'Erstes Blatt.
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General-Anzeiger.
^.-^ ta ^^ m ^ Nilins Organ für Stadt- und Zaudkreis KssW.
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Für 6t«bt« und Landtrei- Hanau 10 Pfg die fârfi- gstfpâu« Petttzeil« oder deren Raum, für AuSwâNs 15 Pfg-, im Reklamenrheit die Zeit« 25 Pfg., für Auswärts 85 Pfg.
Watfiahavle« in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnechm» brr Sonn- und Fetertag«, mit beürtristischrr Beilage
Vmmtwvrtl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 58.
Amtliches.
Stadtkreis Dan au.
Unter dem Geflügel des Kreisboten Daniel, Parade- platz 1, und des Spenglers und Installateurs Amend, z-lankfurterstlaße 18, hier ist die Geflügelcholera fe|igifteUt worden.
Hanau den 8. März 1901.
Königliche Polizei-Direktion.
3. A.: gez. Valentiner, Reg.-Assessor.
Gcfundcnc und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 schwarzer Sammetgürtel mit weißem Schloß, 1 Trauring, gez. A. H. 21. 10. 1891, 1 Wasserthermometer-Luftpumpe.
Zugelaufen: 1 schwarzer Dachshund, w. Geschl.
Hanau den 9. März 1901.
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die Nichtbefolgung der Verpflichtung der Gewerbeunternehmer, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, die eine von der Gemeindtb.Hörde oder vom Staate als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichenfalls von der zuständigen Behörde festzus tzende Zeit zu gewähren (§ 120 Abs. 1 der Gewerbeordnung) konnte vor Erlaß der Gewerbeordnungs-Novelle vom 18. Juni 1891 nach § 147 Ziffer 4 a. a. O. nur bestraft werden, wenn der Gewerbeunternehmer zuvor von der Behörde aufgefordert worden war, dieser Verpflichtung nachzukommen und der Nachweis, daß dies geschehen sei, zu den Akten gebracht worden war. Nach Erlaß der Novelle vom 1. Juni 1891 (S 150 31 ff er 2 a. a. O) ist dies nicht mehr die Voraussetzung für die Bestrafung der Gewerbeunternehmer, die den von Ihnen beschäftigten gewerblichen Arbeitern die zum Besuche einer obligatorischen oder freiwilligen Fortbildungsschule erforderliche freie Z it nicht gewähren.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. V.: Lohmann.
Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hanau den 2. März 1901.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 4063
Feuilleton
Stadttbeater in Danau.
Hanau, 9. März.
Die letzte Hälfte unserer Theaterspielzeit erhält durch die Benkfizvorstellungen für die Mitglieder der Bühne ihren ganz besonderen Reiz. Mehr oder minder von der Gunst des Publikums ausgezeichnet, bringt uns jede neue Wole einen solchen Ehrenabend des damit bevorzugten Künstlers oder der Künstlerin. Jedes sucht in der Auswahl des Stückes den Geschmack der Theater-Besucher zu treffen und hofft, daß ein wohlbesetztes Haus der Lohn für die entfaltete künstlerische Thätigkeit sein werde. In dieser althergebrachten Sitte steckt noch so ein Stückchen Poesie des Künstlerlebens, und wenn sie auch mancher Hoffnung die Enttäuschung bringt, so wird doch an den mittleren und kleineren Bühnen, die keine Jahresspieldauer haben, an dieser liebgewordenen Gewohnheit zäh festgehalien. Der Benesizabend dieser Woche brachte einem jungen Darsteller die verdiente Ehrung, der durch die natürliche Frische und Lebendigkeit seines Spieles ungemein sympathisch wirkte, den wir leider aber auch mit Schluß der Saison wieder verlieren, denn Herr B a r t a k kehrt an die Stelle
seiner früheren Wirksamkeit, an das Residenztheater nach Wiesbaden zurück, dessen künstlerischer Leiter, Htrr Direktor Dr. Rauch die gestrige Vorstellung durch sein prächtiges, Dar- stellungstalent auf das Beste unterstützte. Zur Aufführung gelangte ein hier noch nicht bekanntes Lustspiel von Henrik Christiernson, „Dolly", in deutscher Uebersetzung von Emil Jonas. Die Handlung des Stückes ist etwas naiv, sonst ganz hübsch erfunden und mit einem recht gesunden Humor durchtränkt. Die Figuren sind mit Frische gezeichnet uud der Dialog etwas pickant zugespitzt. Das leichte fröhliche Künstlervolk der Maler gibt eine recht gute Staffage zu den Vorgängen, die zwar keinen Anspruch auf Originalität erheben können, in
Samstag den 9. März
Bekanntmachung.
Die Hcbcliste über die Beiträge der Handwerkskammer für das Jahr 1900 liegt vom 11. d. M. ab zwei Wochen lang im Zimmer Nr. 13/14 des Rachhauses aus. Einsprüche sind binnen einer Frist von vier Wochen, beginnend mit dem ersten Tage, nach Ablauf der Auslegungs- srist bei uns anzubringen.
Die Beiträge werden durch besondere Boten abgeholt.
Hanau den 6. März 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 4044
Am Montag dcn 11. März 1901, nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Nathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitig- keiteit, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 8. März 1901.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Bulle. 4062
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in dcr Stadt Hanau belegene, im Grundbuche von Hanau Band 58 Artikel 3272, Fol. 242, zur Zeit der Eintragung des Ver- stngerungsvermerkes auf den Namen des Fabrikanten Georg Noth und dessen Ehefrau Katharina, geb. Welsch, zu 304
Hanau, eingetragene Grundstück EE ^ Mühlthorweg 14 und Nhönstraße Nr. 1, Wohnhaus mit Hofraum, 4 ar 58 qm, am
10. Mai 1901, vormittag- 9 Uhr durch daS unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18 — Zimmer Nr. 14 versteigert werden.
Hanau den 5. März 1901.
Königliches Amtsgericht 2. 4081
Der gegen den Taglöhner Michael Seipel von Großauheim am 22. Februar 1901 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgezogen. Aktenz. 2. I. 1105/1900.
Hanau den 8. März 1901.
Der erste Staatsanwalt.
I. V.: v. Jbell. 4095
ihrem Ausbau aber doch ganz gut zu unterhalten vermögen, da der Verfasser für wirksame, drollige Situationen gesorgt hat. Was uns an dem Stücke besonders gefallen hat, ist, daß es keine Zerrbilder von Menschen enthält, es sind fast durchweg gute Charaktere, deren nach der komischen Seite hin etwas vergröberte Schwächen in amüsanter wirksamer Weise der heiteren Handlung dienstbar gemacht sind. In die Mitte der Handlung hat der Verfasser in „Dolly" ein junges Mädchen gestellt, das seine Mutter früh verloren und den Vater nie gekannt hat. Die Vorgänge des Lustspiels üben ausgleichende Gerechtigkeit und Edelmuth, sie lassen Dolly ihren Vater in einem Grafen finden, der seine leichtsinnige lustige Vergangenheit in drückendem Ehejoch schwer büßen muß und sorgen ihr auch für einen braven Gatten, den sie in dem Maler Stolpe findet, der ihr in den Kinderjahren ein väterlicher Freund und Erzieher war. Die Darstellung unter der Regie des Herrn Gehrmann war flott und lebendig, die Einzelleistungen vortrefflich. In dem geschätzten Gaste des Abends fand der Graf Schütte einen Darsteller, wie er amüsanter und humorvoller kaum gedacht werden kann. Der bis in das Feinste ausgeführten Leistung des Herrn Direktor Dr. Rauch fehlte selbstverständlich auch die allgemeine Anerkennung des Publikums nicht, die sich in stürmischen Beifallsbezeugungen äußerte. In dem Maler Stolpe fand Heer B a r t a k eine recht dankbare Aufgabe, die von dem sympathischen Darsteller mit seinen schönen Mitteln auf das Beste gelöst wurde. Dem freundlichen Empfang folgte am Schluffe eine ganze Reihe herrlicher Blumenspenden, die Zeugniß gaben von der Beliebtheit des jungen Künstlers. Auch dem Gaste wurden prächtige Lorbeerkränze auf der Bühne dargebracht. Die Titelrolle wurde durch Frl. Muck in überaus lieblicher Weise verkörpert, ihre Dolly zeicknete sich besonders durch gefällige Anmuth und resolutes Wesen aus. Auch die zahlreichen übrigen Mitwirkenden fanden in dem heiteren Spiele Gelegenheit, sich vortheilhast hervorzuthun.
Di« heutig« summet umfaßt außer dem UuterhattunsSbtaU 20 Seite«
1901.
Hus Stadt und Cand.
Hanau, 9. März.
* Sitzgelegenheit für Angestellte. Nachdem der Bundesrat!) unter dem 28. November v. Js. Bestimmungen über die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Scrtau «stellen erlassen hat, sind die zuständigen Behörden durch ein Nundsch. eiben des Ministers für Handel und Gewerbe noch besonders darauf hingewiesen worden, dafür So.ge zu tragen, daß die beteiligten Kreise über die mit dem 1. April in Kraft tretenden Bestimmungen alsbald in geeigneter Weise unterrichtet werden. Nach Ziffer 1 der Bekanntmachung des Bundesraths soll der mit der Anwendung des § 139 h der Gewerbeordnung erstrebte Schutz uicht nur dem weiblichen, sondern auch dem männlichen Hilfspersonal zu Theil werden. Die Festsetzung der besonderen Anforderungen, denen die Sitzgelegenheit in Rücksicht auf dieZchl der Personen, für die sie bestimmt ist, sowie hinsichtlich ihrer Lage und Beschaffenheit genügen muß, ist nach Ziffer 2 der Bekanntmachung den in den §§ 139g und 120e Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 26. Juli 1900 (N. G. Bl. S. 871 ff.) bezeichneten Behörden Vorbehalten worden. Sofern sich daher nach Inkrafttreten der Bestimmungen ergeben sollte, daß die von den Inhabern der offenen Verkaufsstellen für ihre Angestellten eingerichtete Sitzgelegenheit in den angegebenen Beziehungen Mängel aufweist, wird zu erwägen sein, ob — abgesehen von einem strafrechtlichen Eintchreiten auf Gruud des § 147 Abs. 1, Ziffer 4 der Gewerbeordnung — Avhilfe im Wege der polizeilichen Verfügung für einzelne offene Verkaufsstellen gemäß § 130g oder im Wege der Poliz ioerordnung für einzelne Gemeinden oder für den ganzen Regierungsbezirk gemäß § 139 h des Gesetzes herbeizuführen ist. Für die etwa zu erlassenden Polizeioerordnungen kommt namentlich eine genauere Feßs.Pung der Zahl der Sitzplätze, insbesondere für die weiblichen Angestellten, in Betracht, wobei zu erwägen sein wird, ob nach Lage der Verhältnisse für jede weibliche Person ein Sitzplatz oder für je zwei weibliche Angestellte mindestens eine Sitzgelegenheit vorgeschrieben werden soll. Auf die mit offenen Verkaufsstellen verbundenen Lagerräume erstrecken sich die Bestimmungen der Ziffer 1 der Bekanntmachung nicht. Wo in Einzelfällen in dieser Beziehung etwa Uebelstände zu Tage treten sollten, wird ihnen auf Grund des § 139 g der Gewerbeordnung durch die zuständigen Polizeibehörden abgeholfen werden können.
e. Müßige Betrachtungen. Ein Darmstädter Korrespondent schreibt uns: Die „Berliner Neuesten Nachrichten"' und die „Kölnische Zeitung" ergehen sich in Betrachtungen darüber, wer im Groß Herzog thu m Hessen zur Thron - folge berufen sei, falls der jetzige Großherzog Ernst Ludwig
Kunst und Leben.
* Die Namen der Fasten - Sonntage. „In Richters Ofen liegen junge Palmen" heißt das Werksnrâchlein, an welchem die Kinder, an die Anfangs - Buchstaben denkend sich die Namen der Fasten-Sonntage merken sollen und schon nach den ersten Versuchen gelingt es und tadellos lautet die Antwort: „Jnvocavit, Reminiscere, Oculi, Lätare, Judika und Palmarum!" Woher kommen aber diese merkwürdigen lateinischen Bezeichnungen dieser Sonntage vor Ostern, die die Kinder so gern aufzählen, weil sie ihnen den Frühling und das Osterfest bringen? Die alte christliche Kirche begann ihre Gottesdienste sonntäglich mit einem Worte der Bibel, daS lateinisch von dem Geistlichen den andächtigen Kirchen-Besuchern verkündigt wurde. So verlaß der Priester am ersten Fasten- Sonntage die Stelle Psalm 91, 15 Jnvocavit, d. h er ruft nich; am zweiten Psalm 25, 6 Reminiscere, Gedenke, Herr; am dritten Oculi, Psalm 25, 15, Meine Augen; am vierten Lätare, Jes. 66, 10, Freuet euch; am fünften Judika, Psalm 43, 1, Richte mich; am sechsten Palmarum. So heißt der Sonntag der Palmen von den Palmenzweigen, die man dem Erlöser bei seinem Einzug in Jerusalem auf den Weg breitete. Um die Zeit der Fasten-Sonntage ist auch der Jägersmann eislig dabei, die durchziehenden Schnepfen zu erlegen^ und er merkt sich ihr Kommen ebenfalls an den Namen der Sonntage, denn
Reminiscere: Putzt die Gewehre!
Oculi: Da kommen sie.
Lätare: Sind die wahre.
Judica: Sie sind auch noch da.
Palmarum, Tralarum: Sind da, sind auch nicht da. Quasimodoqeniti: Halt, Jäger, halt, jetzt brüten sie!
Bom Hofe her. Erste Dame: „F.nden tote nicht auch daß das Fräulein Knellhauer sich dort in letzter Zeit immer sehr fein und gebildet ausmückt?" — Zweite: „Natürlich, sie will damit zeigen, daß sie fiüher einmal Feinwäsche:in nar/
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