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Erstes Blatt.

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HK, M* und Landkreis Hanau 10 Pktz. bte ffc^ N^sârr HâzM« oder deren Naum, für AuSwLrt^ 15 Pfz^ im Kektarneucheil die Zeit« 25 Pfg., für AltSwäris 35 Pftz.

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BesMtWorti. Krdakierrr : G S ch r e ck e r in Hanau.

Nr. 79. Bezirks-FernsprechanschlNß Nr. 98.

Mittwoch den 3. April Bezirks-Ferusyrechanschlnß Nr. 98. 1901

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die Pläne über die Errichtung von oberirdischen Telegraphenlinien an dem Wege von Langenselbold nach Ravolzhausen und in Langenselbold liegen bei dem Postamte in Langenselbold aus.

Cassel den 26. März 1901.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

________________I. V.: Schreiner.____________5608

Landkreis fjanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Den Herren Gemeinde- bezw. Gutsvorständen werden in den nächsten Tagen die Gewerbesteuerrollen für 1901 zugehen. Nach Vorschrift im Artikel 40 Nr. 3 der Ausführungs­anweisung vom 4. November 1895 zum Gewerbesteuergesetz sind die Rollen im Monat April eine Woche lang öffent­lich auszulegen und der Ort sowie die Zeit der Auslegung leine Woche vor Beginn derselben in ortsüblicher Weise bekannt zzu machen.

Zn der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß nur den Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks die Einsicht in die Rolle, gestaltet ist. Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung auf dem Titelblatt der Rolle zu vollziehen.

Die Herren Gemeinde- bezw. Gutsoorftände wollen obige Bestimmung alsbald zur Ausführung bringen und daß dies geschehen, mir bis zum 15. April d. J. anzeigen.

Hanau den 30. März 1901.

Der Vorsitzende des Steuer-Ausschusses der Gewerbesteuerklasse III und IV für den Landkreis.

J. St. 1562 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

Stadtkreis Danau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

M Bekanntmachung.

Die nach der Pferde - Aushebungs - Vorschrift vom 3. Februar 1900 alljährlich vorzunehmende allgemeine Pferde­musterung findet für den Stadtkreis Hanau am Donnerstag den 4. April 1901 statt und müssen die Pferde zwecks Verlesung und Rangirung um 7 u h r v o rm it t <rg s auf dem städtischen Vieh­marktplatze vorgeführt werden und zwar sind dieselben von der Hainstraße aus" heran und durch die türkischen Gärten nach der Bogenstraße wegzuführen.

Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämmtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen, mit Ausnahme

a) der Fohlen warmblütiger Schläge unter vier Jahren;

b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Pferde unter drei Jahren;

c) der Hengste;

d) der Stuten, die entweder hochtragend find oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben;

e) der Vollblufftuten, die imAllgemeinen deutschen Gestut- buch" oder in den hierzu gehörigen offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers;

f) der Pferde, welche aus beiden Augen blind sind;

der Pferde, unter 1,50 m Bandmaß.

In den unter d bis f aufgeführten Fällen sind vom Orts­vorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer d) auch der Deckschein beizu­fügen ist. t .

Von der Verpflichtung zur Vorführung der Pferde sind

I ausgenommen:

1. Mitglieder der regierenden deutschen Fammen;

2. die aktiven Offiziere und die Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde;

3. Beamte im Reichs- und Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde;

4 Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß;

5. die Königlichen Staatsgestüte.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspfllchtlgen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetz­lichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangs­weise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder gebrechliche Leute ist verboten.

Hanau den 18. März 1901.

Der Oberbürgermeister.

T-x- tu .. k {A it a 4850

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 131 Abs. 1 d. G.-O. hat die Hand­werkskammer für die Abnahme der Gesellenprüfung, soweit für diese nicht durch Prüfungsausschüsse der Innungen gesorgt ist, folgende besondere Prüfungsausschüsse errichtet:

A. Prüfungsausschüsie, die sich auf den ganzen Handwerkskammer Bezirk erstrecken

Für die Handwerke:

1. Müller.

2. Kürschner, Hut- und Mützenmacher.

3. Seiler.

4. Tuchmacher, Weber und Wirker.

5. Schornsteinfeger

6. Goldarbeiler.

7. Gelbgießer, Zinngießer und Gürtler.

8. Nadler und Siebmacher.

9. Orgelbauer und Instru­mentenmacher.

10. Töpfer.

11. Bürstenmacher.

12. Kupferschmiede.

13. Konditoren, Pfefferküchler und Bonbonkocher.

Sitz des Prüfungsausschusses. Cassel. .

ff Hersfeld.

Marburg. Cassel.

ff

tf ff

w Marburg Cassel.

w

ff

B. Prüfungsausschüsse, die sich auf einen größeren Theil des Kammer-Bezirks erstrecken:

Sitz des Prüfungsausschusses:

Cassel,

Marburg,

Eschwege,

Fulda, Hanau

Bezirk des Prüfungsaus­schusses die Kreise:

Cassel, Stadt und Land, Hof­geismar, Wolfhagen, Fritz­lar, Homberg und das Fürstenthum Waldeck, Marburg, Frankenberg, Kirch­hain und Ziegenhain, Eschwege, Witzenhausen und Rotenburg a. F.,

Fulda, Hersfeld, Gersfeld und Hünfeld,

Hanau, Schlüchtern und Geln­hausen

für folgende Handwerke:

1) Barbiere, Friseure und Perückenmacher, 2) Sattler, 3) Färber, 4) Gerber, 5) Steinmetzen, 6) Steinsetzer (Pflasterer), 7) Stuckateure, 8) Dachdecker, 9) Tapezierer, Polsterer und Dekorateure, 10) Glaser, 11) Böttcher, 12) Drechsler, 13) Mechaniker, Optiker und Elektrotechniker, 14) Uhrmacher, 15) Buchbinder, 16) Buchdrucker, 17) Gärtner, 18) Photographen.

C. Prüfungsausschüsse, die sich auf einen oder mehrere Kreise erstrecken:

Sitz des Prüfungsausschusses:

Arolsen, Fritzlar, Borken, Homberg, Marburg,

Witzenhausen, Allendorf, Eschwege, Bebra, Hersfeld,

Fulda,

Gelnhausen und Schlüchtern,

Hanau, Wolfhagen,

Volkmarsen, Hofgeismar,

Grebenstein

Bezirk des Prüfungs­ausschusses :

Fürstenthum Waldeck, Stadt und Kreis Fritzlar, * Amtsgerichtsbezirk Borken, Kreis Homberg u. Ziegenhain, Kreis Kirchhain, Frankenberg und Marburg, Kreis Witzenhausen, Allendorf a. W., Stadt und Kreis Eschwege, Kreis Rotenburg u. Melsungen, Kreis Hersfeld und Hünfeld, Stadt Fulda, Kreis Fulda und Gersfeld,

Kreis Gelnhausen u. Schlüch­tern, die Städte Schlüch­tern, Stein au u. Salmünster, Stadt- und Landkreis Hanau, Amtsgerichtsbezirk Wolfhagen, Stadt Wolfhagen, Amtsgerichtsbezirk Volkmarsen, Stadt Hofgeismar, Amts­gerichtsbezirk Hofgeismar und Carlshafen,

Stadt Grebenstein, Amtsge­richtsbezirk Grebenstein (Orte Galden, Hohenkirchen, Udenhausen u. Burguffeln)

für die Handwerke:

1) Bäcker, 2) Fleischer, 3) Schneider, 4) Schuhmacher tSattlrr und Lohgerber), 5) Maurer, 6) Zimmerer, 7) Maler,

Anstreicher, Weißbinder und Lackirer, 8) Tischler, 9) Stell­macher und Wagner, 10) Schlosser, 11) schmiede, 12) Klemp­ner und Installateure.

Außer diesen 12 Prüfungsausschüssen sind für Cassel noch folgende errichtet:

13) Dachdecker, 14) Buchbinder. 15) Gold- und Silberschmiede.

Die Errichtung weiterer Prüfungsausschüsse im Bedürfniß­falle bleibt vorbehalten. Diejenigen vorstehend aufgeführten besonderen Prüfungsausschüsse, deren Bildung durch Verleihung des Prüfungsrechtes an Innungen zur Abnahme von Prüfungen auch der nicht der Innung angehörigen Lehrlinge sich als nicht nothwendig erweist, kommen in Fortfall.

Cassel den 22. März 1901.

Der Vorstand der Handwerkskammer.

Carl Hochapfel.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau den 30. März 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 5612

Bekanntmachung.

Wir ersuchen, die Rechnungen für Forderungen aus Lieferungen für die Stadt stets 14 Tage nach dem Viertel- jahresschlüsse einzureichen.

Die Rechnungen für die Zeit bis Ende März 1901 er­suchen wir bis 15. d. Mts. einzureichen.

Hanau den 1. April 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 5606

Oberrealschule zu Hanau.

Die von den Schülern der Oberrealschule während des Schuljahres 1900/01 angefertigten Zeichnungen sind vom 30. März bis zum 9. April d. Js., täglich von 114 Uhr, im Zeichensaale der Anstalt zur öffentlichen Be­sichtigung ausgestellt.

Hanau den 29. März 1901.

Der Direktor der Oberrealschule. 5369 Dr. Schmidt.

Hus Stadt und Land.

Hanau, 3., April.

Aus der Sitzung des Uerkehrsunsschustes der Handelskammer.

Die Detarifirung des Export-Spiritus.

DieCentrale für Spiritus-Verwerthung" hat vor einigen Monaten an die Eisenbahn-Direktionen den Antrag gerichtet, daß von einer Reihe nordöstlich gelegener. preußischer Sta­tionen für die Verfrachtung von Sprit und Spiritus zur Aus­fuhr nach Hamburg, Bremen, Stettin und Neufahrwasser der Spezialtarif III in Anwendung gebracht und daß für die Ver­frachtung nach Hamburg die Verpflichtung zu sofortiger Aus­fuhr über See aufgehoben werden möchte." Die Handels­kammer zu Hanau ist von der süd-mest-deutschen Spiritus- Einkaufs-Gesellschaft G. m. b. H. und anderen Interessenten ersucht worden, gegen den Antrag derCentrale" Stellung zu nehmen.

Beschlossen wird, Herrn E. Zimmermann zu beauftragen, sich bei einer Verhandlung über den Antrag in dem Bezirks« eisenbahnrathe Frankfurt a. M. mit den Vertretern Nord­hausens ins Benehmen zu setzen und mit diesen gemeinsam in einer bett' alsdann vorliegenden Jnteressen-Verhältnissen ent­sprechenden Weise Stellung zu nehmen.

Rangirgebühr auf dem Westbahnhofe.

Eine Holzhandlung in Hanau ist von der kgl. Eisenbahn- Verkehrs-Inspektion auf Reklamation dahin beschieden worden, daß, wenn die von der Firma bestellten Wagen auf Wunsch und in dem Interesse dieser Firma an die Rampe des West­bahnhofes gestellt würden, dafür die Rangirgebühr bezahlt werden müsse. Die Rampe sei nur für besonders schwierig zu verladende Gegenstände zu benutzen, zu denen Langholz nicht gehöre; Langholz könne vielmehr sehr gut in den Frei­ladegeleisen verladen werden.

Der Ausschuß kann diese Auffassung über die Verladung von Langholz nicht als zutreffend anerkennen und beschließt, bei der königl. Eisenbahn-Direktion dieserhalb vorstellig zu werden.

Die Bahnhofsanlagen auf Station Mainkur sind von verschiedenen Firmen bei Gelegenheit der Erstattung des Geschäftsberichtes für das Jahr 1900 als für den Güter-