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Zweites BLâ

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Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Einrückuttgsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklameniheil die Zeile 25 Pfg,, für Auswärts 35 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für AM- nnd Knndilreis Kansn.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 263

Bezirks-Fernsprecbanslbluß Nr. 98.

Samstag den 9. November

Bezirks-Fernsprechanschlnß Nr. 98. 1901

WLM

Amtliches.

Stadtkreis ßanau.

BLlaWtm^chuuqen des Oberlüirqermeisteramtes. Bekanntmachung.

Für die mit Ende d. Js. ansscheidenden bezw. bereits aus­geschiedenen nachgenannten Mitglieder der Stadtverordneten- Versammlung sind Ergänzung? wählen vorzunehmen:

III. Wahlabtheilimg:

BierLrauereibesi^r Friedrich Ba ader, Kaufmann Adam H o cf, Fabrikant Fri edrich Körner, Lehrer Heinrich Wolff;

II. Wahlabtheilrmg:

Kaufmann Jakob Fritz, Holzhändler Philipp Müller, Kaufmann Julius Schwabe,

Fritz Weber;

I. Wahlabtheilttng:

Fabrikant Karl Kehl jun.,

Kaufmann Wilhelm Schroeter,

Fabrikant Karl Spatz,

Julius S 1 einheuer.

Außerdem ist in der I. Wahlabtheilung eine Ersatzwahl vorzunehmen für den in Folge seiner Wahl zum Stadtrath aus der Stadtverordneten-Versammlung ausgeschiedenen Fabri­kanten Karl König und zwar auf eine Wahlzeit bis Ende 1905.

Die Wahlen finden wie folgt statt:

Die Wähler der III. Abtheilung wählen am Montag den 18. November, Dienstag den 19. November und Donnerstag den 21. November d. Js., täglich von vormittags 10 Uhr bis mit­tags 1 Uhr und nachmittags von 4 Uhr bis abends 8 Uhr und zwar die Wähler, deren Name mit den Buchstaben A bis K beginnt, im unteren Saale, die Wähler, deren Name mit den Buch­staben li bis Z beginnt, im oberen Saale des Neustädter Nathhauses.

Die Wähler der II. Abtheilung wählen am Montag den 25. November d. Js., von vor­mittags 10 Uhr bis mittags 1 Uhr und nach­mittags von 4 Uhr bis abends 8 Uhr im unteren Saale des Rathhauses.

Die Wähler der I. Abtheilung wählen am Dienstag den 26. November, von vormittags i0 Uhr bis mittags 1 Uhr im unteren Saale des Rathhauses.

Zur I. Wahlabtheilung gehören die in der Liste der Stimmberechtigten verzeichneten Wähler, welche an direkten Steuern (Staats- und Gemeindesteuern zusammengerechnet) in der Stadt Hanau 1211,90 Mk. und mehr,

zur IL Wahlabtheitung Diejenigen, welche mehr als 188 Mk. bis einschl. 1211,30 Mk. und

zur III. Wahlabtheilung Diejenigen, welche 186,50 Mk. und weniger entrichten.

Die Vorschrift im § 18 der Städte-Ordnung kommt für oie diesmaligen Erqänzungswahlen nicht in Anwendung, weil in jeder der drei Wahlabtheilungen noch mehr als die Hälfte der nicht ausscheidenden Stadtverordneten Hausbesitzer sind.

Wahlberechtigt und wählbar sind nur diejenigen Personen, welche in der Liste der Stimmberechtigten verzeichnet sind.

Wir laden hierdurch die Stimmberechtigten zur Theilnahme in den Wahlen ein.

Hanan den 30. Oktober 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschu s.

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche für das Quartal OktoberDezember d. Js. ihre Steuern und Schulgeld noch nicht be­zahlt haben, werden in ihrem eigenen In­teresse dringend ersucht, dieselben nunmehr baldigst an die Steuerkasse zu entrichten.

Mit dem 15. d. Mts. läuft der Zahlungstermin ab, auschliehend hieran wird bestimmungsgemäß mit der kosten­pflichtigen Zwangsbeitreibung begonnen.

Jristgefnche müssen, wenn dieselben Be­rücksichtigung finden sollen, gehörig be­

gründet, vor Ablauf des Jättigkeits- termins eingegangen fein.

Die städtische Steuerkaffe befindet sich Markt 16, Zimmer 6 und 7, zu ebener Erde.

Hanau den 1. November 1961.

Stadtkafse. 18360

Handelsregister.

1. Neu eingetragen ist die Firma Jacob Loeb in Hanau und als ihr Inhaber der Kaufmann Jacob Loeb in Frankfurt a./M. Dem Kaufmann Fritz Speyer in Frank- surt a./M. ist Prokura ertheilt.

2. Bei der Firma G. Ph. Wilhelm Wörner in Hanau ist eingetragen worden : Der Weißbindermeister Johann Philipp Wilhelm Wörner in Hanau ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 23. Oktober 1901 begonnen.

3. Bei der Firma Hanauer Diamautschleiferei Lust & Co. in Hanau ist eingetragen worden: Offene Handels­gesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. Oktober 1887 begonnen.

4. Bei der Firma E. 21. SaueerotLe, Cigarren-Versand- geschäft für kath. Geistlichkeit Deutschlands in Hanau, ist eingetragen worden: Der Zusatz Cigarren-Versandgeschäft für kath. Geistlichkeit Deutschlands fällt nach Erklärung des Geschäftsinhabers weg.

5. Gelöscht sind folgende Firmen:

a. A. Saueerotte in Hanau,

b. N. Nies daselbst,

c. C. G. Haub in Hanau.

Hanau den 2. November 1901.

Königliches Amtsgericht 5. 18713

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Vorstandes tritt der II. Nachtrag zum Kassenstatut am 11. November d. Js. in Kraft.

Nach demselben ist für ausscheidende Mitglieder stets der volle Wochenbeitrag zu entrichten, wenn für die betreffende Woche noch kein Beitrag zur diesseitigen Kasse gezahlt ist.

Die Woche beginnt am Sonntag und endigt am Samstag. Hanau den 9. November 1901.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.

Müller, Vorsitzender.

Statuten sowie Nachträge sind auf der Kasse kostenfrei zu haben. 18688

Die Einheitsmarkc.

Die von der Neichspost-Verwaltung ausgehende Anregung in Deutschland einheitliche Werthzeichen einzuführen, ist in Württemberg auf fruchtbaren Boden gefallen und hat zu einem Uebereinkommen zwischen der Reichspost-Verwaltung und der Königlich württembergischen Post-Verwaltung geführt, das vor einigen Tagen imReichs-Anzeiger" veröffentlicht wurde. An die Stelle der bisherigen Post-Werthzeichen für den allgemeinen Verkehr treten danach vom 1. April 1902 an einheitliche Post- Werthzeichen für das Gesammtgebiet der beiden Verwaltungen mit dem VordruckDeutsches Reich". Die Einrichtung soll in allen Theilen derart eingeführt werden, daß die reichsver­fassungsmäßige Selbständigkeit der württembergischen Post- Verwaltung insbesondere in finanzieller Beziehung erhalten bleibt.

Die werbende Kraft des nationalen Gedankens, die wie es die Thronrede vom 24. Februar 1867 aus sprach Deutschland auf Wegen zu seinen Zielen führt, die wir nicht ahnen noch voraussehen," hat sich in dieser Abmachung Dank dem Entgegenkommen der württembergischen Staatsregierung in erfreulicher Weise bethätigt. Gerade deswegen wird dieser Schritt in allen vaterländischen Kreisen mit Genugthuung be­grüßt werden. Aber auch für die Verkehrs-Beziehungen zwischen Württemberg und dem übrigen Deutsschland ist das Ueberein- kommen von der größten Bedeutung; es wird im täglichen Verkehre gute Früchte tragen zum Segen der Allgemeinheit. Die Geschichte der Post-Verträge und insbesondere der Welt­post-Verein beweisen schlagend, daß die Staaten am Besten fahren, die sich den gegenseitigen Verkehr erleichtern.

Wenn das Uebereinkommen in Kraft getreten ist, dann wird in Deutschland nur noch Bayern eigene Marken haben. Hier haben leider partikularistische Strömungen einen größern Einfluß, als ihnen zukommt. Sie haben cs verstanden, mannen wichtigen und gedeihlichen Fortschritt des Landes

zu verhindern. Daß die Frage, welche äußeren Zeichen die Freimarken tragen sollen, ob das besondere Hoheits­zeichen des Landes oder den idealen Kopf der Germania, mit dem bayerischen Post-Reservairechte etwas zu thun habe, wird kein Bayer ernstlich behaupten können, um so^ weniger, als auch in Württemberg trotz der einheit­lichen Marke der Kern des in der Verfassung gewähr­leisteten Pöst-Reservatrechts nicht angetastet worden ist. Ge­radezu thöricht ist der non einigen partikularistischen Blättern genährte Glaube, daß Preußen der bayerischen Selbständigkeit an den Kragen wolle. Es lohnt nicht der Mühe, Preußen dagegen zu vertheidigen, aber es mag doch darauf verwiesen werben, daß das preußische Staatsministerium mit der Ein- Heitsmarke nichts zu thun hat. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit der dazu berufenen Reichsbehörde, und es ist selbstverständlich, daß dieser Behörde ebenso wie Preußen der Gedanke völlig fern liegt, jenen wirthschaftlichen Fortschritt Bayern aufzuzwingen.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Einheitsmarke auch einmal in Bayern einziehen wird; denn wir leben im Zeit­alter des Verkehrs. Selbst der leidenschaftlichste Partikularist wird dann der bayerischen Sondermarke keine Thräne nach­weinen, ebenso wie die Einführung der Pickelhaube und der Reichskokarde innerhalb der blauweißen Grenzpfähle immer mehr gewürdigt werden, weil sich ihre Vorzüge und ihre Un­gefährlichkeit in Bezug auf die Selbständigkeit Bayerns in­zwischen zu deutlich gezeigt haben.

Der Kaiser über die Thätigkeit der NMMoslvcrumlUmg.

W. Berlin, 8. Novbr. Der Kaiser richtete folgenden Erlaß an den Reichskanzler: Aus dem mir vorgelegten Berichte über die Ergebnisse der Reichspost- und Telegraphen­verwaltung während der Etatsjahre 1896 bis 1900 habe ich mit Befriedigung erfahren, daß auch in diesem Zeitabschnitt an der Ausgestaltung des Post- und Telegraphenwesens rüstig weitergearbeitet worden ist. Mit Interesse habe ich namentlich von den Zahlen Kenntniß genommen, in denen die außer­ordentliche Entwickelung des Fernsprechwesens zum Ausdruck kommt, und daraus gern ersehen, daß die Verwaltung mit Erfolg bemüht gewesen ist, die Vortheile dieses Verkehrsmittels auch dem platten Lande zu erschließen. Auch auf dem Gebiete unserer Verkehrsbeziehungen zum Auslande und zu den Schutz­gebieten sind werthvolle Fortschritte zu verzeichnen. Ich rechne dazu namentlich die bessere Ausgestaltung der regelmäßigen kurzfristigen Post-Dampfschiffverbindungen mit Ostasien, Austra­lien, Ostafrika und in den chinesischen Gewässern, sowie der Begründung und Beförderung deutscher unterseeischer Telegraphen­verbindungen nach fernen Ländern, mit denen in den letzten Jahren ein vielversprechender Anfang gemacht werden konnte. Daß die Reichspostverwaltung den im Auslande befindlichen Angehörigen des Heeres und der Marine werthvolle Dienste hat leisten können, gereicht mir zur besonderen Befriedigung. Die nach Ostasien entsandte Feldpostexpedition hat den im fernen Osten kämpfenden Truppen den regelmäßigen Verkehr mit dem Vaterlande ermöglicht. Die Zahlen der von den Marineschiffposten vermittelten Postsendungen zeigen, in wie hohem Maße durch ihre Einrichtung dem Bedürfnisse der im Auslande befindlichen Mannschaften der Kriegsflotte entsprochen worden ist. Daß auch das finanzielle Ergebniß der Reichspost- und Telegraphenverwaltung trotz der erheblichen Steigerung der Aufwendungen für den Ausbau des Fernsprech- und Tele­graphennetzes ein befriedigendes gewesen ist, habe ich gern er­sehen. Ich ermächtige Sw, allen Betheiligten für ihre treue, erfolgreiche Arbeit meinen Dank auszusprechen.

Lik Köge Her ütiil^ti! WWmdmg.

W. Wien, 8. Novbr. Im Unterrichtsministerium sand die abschließende Konferenz in der Angelegenheit der Neu­regelung der deutschen Schulorthographie statt. Der Unter­richtsminister stellte fest, daß die seitens Oesterreichs geltend gemachten Anträge und Wünsche in Berlin bei den gemeinsamen Berathungen der Delegirten der verbündeten deutschen Re­gierungen unb Oesterreichs volle Würdigung fanden und daß die Beschlüsse der Berliner Konferenz mit den Forderungen der österreichischen Enquete in allen wesentlichen Punkten in Einklang gebracht würben. Der Minister führte einige Schreib­weisen aus und theilte mit, er habe auf das auf diplomatischem Wege erfolgte Ersuchen die Beschlüsse der Berliner Konferenz anerkannt. Ueber den Zeitpunkt der Einführung der neuen Rechtschreibung sei noch keine Entscheidung getroffen. Er be­absichtige zu diesem Zwecke einen besonderen Ausschuß einzu­setzen. Die Nilsgabe der österreichischen Regelbücher werde