Einzelbild herunterladen
 

Erstes Blatt.

EimMkvngSgeSÄHr t

Für Gtât» und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fN^ g«tKân« Petitzril» oder deren Naum, für AuSwârts 15 Pfg^ im Neklamenrheil die Zeit« 25 Pstz., für Auswärts 3d Pfg.

NepvME:

M-ttr?tL-rli<h IM M-, »«11 SO Wg., Mr auL- âqe «»ttmratm Mit Wm S-trrftâi $oNuff$ug. Dir «t» Râm« f&ftet 10 Psg.

Gedruckt unb vrrirHt in iw Buchdrvckrrri des wetti». e». Wa^tnhLujrÄ in Harr«».

General-Anzeiger.

Kvillchts Organ str Stadt- and LandLreis Kanan.

E^chvint täglich mit N«s»â» her Sann- und F«erraZe, mit belletristischer Brilege.

Bersnnoon!. Redakteur: Ä Schrecker i» Hsrrau.

Nr. 77.

Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.

Msntag den L April

Bezirks-Ferusprechanschlnß Nr. 98.

1901

Amtliches.

Stadtkreis Danau.

Die unter den Pferden der 2. und 4. Eskadron des Thüringischen UlanenRegiments Nr. 6 hier ausgebrochene Brustseuchs ist erloschen.

Hanau den 29. März 1901.

Königliche Polizei-Direktion.

P 2790 v. Schenck.

Stadtkreis Dan au.

BekaKuLmachMgen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Die nach der Pferde - Aushebungs - Vorschrift vom 3. Februar 1900 alljährlich vorzunehmende allgemeine Pferde­musterung findet für den Stadtkreis Hanan am Donnerstag den 4. April 1901 statt und müssen die Pferde zwecks Verlesung und Rangirung um 7 U h r vormittags auf dem städtischen Vieh­marklplatze vorgeführt werden und zwar sind dieselben von der Hainstraße aus heran und durch die türkischen Gärten nach der Bogenstraße wegzuführen.

Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämmtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen, mit Ausnahme

a) der Fohlen warmblütiger Schläge unter vier Jahren;

b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Pferde unter drei Jahren;

e) der Hengste;

d) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben;

e) der Vollblutstuten, die imAllgemeinen deutschen Gestüt­buch" oder in den hierzu gehörigen offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt find, auf Antrag des Besitzers;

f) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind;

g) der Pferde, unter 1,50 m Bandmaß.

In den unter d bis f aufgeführten Fällen sind vom Orts­vorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer d) auch der Teckschein beizu- firgen ist.

Von der Verpflichtung zur Vorführung der Pferde sind ausgenommen:

1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien;

2. die aktiven Offiziere und die Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde;

3. Beamte im Reichs- und Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde;

4. Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß;

5. die Königlichen Staatsgestüte.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetz­lichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangs­weise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.

Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder gebrechliche Leute ist verboten.

Hanau den 18. März 1901.

Der Oberbürgermeister.

Dr. Gebeschus. 4850

Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung

am Donnerstag bett 4» April 190b nachmittags 5 Uhr, im oberen Saale des Rathhauses.

Tagesordnung:

1. Antrag König und Kons, bezüglich einer Resolution gegen Getreidezollerhöhung.

2. Vertrag wegen Versorgung der Gemeinde Klein-Steinheim mit Gas.

3. Ergänzung zu dem Vermächtnisse der Frau Auguste Jung bezügl. des der L-tadt zugedachien Parkes.

4. Bewilligung von 6700 M. aus Außerordentlich Titel III für 1901 zum Erwerb des Straßengeländes in der Uferstraße.

5. Erlaß von 15 M. Wassergeld und 3,60 M. Kanal- betriebsgebühren.

6. Desgl. von 6,25 M. Rückstand für Koaks, 2,25 M. Wassergeld und 0,75 M. Kanalbetriebsgebühren.

7. Ermäßigung von Meßstandgeldern und Niederschlagung eines Hundesteuerbetrages.

8. Ermäßigung von Meßstandgeld.

9. Niederschlagung von 4 M. Wassergeld und 1,80 M. Kanalbetriebsgebühren.

10. Festsetzung der Miethe für die Bauhofaufseherwohnung im früher Hochreuther'schen Kontorgebäude auf 180 M. Zahlung derselben je zur Hälfte aus V B 1 und 2 an die Gaswerkskasse.

11. Betr. Aufhebung der Verzinsung für Verlängerung der Wasserleitung in der Bruchköbeler Landstraße bis zum Haufe Nr. 34.

12. Betr. vorläufige Abstandnahme von einer Verzinsung für. das vom Goldnen Löwen in der Vorstadt bis zur Fabrik Gebr. Lieber gelegte Kabel.

13. Mittheilung betr. Kosten für Hausanschlüsse bei Gas­einführung namentlich für Heizgas.

14. Nachbewilligung von 225 M. auf VII D Titel I für 1901 für Ueberstunden an der Mädchenmittelschule.

15. Ermäßigung des Pachtgeldes für die Eisnutzung von der Fallbachwiese auf 30 M.

16. Gewährung einer Vergütung von 10 M. an die Leichen­begleiter.

17. Anderweite Festsetzung der Sargpreise.

Hanau den 29. März 1901.

Der Stadtverordneten-Vorsteher.

Eanth al. 5436

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Stabt Hanau belegenen, im Grundbuche von Hanau, Band 52 Ar­tikel 3038 Fol. 173, zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvern erkes auf den Namen des Glasermeisters Karl Bogt und dessen Ehefrau Luise geb. Quint zu Wiesbaden eingetragenen Grundstücke:

Y Y 34a Teichweg Nr. 2 Gartenhaus (F) 2 ar 76 qm 96

" ^-- vor der Kinzigbrücke, Garten 33 4a

95

" Teichweg Nr. 2 a. Wohnhaus 16 86

mit Hofräum, b. Querbau (D) Lagerhaus,

c. Seitenbau rechts mit Treppenhaus (A u. H),

d. Waschküche (B) und Keller,

e. Schuppen (G),

f. Wagenremise (J)

am 21. Juni 1901, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 20. März 1901 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grund­buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungs­termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Ver­steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Gleichen Nachtheil trifft den Inhaber einer Hypothek, die vor dem 1. Juli 1874 entstanden und nicht in eine Hypo­thek des preußischen Rechtes umgewandelt ist, sofern diese nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkte angemeldet wird.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt.

Hanau den 26. März 1901.

Königliches Amtsgericht 2. 5437

Handelsregister.

1. Heute ist eingetragen:

a. Die Firma Hermann Warbus in Hanau und als ihr Inhaber der Kaufmann Hermann Warbus daselbst.

b. Bei der Firma Bein & Kreitz in Hanau : Der Mitinhaber Emil Kreiß ist am 25. Dezember 1899 gestorben; seine Witiwe Elisabeth Kreiß geb. Bein in Hanau ist mit diesem Tage in die Gesellschaft ein­getreten.

6. Bei der Firma Heinr. Oldenkott & Co. mit be­schränkter Haslung in Hanau, daß der Kaufmann Jo­seph Feist in Straßburg als weiterer Geschäftsführer bestellt worden ist.

d. Bei der Firma Maiugauer Konservenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hanau a./M. in Hanau : Die Prokura des Kaufmanns Eduard Morel in Frankfurt a./M. ist erloschen.

e. Bei der Firma Gebr. Geisel in Hanau : Nachträg­liche Eintragung: Aus den jetzigen Gesellschaftern be­steht die Gesellschaft seit dem 5. März 1896.

f. Bei der Firma Sinsel & Uhrig in Hanau : Nach­trägliche Eintragung: Die offene Handelsgesellschaft hat am 24. Juli 1883 begonnen.

g. Bei den Firmen Bogt & Wenning, J. Löben­stein I. & Sohn und Gebrüder Löbenstein in Hanau : Die Liquidation ist beendet.

h. Bei der Firma I. H. Schäfer in Hanau: Die Firma ist erloschen.

2. Die Firma Wilh. Neidig in Hanau soll von Amts­wegen gelöscht werden. Die Rechtsnachfolger des Inhabers haben einen Widerspruch hiergegen bis zum 15. Juli 1901 geltend zu machen.

Hanau den 29. März 1901.

Königliches Amtsgericht 5 5445 Aufgebot.

Die Wittwe Elise Müller geb. Pfett in Frankfurt a./M., Heisterstraße 14III, hat beantragt, ihre Schwägerin, nämlich die verschollene Margarethe Regine Müller, Tochter des Sattlers Andreas Müller, geb. am 19. Juni.1847 in Kilianstädten, zuletzt wohnhaft daselbst, für todt zu erklären.

Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf

den 9. November 1901, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ausgebotstermine zu melben, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.

An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver­schollenen zu ertheilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebo stermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Windecken den 23. März 1901.

Königliches Amtsgericht. 5444

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 Stück von einer goldenen Uhrkette 8,5 Gramm wiegend. 1 schwarzes altes Portemonnaie mit 1,10 Mark Inhalt. 1 alter Herrenregenschirm.

Verloren: 1 große Ledermappe.

Zugeflogen: 1 silbergraue Brieftaube; auf dem rechten Flügel den Stempel 599.

Hanau den 1. April 1901.

Mus Stadt und Cand.

Hanan, 1. April.

= Seltenes Schauspiel. Aus Frankfurt a. M. schreibt unser Berichterstatter: Gestern Abend gegen acht Uhr ist der indische Fürst und Herr der Maharadscha, von Maha- nodi-Berarpur, ein naher Verwandter des alten Fürsten­geschlechtes von Haiderabad, in einem Alter von 43 Jahren an einem Lungenschlag dahier gestorben. Der Verblichene, mit Namen Dschabal-schon-Laknori, einer der reichsten Magnaten des alten Wunderlandes, war, wie man sich aus den Zeitungs­berichten noch erinnern wird, im vorigen Herbste mit einem aus acht Personen bestehenden Gefolge aus seiner Heimath nach Europa gereist, um die Völker und Städte des fernen Westens aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Nachdem er bei dieser Gelegenheit auch den Trauerfeierlichkeiten in Eng­land aus Anlaß des Ablebens seiner Kaiserin beigewohnt, begab er sich nach Deutschland und weilte seit vorgestern in unserer Stadt als Gast des Herrn von Niedenstein^ der vor mehreren Jahren auf einer größeren Reise durch Indien die Gastfreundschaft des hohen Herrn in dessen Residenz und Land längere Zeit genießen durfte. Den Vorschriften seiner von ihm stets in Ehren gehaltenen Religion entsprechend wird der verstorbene Maharadscha in der Nacht von Montag auf Dienstag auf einem Scheiterhaufen verbrannt werden; die Asche wird dann später in dem fürstlichen Mausoleum zu Kokuttr beiqesetzt und aufbewahrt werden. T er Bitte des englischen Generalkonsuls entsprechend, hat die großherzogliche Regierung aestatiet daß die Ceremonie der Einäscherung auf hessischer Seite vor sich gebe. Bestimmend für die Wahl des Platzes ist die religiöse Vorschrift, daß diese Handlung jenseits des Flusses, möglichst der Stelle gegenüber, wo ein Gewässer in das andere mündet, vor sich gehen soll, entsprechend der