Einzelbild herunterladen
 
  

3

'â«rM«e»l»>

Kr-i-:

ich

ätSeeffenbee

WAwiffchl««.

Zugleich

Amtliches Argau Mr Staöt- unS Lauökreis Hauau.

eixre^ng*.

|t»»N

ffh ©takt» unk Saat» keil Hanau tO ^ Mi gespaltene (Kann»* jeile ober beten Äaine, für Auiwärt» 15 4

Zm Reklammthetl

kie 3«le 20 4 ffa SuSwät« 30 ^t

arai

M 163

Montan den 16. Juli

1900

AnGtiches.

Bekanntmachung.

Postsendungen der Angehörigen der mobilen Truppeniheile für Ostasten.

Für den Postverkehr der nach Ostasien entsendeten mobilen Truppen des Landheers und der Marine treten mit dem Tage der Einschiffung im inländischen Hafen folgende Aenderungen ein:

Es werden in Privatangelegenheiten der Angehörigen dieser Truppentheile als Gegenstände -ber Feldpost befördert:

gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 250 Gramm einschließlich und

gewöhnliche Postkarten.

Die Beförderung der Briefe bis zum Gewichte von 50 Gramm einschließlich und der Postkarten erfolgt portofrei. Für Briefe im Gewichte von mehr als 50 Gramm, sofern sie in Ostasien mit der Feldpost zu befördern sind, wird ein Porto von 20 Pf. erhoben. Dieses Porto muß vom Ab­sender bezahlt werden. Unfrankirte oder unzureichend frankirte portopflichtige Sendungen werden nicht befördert.

Die Aufschrift der Sendungen an die Truppen muß ent­halten :

1) den VermerkFeldpostbrief",

2) Name, Dienstgrad oder Dienststellung des Empfängers,

3) genaue Bezeichnung des Kriegsschiffs oder Truppen­theils, zu dem der Empfänger gehört.

Formulare zu Feldpostkarten an die Truppen werden in kurzer Zeit bei den Postanstalten und den amtlichen Verkauss- stellen für Popwerthzeichen zum Preise von 5 Pf. für je 10 Stück zum Verkaufe gestellt werden. Einstweilen können die gewöhnlichen ungestempelten Postkartcnformulare Ver­wendung finden.

Die Nachsendnng von im Postwege bezogenen Zeitungen erfolgt gegen Entrichtung einer Umschlaggebühr, die 30 Pf. für nur einmal wöchentlich oder seltener erscheinende, 60 Pf. für zwei- oder dreimal wöchentlich erscheinende und 1 M. 20 Pf. für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende Blätter für das Vierteljahr beträgt.

Sobald die Verhältnisfe es gestatten, wird auf die Zu­lassung weiterer Arten von Sendungen Bedacht genommen werden.

In der Beförderung von Postsendungen der an Bord deutscher Kriegsschiffe befindlichen Militärpersonen durch das Marine-Postbureau in Berlin, sowie in den dafür bestehenden Versendungsbedingungen tritt im Uebrigen keine Aenderung ein.

Berlin, W. 13. Juli 1900.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. von Po d bi elski.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe II N r. 1 b i s 20 z u den Schuldverschreibungen der Preußischen k o n s o l i d i r t c n 3ff, p r o z e n t i g e n Staatsanleihe von 18 90 über die Zinsen für die Zeit vom l. April 1900 bis 31. März 1910 nebst Erneuerungsscheinen (Anweisungen auf die folgende Reihe) werden vom 1. März 1900 ab von der Kontrolle der Staatspapierc hierselbst, Oranicnstraße 92/94, geöffnet vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Sta alsp ap icre am Schalter in Empfang zu nehmen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frank­furt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abholung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Ziusscheinanweisungcn) mit einem Ver­zeichnisfe zu üb erge ben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 un­entgeltlich zu haben sind. ©einigt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- zeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangs­bescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

Durch die Post sind die Erneuerungs­scheine an die Kontrolle niestt einzuse.nden.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkasfen beziehen will, hat derselben die Erneuerungs­scheine mit einem doppelten Verzeichnisse einzâichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver­zeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den . von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu be­zeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er­neuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats­papiere, oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin den 15. Februar 1900.

Hauptverwaltung der. Staatsschulden.

I 300 von Hoffmann.

der Suppen nach dem Suppengrün, den pflanzlichen Zusätzen, die mit ausgekocht werden, ist lange nicht so gut, wie daheim. !So eine Suppe, wie die Mutter zu Haus ' sic bereitet, ' gibl's eben anderswo nicht." Das hört man oft. Aber glücklicherweise gibt es hier eine Hilfe und diese verdanken wir M a g g i,. welcher es verstanden hat, alles zu einer g u t e it Suppe Gehörige in konzentrirte Form zu bringen, in eine Form, welche Nährwerth und Schmackhaftigkeit, Billigkeit und leichte Bereitungsart vereinigt, keinem Verderben ausgesetzt ist, sich überall mitnehmen läßt, ohne Platz im Koffer zu beanspruchen, und jederzeit, wenn man nur heißes Wasser zur Verfügung hat, die rasche Herstellung einer prächtigen Suppe ermöglicht.

Diese kleinen Zaubermittel sind zunächst Maggi's Suppenwürfel, die in größter Mannigfaltig­keit und zu einem wahrhaft volksthümlich-billigen Preise alle nur erdenklichen Suppen liefern. Ferner sind es die Maggi'schen Bouillon-Kapseln, die durch einfache Lösung sofort die beste Fleischbrühe geben, und schließlich ist es die bekannte Maggi -Würze, die, in sparsamster Weise , der Suppe zugetröpfelt, deren Wohlgeschmack erhöht. Wenn ' Schiller noch lebte, würde er vielleicht jetzt, anstatt den Be­standtheilen des Punsches ein Loblied zn singen, das Thema einerguten Suppe" wählen, denn auch diese enthältDier Elemente innig gesellt", von denen man sagen kann, sie bilden das Leben, bauen die Welt". Sie klingen ja pro- , saischer: Eiweiß, Fett, Kohlehydrat und Salze sind ihre etwas nüchternen, wissenschaftlichen Namen. Aber für unser heutiges Leben sind sic wichtig und schon für die frühe Jugend der jetzigen Generation haben. sie die ernsteste Be­deutung. Die genannten Präparate enthalten nun jene vier Bestandtheile in angenehmer, Reicht verdaulicher Form und 1 geben uns die Möglichkeit, die Mahlzeiten des Kindes, zumal auf Reisen, damit zu verbessern.

Feuilleton.

Kinderkost aus Reisen und in der Sommrsrischc.

Don Sanitätsrath Dr. L. kJ

Unsere Kinder sollen sich erholen. Sie sollen in ein Bad, auf's Land oder an die See." Das ist jetzt, zur be­ginnenden Ferienzeit, die Parole in vielen Familien, bereit kleine Mitglieder durch Stadtluft, rasches Wachsthum, Schule und viele andere Ursachen blaß, mager und schlaff geworden find.Sie sollen kräftiger, voller, mit frischeren Farben zurückkehren!" Dieser Wunsch der Eltern ist ein sehr berechtigter; denn sie möchten doch die Kosten für eine Reise und einen Sommeraufenthalt nicht umsonst aufwenden, möchten ihre Lieblinge rosig, munter und gut genährt wieder haben.

Ja, bei demgut genährt" liegt eben die Schwierigkeit, denn die schöne, reine Luft auf den Bergen, das Ozon der Wälder, die erfrischende Brise am Strande alles dies allein thut's nicht. Auch dasSüße Nichts­thun", das echte und rechteFaulenzen", die Spiele und Wanderungen in Gottes freier Natur, das Trinken und Baden in Kurorten genügen nicht. Zu alledem gehört auch eine gute, kräftige, wohlschmeckende und leicht verdauliche Nahrung.

Die Ernährungsfrage also ist es, von bereit glücklicher Lösung der Erfolg der Sommerferien, für das Kind zum großen Theile abhängt. Gerade mit * der Qualität der Mahlzeiten ist es jedoch leider häufig dort, wo sich das Kind stärken und erholen soll, recht herz­lich schlecht bestellt. Die Suppen find oft dünn; die Fleisch­brühe läßt an Kraft und Gehalt zu wünschen übrig; zu Suppen-Einlagen wird nicht selten das Billigste verwendet und dies in sehr monotoner Weise. Auch der Wohlgeschmack

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dein Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten For­mulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkaffc und den Kreis- kassen unseres Bezirks verabreicht werden.

Cassel den 24. Februar 1900.

Königliche Regierung. K 344__vou Brc in e r.

Bekanntmachung

Der Grundschuldbrief über die für den Dclikatcsscnhändlcr Johann Daniel Dechert zu Kissingen im Grundbuch von Kesselstadt, Artikel 215 unter III, Nr. 5 eingetragene Grundschuld von 140 Mark ist heute für kraftlos erklärt worden.

Hanau den 10. Juli 1900.

Königliches Akuts gcricht 5.

Handelskammer Hanau.

Im Reichsamte des Innern ist auf Grund vielfacher An­regungen aus dem Handelsstande und aus den Kreisen der Kerzenfabrikanten nach Anhörung von Sachverständigen der nachstehende vorläufige Entwurf einer in Ausführung des § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 (Reichs-Geseybl. S. 145) vom Bundesrath zu erlassenden Bestiimnung über ben Klein­handel mit Kerzen ausgestellt worden.

§ 1. Packungen mit Stearin-, Paraffin- und Ksmpo- sitionskerzen dürfen im Einzelverkehre nur in bestimmten Ein­heiten des Gewichts und unter Angabe der Gewichtsmenge gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten werden.

§ 2. Als Einheiten für das Bruttogewicht der Packungen werden/*/ V» und ff. kg zugelassen.

§ 3. Das Nettogewicht der in den Packungen ent­haltenen Kerzen muß betragen bei einem Bruttogewichte von 500 g mindestens 470 g,

333/s g 305 g,

250 g 225 g.

8 4. Auf der Außenseite der Packungen ist sowohl das Bruttogewicht als das Nettogewicht in leicht erkennbarer Weise anzugeben. Die Angabe ist in Gramm oder in Bruch- theilen von Kilogramm auszudrücken.

§ 5. Das Gewicht bars nicht um mehr als 2°/o hinter den angegebenen Beträgen zurückbleiben.

Wir ersuchen die Interessenten des Bezirkes ergebens!, uns etwaige Einwendungen gegen diesen Entwurf und Abänderungs­vorschläge dazu zur Kenntniß gn geben.

Die Handelskammer. Canthal.

11292 Der Sekretär: Steller.

Reisen welche freudigen Gesühle, wieviel Lust und Jubel erregt es in der Brust des Kindes. Ja, der Dichter hat Recht:Wein Gott will rechte Gunst erweisen, den schickt er in die weite Welt." Aber jede Medaille hat noch ihre Kehrseite, und in diesem Falle sind es die Mängel in der Beköstigung, die man auswärts leider mit Zu den Kauf nehmen muß. So läßt auch oft gerade das Fr üh stück, bei dem das Kind nach dem Schümmer gewöhnlich den besten Appetit hat, sehr zu wünschen übrig. Auch hier weig Maggi Rath : sein Gluten-Kakao, eine glückliche Mischung von Kakao mit dem so nahrhaften Kleber des. Weizenkorns, gibt nämlich ein ganz besonders nahrhaftes Frühstück. Wie schnell die braunen Würfelchen, davon jedes sauber eingepackt, gerade einer Tasse guten, aromatischen Frühstückugetränts entspricht, sich in heißem Wasser oder in warmer Milch lösen, wie leicht sie also eine an Nähr-, Kraft- und Genuß­stoffen reiche Morgen-Mahlzeit geben, davon kann man sich durch einen Versuch leicht überzeugen. Auch hier ist man also vom Anderen, vom Kaufmann ober Wirth, ganz unab- hängig; denn Wasser hat man überall und ein praktischer Spiritus- oder Petroleumkocher ist auch leicht mit eingepackt. Mit 30 oder 40 solcher Würfel mit ebenso viel Suppen­würfeln, etwa 20 Bouillonkapseln und einer FlascheMaggi- Würze" ist man also für die ganzen Ferien gerüstet, und alles dies läßt sich leicht selbst im Handkoffer oder in einer kleinen Handtasche unterbringen. I -

Diese Unabhängigkeit und Raumersparniß sind aber höchst werthvoll und besondere Vortheile der Maggi'schen Präparate. Damit ist eben Jeder sein eigner Koch und dieMagenfrage", die Einem oft, wenn man mit Kindern reist, Kopfzerbrechen macht, ist damit glücklich gelöst. Wenn die Kinder dann mit runden, rothen Wangen frt|$ und fröhlich heimkommen, dann danken sie es zum ^heil auch Maggi.