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Amtliches Organ für Stadt- unö Landkreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Im RcttamentheU dir Zeile 20 ^, fih »urwärt» 30 ^.

Nr. 70.

Freitag den 23. März

1900

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 14.

Amtliches.

^t adfRret0 âanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes Bekanntmachung.

Am Sonntag den 25. März d. I. wird eine Kommission bei den hiesigen Pfcrdebesitzern die für das kommende Jahr im Msbilmachungsfalle freihändig anzu- kaufenden Pferde einzeln aussuchen.

Hanau den 22. März 1900.

Der Oberbürgermeister.

Dr. Gebes chus. 4891

Bekanntmachung.

Die Lieferung des diesjährigen Bedarfs au Brennmaterial für die gesammte städtische Verwaltung einschl. Schulen und zwar circa:

12 in Buchenscheitholz I a, 90 Tannenscheitholz I a,

2 Waggon engl. Anthracitkohlen (hiervon 1 auf Abruf),

2 Hüttencoaks,

7 Nußkohlen (II),

23 gewaschene melirte Kohlen (halb Stück- und halb Nußkohlen, Ofenbrand),

7 melirte Kohlen, welche auf Abruf zu liefern sind, werden hiermit zur Submission gebracht.

Angebote mit Preisangabe für die Kohlen und für die Fracht frei Bahnhof mit Bezeichnung der Zeche, sowie für Holz, wolle man schriftlich und versiegelt bis zum Samstag den 31. März d. I., mittags 12 Uhr, auf dem Rachhaus abgeben.

Der Abschluß eines Lieferungsvertrags wird ausbedungen. Hanan den 22. März 1900.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 4951

Wegen Vereinigung der hiesigen Landesrenterei mit der Leihbank bleibt das Bureau für Montag den 26. d. M. geschlossen. Die Umschreibung der Pfänder kann bis zum 7. April d. I. bewirkt werden.

Ständische Leihbank Hanau. 4930

Feuilleton.

mehr mit den Bloomers als Unterkleidung indem man sie sehr weit, fast einem Rock gleich und vom nämlichen Stoff wie das Dreß fertigt. Für Reisezwecke gibt es allerdings eine Komposition, die Rock und Bloomers in einem Stück vereinigt und je nach Bedarf sich vermöge weniger Handgriffe in den, einen, wie die andern verwandeln läßt. Die Röcke dagegen werden vorn und auf den Hüften ganz glatt und hinten in dichten Falten geordnet, um die fast durchgängig beliebte Theilung zu verbergen. Wo man sie zu dekoriren wünscht, da legt man sie im Anschluß an die herrschende Toilettenmode in Quetsch- oder Plissèfalten, die bis zu den Knieen fest an- gesteppt werden, um dann lose herabzufallen. Diese Stepp­nahtverzierung wird oftmals in abstechender Farbe auf dunkel am liebsten in weiß und auf hell in schwarz W aus­geführt. Hie und da begrenzt man die Bahnen auch mit kleinen Kugelknöpfen. Sehr zierliche Rockmodelle sieht man in Frankreich. Bei einem der malerischesten bogt man sämmt­liche Bahnen an den Längsseiten aus und begrenzt sie mit farbigen Passepoils. Die ausgcbogte Seite fügt sich dann allemal einer geraden an. Für festliche Zwecke treten an Stelle der Zacken sogar die Konturen des Rococoschnörkels. Es macht sich das hochelegant und apart, doch gehört große schneiderische Kunstfertigkeit dazu, um es tadellos auszuführen, für unbemittelte Sterbliche ist diese Mode daher nicht ge- schaffen. Bei einem Ausflug eines Pariser Radlervereins trugen sämmtliche Damen weiße Tuchdresses, deren Räthe gelb abgestrppte Rococoschnörkel begrenzten. Den letztere» schlossen sich noch grâziöse Schleifen und Blumengewinden aus gelber indischer Seide, gelbe Strümpfe und dito Handschuhe, hebst Mätelots, die nach Art eines Strohhuts aus schmalen gelben Seidenblenden zusammengesügt waren, sowie Gamaschen aus weißem Waschleder vervollständigten die distinguirten Kostüme. Gleich den Damen glänzten auch die Herren in Weiß mit gelbem Ausstich. Ihre Hemden bestanden jedoch

Die Radfahriiiodc.

Plauderei von M. Kossak.

(N,,Hruck verboten).

Wenn der Frühling ins Land zieht, Crocus, Veilchen und Himmelsschlüsseln ihre . Köpfchen aus dem Erdreich stecken und die hängenden Birken sich mit zartgrünem Schleier be­decken, dann ist auch die gelobte Zeit für die Radfahrer ge­kommen. Das Stahlroß wird seiner Unthätigkeit entrissen und hinaus gchts in sausendem Flug aus den Mauern der Stadt, dem goldenen Sonnenlicht entgegen. Wohl radelt man im Sommer, im Herbst und schließlich auch im Winter, aber seine höchsten Triumpfe feiert der Velosport doch im Lenz. Zum mindesten nach außen hin. Denn in keiner anderen Saison zeigen Radler, Radlerin und Rad sich dem Auge in so schmucker Gestalt. Da ist Alles blitzblank und chic, jede neue Mode wird auf ihre Kleidsanikeit, jeder neue Radler- artikcl auf seine Zweckmäßigkeit hin erprobt.

Viel des Schönen, aber freilich auch manches Groteske hat die Saison in diesen Dingen gebracht. Wenn wir zu­nächst die Schnittformen der Radfahrkostüme betrachten, so fällt cs uns auf, daß die Bloomers sich gegenüber den Röcken in der Minderheit befinden. Unb das ist nicht nur bei uns in Deutschland so, auch in anderen Ländern macht sich eine starke Animosität gegen die vorgenannte Tracht geltend. Die Herren der Schöpfung haben so viel über sie gespöttelt, daß die Damen in bekanntem Gehorsam gegen ihre Gebieter ihr mehr und mehr entsagten. In Viktoria ix Australien, wo die jugendlich anmuthige Gemahlin des Statthalters Lord Braßcy in weiblichen Sportskreisen den Ton angibt, hat sich sogar ein Antibloomerverein gebildet. Man begnügt sich nun­

Handelsregister.

Neu eingetragen ist die Firma Joh. Dirks in Hanau und als ihr Inhaber der Kaufmann Johann Behrens Dirks in Berlin.

Die Hauptniederlassung besteht in Berlin unter der gleichen Firma. Dem Kaufmann Theodor Rohde in Berlin ist Prokura ertheilt.

Hanau den 22. März 1900.

Königliches Amtsgericht 5. 4913

Grundstücks-Verkauf.

Das in der hiesigen Gemarkung belegene domainen- fiskalische Ackcrgruudstück Kartenblatt G G Nr. 335 von 0,5402 haim neuen Mühlfelde" soll als Baugrund öffentlich meistbieteud verkauft werden.

Termin hierzu wird auf Dienstag den 27. d. M., vormittags von 9 Uhr ab, in das Geschäftszimmer des Domainen-Rentamts hier, Frohnhof Nr. 4, anberaumt.

Auf angemessenes Gebot wird der Zuschlag im Termin ertheilt.

Hanau, am 22. März 1900.

Königliches Domainen-Rentamt.

I. V.: Reinhardt, Regierungs-Sekretär. 4912

DSAtschsr Reichstaß.

(Sitzung v o m 2 3. M ä r z.)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst einige kleinere Etats in zweiter Lesung. Dieselben sowie das Etatsgesetz und das Anleihegesetz werden debaktelos erledigt. Eine Resolution, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage mit dem nächsten Etat die Grundsätze der Reichsverwaltung über die Deckung von Ausgaben des Reiches durch Aufnahmen von Anleihen mitzutheilen, wird angenommen. Eine andere Petition der Stettiner Gesellschaft Vulkan um Ablehnung der von der Budget-Kommission vorgeschlagenen Resolution betreffend Auf­hebung der Zollfreiheit für Schiffs-Ausrüstungsgegenstände, welche außerdem um Einberufung von Sachverständigen be­hufs Berathung über jene Zollfragen ersucht, wird dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Es folgt die zweite Berathung der Vorlage betreffend Verwendung der überschüssigen Reichseinnahmen aus dem Jahre 1900. Die Kommission schlägt vor, die Ueberschüsse aus 1900 zur Schul­dentilgung zu verwenden, jedoch nur zu drei Vierteln. Das Haus beschließt demgemäß. Die zweite Lesung des Haus­halts-Etats ist damit beendet. Es folgen Rechnungsfachen.

Bei der Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben pro 1898 bemerkt Abg. Singer (Soz.), es seien beim

Auswärtigen Amre starke Etat-Ueberschreitungen vorgekommen. Er beantrage die Uebersicht an die Rechnungskommission zu­rückzuverweisen. Der Antrag wird angenommen.

Es folgt die 2. Berathung der Vorlage betr. die Patent-An­wälte. Zu § 1 beantragt Abg. Heine (Soz.) in dem Ab­satz 2 die Bildung einer Patent-Anwaltskammer mit dem Sitze in Berlin vorzuschreiben.

Unterstaatssekretär Rothe spricht gegen den Antrag und bittet denselben abzulehnen.

Es entspinnt sich nun hierüber eine längere Debatte und wird der Antrag Heine schließlich abgelehnt. Es folgt § 2. Diesem zufolge darf u. A. die Eintragung des Patentanwaltes untersagt werden, wenn der Antragsteller sich eines un­würdigen Verhaltens schuldig gemacht hat.

Abg. Heine (Soz.) beantragt, diese Bestimmungen zu fassen: Wenn der Antragsteller sich durch sein Verhalten der Achtung unwürdig gezeigt hat, welche sein Beruf erfordert. Politische, wissenschaftliche, künstlerische und religiöse Ansichten oder Handlungen als solche dürfen nicht als ein Verhalten angesehen werden, welches ihn dieser Achtung unwürdig macht. Abg. Heine begründet diesen Antrag ausführlich, indem er die Maßregelung von Beamten, welche gegen die Kanal-Vorlage gestimmt haben, kritisirt und dann auch auf den Fall Arons uäher eingeht.

Staatssekretär Posadowskp bittet den Antrag abzu­lehnen.

Nach einer kurzen Debatte beantragt Abg. Schmidt- Warburg der Fassung der Vorlage noch hinzuzufügen: Als solches (unwürdiges Verhalten) sind politische, wissenschaftliche oder religiöse Ansichten oder Handlungen als solche nicht an­zusehen.

§ 2 wird nach weiterer unwesentlicher Debatte in der Fassung der Vorlage angenommen, jedoch mit dem Zusatz Schmidt-Warburg. Als Konsequenz der Annahme des An­trages erhält § 6 einen entsprechenden Zusatz. Bei § 18 wird die Bestimmung wieder gestrichen, welche dem Präsidenten des Patentamtes die Befugniß entzieht, auch Vorstehern der Patent-Bureaus industrieller Firmen von der berufsmäßigen Vertretung vor dem Patentanwalt auszuschließen. Der Rest des Gesetzes wird debattelos erledigt. Hierauf wird die Vor­lage betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Kraft in der Kommissionsfassung angenommen. Schließlich gelangt noch der Antrag Küchly auf Reform der Wahlen zum elsässisch-lothringischen Landes-Ausschuß in dritter Lesung zur Annahme.

Morgen 1 Uhr: Dritte Lesung des Gesetzentwurfes berr. die Patentanwälte und betr. Entwendung elektrischer Kraft, dann Petitionen.

aus gelbseidenem Trikolgewebe und ihre Mützen aus weißem Leder, dessen viele Theile gelbe Passepals trennten. Selbst die Räder aller Theilnehmer des Ausflugs waren in Gelb dekorirt. Gelbe Bänder umwanden die Speichen und an den Lenkstangen steckte je ein Sträußchen gelber Primeln.

Recht Extravagantes sieht man in Sammetköstümen, die von den Damen der höheren Kreise, sofern sie nicht bei irgend einem Verein als Galadresses eingeführt sind, selten getragen werden. Radlerinnen von der Art der geschiedenen Prinzessin Chimau kehren sich freilich nicht an die diesbezüglichen Vor­schriften. Diese zweifellos sehr schöne Frau kann man in Paris oder wo sie sonst sich gerade aufhält, fast täglich in einer veilchcnfarbcnen, burgunderrothen oder grünen Sammet- blouse mit harmonirenden Kniehosen, ein Sammetmützchen schief auf das krause Haar gedrückt und eine Zigarette im Munde, durch die Straßen radeln sehen. Den größtmög­lichsten Gegensatz zu ihren Kostümen, die durch Gold und Edclsteingürtel noch auffälliger erscheinen, bilden die Sporrs- anzügc der Herzogin von Fife, der Infantin Julalia von Spanien und der Prinzessin Feodora von Reuß. Die ge­nannten fürstlichen Frauen begnügen sich lediglich mit Jacken­kleidern aus grauem Loden oder dunklem Tuch, nebst weißen Battist oder matlkarrirten Foulardblouscn und etwas lebhafteren Kravatten, die zu den Blousen passen. Die Prinzessin von Wales wiederum gibt neuerdings dunklen Roben und hellen offenen Tuchjaquets den Vorzug. Ihre An­züge haben kein streng sportmäßiges Cachet, was zum Sheil wohl auch an den von ihr gewählten, ein Mittelding von Kapole und Tonne darstellenden Hüten liegt. Etwas reicher eibet sich die Kaiserin-Wittwe von Rußland, die ebenfalls zu den Anhängerinnen des Radsports gehört. Ihre Dresses 'inb, wenn auch einfacher im Schnitt,' so doch mit gestickten Kalons, Federocrbräuiung und kostbaren edelsteinbesetzlen Knöpfen geschmückt. Dagegen kann ihre Schwiegertöchter, die