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Erscheint täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

«To 169.

Montag den 23. Juli

1900

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau

Am Mittwoch den 25. d. Mts. findet mit Ge­nehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel Vieh­markt in Hanau statt.

Ich mache hierbei auf Nachfolgendes zur besonderen Be­achtung aufmerksam:

Sämmtliche Wiederkäuer und Schweine, und zwar sowohl die mit der Eisenbahn wie- auch die unter Benutzung der Landwege aus den Markt gebrachten, dürfen nur durch die vom hiesigen Oberbürgermeisteramte veröffentlichten Stadt­eingänge (Kontrolstationen) eingebracht werden.

Nach § 3 der landespolizeilichen Anordnung vom 21./6. 97 ist das Ausbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf den Viehmarkt nur dann gestattet, wenn den morktpolizei- ttchen Organen eine von der zuständigen Orts­behörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird darüber, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche bei Schweinen weder die Maul- und Klauen­seuche, noch eine der Schweineseuchen herrscht, und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten vier Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion gehört.

Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen oder gefahren werden.

Schließlich verweise ich noch auf die Polizeiverordnung vom 3. Dezember 1896, betreffend die Listenführung über den An- 27. August 1897, "

und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.

Die Bekanntmachung vom 25. v. Mts. P 5504 inhalts derer ich für Stadt- und Landkreis Hanau die Ab­haltung der Viehmärkte frei gegeben hatte, wird vorläufig hiermit zurückgenommen.

Hanau den 23. Juli 1900.

Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.

P 6357 I. A.: Valentiner, Reg.-Asseffor.

^andUrew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nach einer Mittheilung des Herrn Reichskanzlers sind alle mit Röaumur-Skalen versehenen Thermometer in Gemäß­heit des § 7 der Prüfungsbestimmungen für Thermometer vom 25. Januar 1898 Centralblatt für das Deutsche Reich XXVI Nr. 6 vom 11. Februar 1898 vom 1. Januar 1901 ab von der Prüfung ausgeschlossen. Zu­verlässige Wärmeangaben nach Rëaumur'schem Thermometer werden daher nach Ablauf dieser Frist nicht immer möglich sein und in nicht zu ferner Zeit wegfallen.

Aus diesem Grunde und um überhaupt die Wärme- messungen einheitlich zu gestalten, empfiehlt es sich, die un­brauchbar gewordenen 80theiligen Thermometer (nach Rèau- mur) durch 100theilige (nach Celsius) zu ersetzen.

In den öffentlichen Kranken- und Irrenanstalten, sowie in den öffentlichen Badeanstalten re. sind nach ministerieller Verfügung die noch vorhandenen Räaumur'schen Thermometer, auch wenn sie noch brauchbar sind, durch 100theilige In­strumente nach Celsius bis zum 31. Dezember d. Zs. zu er- feilen*

Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen öffentliche Badeanstalten sich befinden, wollen bis zum 28. d. M. angeben, ob in diesen die Celsius'schen Thermometer bereits im Gebrauch sind.

Hanau den 18. Juli 1900.

Der Königliche Landrath.

V 6567 v. Schenck. ___________

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 Kneifer mit Etuis, 1 Maulkorb, 1 Heimathschein für den Zigarrenmacher. Gustav Rudolf Theodor Großklaus, ausgestellt am 16. Mai 1899 zu Kös­lin, in einer Wirthschaft liegen geblieben ein Portemonnaie mit 9 Pfg.

Zugelaufen: 1 brauner Pinscher.

Verloren: 1 Portemonnaie mit 3 Mk. und 5 Mk. Konsummarken.

Hanau den 23. Juli 1900.

SlcrSl^ers ^anau.

Bekanntmachungen des Oberb iirgermeisteramtes.

Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung

am Donnerstag den 26. Juli 1900, nachmittags 5 Uhr im oberen Saale des Rathhanses.

Tagesordnung:

1. Gewährung einer Entschädigung in Höhe der Gemeinde- steuer vom Dicnsteinkommen für diejenigen Volksschul­lehrer, welche an der höheren Mädchenschule und den beiden Mittelschulen angestellt und nicht bereits persönlich von Gemeindesteuern befreit sind.

2. Nachbewilligung von 30,58 M. auf VII FAus Vor­jahren" für 1900.

3. Nachbewilligung von 121,50 M. auf Tit. I, 2 des Hauptetats und von 240 M. auf Tit. I der Schlacht­hofkasse für 1900 für kreisthierärztliche Revision rc. des städtischen Schlachthofes.

4. desgl. von 2560,22 M. bei der Schlachthofkasse Rech­nungsjahr 1899.

5. desgl. von 370 M. auf VII 0 Tit. VII, 2 für 1900, Umzugskosten eines neu eingestellten Lehrers.

6. Uebernahme des Wassergeldes und der Kanalbetriebsge­bühren von den Dienstwohnungen im Schlachthofe auf die Schlachthofkasse.

7. Verlängerung der Gasleitung in der Uferstraße.

8. Bewilligung von 175 M. für Aufstellung einer Laterne im Schlenkergäßchen.

9. Erhöhung des Zinsfußes sämmtlicher Hypotheken aus städtischen Mitteln, einschließlich der Stiftungskassen rc. auf iVa °/o, jedoch ohne die Entwässerungshypotheken und die Hypotheken für die Kleinbahn.

10. Nachbewilligung von 573,21 M. auf Tit. Ila und 131,88 M. auf Tit. Ilb bei der Begräbnißkasse Rech­nungsjahr 1899, welche durch gegenüberstehende Mehr­einnahmen gedeckt sind.

11. Desgleichen von 180 M. auf VII A Tit. I, 28 für 1900. Ueberstunden des Zeichenlehrers der Ober­realschule.

12. Nachbewilligung von 402,15 M. Umsatzsteuer, die die Stadt zu tragen hat, auf E.0. Tit. IV, 2 für 1900.

13. Desgleichen von 263,25 M. auf E.0. Tit. II Rech­nungsjahr 1899. Aus dem Fundus.

14. Nachbewilligung von 40 M. auf Tit. II B. 13a und von 4601 M. auf Tit. III B. a. II. Rechnungs­jahr 1899.

15. Nachbewilligung von 845,32 M. bei der Begräbnißkasse. Rechnungsjahr 1899.

16. Plan über den Müllabfuhrbezirk.

17. Nachbewilligung von 3811,15 M. für Latrinengruben­entleerung und zwar:

2095,22 M. auf Tit. VI K. 1. 15, VI K. 3.

1700,93 VI K. 5.

18. Nachbewilligung von 8227,73 M. Etatsüberschreitungen bei der Stadtkaffe von je über 100 Mk. Rechnungs­jahr 1899.

19. Stachbewilligung von 9144,63 M. Tit. IV, 1 b und 107,27 M. Tit. VI C 3 a Rechnungsjahr 1899, welche durch gegenüberstehende Mehreinnahmen gedeckt sind.

20. Uebertragung, des Restverlages von M. 699,50 für Beschaffung neuer Schulpulte bei E, 0, I 3 für 1899 auf Rechnungsjahr 1900.

21. Uebertragung von M. 145,54 aus VII N 8 1899 (Stadtbibliothek) auf Rechnungsjahr 1900.

22. Nachbewilligung von 403,19 M. auf Tit. VII, H II, 5 Rechnungsjahr 1899 Heizung und Beleuchtung der gewerbl. Fortbildungsschule.

23. Nachbewilligung von 1980,81 M. bei den Schulen VII B.Gr. Rechnungsjahr 1899.

24. Uebertragung des Restbetrages von 307,03 M. bei E. 0. Tit. I 9 d. für 1899 für Regulirung der öffentlichen Uhren auf Rechnungsjahr 1900.

25. Verkauf der Grabenparzelle E 220/5 2 ar 18 qm und E 221/15 92 qm für 10 M. pro qm.

26. Einzelbewilligung der Verlage bei VII8.F. Xit.VI. a für 1900 für Erneuerung von Fußböden in der Mäd-, chenmittelschule.

27. Aufhebung des Fluchtlinienplans für die Straße Nr. 28 zwischen Friedrich- nnb Akademiestraße. I

28. Einleitung des Entschädigungsverfahrens wegen des dem Schuhmachermeister Ernst Braun gehörigen Grund­stückes D I) 65.

29. Nachbewilligung von M. 90,60 auf E. 0. II 5a für 1900 Herstellung von Cementtrotwir vor demâuie Mühlstraße 8. * 1

30. Verkauf der Grundstücke G 397/191 11 qm an Rent­ner Muddersbach für 12 M. pro qm.

31. Verkauf des Grundstückes B 171/60 55 ar 40qm an die evang. Diakonissenstation.

32. Abänderung der Bestimmungen für die Spitz'sche Stif­tung. 2. Vorlage.

33. Niederschlagung eines Fehlbetrages an der Rente des Elektrischen Werkes von 5283,43 M.

34. Verlegung der elektrischen Kabel in der Schnurgasse zwischen Kirch- und Schützenstraßc.

35. Betr. Grundstücksankauf in der Gärtnerstraße. Hanau den 21. Juli 1900.

Der Stadtverordnctenvorsteher.

Canthal. 11646

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Wachenbuchen belegenen, im Grundbuch- von Wachen­buchen, Band IX, Artikel 509, Abtheilung I Nr. 1 bis 4, zur Zeit der Eintragung des Versteigernngsvermerkes auf den Namen des Weißbinders Johannes F a s s c l, Konrads Sohn zu Wachenbuchen eingetragenen Grundstücke:

Q 853 am Bachgraben, Wiese ar 80 qm,

F 231 vorm Hühnerberg, Acker 4 93

K 163 in den untersten Weinbergen, Acker 3 92

K 163a das., Acker 1 97 ,

am 30. Oktober 1900, vormittags OA Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gcrichtsstelle, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Der Grundstenerreinertrag der Grundstücke beträgt 5,43 M. Hanau den 14. Juli 1900.

Königliches Amtsgericht, Abth. 2. 11600

Fahrt wohl!

In diesen Tagen werden die vom Norddeutschen Lloyd und von der Hamburg-Amerika-Linie zur Verfügung gestellten Dampfer in Bremerhaven die Anker lichten mit den tausenden von Offizieren und Mannschaften an Bord, die dem Rufe des Kaisers freudig Folge geleistet haben, um für Deutschlands Ehre und Interessen, sowie für die Zivilisation im fernen Osten zu kämpfen. Andere Tausende unserer tapfern Brüder schwimmen bereits seit Wochen auf dem Weltmeere ihrem Be­stimmungsorte entgegen. Da ziemt es sich für uns, die wir daheim bleiben, sie im Geiste zu geleiten auf dem ihnen vor­gezeichneten Wege, wo Ruhm und Ehre winken, aber auch Strapazen drohen und Gefahren aller Art.

Es ist eine glänzende, auserlesene Truppe, die Deutsch­land nach Ostasien hinausschickt. Die bewährtesten militärischen Kenner chinesischer Verhältnisse stehen an der Spiye, sodaß für die Durchführung unseres überseeischen Feldzuges die beste Gewähr gegeben ist. Außerdem ist jeder Mann sorgfältig auf seine Tropenfähigkeit untersucht und die Auswahl derartig, daß die Truppe neben der höchsten körperlichen und geistigen Spannkraft über eine vollendete militärische Ausbildung bis ins Kleinste hinein verfügt. Das Vaterland darf daher sicher sein, daß seine Söhne der ihrer harrenden Aufgabe ge­wachsen sind und in Kampf und Sieg es ihren Vätern gleich : thun werden, die vor 30 Jahren auf den Schlachtfeldern I Frankreichs für die deutsche Einheit geblutet und durch ihren Opfermuth den Boden bereitet haben, auf dem die deutsche Weltmacht glorreich heranwächst.

Freilich auch schmerzliche Gefühle und wehmüthige Empsin- dnngen ergreifen uns, wenn wir dem Auszuge unserer Tapfern zuschauen. Menschlicher Voraussicht nach wird von den wackern Männern, die todtesmuthig einer ungewissen Zukunft ins Auge sehen, so mancher nicht wiederkehren; über diesem wird sich auf fremder Erde der Grabhügel wölben. Doch wir wissen uns mit unsern Kriegern eins in der tröstenden Ueberzeugung, daß nicht Eroberungssucht und Ehrgeiz uns das Schwert in die Hand gedrückt haben, sondern daß wir, «wie im Jahre 1870, zur Abwehr eines schnöden Rechts­bruches die unerläßliche Sühne fordern müssen; daß wir 1 keinen Angriff planen, keinen Uederfall mitten im Frieden, sondern, daß wir nur in berechtigter Nothwehr handeln. Die frevelhafte, martervolle Ermordung unseres Gesandten in Peking, die in ihrer ruchlosen Niedertracht znm Himmel schreit