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Nr. 73.
Zugleich kj
Amtliches Organ für Slaöt- unö Lanökreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Im Reklamentheil bie Seite 20 ^, sie «u8®är« 30 ^.
Dienstal; Zen 27. März
1900
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hierzu
„Amtliche Beilage" Nv. 15.
AmrLiches.
^an^^re-ie» ^anau.
Bekanntmachungekl des Königlichen Landrathsamtes.
In Niederursel (Kreis Frankfurt) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau den 26. März 1900.
Der Königliche Landrath.
V 2818/9 v. Sche n ck.
Ter Ziegeleibesitzer Reinhold Opificius zu Bockeuheim beabsichtigt auf seinem in der Gemarkung Mittel- buchen belegenen Grundstück — Kartenblatt Nr. 4, Parzelle 25, Artikel Nr. 360 der Grundsteuermutterrölle — au Stelle des niedergeiegteit Kamins einen neuen Schornstein neben dem Ringofen zu errichten.
Gemäß § 17 der Gewerbeordnung wird dieses mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen mündlich oder schriftlich hierselbst angebracht werden können.
Nach Ablauf dieser Frist werden Einwendungen nicht mehr berücksichtigt.
Zur Erörterung der rechtzeitig vorgebrachten Reklamationen wird Termin auf
Montag den 10. April d. I., vormittags 10 Uhr, in das Sekretairat des Kreisausschusses — Nr. 22 des Landrathsamtsgebäudes —, woselbst Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage ausgelegt sind, anberaumt.
Die Betheiligtcn werdeu zu diesem Termin mit dem Bemerken hierdurch eingeladen, daß bei ihrem Ausbleiben gleichwohl mit Erörterung der Einwendungen vorgegaugen werden wird.
Hanau den 23. März 1900.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
A 1194 v. Scheu ck.
Handelsregister.
1. Die Firma Carl Heiliger in Hanau ist erloschen.
2. Das zu Hanau unter der Firma B.JLöffler bestehende Handelsgeschäft ist auf den Spezereihändler Philipp Löffler in Hanau übergegangen.
Hanau den 20. März 1900.
Königliches Amtsgericht 5. 5177
I Nachdem der Landes-Ausschuß zu Cassel die Errichtung einer Agentur zur Vermittelung des Versatz-Geschäfts bei der diesseitigen Leihbank genehmigt hat, bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß wir die Verwaltung der Stelle dem Schneidermeister Guck es hier übertragen haben.
Derselbe ist berechtigt, die zum Versätze offerirten Pfänder gegen Gewährung eines Vorschusses und Ertheilung einer Interimsquittung über den Empfang der eingelieferten Gegenstände anzunehmen.
Für seine Bemühungen kann der Genannte eine Gebühr von 5 Pfg. für eine Mark Kapital verlangen.
- Die Einlösung von Pfändern kann er ebenfalls besorgen und dafür eine Gebühr, die jedoch nicht mehr als 10 Pfg. für jedes Packet betragen darf, erheben. IW WW
Die Annahme der Pfänder erfolgt in der Wohnung des Agenten — Salzstraße Nr. 3 — zu jeder Tageszeit.
Hanau den 23. März 1900.
Tie Leihbank-Direktion.
Dr. Gebeschus. 5143
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 26. März.)
Erste Lesung des Gesetzentwurfes einer Seemanns-Ordnung in Verbindung mit den drei Nebengesetzen betreffend Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaffen der Seeleute, zweitens betreffend Stellen-Vermittelung für Seeleute und drittens betreffend Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Abg. Freese (freis. Ver.) geht auf die Vorlage eingehend ein und betont die Verbesserungen, die dieselbe der Schifffahrt bringen werde. Redner hofft, daß aus den Kom- missions-Berathungen ein ersprießliches Resultat sich erzielen lassen werde, begrüßt noch die Bestimmungen des letzten Nebengesetzes (seerechtliche Vorschriften im Handelsgesetzbuch) mit Freuden namentlich auch diejenigen über den Bergelohn und die Betheiligung der Mannschaften daran, und beantragt Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission.
Abg. Rettich (kons.) erkennt die Vorlage als eine vortrefflich ausgearbeitete an und meint, dieselbe sei von hoher, sozialpolitischer Bedeutung.
Abg. M e i st e r (Soz.) kann sich für diese Vorlage nicht so sehr erwärmen, da sich dieselbe mehr im Interesse der Rheder als in dem der Seeleute gestaltete. Sehr zu bedauern sei die Nicht-Aufnahme der See-Schöffengerichte. Auch die Bestimmungen über die Sonntagsruhe seien ganz unerläßlich. Redner bemängelt weiter die Ausdehnung des Wachtdienstes an Bord, sowie die übermäßige Arbeitszeit am Hafen und erklärt die Bestimmungen über die Disziplin für durchaus unzulässig. Er hält das Koaliiionsrecht für die Scbiffsleute
für dringend nothwendig und wünscht, daß sich die Konirole bei auslaufenden Schiffen auch auf das Wasser und den Proviant erstrecken möge. Redner verbreitet sich schließlich noch über Fälle von Mißhandlungen an Bord, über Todesfälle und Selbstmorde durch Ueberbordspringen als Folge solcher Mißhandlungen. Seine Freunde würden an den Forderungen des 98er Entwurfes festhalien. Würden diese nicht erfüllt, dann habe seine Partei kein Interesse an der Seemannsordnung.
Abg. Spahn (Ctr.) erklärt sich mit einer Reihe von Bestimmungen der Seemanns-Ordnung einverstanden. Redner bringt weitere Verbesserungen in Vorschlag und bedauert ebenfalls die Ablehnung der See-Schöffengerichte.
Staatssekretär P o s a d o w s k y widerspricht dem Verlangen nach See-Schöffengerichten. Die Einführung der Sonntagsruhe sei undurchführbar und ein Koalitionsrecht auf der See halte er für unmöglich. Straffe Disziplin sei nöthig. Das vorliegende Gesetz bedeute einen großen Fortschritt und er bitte dringend das Gesetz noch in dieser Session zu erledigen.
Abg. Müller- Duisburg (tut.) glaubt aus der heutigen ruhigen Verhandlung entnehmen zu können, daß das Gesetz zu Staude kommen wird. Er ist im Wesentlichen mit der Vorlage einverstanden.
Nach einer längeren unwesentlichen weiteren Debatte wird die Vorlage an eine besondere Kommission verwiesen.
Morgen, dritte Lesung des Etats.
PreNtzischer Landtag. Abgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 26. Mâr z.)
Am Ministertische: von Mi uel und Kommissarien. Das Haus ehrt das Andenken des verstorbenen Abg. Weiden- Höfer (natl.) in der üblichen Weise. — Der Gesetzentwurf betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Flensburg wird in 1. und 2. Lesung genehmigt, nachdem die Abgg. Metzger (utl.) und v. Bülow-Bothkamp (kons.) sich für die Vorlage ausgesprochen hatten. — Ter Gesetzentwurf betr. die Erweiterung des Stadtkreises Frankfurt a. M. wird auf Antrag des Abg. Cahensly (Ctr.) an eine Kommission verwiesen. — Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfes betr. die Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Danach sollen auf Grund eines mit Oesterreich geschlossenen Abkommens Angehörige beider Staaten nur da besteuert werden, wo sie ihren Wohnort und in Ermangelung eines solchen, wo sie ihren Aufenthalt haben. — Die Abgg. Singer (Hosp. d. frs. Vp.) und v. Stromb eck (Ctr.) bemängeln die Bestimmungen der Vorlage, da nicht vermieden werde, daß unter
Feuilleton
KricgslomsMdcnten.
Von Otto Richter-Bredow.
(Nachdruck verboten).
Im Kriege, sagt ein altes, treffendes Wort, wachsen alle u , , „ . - .
Verhältnisse ins Große. Gewaltige Aufgaben werden gestellt derue Kriegsberichterstattung in das volle Licht der Ecfchlchte. und die Leistungsfähigkeit des Einzelnen spannt sich zu einem ^^ ânr^ '"—^ "^' ""
Maße, das in gewöhnlichen Zeiten unerreichbar erscheint. Das gilt auch von einer Begleiterscheinung des Krieges, die erst das 19. Jahrhundert geschaffen hat, die jedoch bereits heut in unser aller Vorstellung mit den großen Duellen der Völker ganz unzertrennlich verknüpft ist: von der Kriegsberichterstattung. Wenn an den fernen Gestaden des Gelben Meeres oder auf dem heißen Tafellande von Südafrika die Kriegsfurie wüthet, dann wird eine gewaltige Summe, von Arbeit, Intelligenz und Geld aufgewandt, damit der Leser in Europa und Amerika schnell und ausführlich die jüngsten Berichte erhalte, und Heldenstücke journalistischer Pflichterfüllung werben zu diesem Zwecke von den Kriegskorrespondenten geleistet, die sich sehr wohl neben anderen Heldenthaten zeigen
dürfen.
Als den ältesten Kriegskorrespondenten darf man vielleicht Iulius Cäsar bezeichnen, der seine Berichte allerdings erst nach Beendigung des Feldzuges veröffentlichte, im übrigen aber durch die unvergleichliche Klarheit, Anschaulichkeit und Präzision seiner Darstellung allen Kricgskorrespoudcnteu als Vorbild bienen kann. Auch die Nachrichten, die Gustav Adolf aus dem schwedischen Lager veröffentlichte, sind als ein Vorläufer der modernen Kriegsberichterstattung zu bezeichnen; wenn cs uns dünkt, daß sie ihr Publikum sehr verspätet erreichten, so waren doch die Zeitgenossen mit der Schnelligkeit
der Berichterstattung ganz zufriedeu. Der erste wirkliche moberite Kriegskorrespoudent aber war ein gewisser G. L. Gruneisen, den die „Morning Post" im Jahre 1835 nach Spanien schickte, als dort der Karlistenkrieg tobte und eine englische Legion für die Königin von Spanien ins Feld rückte. Dies war der kleine Anfang einer später so großen
Entwickelung: aber er blieb vorläufig noch zwanzig Jahre lang ohne Nachfolge. Erst mit dem Krimkriege tritt die mo-
Als William Howard Russell sich im Sommer 1854 in Makta dem Kommandeur des englischen Heeres, Sir George
Brawn, als Kriegskorrespondent der „Times" vorstellte, stand der alle Herr diesem . ganz unerhörten Phänomen beinahe fassungslos gegenüber. ' Aber Russells Beglaubigungsschreiben waren so unanfechtbar und geivichtig, das sich dagegen nichts thun ließ. So machte Ruffel deu ganzen Krimkrièg mit und mit ihm hat er seinen Weltruf begründet. Seine unbarmherzige Darlegung der Kopflosigkeit der englischen Heeres- leistung, ihrer Mißverwaltung und der jammervollen Verpflegung der Soldaten hat bekanntlich in England einen Sturm von Entrüstungheroorgerufen,der schließlichdasMiniiteriumAberdeen hinwcgfegie. So bewies die moderne Kriegsberichlerstattuug gleich 31t Anfang ihren Werth und ihre Leistungsfähigkeit.
Trotz dieses Erfolges entwickelte sie sich zunächst nur langsam. Erst im Kriege von 1866 folgte beiden Parteien eine größere Anzahl von Kriegskorrespondeuren. Ihre Methode aber mar damals noch ganz die alte: die Berichterstattung durch Brief. Ser Umstand, daß im amerikanischen Sezessionskriege die dortigen Zeitungen den Draht für sehr ansfülnüche Berichte und Schilderungen verwerthet hatten, würdigte man damals in Europa noch nicht recht. Erst der Krieg von 1870/71 machte in dieser Richtung Epoche. Damals entwickelte sich jenes große, an spannenden Momenten reiche Wettrennen der großen englischen imb amerikanischen Blätter
um das Ziel der größten Schnelligkeit der Berichterstattung, i und aus diesem Wetteifer erst ist die moderne Kriegsberichl- i erftatrung als Kunst entstanden. Die deutschen Zeitungen ■ konnten bei diesem Wettrennen ruhig bei Seite stehen, da sie ; durch die Lage ihres Landes uni) durch ihre Verbindungen : in den Hauptquartieren natürlich von vornherein in einer I ganz anderen Situation waren als ihre britischen und amerO ! iranischen Kollegen.
Die Anfänge des 1870er Krieges standen noch ganz unter dem Zeichen der brieflichen Berichterstattung. Den ersten Vorstoß macht ein Outsider, ein amerikanischer Journalist namens Hands, der nach der Schlacht bei Gravelotte au sein Blatt, die „New Porter Tribune", ein Telegramm so zu erpebiren wußte, daß es am Morgen nach der Scklachr in seinem Blaue erschien. Es war nur ein Telegramm von einer halben Spalte und sollte später weit überboten werden, aber es war doch eben die erste That in dieser Richtung. Die zweite vollbrachte ein Korrespondent namens Hold White. Nachdem er gesehen hatte, wie General Restle dem Könige Napoleons Brief übergeben hatte, machte er sich stracks auf den Weg, ritt euer über das Schlachtfeld, auf dem hier und da der Kampf noch tobte, kreuzte die belgische Grenze und fuhr von der nächsten Station aus nach Brüssel. Hier konnte er aber nicht n legraphiren: man sagt, daß die Beamten ihn als einen Aufschneider, der auf eine Börjenpauit binarbette, abwiesen. Er mußte daher weiter reisen, ging nach London durch und koitnte für die „Pall Mall Gazette" einen Bericht noch so fertig machen, daß er am Tage nach der Schlacht er stiften. Auch Russell von der „Tiines" und Skinner von den „Daily News" überbrachten damals ihre 'Nachrichten persönlich nach London; Holt White aber war ihnen, zuvsrge kommen and ist ihnen vor allen Dingen dadurch überlegen, daß er von vornherein den Weg der telegraphischen Berichterstattung ins Auge gefaßt hatte.