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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
M 247
Montag dm 22. Oktober
1900
ÄmMcheS
Stadt- und Landkreis Hanan.
Nachdem in den letzten Tagen in mehreren Gemeinden des Landkreises Hanau, sowie der benachbarten Kreise die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, wird die einstweilige Abhaltung von Viehmärkten im Stadt- und Landkreise Hanau auf Grund des 8 64 Absatz 2 der Bundes- raths-Jnstruktion vom 1895 bis zum Erlaß einer
anderweilen Bekanntmachung^ verpHoterr.
Hanau den 16. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 8990
v. Schenck.
Das Infanterie-Regiment 166 wird VSM 29. Oktober bis einschließlich 14. November d. J. Schießen mit scharfen Patronen auf dem großen Exerzierplatz — Schußrichtung Eisenbahnübergang-Fallbachbrücke — abhalten.
Das Schießen wird jedesmal um 11 Uhr vormittags be ginnen und um 4 Uhr nachmittags beendet sein. Das Gelände Arbeiterhäuser-PulverhauSwachc-Chaussee Hanau-Langen- diebach-Reußcrhof-Eisenbahn in Höhe des Kinzighcimerhofs, unter besonderer Absperrung des Fußweges Reußerhof-Hanau und des Waldweges Reutzerhof «ach der Chaussee Hanau- Roßdorf, wird durch SicherheitSposten abgesperrt und darf während des Schießens nicht betreten werden.
Den Weisungen der SicherheitSposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Herren Ortsvorstände wollen dies unter dem besonderen Hinweis darauf, daß auS Gründen der Sicherheit das Zuschauen verboten ist, sofort veröffentlichen lassen.
Hanau den 18. Oktober 1900.
Königliche Polizei-Direktion.
M 4507 I. A.: Valentiner, Reg.-Affessor.
^anö&rete ^anaw Betanntmachungen des Kömglichrv LandrathsaMtes.
Es ist mehrfach hier darüber Klage geführt warde«, daß trotz des bestehenden Verbots bei öffentlichen Tanzlustbarkeiten und anderen Festlichkeiten schulpflichtige Kinder Zutritt in öffentliche Wirthschaften und zugehörige Lokale erlangen. Bei diesen Lustbarkeiten ist es zur Sitte geworben, daß die Eltern ihre Kinder bis spät in die Nacht hinein im Wirthshaus bezw. Tanzlokal bei sich haben. ES veranlaßt mich dies, nachstehend die bestehenden Polizeivcrsrdnungen wiederholt bekannt zu machen; zugleich spreche ich die Erwartung auS, daß dieselben fortan allseitige Beachtung finden werden.
Kleines Feuilleton.
Stadtthcater in Hanau.
„Ein unbeschriebenes Blatt". — „Gräfin Lea".
Freitag fand die erste Wiederholung der Lustspiel-Novität „Ein unbeschriebenes Blatt" statt. Der Verfasser sucht darin einen ernsten Konflikt lustspiclmäßig zu verwerthen. Wo sich nun der Autor damit begnügt, einfach lustig und unterhaltend zu sein, folgen wir ihm recht gerne, wo er aber für den Stoff seines Lustspiels ernsteres Interesse beansprucht, bleiben wir die Anerkennung schuldig. Als das unbeschriebene Blatt präsentirt sich uns ein junges Mädchen, deren Ideal noch die Kinderstube mit ihren naiven Reizen ist und die einem Manne als Gattin folgt, der, ein ernster Gelehrter, doppelt so alt ist als sie. Von der Hochzeitsreise zurück, verlangt nun der Mann, daß sie als würdige Hausfrau seine Stellung und sein Haus repräsentirc und da dies ihr kindlicher Sinn nicht vermag, so ist der Konflikt da. Die weitere Shi= Wicklung des Ganzen läuft natürlich ganz gefahrlos ab, denn man trennt sich von dem am Schluffe versöhnten Ehegatten. Der flotten Wiedergabe des Stückes durch unser Bühnen- Ensemble wurde schon bei der ersten Aufführung anerkennend gedacht. — Die gestrige Sonntagsvorstellung brachte das fünfaktige Schauspiel „Gräfin Lea" von Paul Lindau. Eine lange Reihe von Jahren ist dieses Stück dem Spielplan unserer Bühne fern geblieben, so daß cs für viele der Theaterbesucher den Reiz der Neuheit haben kann, umsomehr, als die Vorgänge des Schauspiels noch heute dasselbe aktuelle Interesse haben, wie zur Zeit seiner Entstehung. Es mag ein Zufall sein, daß gerade in letzter Woche unsere Bühne uns das Meisterwerk Lessings, seinen „Nathan", vorführte, in welchem dieser gewaltige Geist dèr Menschheit sein Ver-
Die Herren Ortsvorstände, die Königl. Gendarmerie, sowie das Polizeiaufsichtspersonal werden angewiesen, die fraglichen Bestimmungen mit Strenge zu handhaben und bei Ucbcr- tretungen die Bestrafung der Schuldigen herbeizuführen. Namentlich aber enrpfehle ich den Wirthen die Beherzigung der erlassenen polizeiliche« Anordnungen und warne dieselben, dem Treiben der Schuljugend bei gewißen Anlässen (Kirchweihen, Fastnacht rc.) etwa noch Vorschirb zu leisten. Ein solches Verhalten würde ein nachdrückliches Einschreiten gegen den Wirth und geeigneten Falls die Einleitung des Konzessions- Entziehungsverfahrens zur Folge haben.
Auch würde ich im Einzelfalle in Erwägung ziehen, ob nicht im Interesse der öffentlichen Ordnung eine wesentliche Einschränkung der Tanzbclustigungen einzutreten haben würde.
Hanau den 9. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath,
v. Schenck.
PoLizeivevoednung.
Auf Grund des § 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 verordnen wir hierdurch für bm Regierungsbezirk wie folgt:
8 1. Schulpflichtigen Kindern ist der Aufenthalt in öffentlichen Wirthschafts-Lokalitäten — abgesehen von dem Falle des § 2 — ohne Begleitung ihrer Eltern, Vormünder, oder deren Vertreter nicht zu gestatten und dürfe« an dieselben geistige Getränkczu eigenem Genusse nichtverabreicht werden.
§ 2. Zur Bedienung der Gäste, sowie zum Aufsehen der Kegel in öffentlichen Wirthschafts-Lokalitäten dürfen schiü- pflichtige Kinder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lokalschulinspektors bezw. Rektors und nur unter Einhaltung der Schranken der ertheilten Erlaubniß verwandt werden.
§ 3. Wegen Uebertretung dieser Anordnung wird der betreffende Wirth mit Geldstrafe von 3 bis 30 Mark, eventuell mit entsprechender Haft bestraft.
§ 4. Die dieser Verordnung in einzelnen Orten unseres Bezirkes entgegenstehenden Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben.
Cassel den 21. Januar 1879.
Königliche Regierung, Abth. deS Innern.
PMzervevvrdrmng.
Auf Grund der 88 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen kandcstheilen, in Verbindung mit dem 8 142 deS LandesverwsltungSgesetzes vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung des KreiSanSschusses für den Umfang bei Landkreises Hanau folgende Polizeiverordnung erlassen:
mächtniß, daS Evangelium der allgemeinen Menschenliebe, überlieferte. DaS moderne Schauspiel Lindau'S hat eine ähnliche Tendenz, auch eS plädirt für Gleichberechtigung der Religionen und führt den Kampf deS Edelsinns gegen Vorurtheil. Die verwittwete Lea Fregge hat mit ihren hochmütigen Verwandten eine Bcsitzstreitigkeit auSzufechten, welche dem Gericht zur Entscheidung unterbreitet ist. Gräfin Lea ist die Tochter eines Juden, der durch Wucher zu großem Reichthum gekommen sein soll. Das Erbrecht an dem Güterkomplex wird ihr darum streitig gemacht, weil der Besitz dieser Güter durch einen Paragraphen deS Fideikommisses von der Würdigkeit der Erben abhängig gemacht worden ist. Diese Würdigkeit wird nun dem verstorbenen Grafen Fregge bestritten, weil er durch die Mesalliance mit der Tochter eines Juden, der noch dazu ein Wucherer war, seinen Adelsbrief verletzt habe. Der Rechtsbeistand der Gräfin ist ein junger Anwalt, selbst auS adligem Geschlecht, der die Sache seiner Klientin zu seiner eigenen gemacht und dieselbe mit Leidenschaft und Feuer vertritt. So bildet auch der vierte Akt, der im Gerichtssaal spielt, den Höhepunkt des Stückes. Hier versucht es nun Lindau durch den Mund des Anwaltes Stellung zu der vielbewegten Streitfrage zu nehmen und muthige offene Worte zu sprechen. Der Gerichtshof entscheidet natürlich zu Gunsten dèr Gräfin Lea und ihr muthiger Anwalt Heinz v. DeckerS findet in der Stieftochter der Gräfin, Comtesse Paula, der die flammenden Worte im Gerichtssaal den Weg zu dem Herzen der Mutter gewiesen, seine künftige Gattin. Das Stück stammt aus der Blüthezeit des einst so gefeierten Schriftstellers, es zeigt vielleicht mehr wie jedes andere die glänzen- den Vorzüge seines Schöpfers, als auch dessen Fehler und Schwächen. Vorzüge deS Stückes sind der dramatisch wirksame äußere Aufbau der Handlung und der elegante feingeschliffene Dialog, die Schwächen finden sich in der Ausgestaltung seiner Charaktere, denen die Lebenswahrheit fehlt,
8 1. Kinder unter 14 Jahren dürfen, sofern sie das 4te Lebensjahr bereits überschritten haben, in öffentlichen Tanzlokalcn nicht geduldet und zu öffentlichen Tanzlustbarkeiten nicht mitgenommen werden.
8 2. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 M., im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft. /Die Strafe kann sowohl die Eltern resp. Pflegeellern als aud) den beteiligten Wirth treffen.
8 3. Diese Polizciverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Hanau am 3. April 1888.
Der Königliche Landrath.
A 593 Gf. Bismarck.
>taM^wi0 jbannii.
HäleÄAschNMri de« OberhärzerMistergMteS
In der Zeit vom 1*—15. November 1900 findet die Erhebung der Steuern nnd des Schulgeldes pro III. Quartal statt.
Da in genanntem Zeitabschnitt der Andrang zu den Kaffen sehr stark ist, so werden diejenigen Steuerzahler, denen an einer schnelleren Abfertigung gelegen, daraus aufmerksam gemacht, daß schon jetzt täglich Zahlungen in den ans dem Steuerzettel Seite 3 ersichtlich gemachten Kassenständen entaegen genommen werden.
Die städtische Steuerkaffe befindet sich Markt 16, Zimmer 6 u. 7 zu ebener Erde.
Hanau den 20. Oktober 1900.
Stadtkasse. 17275
Gnm-MSsverpachturrg.
Von dem links deS LehrhofeS Wege, liegenden Hospital- acker W 17/18 soll die 50 ir 91,3 qm große Abtheilung Nr. 4
Dienstag »e« 23. K W., v-r«itt«g- 10 Uhr, im Kämmcreilvkal (Rathhaus 1 Treppe, Zimmer Nr. 10), auf 6 Jahre öffentlich nach dem Mcistgcbot verpachtet »erben.
Der Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Hernau den 19. Oktober 1900.
Althanauer Hospitalkaffe.
Scherzberg. 17174
und in de« ei«zrlnm Motiven der Handlung, die nicht lief genug herauSgearieitet sind. Für die Aufnahme des Stückes in den Spielplan kann Anerkennung nicht versagt werden. Die Aufführung konnte im Ganzen befriedigen, wenn auch einzelnen Parthie« noch etwa» Aufmerksamkeit in Behandlung des Dialogs empfohlen sein könnte. Die Rolle der Gräfin Lea la, bei Frl. Brando» in den besten Händen, das edcl- de«kende und edel handelnde Weib wurde von der beliebten Künstlerin mit echt menschlichen Zügen ausgestattet, schade, daß eine leichte Erkältung die Dame an der vollen Entfaltung ihres reichen Talentes hinderte. Für den jungen feurigen Recht,anwalt Heinz v. Deckers setzte Herr Schwarz sein ganzes Können ein, beide Darsteller fanden ihren verdienten Dank in Wiederholte» Hervorruf. Die Damen Rieger und Muck, sowie Herr Lindenlaub fanden in größeren Parthien noch Gelegenheit sich hervorzuthun.
Aus Kunst und Leben.
* Literarische Vereinigung. Unter dem Namen „Literarische Vereinigung Jung-Deutschland" hat sich in Berlin eine wissc«schaftliche Vereinigung gebildet, deren Zweck, wie e-Mn ihren Statuten heißt, es ist, „ihre litterarisch thätigen Mtglieder zu gemeinschaftlicher Arbeit und Gedankenaustausch anzuregen und die Interessen der Mitglieder, betr. Veröffentlichung ihrer Arbeiten zu fördern." Die Vereinigung beabsichtigt, sich durch Gründung von Bezirksgruppen in allen Gegenden möglichst über ganz Deutschland auszubrciten. Herr Apotheker Bruno Salomon in Frankfurt a. M., Trierscher Platz 16, ist zu jeder näheren Auskunft gern bereit.