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Nr. 203.

Freitag den 31. August

1900

Amtliches.

Bekanntmachung.

Postübereinkommen mit der Schweiz.

Am 1. September d. I. tritt ein neues Postübereinkommen mit der Schweiz in Kraft. Hiernach findet bei Berechnung der Gebühr für Briefe aus Deutschland itadj der Schweiz und umgekehrt vom 1. September ab nicht mehr die Gewichts­stufe von 15 Gramm, sondern eine solche von 20 Gramm Anwendung. Mit Nachnahme behaftete Packcte müssen vom 1. September ab im Verkehre zwischen Deutschland und der Schweiz frankirt werden, auch wenn sie über 5 Kilogramm wiegen.

Die Versendung von gemünztem Gold in Packeten ohne Werthangabe nach der Schweiz ist verboten.

Berlin, W. 28. August 1900.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.

________von Podbielski._____________________

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 neues Testament mit dem Namen Emilie Byrau. 1 Notizbuch mit blauem Umschlag. 1 Taschenmesser. 1 graues Geldsäckchen mit 8,59 Mk.

Hanau den 31. August 1900.

Die tleberfaUung der forstlichen Laufbahn.

Seitens der Forstverwaltung wird die Ueberfüllung der Laufbahn für die höheren Beamten und für die Forster als ein wesentlicher Ucbelstand empfunden. Das durchschnittliche Lebensalter bei der Anstellung als Oberförster und Förster ist übermäßig hoch und die Gefahr einer Minderung der durch­schnittlichen Leistungsfähigkeit beider Beamtenklasfen liegt in­folgedessen nahe. Dazu kommt ein begreiflicher Mißmuth der Anwärter selbst, die den Zeitpunkt der endgiltigen Anstellung und der Erlangung eines festen Wohnsitzes in die Ferne ge­rückt sehen, ein Uebelstand, der sich naturgemäß für Diejenigen steigert, die bereits eine Familie begründet haben.

I. Bezüglich der F o r st a s s e s s o r e n sind in früherer Zeit die Anstcllungsverhältnisse nie so ungünstig gewesen wie jetzt. Nur ein schwacher Trost ist es, daß die Ueberfüllung in vielen anderen Berufszweigen sich nicht minder fühlbar macht und daß in den übrigen deutschen Staaten die Ver­hältnisse der Forstanwärter nicht günstiger sind als in Preußen. Gerade die Ueberfüllung der Laufbahn in den kleineren Staa­ten hat hier zu einem Drängen der Anwärter nach dem preußischen Verwaltungsdienst geführt, das bei der früher üb­lichen unbeschränkten Aufnahme dcrseben zu einer gesteigerten Ueberfüllung in Preußen führte.

Die preußische Forstverwaltung sah sich im Jahre 1888 genöthigt, eine Beschränkung der Zahl der zum Eintritt in die Laufbahn jährlich Zuzulassenden eiuzuführen. Diese Maß­regel wurde zunächst von einem Theil der Presse und des Landtages lebhaft bekämpft, nach und nach aber ausdrück­lichoderstillschweigend als zweckmäßig und unabweisbar anerkannt.

Gegenüber anderen Berufszweigen ist die Forstverwaltung in der günstigen Lage, daß der Eintritt mit der forstlichen prak­tischen Lehrzeit beginnt und hierzu bereits die staatliche Ge­nehmigung gehört. Die Zurückweisung der überzähligen An­wärter kann also erfolgen, bevor Zeit und Kosten auf die Laufbahn vergeblich verwendet sind. Eine angenehme Auf­gabe erwächst der Verwaltung aus dieser Zurückweisung gleich­wohl nicht. Ungeachtet der in der Presse und im Landtage wiederholt dargelegten ungünstigen Anstellungsverhältnisse über­steigt die Zahl der jährlichen Anmeldungen diejenige der Zu­zulassenden seit Jahren um das Vierfache. Die Mehrzahl der Abgewiesenen fühlt sich persönlich verletzt, und der Hin­weis auf die ungünstigen Aussichten in der Laufbahn mit einem Anstcllungsalter als Oberförster von durchschnittlich 40 Jahren und einem Gehalt von 2700 Mark ändert hieran wenig. Die Verwaltung kann sich hierdurch nicht beirren lassen. Sie hält nach wie vor an dem Grundsätze fest, unter den zahlreichen Anwärtern nur diejenigen auszuwählen, welche die besten Zeugnisse aufweisen und dabei die Jüngsten und die Söhne von Forstbcamlen vorzugsweise zu berücksichtigen. Bei unentwegter Einhaltung dieses Verfahrens und der jähr­lichen Einstellung von etwa 20 Anwärtern werden immer noch 12 Jahre verstreichen, bevor die dann neu Eintretenden Aussicht haben, in dem normalen Alter von etwa 34 Jahren zur Anstellung als Oberförster zu gelangen.

II. Ebenso ungünstig, wie bezüglich der Forstverwaltungs­beamten gestalten sich die Verhältnisse der Försterlaufbahn. Der Unterschied besteht nur darin, daß hier auch in früherer Zeit die Anstellung als Förster in vorgerücktem Alter erfolgte, und daß es sogar als nothwendig erachtet wurde, eine Be­stimmung zu erlassen, nach der diejenigen Forstoerforgungs- berechtigten, welche im 45. Lebensjahr noch nicht zur An­stellung als Förster gelangt waren, ihres Anspruches auf Forst- versorgung verlustig gingen, um eine zu erhebliche Steigerung des Durchschnittsalters dieser Bcamtcnklasse zu verhüten. Bei der Försterlaufbahn trat wegen der Verbindung des Dienstes in der Jägertruppe mit der Erlangung von ForstversorgungS- ansprüchen die Schwierigkeit hinzu, daß das Interesse der Militärverwaltung dahin ging, möglichst viele gelernte Jäger einzustcllen, während die Forstverwaltuug wünschen mußte, die Zahl der Anwärter im Verhältniß zur Zahl der zur Erle­digung kommenden Försterstellen nicht übermäßig anwach sen zu lassen. In den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts

griff man deshalb zu dem Auskunflsmittcl der Einführung der Jägerklasfe A II. Nach dem Durchschnitt mehrerer Jahre wurde die Zahl der jährlich zur Anstellung gelangenden Forstversorgungsberechtigtcn ermittelt und nur eine gleiche Zahl der bei den Jägerbataillonen eingestellten gelernten Jäger zur Erdicnung der unbeschränkten Forstversorgung und damit des Anspruches auf Anstellung als königlicher Förster zugelassen. Sie führten die Bezeichnung Jäger der Klasse A I. Die übrigen gelernten Jäger, nämlich diejenigen, welche bei der Jägerprüfung weniger günstige Zensuren er­halten hatten, bildeten die Jägerklasse A II und erhielten nach gewisser Dienstzeit den beschränkten Forstvcrsorgungs- schein. Dieser gewährte nur die Aussicht, in Ermange­lung von Inhabern des unbeschränkten Forst­vers o r g u n g s s ch ei n e s zur Anstellung als königlicher Förster zu gelangen ein Fall, der nur höchst selten ein- getreten ist; im klebrigen wurde diese Jägerklasse auf den Privatforstdienst und die nicht von den Inhabern des unbe­schränkten Forstversorgungsscheines in Anspruch zu nehmenden Gcmeindefölsterstellen hiugewicsen.

Durch diese Einrichtung wurde-den Bedürfnissen der Militär­behörde genügt, ebenso wie den Wünschen der Forstverwaltung, soweit sie dahin gingen, das Anstellungsalter der Förster herab­zusetzen. Letzterer Zweck wurde noch dadurch gefördert, daß nach 1866 in den neuen preußischen Provinzen und nach 1871 in Elsaß-Lothringen eine größere Zahl Forstvcrsorgungsbcrcchtigtcr Verwendung finden konnte. Mit der Zeit traten indessen die Härten, welche mit der Schaffung der Jägerklasse A II ver­bunden waren, scharf hervor. Eine große Zahl der dieser Klasse Angehörigen fand im Forstfache überhaupt keine Beschäftigung. Alle sahen sich einer ungewissen Zukunft gegenüber, und eine berechtigte Unzufriedenheit griff um so mehr um sich, als gleich Befähigte je nach der wechselnden Zahl der Anstellungen bald der Jägerklasse A I, bald der Klasse A II zugetheilt werden mußten. Die Forstverwaltung entschloß sich deshalb, die Zuweisung der gelernten Jäger zu dieser Klasse zunächst wesentlich einzuschränken und schließlich ganz aufzuheben. Die Militärverwaltung hatte hiergegen keine Einwendungen zu erheben; ihr blieb der bisherige Ersatz an gelernten Jägern. Für die Forftverwaltung aber war die unerwünschte Folge ein erneutes Anwachsen der Amvärterzahl. Es wurde nunmehr unabweisbar, die Quelle des Uebels abzugraben und wie bei der Verwaltungslaufbahn die Zahl der ««zunehmenden Forst- und Jagdlehrlinge zu beschränken. Dankbar muß anerkannt werden, daß die Militärbehörde der hieraus folgenden Ver­minderung der Zahl der gelernten Jäger bei der Jägertruppe zustimmte und in die Herabsetzung der Zahl der jährlich an- zunehmenden Lehrlinge zunächst auf 400, dann auf 250 und endlich auf 200 willigte.

Feuilleton.

Der Chinese als Spieler und Sportsman.

Von Hugo Oppermann.

(Nackdruck verboten.)

Wenn man sagt, die chinesische Kultur sei viel älter als die des gesammten europäischen Abendlandes, so glaubt man meist, ein sehr weises und definitives Urtheil über ganz China abgegeben zu haben und damit mit dem gewaltigen Lande fertig zu sein. Wie sehr täuscht man sich! Es wird lange, lange dauern, bis wir alle Seiten und Züge dieser alten Kultur betrachtet und gewürdigt haben werden, und selbst der gebildetste Leser wird immer wieder entdecken müssen, daß es trotz gehäufter Lektüre über chinesische Dinge immer noch ab­solut Neues und oft Ueberraschendes über China und seine Nation zu erfahren gibt.

Heute betrachten wir Spiel und Sport tm Reiche der Mitte.

Dabei tritt uns gleich die frappante Thatsache entgegen, I daß die meisten Spiele, die in Europa erst seit verhältniß- ^ig kurzer Zeit aufgetaucht sind und sich eingebürgert haben, im fernen Osten, zumal in China, schon seit unend­licher Vorzeit, wie überhaupt Alles im Osten, bekannt gewesen sind. Ob sie und ihre europäischen Gegenstücke nun in ein, Wei oder mehreren Punkten sich unterscheiden, thut dabei gar nichts zur Sache; die Idee des Spieles, entscheidet, und diese Idee wir werden es beweisen ist oft über- raschend identisch in den Spielen des Ostens und denen des Westens.

Da ist zuerst das Wai-ki-Spiel.

Was der Chinese Wai-ki nennt, nennt der Deutsche Schach. Die alte Legende, daß ein persischer Großvezier

der eigentliche Erfinder diesesSpieles aller Spiele" sei, wird hinfällig, wenn wir erfahren, daß schon in den ältesten, urältesten Zeiten in China Wai-ki gespielt wurde. Wai-ki und Schach unterscheiden sich zunächst darin, daß ersteres 361 Felder (also 19 X 19) erfordert, letzteres, wie bekannt, nur 64 Felder. Schach hat seine standesunterschiedlichen Figuren; Wai-ki nur Steine oder sonst sich ähnelnde Fi­guren. Gleich sind beide Spiele sich in Folgendem: die Felder sind zweifarbig und viereckig. Man spielt Zug um Zug. Gewonnen hat derjenige Spieler, dem es gelungen ist,' die Figuren seines Gegners so einzuschließen, daß sie keinen Schritt weiter gezogen werden können, ohne vom Gegenspieler geschlagen und genommen zu werden. Das Spiel ist ein reines Gedankenspiel, und eine Parthie kann Stunden, selbst Tage dauern.

Es ist für den Chinesen als Kulturmenschen wohl charakte­ristisch, daß gerade dieses Gedankenspiel in seinem Lande sehr beliebt ist.

Ein anderes Spiel ist das El-lo.

Es hat viele Aehnlichkeit mit unserem Knobeln oder Lottospiel. Zu dem Spiele ist erforderlich ein Tisch, auf dessen Platte ein von einem Kreise umgebenes Kreuz ausge­zeichnet ist. Das Kreuz enthält 9 Plätze; die übrige Kreis­fläche deren 20. Zum Spielen gebraucht man vier Würfel, die grob aus Holz hergestellt sind. Diese Würfel sind so bemalt, daß sie auf den einander entgegengesetzten Seiten weiße und schwarze Flecke haben. In den weißen Flächen sind die Augen schwarz, in den schwarzen sind sie weiß. Wirft man z. B. 4 weiße Augen, so zählt der Wurf 4; vier schwarze Augen dagegen zählen eins mehr, also 5. Je nachdem man nun eine Zahl geworfen hat, hat man das Recht, die entsprechende Anzahl Felder der Kreis­fläche zu besetzen. Wer zuerst ins Kreuz hineinkommt, hat gewonnen.

El-lo wird natürlich, da es weniger Gedanken- als Zu­fallsspiel ist, von den breiten Massen und gewöhnlich um Geld gespielt. Und dabei entfaltet sich oft die geradezu verblüffende Spielwuth der Chinesen. Er verspielt Haus und Hof, Weib und Kind und sich selbst, seine Frei­heit. Bis zu Haas und Hof hat es ja auch schon mancher Europäer am grünen Tisch in Monte Carlo gebracht; der Chinese ist ihm über, der »erspielt eben Alles. Und cs ist von der Regierung sehr weislich so eingerichtet, daß El-lo um die Jahreswende herum, also vom 15. Dezember bis zum 15. Januar unseres Kalenders, bei Todesstrafe nicht gespielt werden darf. Das Verbot wird auch--befolgt!

Wieder ein anderes, mehr amüsantes Spiel ist das auch bei uns, wenn. auch unter anderen, Namen, sehr beliebte I s h i - r e n.

Die Spielweise ist die folgende: Beide Spieler es wird nur zu Zweien gespielt müssen sich mit ihren Rücken aneinader stellen, so daß Keiner den Anderen und dessen Be­wegungen sehen kann. Nun gilt folgende Abmachung: Die geschlossene Faust repräsentirt eine« Stein, die offene, flache Hand einen Bogen Papier, zwei ausgespreizte Finger eine Schee re. Erhebt der eine Spieler die geschlossene Faust und der andere zwei ausgespreizte Finger, so ist dieser letztere Spieler dergemachte", denn dieScheere vermag den Stein nicht zu schneiden". Macht der eine Spieler eine Scheere und der andere signalisirt mit der flachen Hand,Papier", so ist dieser Spieler wiederum der Verlierende, denn die Scheere schneidet das Papier". Hebt der eine Spieler die Faust und der andere die flache Hand, so hat dieser Spieler gewonnen, dennman kann den Stein ins Papier ein­wickeln" u. s. w.

Von Farbenspielen und Lotterien werden Letztere wie bei uns gespielt, nur mit Loosen aus Seidenpapier, die zu kleinen Kügelchen gerollt werden. Namentlich steht die Lotterie be