Erstes Blatt
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Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
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Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Bezirks-Fernsprechanschlnß Nr. 93.
1901
Amtliches.
Stadtkreis Ranau.
Der Bahnübergang der Sieinheimerstratze der Bahnstrecke Hanau-Ost bis Hanau-West ist für die Zeit vom 13, d. Mts., vormittags 6 Uhr, bis zum 14, d. Mts., abends 6 Uhr, für ben Fuhrwerksverkehr gesperrt, da Gleisreparaturen vorgenommen werden.
Hanau den 7. August 1901.
Königliche Polizei-Direktion.
P 6828 I. B.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Ansschreibe»!.
Am 5. d. Mts. mittelst Einsteigens hierselbst gestohlen: 1, ein kleines Oelgemälde, eine Winterlandschaft darstellend, mit einem 8 cm breiten, schwarzen Ebenholzrahmen,
2. eine kleine viereckige Weckeruhr (Standuhr) Holzgehäuse mit Silberbeschlägen,
3. ein kelchartig geformter Aschenbecher,
4. ein Gruppenbild in oberbaperischcr Tracht nebst Ständer und
5. ein Feuerzeugbehälter von rothem Metall mit Stickereieinlage.
Gesammtwerth ca. 100 Mark.
Um Nachforschungen und Nachricht wird ersucht.
Das unterm 22. v. Mts. hierselbst gestohlene Fahrrad (s. Ausschreiben vom 24, Juli d. I., J.-Nr. P 4613/01) ist wieder zur Stelle gebracht worden, dagegen ist der bis jetzt noch unbekannte Thäter nicht ermittelt.
Hanau den 7. August 1901. J.-Nr. P 6823/01 Königliche Polizei-Direktion.
Landkreis Ranau.
VclanntmachuiiM des Königs. Landrathsamtes.
Polèzciverordmmg
Über Msrâruckrvorriâtungan.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Laudesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses für den Bezirk des Landkreises Hanau folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1*
Als Druckmittel bei Vrerpresfionen darf nur reine atmosphärische Luft oder flüssige Kohlensäure verwendet werden.
.§ 2.
Die als Druckmittel zu verwendende Luft ist aus dem Freien zuzuführen. Die Zuführung der Luft hat durch ein bis ins Freie geleitetes Rohr zu erfolgen, welches an seinem äußersten Ende mindestens 5 in von Mist- und Dungstätten, Aborten, Kanalöffnungen und anderen übelriechenden Plätzen entfernt sein muß.
8 3.1
Die Rohre, durch welche das Bier beim Zapfen fließt (Bierleitungsrohr, Stocher, Krahn), müssen überall aus reinem Zinn oder aus reinem Kautschuck hergestellt sein.
8 4.
In dem Bierleitungsrohre muß eine 30 cm lauge Glasröhre eingeschaltet sein, die an jedem Ende durch Verschraubung fest und dicht in eine Stopfbüchse eingefügt und mit dem Bierleitungsrohr verlöthet ist. An der Stopfbüchse muß je eine mindestens 3 mm weite Oese angebracht sein, sodaß durch eine amtliche Plombe die Entfernung der Glasröhre verhindert werden kann.
§ 5.
Sämmtliche Bierleitungen müssen so eingerichtet sein, daß sie an eine Wasserleitung angeschlossen werden können.
8 6.
Die Bierdruckvorrichtungen, insbesondere diejenigen Theile derselben, welche mit dem Bier in Berührung kommen, sind stets in reinem Zustande zu erhalten. Die Reinigung hat innerhalb 7 Tagen mindestens einmal mittelst einer heißen starken Soda- oder Aetznatronlösung und Nachspülens mit wenigstens 10 Liter reinen kalten Masters stattzufinden. Wo Wasserleitung vorhanden ist, muß das Nachspülen durch Anschluß der Bierleitung an die Wasserleitung ausgeführt werden.
8 7.
Solche Bierdruckapparate, welche den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, sind mit den Letzteren spätestens bis zum 1. Oktober d. Js. in Einklang zu bringen.
8 8. .
Die Wirthe sind verpflichtet, die vorhandenen, abgeänderten und jeden neuaufgestellten Bierdruckapparat binnen 1 Woche der Ortspolizeibehörde anzumelden. Die Behörde prüft den ordnungsmäßigen Zustand.
8 9.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 (dreißig) Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 (drei) Tagen bestraft, sofern nicht nach § 368 Nr. 6 des St.-G.-B. eine höhere Strafe verwirkt ist.
8 10.
Die Polizeiverordnung tritt am 1. Oktober 1901 in Kraft.
Hanau den 23. April 1901.
Der Königliche Landrath.
A 2122 v. Schenck.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Die von uns berichtigte Liste der bei den Stadtverordnetenwahlen Stimmberechtigten liegt nach § 22 der Städteordnung vom 15. bis zum 30» August d. Js., vormittags von 8 bis 12*/» Uhr und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, im Rath- Haus, Zimmer Nr. 2, offen. Während dieser Zeit kann jeder Stimmberechtigte gegen die Nichtigkeit der Liste bei uns Einspruch erheben.
Hanau den 6. August 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 12925
Mit dem 15. d. M. läuft der Zahlungstermin für Steuern und Schulgeld pro II. Quartal ab und wird hieran an fchließend mit Mahnung und Zwangsvollstreckung gegen die Säumigen vorgegangen.
Fristgesuche können nur Berücksichtigung finden, wenn sie vor Ablauf des Fälligkeitstermins eingegangen und gehörig begründet sind.
Auf die auf Seite 4 des Steuerzettels augeführten Bestimmungen — besonders auf Nr. 3, 4 und 7 — wird aufmerksam gemacht.
Die städtische Steuerkaffe befindet sich Markt 16, Zimmer 6 und 7, zu ebener Erde.
Hanau den 1. August 1901.
Stadtkasse. 12567
Grundstücksverkanf.
Die zu dem Nachlaß des verstorbenen Schuhmachers Wenzel Tilychter von Bergen gehörigen Grundstücke Kartenblatt K K Nr. 38, 39 und 94 „an der Kirchgaste" der Gemarkung Bergen von zusammen 3 ar 29 qm Flächengehalt sollen Samstag ven 10. d. Mts., vormittags 11 Uhr, im Rathhaussaal zu Bergen öffentlich meistbietend unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen verkauft werden.
Hanau den 2. August 1901.
Reinhardt, Domänen-Nentmeister. 12754
Erledigung.
Unsere Bekanntmachung vom 29. Juli d. Js., betr. die Auffindung von Silbergegenständen in der hiesigen städtischen Anlage nehmen wir als erledigt hiermit zurück.
Darmstadt den 2. August 1901.
P 6771 Großherzogliches Polizeiamt.
Gefundene und verlorene Gegenstände x
Gefunden: 1 Fuhrmanns-Ledertasche mit den Buchstaben H. A. und mit zwei gelben Platten mit Pferdeköpfen. 1 Monogramm E. B. mit rothem und weißem Stickgarn und 2 Schnürriemen. 1 hundert und 1 zwanzig Gramm-Gewichts- stein. 1 Portemonnaie mit 2,68 Mk. Inhalt.
Verloren: Vor ungefähr 4 Wochen 1 Damen-Sounen- schirm mit silbernem Griffchen. Am 7. d. Mts. 1 goldene Damenuhr mit schwarzer Kette. 1 weiße Damenweste.
Hanau den 9. August 1901.
Kus Stadt und Land.
Hanau, 9. August.
* Glockengeläute. Aus Anlaß des Ablebens Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich wird seit gestern von 12—1 Uhr mittags in der vorgeschriebenen Weise geläuet.
* Militärisches. Das Abkochen des Ulanen-Regi- ments auf dem Exerzierplätze, eine Vorübung zum Manöver, ging bereits gestern Mittag vor sich.
* Für den Fuhrwerksverkehr gesperrt. Laut amtlicher Bekanntgabe bleibt der Bahnübergang der Stein- hcimerstraße der Bahnstrecke Hanau-Ost bis Hanau-West für die Zeit vom 13. d. M., vormittags 6 Uhr, bis zum 14. d. M., abends 6 Uhr, für den Fuhrwerksverkehr gesperrt, da Gleisreparaturen vorgenommen werden.
* Das Gau-W ettturnen des Maingaues ist nunmehr auf den 18. d. M. verlegt worden.
* Erfreulich. Die Wiener Knnstfirma Gerlach & Schenk (beide Inhaber sind Hanauer) hat ihre Kunstoriginale für 180 000 Mk. der Stadt Wien verkauft.
M. Gewerbe- und Handwerker-Verein Hanau. Die Kurse für gewerbliche Buchführung re. sind in vollem Gange, besonders der erste Kursus wird pünktlich von den Theilnehmern besucht und daselbst mit Eifer gelernt. Wir' wollen hier an dieser Stelle aufmerksam machen, .daß nicht allein die Handwerksmeister, welche Vereinsmitglieder sind, ihre Angehörigen und Verwandten zu den Kursen anmelden können, sondern auch diejenigen Handwerker und Geschäftstreibende, welche nicht dem genannten Vereine angehören, sich mit ihren Angehörigen an den Kursen bethèiligen können und die gleichen Vortheile dabei genießen. Durch noch regere Betheiligung wird das Honorar, welches jetzt schon mäßig ist, noch billiger. Wir haben dieser Tage in einer auswärtigen Zeitung gelesen, daß z. B. in Düsseldorf und anderen Städten sich die Handwerker-Vereine mit Frauen, Söhnen und Töchtern an Buchführungskursen rc. mit über 100 Personen betheiligen. Anderwärts ist man eben praktisch und benutzt die Gelegenheit. Für den Handwerker und Geschäftsmann ist eine geregelte einfache Buchführung, mit Abschluß und Bilanz", ebenso unerläßlich, wie für den großen Kaufmann und Fabrikanten; er muß stets von dem Stande seines Vermögens und seines Geschäfts genau unterrichtet sein, was leider bei vielen Leuten nicht der Fall ist. Am Schluffe des Jahres muß er genau wissen, ob er bei seinem Geschäftsbetriebe gewonnen oder verloren hat, auch bei seiner Steuereinschätzung ist jährliche Bilanz gar nicht zu entbehren. Denjenigen Interessenten, welche sich also für die gute Sache interessiren, wird durch den Leiter der sämmtlichen Kurse, Herrn Handelslehrer Ra mb, Krämerstraße 31, gern Aufklärung ertheilt und nimmt derselbe sowie der Vorsitzende des Vereins, Herr K. Müller, (Alemannia), täglich Anmeldungen entgegen.
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- y. Langendiebach, 7. August. (Silberne Hoch- ze it.) Der hiesige Kriegerverein hat seinem früheren' langjährigen Vorsitzenden und jetzigen Ehrenpräsidenten, Herrn Fabrikant Heinrich Brüning zu Hanau, anläßlich der Feier seiner silbernen Hochzeit am gestrigen Tage von der Ulanen- kapelle ein Morgenstündchen darbringen lassen. Herr Brüning war durch diese Ovation seitens des hiesigen Kriegervereins sehr überrascht und hat durch die Deputation, welche gleichzeitig mündlich die Glückwünsche übermittelte, dem genannten Verein seinen herzlichsten Dank aussprechen lassen. Was Herr Brüning für unseren Verein, welchem er heute noch das größte Interesse entgegenbringt, gethan hat, können wir Mitglieder nur beurtheilen. Deshalb wollte der Verein durch diese kleine Ehrenbezeigung seinen Dank dokumentiren. Möge es Herrn Brüning und seiner Gemahlin vergönnt sein, dereinst auch die goldene Hochzeit feiern zu können, das ist der Wunsch der Langendiebacher Kameraden.
H. Ravolzhausen, 9. August. (V ersammluu g.) Am nächsten Sonntag den 11. d. M., nachmittags 3 Vs Uhr, findet hierselbst eine Wanderversammlung des Hanauer Bienenzüchtervereins statt. Sammelpunkt ist auf dem Bienenstand - des Herrn Krieg. Auf der Tagesordnung steht: „Anschluß an die Landwirthschaftskammer". Zu zahlreichem Besuch sei hiermit höflichst eingeladen.
•> Oberrodenbach, 9. August. (Verschoben.) In-' folge des Trauerfalles im deutschen Kaiserhause durch das Hm- scheiden der Kaiserin Friedrich muß die auf nächsten Sonntag fallende Kirch weih feier auf 8 Tage verschoben werden und findet dieselbe also am darauffolgenden Sonntag den 18. und Montag den 19. August statt.