 prachtvolle von den Vereinen des Bundes gestifteten Ehrengeschenke überreicht. Am Festessen be- theiligten sich über 150 Personen.
* Die Taschendiebstähle aus dem Lomboyfest erhielten gestern vor dem Schöffengericht ein Nachspiel. Offenbar trieb hier auf dem letzten Lomboyfeste eine Taschendiebsbande ihr Unwesen, denn es wurden einer ganzen Reihe von Leuten die Portemonnaies gestohlen. Der Frau eines Schreinermeisters von Frankfurt war ihr Portemonnaie gestohlen worden, und sie hatte drei Personen im Verdacht, welche sich in ihrer Nähe umhergetrieben hatten. Die Frau und ihr Mann stellten Beobachtungen an und gingen nach der großen Spielbude in der Hauptreihe, wo das Gedränge am ärgsten war. Hier beobachteten sie ein jugendliches Gaunerpaar, wie es einem Mädchen nachdrängte, das bis dicht vor den Stand ging, um ein Loos zu nehmen. Als das Mädchen das Portemonnaie, aus dem es ein Geldstück genommen, wieder in die Tasche gesteckt hatte, faßte der eine der Burschen mit der einen Hand vorsichtig den Nock des Mädchen, mit der andern Hand fuhr er in deren Tasche*und — im selben Moment hatte ihn der auf dem Beobachtungsposten, stehende Schreinermeister am Kragen und brachte ihn auf die Polizeiwache. Der andere Langfinger hatte dicht hinter seinem Kollegen gestanden, um dessen Manipulationen zu verdecken. Als der Taschendieb auf der Polizeiwache visitirt wurde, hatte er nichts bei sich. Doch spricht dies dafür, daß eine Gesellschaft organisirt war, die ihren Raub an ein Oberhaupt ablieferte. Der Abgefaßte, der übrigens noch zu „lernen" scheint, ist der kaum 17jährige Otto Buderbach aus Hertlinghausen bei Frankenthal; er nennt sich „Weißzeughändler" und ist ganz „unschuldig." Das Gericht war anderer Ansicht und erkannte wegen versuchten Diebstahls auf 2 Monate Gefängniß.
* Wegen Betrugs hatte sich vor dem Schöffengericht zu Hanau gestern der Maurer S. von Langenselbold zu verantworten. Er war dabei betroffen worden, wie er mit einem einfachen Wochenbillet, das nur von Langenselbold nach Hanau galt, auch die Rückfahrt antrat. Es liegt aber kein Betrug vor, weil keine Vermögensschädigung beabsichtigt war, denn die Karte, die für 6 Tage gilt, wurde von dem Beschuldigten nur an 3 Tagen benutzt. Die doppelten Fahrkarten waren nämlich an der Kleinbahn vergriffen und so konnten nur einfache Fahrkarten ausgegeben werden. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
* Ein gewohnheitsmäßiger Zechpreller, der auch hier sein Unwesen trieb, befindet sich nunmehr in Kulmbach (Bayern) in Untersuchungshaft. Es ist dies ein früherer Architekt namens Otto Skibbe, der sich hier im Januar in einem Hotel unter falschem Namen einlogirte und nach Auflauf von Logis- und Zechschulden verschwand. Nach einigen Wochen tauchte er hier wieder auf und brandschatzte unter Vorlage alter Zeugnisse im Baufach thätige Personen. Jetzt sitzt er, wie schon bemerkt, in Kulmbach fest.
Aus dem Geeichtssaal.
Sitzung des Schöffengerichts vom 9. Juli 1991.
Der Metzger H. von auswärts hat hier gebettelt. Er ist nicht weniger wie 80 Mal vorbestraft. Es wird auf 3 Wochen Haft und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde erkannt. — In der Bruchköbeler Landstraße bezw. Körnerstraße treiben unberufene Schützen ihr Unwesen. Im Mai flog ein Geschoß von einem Revolver in das Gartenhäuschen in dem Anwesen Römerstraße 14 und der Schütze soll der Goldarbeiter O. gewesen sein. Er erhielt deshalb ein Strafmandat wegen unbefugten Schießens, legte aber Berufung ein und behauptet, am Himmelfahrtstage, an dem geschossen worden sein soll, gar nicht zu Hause gewesen zu sein, auch nie einen Revolver besessen zu haben. Bezüglich des Datums bestehen Zweifel und wird die Sache vertagt, weil noch Zeugen geladen werden sollen. — Der Oekonom H. ließ am Pfingstfeiertage Klee vom Acker holen und wurde wegen Vergehen gegen die Sonntagsruhe mit 6 Mk. bestraft. Der Beschuldigte befand sich in einer Zwangslage, da der Klee für ein schwerkrankes Pferd unbedingt gebraucht wurde. Die Strafe wird deshalb auf 1 Mk. herabgesetzt. Der Tagelöhner B. aus dem Kreise Gera hat hier gebettelt. Urtheil: 1 Woche Haft. — Der Landwirth W. von Mittelbuchen kaufte von einem Handelsmann ein Loos der Hess. Landeslotterie. Der Spielbetrag war ihm etwas zu viel und er verkaufte die Hälfte des Looses an seinen Kollegen G. Bei der Ziehung wurde das Loos mit 3000 Mk. gezogen. Die Beiden sind nun wegen Lotterievergehens angeklagt und erhalten je 30 Mk. Geldstrafe. — Der Schlosserlehrling S. erhielt wegen zweimaliger Versäumung des Fortbildungsunterrichts zwei Strafmandate. Der Lehrling erhob Widerspruch, weil er für seinen Meisterin Nauheim thätig und eine Entschuldigung ihm nicht möglich war. Das Gericht führt aus, nach dem Ortsstatul müsse die Bestrafung des Lehrlings erfolgen, erkennt aber auf das geringste Strafmaß von 2 Mk. — Ein Fuhrunternehmer hatte einem Arbeiter einen Koffer zurückbehalten. Als er denselben nach einiger Zeit revidirte, fehlte darin ein Hut, den der Tagelöhner L. sich angeeignet hatte. L. erhält einen Tag Gefängniß. — Ter 22 Jahre alte Moritz Wolfgang Kienle von Nürnberg nennt sich von Beruf „Rennfahrer". Er muß keine sonderlichen Geschäfte gemacht haben, denn er kam Ende Juli mittellos hier an, quartierte sich bei dem Gastwirth P. ein, machte eine Zeche von 11 Mk. und konnte sie nicht bezahlen. In einem Kurzwaarengeschäft nahm er für 10 Mk. Waaren, bei einem Schuhhändler ein paar Schuhe. Er gab falsche Namen an und operirte in der Weise, daß er außer den alsbald mitgenommenen Waaren auch solche bestellte, welche per Nachnahme nachgesandt werden sollten. Auf der Gummifabrik suchte er als „Fahrradhändler" Waaren herauszuschlagen, hatte aber kein Glück. Urtheil: 1 Monat Gefängniß, weil noch keine Vorstrafen vorhanden sind und der Angeklagte in Noth gewesen ist. — Eine auf eine noch schwebende Strafsache Bezug habende Privatklage wird unter Ausschluß der Oefsentlichkeit verhandelt.
Hurm-rer VerLinsuachrichieu
für Mittwoch den 12. Juli.
Evang. Männer- und Jünglingsverein: Posaunenblasen (Evang. Vereinshaus).
Kaufmännischer Verein Hanau: Generalversammluug im Restaurant
Mohr.
Gesellschaft „Treu beim Alten": Zusammenkunft in der „Brauerei
Orschler".
Turn- u. Fechtklub: Fechten und Turnen der Männerabtheilung.
Arends'scher Stenographenverein .Apollobund" (Gasthaus „z. Grafen Philipp Ludwig"): Vereinsabend.
Hanauer Kriegerverein: Monatsversammlung im „Löwengärtchen. Gesangverein „Tonblüthe": Singstunde in der .Stadt Bremen".
Thaler-Klub: Zusammenkunft in den .3 Hasen".
Christlicher Arbeiterverein: Gesangstunde im Vereinslokal „zum Ele«
phanten".
Hanauer Schützenverein: Vereinsabend im „Restaurant Mohr." Handwerker-Bezirksverein: Zusammenkunft in der „Allemania .
Freiwillige Feuerwehr: 1. Komp, im „goldnen Herz"; Steiger-KorpS in der „Brauerei Beck'.
Männerabtheilung der Turngemeinde: Turnen.
Mrsteigerungs- eie. Kalender
für Donnerstag den 11. Juli.
Vormittags 11 Uhr wird Termin zur Vergebung der Arbeiten betr. Herstellung von rund 1000 qm Chaussirung des Landweges in Langendiebach, auf dem hiesigen Landesbauamt anberaumt (s. Nr. 152 „Han. Anz.").