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Montag den 20. August

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Nr. 193

1900

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanan.

Am Mittwoch den 22. d. Mts. findet mit Ge­nehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel Vieh­markt in Hanau statt.

Ich mache hierbei auf Nachfolgendes zur besonderen Be­achtung aufmerksam: ~

Sämmtliche Wiederkäuer und Schweine, und zwar sowohl die mit der Eisenbahn wie auch die unter Benutzung der Landwege auf den Markt gebrachten, dürfen nur durch die vom hiesigen Oberbürgermeistcramte veröffentlichten Stadt- eingänge (Kontrolstationen) eingcbracht werden.

Nach § 3 der landespolizeilichen Anordnung vom 21./6. 97 ist das Aufbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf den; Viehmarkt nur dann gestattet, wenn den marktpolizei­lichen Organen eine von der zuständigen Orts- beyörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird darüber, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche bei Schweinen weder die Maul- und Klauen­seuche, noch eine der Schweineseuchen herrscht, und datz die Ursprungsgemeinde in den letzten vier Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion gehört.

Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen oder gefahren werden.

Schließlich verweise ich noch auf die Polizeiverordnung vom 1^^^ betreffend die Listenführung über den An- und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.

Hanau den 20. August 1900.

Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor,

p 7145 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

^anö&reio ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 30. v. Mts. dem Komitee für den im August d.^Js. in Vilbel im Großherzogthum Hessen abzuhaltenden Vieh- Markt die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der öffentlichen Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Gebrauchs­gegenständen, die bei dieser Gelegenheit mit Genehmigung der Großherzoglichen Regierung veranstaltet werden soll, auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar im Stadt- und Landkreise Frankfurt a. M. und im Landkreise Hanau, Loose zu ver­treiben.

Die Polizeibehörden werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß der Vertrieb der Loose im Kreise nicht beanstandet Wird.

Es werden bei der geplanten Verloosung 6000 Loose zn je 1 Mark ausgegeben und 60°/, des Erlöses zum Ankauf der Gewinne verwendet.

Hanau den 18. August 1900.

Der Königliche Landrath.

V 7540 I. A.: Schneider, Kreissekretär.

Den Herren Bürgermeistern des Kreises bringe ich meine Verfügung vom 24. April cr. L 36 betr. die Be­theiligung an den Baumwärter-Kursen im Jahre 1901 hier­mit in Erinnerung. Wenn sich Personen zur Theilnahme an den fragl. Kursen bisher nicht gemeldet haben, _ ist mir Vakat-Anzeige bis zum I.September er. zu erstatten.

Hanau den 17. August 1900.

Der Königliche Landrath.

L 62 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen im Artikel 80 Nr. i u. 2 der Anweisung vom 31. August 1894Zu- und Ub= gânge bei der Einkommen- und Ergänzungssteuer betr. , ver­anlasse ich die Herren Bürgermeister und Gutsoorstcher, die Einkommen- und Ergänzungssteuer - Zu- und Abgangslisten für das I. Halbjahr 1900 bis spätesteus den 20. September d. J. an mich einzureichen.

Die Listen sind nach den diesseits geprüften und vervoll­ständigten Auszügen aus den Zu- und Abgangskontrollen aufzustellen und mit den Belägen, welche gehörig geordnet und geheftet sein müssen, zu versehen.

Die Aufstellung der Listen hat getrennt für die Steuer- i werden. Alle Kapitulanten des Expeditionskorps erhalten die

pflichtigen mit einem veranlagten Einkommen von über 3000 Mark und für die mit einem geringeren Einkommen zu erfolgen.

In Spalte 14 der Zugangs- und Abgangslisten ist der Zeitpunkt des Zuganges bczw. Abganges anzugeben.

In denjenigen Gemeinden und Gutsbezirken, in welchen keine Zu- und Abgänge an Einkoinmen- und Ergänzungs-

steuer vorgekommen sind, wollen die Herren Gemeinde- Gutsvorsteher Fehlanzeige erstatten.

Hanau den 18. August 1900.

Ter Vorsitzende der Einkommensteuer - Veranlagungs - Kommission für den Landkreis.

J. St. 2783 J. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

und

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 Wandergewerbeschcin für Elise Rein­hardt zu Hanau.

Verloren: 1 Portemonnaie mit einem 10 Mark-, 3 Mark- und 50 Pfg.-Stück. 1 Kriegsdenkmünze und 1 Kaiser Wilhelm-Erinnerungsmedaille in kleinerem Maßstab.

Entflogen: 2 Kanarienvögel.

Hanau den 20. August 1900.

Ueber die weiteren deutschen Rüstungen werden nachstehende Einzelheiten mitgetheilt:

Nach den nunmehr endgiltig getroffenen Bestimmungen über die Aufstellung eines Verstärkungskorps für Ostasien sind für dieselben im Allgemeinen die gleichen Anordnungen maßgebend, welche für die seinerzeitige Bildung des ost- asiatischen Expeditionskorps getroffen wurden. Als Auf­stellungsorte wurden bestimmt für den Stab des 5. ost- astatischen Infanterie-Regiments; Senne, des von Bayern a u f z u st e l l e n d e n Stabes des 6. Infanterie-Regiments: Darmstadt, für das 1. Bataillon und die 9. Kompagnie des 5. Jnfanierie-Regiments: Lockstadt, für das 2. Bataillon des 5. und die neunten Kompagnien des 1. und 2. ostasiatischen Infanterie-Regiments: Senne, für das 1. Bataillon des 6. Infanterie-Regiments und die neunten Kompagnien des 3. und 6. ostasiatischen Infanterie-Regiments: Zeithain, für das 2. Bataillon des 6. ostasiatischen In­fanterie-Regiments, zu welchem Bayern den Bataillonsstab, die 5., 6. und 7. Kompagnie stellt, und für die 9. Kom­pagnie des 4. Infanterie-Regiments: Darmstadt, für die Jäger-Kompagnie: Däberitz, für die 4. Eskadron des ost­asiatischen Reiter-Regiments: Senne, für sämmtliche Feld- Artillerie-Formationen (1 Abtheilungsstab, 1 fahrende, 1 Feld- haubitz-, 2 Gebirgsbatterien, 1 Artillerie-, H, leichte Feld­haubitz - Munitionskolonne, 1 Jnfanterie-Munitionskolonne): Jüterbog, für sämmtliche Fuß - Artillerie - Formationen (1 Bataillonsstab, 1 Haubitz - Batterie, 1 Munitionskolonne): Jüterbog, für die 3. Pionierkompagnie: Harburg, für den Stab, bi&2. und 3. Bau - Kompagnie des Eisenbahn- Bataillons: Berlin, für die 3. Proviantkolonne: Alt- Damm, für das 5. und 6. Feldlazareth: Rendsburg, für die Verstärkung der Feldbäckereikolonne : Tempelhof. Für die Wahl der Formationsorte für Infanterie, Kavallerie, Feld- und Fußartillerie war das Vorhandensein großer Truppenübungsplätze bei den genannten Orten maßgebend, durch welche den Rücksichten der Unterkunft und Ausbildung ausreichend Rechnung getragen ist.

Was die Formation des Verstärkungskorpâ betrifft, so ist doch noch die Errichtung einer dritten ostasiatischen Brigade und die Einverleibung der beiden neuzucrrich- tendcn Regimenter (5. und 6.) in diese Brigade in Aussicht gestellt worden. Bezüglich der Ergänzung der einzelnen Formationen an Unteroffizieren und Mannschaften wurde ver­fügt, daß Feldwebel, Vizefeldwebel, Kammerunteroffiziere bezw. Wachtmeister, Vizewachtmeistcr und Quartiermeister aus dem aktiven Dienststande zu entnehmen sind, die übrigen Unter­offiziere bis zur Hälfte der von den einzelnen Armeekorps zu leistenden Abgaben gute Führung vorausgesetzt Mann­schaften bis zu 2/s der festgesetzten Zahlen eingestellt werden können. Bei den neunten Kompagnien, welche für Ersatz- und Etappenzwecke gebildet werden, im Uebrigen vollkommen übereinstimmend mit den übrigen neuaufzustellenden Kom­pagnien, welche in einen Bataillonsoerband treten, zu bilden sind, können überdies Unteroffiziere über den Etat an Stelle von Gefreiten oder Gemeinen bis zu je acht eingestellt werden. Von den Freiwilligen des aktiven Dienststandes sollen die zur Anwerbung bereiten Leute des letzten Dienstjahres bevorzugt!

Im Reklamentheil

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für die Angeworbenen ausgeworfene monatliche Zulage von 6 Mk. und das jährliche Kapitulationshandgeld von 50 Mk. Dieselben Bezüge stehen denjenigen Mannschaften zu, welche bereits zwei Jahre gedient haben, also auch den zum Expedi­tionskorps übertretenden Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, sobald sie das zweite aktive Dienstjahr be­endigt haben. Die Verpflichtung der Mannschaften des Be­urlaubtenstandes erfolgt auf die Dauer der Verwendung des ostasiatischen Expeditionskorps im Felde, jedoch längstens auf die Dauer von zwei Jahren. Für die Aufhebung des mit den Angehörigen des Beurlaubtenstandes abzuschließenden An- werbeoertrages sind die für Kapitulationen gegebenen Be­stimmungen maßgebend. Die Zeit bis zu erfolgter Ein­schiffung gilt als Probedienstzeit, während welcher bei schlechter Führung die Wiederentlassung eintreten kann. Die Rück­sendung der Angeworbenen nach Deutschland erfolgt unter allen Verhältnissen kostenlos für dieselben.

Formirungstag für sämmtliche Stäbe, Truppen und Formationen an den bezeichneten Formationsorten ist der 22. August 1900. Die völlig eingekleideten Kompagn en u. s. w. sind so rechtzeitig abzuscndcv, daß sie spätestens bis Mitter­nacht auf dem treffenden Truppenübungsplatz bczw. im For­mationsorte eintreffen. Die Bewaffnung mit durchaus neuen Waffen erfolgt erst auf den Truppen-Ucbungsplätzen, wo auch Offiziere der Jnfanterie-Schießschule eintreffen werden, um die Unterweisung über das Gewehr M 98 und den Karabiner M 98 vorzunehmen.

Durch die Angliederung des neu aufznstcllenden Ver- stärkungskorps gewinnt das ostasiatische Expeditionskorps fol­gende Kriegsgliederung: Kommando: Kommandeur General­leutnant von Lessel. I. ostasiatische Jnfanteriebrigade (1. und 2. ostasiatisches Infanterie-Regiment zu je zwei Bataillonen und einer neunten Kompagnie); II. ostasia­tische Jnfanteriebrigade (3. und 4. Infanterie-Regiment, formirt wie vor); III. ostasiatischc Jnfanteriebrigade (5. und 6. ostasiatisches Infanterie-Regiment, formirt wie vor); ostasiatische Jägerkompagnie, ostasiatisches Reiter-Regiment zu vier Eskadrons, ostasiatisches Feldartillerie-Regiment: I. Abtheilung: 1., 2. fahrende, 7. Gebirgsbatterie; II. Abtheilung : 3. und 6. fahrende, 8. Gebirgsbatterie; III. (Feldhaubitz-) Abtheilung: 4. und 5. Feldhaubitz-Batterie, 1 leichte Munitionskolonnc, 2 halbe Feld­haubitz - Munitionskolonnen: ostasiatisches Haubitzba­taillon schwerer Artillerie des Feldheeres (Stab, 1. und 2. Batterie); ostasiatisches Pionierbataillon (zu drei Kompagnien und einem Stahlboot-Brückentrain); ost­asiatische Korpstelcgraphenabtheilung; ostasiatisches Eisenbahn-Bataillon (Stabil., 2. und 3. Eisenbahn- Baukompagnie); ostasiatische Sanitäts-Kompagnie; 1 Muni tionsk olonnen-Abtheilung (Jnfanterie-Munitions- kolonnen 1 und 2, Artillerie-Munitionskolonncn 1 und 2, Feldhaubitzkolonne, schwere Artillerie- Munitionskolonnen I und 2); Trains (Proviantkolonnen Nr. 1, 2 und 3, Feld - bäckereikolonne mit Verstârknng, Feldlazareth« 1 mit Etappenfo rmationen. An fechtend en Truppen wird sonach das gcsammte Expeditionskorps 12 Bataillone, 1 Kompagnie Jäger, 4 Eskadrons, 10 Batterien Artillerie und

3 Pionierkompagnien zählen.

Ansprachen des Kaisers beim Abschiede Waldersees.

Cassel, 19. August.

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Der gestrige festliche Tag in Cassel war gleichzeitig zwei bedeutungsvollen Ereignissen gewidmet, der Verabschiedung des Generalf-ldmarschalls Grafen Waldersee vor seiner Ausreise nach China und dem siebzigsten Geburtstage des dem deutschen Reiche so eng verbündeten Kaisers Franz Joseph. Beider Momente hat Kaiser Wilhelm in ernsten Ansprachen gedacht, denen der Hinweis auf das große Unternehmen in China gemeinsam ist, welches Deutschland nebst seinen Alliirten bis zum Ende energisch durchzuführen entschlossen ist. Des Kaisers

Anrede an den Grafen Waldersee

und an die Offiziere des Oberkommandos erfolgte im Rest- denzschlosse zu Cassel bald nach dem Eintreffen des Monarchen, der dem Heerführer zugleich dem Feldmarschallstab überreichte. In der Rede betonte der Kaiser besonders das warme Ein­vernehmen mit dem Zaren Nikolaus, der Waldersees Er­nennung angeregt und damit die traditionelle preußisch-russische Waffenbrüderschaft erneuert habe. DeS Zaren auf der Haager Friedenskonferenz nicht erfüllter Wunsch, eine dau­ernde Verständigung der ziviliftrten Mächte unter einanber herbeizuführen, werde vielleicht durch einen gemeinsamen -zeld-