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Freitag den 13. Juli
1900
Hierzu
„Amtliche Beilage" Ne. 30.
Amtliches.
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Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die amtliche Ausgabe der Jahresberichte der Königlich Preußischen Rcgierungs- und Gewerberäthe und Bergbehörden Mr 1899 wird in der Reichsdruckerei in Berlin in den nächsten Wochen fertiggestellt werden.
Die Direktion der Reichsdruckerei hat sich bereit erklärt, die bis spätestens zum 21. Juli d. Js. unmittelbar bei ihr im Voraus bestellten Exemplare des Werks Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden, sowie Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften zu einem Vorzugspreise abzulassen, der gegenüber dem vorjährigen den Behörden gewährten Vorzugspreise noch um 1 Pfg. für jeden Druckbogen (16 Seiten) niedriger ist.
Der besonders niedrige Vorzugspreis kann aber nur bei rechtzeitigem Eingang der Bestellungen bei der Direktion der Reichsdruckerei, Oranienstraße Nr. 91 in Berlin — spätestens am 21. Juli d. Js. — gewährt werden. Bei Bestellung ist zugleich anzugeben, ob broschirte, kartonirte oder gebundene Abdrücke des Werks gewünscht werden.
Die Jahresberichte werden auch diesmal mancherlei Mittheilungen über die praktische Handhabung der Arbeiterschutzgesetzgebung und bcachtenswerthe, durch Beschreibungen und Skizzen näher erläuterte Vorschläge über Unfallverhütung oder Bekämpfung gewerblicher Krankheiten, ferner für jeden Aufsichtsbezirk auf Grund besonderer Erbebungcn erstattete eingehende Aeußerungen über Umfang, Gründe und Nachtheile der Beschäftigung verheiratheter Frauen in Fabriken, sowie auch für weitere Kreise interessante Mittheilungen aus dem Gebiete der Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen enthalten.
Die Beschaffung des Werkes kann daher den Behörden und weiteren Kreisen im Interesse der Förderung der sachgemäßen Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung nur empfohlen werden. Namentlich werden die Ortspolizeibehörden auf das Werk aufmerksam gemacht.
Hanau den 11. Juli 1900.
Der Königliche Landrath.
V 6433 v. Schenck.
I Befundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 goldener Ring mit einem rothen und 2 blauen Steinchen. 2 kleine Schlüssel an einer Nickeluhrkette. 1 Theil von einem Pferdezaumzeug von Nickel. 1 Reisetasche mit verschiedenen Gemüsen, in einer hiesigen Wirthschaft stehen geblieben.
Verloren: 1 kleine, gelbe Platte von einem goldenen Manschettenknopf. 1 goldene, längliche Brosche mit fünf weißen Perlen, auf dem Waldweg Forsthaus-Hanau; Wieder- bringer gute Belohnung.
Entflogen: 1 blaugehämmerte, französische Taube.
Hanau den 13. Juli 1900.
Deutsch-amerikanischer Handelsvertrag.
Aus Washington hat der Telegraph die hochwichtige Nachricht vom Abschluß eines deutsch-amerikanischen Handelsvertrags, der schon Jahre lang in Frage und Verhandlung stand, gebracht. Auf jeden Fall ist es erfreulich, wenn wir endlich mit den Vereinigten Staaten zu einer gedeihlichen, uns nicht ungebührlich belastenden Verständigung gekommen sind; daß ein Zollkrieg nicht wünschenswerih 'st, hat selbst Graf Kanitz im Reichstag anerkannt. Indeß war aus der vorliegenden Depesche des Wolffschen Telegraphenbureaus die Tragweite der jetzt erfolgten Entscheidung noch nicht voll und bestimmt abzusehen. Es wird nur gesagt, daß am 10. d. unser Botschafter v. Holleben und Staatssekretär Hay ein Abkommen unterzeichnet haben, nach welchem auf die deutsche Einfuhr die bisher anderen Ländern gewährten Zollerleichterungen Anwendungen finden. Hiernach muß man annehmen, daß die nordamerikanische Union dieses Zugeständnis; ohne Gegenleistung gemacht hätte, was sie allerdings auf Grund der früher allgemein üblichen und deutscherseits bis heute beibehaltenen Interpretation der Meistbegünstigung schon früher hätte thun sollen. Nachdem sich aber die amerikanische Regierung pro domo eine ganz neue Praxis im Meistbc- günstigungswesen geschaffen und darauf in den letzten Jahren trotz Allem schroff bestanden ist, ließ sich nicht leicht annehmen, daß die recht eigenwilligen und eigennützigen amerikanischen Politiker nun zu Gunsten Deutschlands ihren prinzipiellen Standpunkt verlassen haben sollten. Allgemein galt die Regel, daß, wenn zwei Staaten im Verhältniß der Meistbegünstigung standen, ihnen gegenseitig ganz von selbst der Mitgenuß aller Zollermäßigungen zufiel, welche jeder von Beiden dritten Staaten gewährte. Erst vor einigen Jahren
! traten die Amerikaner mit dem, die ganze bisherige Meist- begünstigung illusorisch machenden Anspruch auf, daß dritten Staaten nur dann dies' Vergünstigung zufallen soll, wenn sie äquivalente Gegenleistungen machen. Das nannte man „Reziprozität". Wie wir nun aber von zuständiger Stelle hören, hat die Unionsregierung, ohne prinzipiell ihre Anschauung aufzugeben, thatsächlich keine neuen Konzessionen von Deutschland verlangt; sie erhält nur die bisher schon genossene Meistbegünstigung zugesichcrt. Sonach verdient ihr unerwartetes Entgegenkommen umsomehr aufrichtige Anerkennung, wenn man ihr früheres handelspolitisches Verhalten uns gegenüber in Betracht zieht.
Allerdings stand der ganze deutsch-amerikanische Handelsvertrag rechtlich nicht auf einer klaren und unanfechtbaren Grundlage. Das Deutsche Reich hat ohne Weiteres die alten Verträge übernommen, welche i. I. 1828 Preußen und die Hansastädte mit der Union abgeschlossen hatten; durch Reichsgesetze ist die stillschweigende Uebung nicht sanktionirt worden. Thatsächlich wurde auf Grund derselben deutscherseits immer den Vereinigten Staaten die volle Meistbegünstigung gewährt und ganz vorwiegend ist auch von der amerikanischen Regierung diese als zu Recht bestehend offiziell anerkannt worden. Laut Art. 5 des preußisch-amerikanischen Handelsvertrages von 1828 sollen auf den Eingang der Erzeugnisse der beiden Staaten weder andere noch höhere Abgaben gelegt werden, als diejenigen, welche auf dieselben Erzeugnisse irgend eines anderen fremben Landes gelegt sind oder gelegt werden möchten. In diesem Satz ist das Mcist- begünstigungsrecht klar genug ausgesprochen auch für den Fall, daß einer der beiden Staaten einem anderen Staate später Zollermüßigungen oder andere Vergünstigungen einräumen sollte. Auch in diesem Falle tritt die Meistbegünstigung in Kraft. Diese unbeschränkte Meistbegünstigung bestritt nun seit einigen Jahren die Regierung zu Washington mit Hinweis auf Artikel 9 des genannten Vertrages, wonach die beiden vertragschließenden Staaten, wenn einer von ihnen einem dritten Staate eine besondere Vergünstigung cingerüumt hat, die an die Bedingung einer Vergeltung geknüpft ist, diese Vergünstigung gegen Bewilligung derselben Vergeltung genießen werden. Thatsächlich ist diese Bestimmung, wenn man ihr überhaupt irgend welche Bedeutung beinüßt, viele Jahrzehnte hindurch bis zum Inkrafttreten des Dingleytarifes nicht beachtet worden.
Die neue amerikanische Praxis war uns gegenüber um so unbilliger, als, wenn wir dieselbe gehandhabt hätten, die
Feuilleton.
Vor dreißig Jahren.
Zur Erinnerung an den 13. Juli 1870.
Ems, 13. Juli.
(Schluß.)
Benedetti langte am späten Abend des 8. Juli in Ems an und empfing dort ein Schreiben des Herzogs v. Gramont mit der Aufforderung, von dem König eine bündige Auskunft zu verlangen. „Die einzige, die uns befriedigen und den Krieg verhindern kann, ist die folgende: Die königliche Regierung mißbilligt die Kandidatur des Prinzen und befiehlt ihm, sich zurückzuziehen." Am 9. Juli wurde Benedetti in Audienz empfangen. Der König beschwerte sich bitter über Gramont's drohende Worte vom 6. Juli; Benedetti suchte als Zweck der Rede die Beschwichtigung der in der Kammer herrschenden Aufregung darzuthun. Der Botschafter erledigte sich seines heiklen Auftrags so höflich, wie möglich, mußte aber aus dem Munde des Königs vernehmen, daß der Prinz ohne sein, des Königs, Vorwiffen die Kandidatur angenommen und erst dann um seine Zustimmung gebeten habe, die zu versagen er nicht in der Lage gewesen sei; daher sei cs ihm auch unmöglich, dem Prinzen die Entsagung zu befehlen oder seiner freien Entschließung vorzugreifen. Uebrigens habe. er sich nach Sigmaringen gewandt. Wenn der _ Prinz zurücktrete, so wolle er diesen Entschluß gutheißen; sobald er Nach- Hcht habe, werde er dem Botschafter seine endgültige Antwort ^rttheilcn. Dringende Depeschen Gramonts, worin cs unter Anderm hieß: „Es kommt uns weniger auf die Entsagung ^ Prinzen an, als daß der König sie veranlaßt", hatten zur Folge, daß Benedetti am 11. Juli eine zweite Audienz erbat. Seiner eindringlichen Sprache gegenüber wies der König darauf hin, daß er zunächst die Antwort aus Sigmaringen abmarten müsse; falls sie den Verzicht des Prinzen enthalte, werde er ihm zustimmen. Aber in Paris hatte man es eilig. $in neues Telegramm vom 12. Juli enthielt die
Kourier aus Sigmaringen", sagte er, „ist noch nicht angekommen, aber sehen Sie hier eine gute Nachricht." Damit reichte er ihm ein Sonderblatt der „Kölnischen Zeitung" mit dem Sigmaringer Telegramm. „Damit sind", fügte er heiter hinzu, „alle Ihre Sorgen und Mühen beendigt." Benedetti erwiderte dankend, er habe bereits in der Nacht durch seine Regierung dieselbe Kunde von dem Verzichte* des Prinzen erhalten, zugleich mit dem Auftrage, den König zu bitten — und nun folgte die neue, uns bereits bekannte Forderung. Der König war überrascht und äußerst unangenehm berührt. Er begnügte sich zunächst mit der Bemerkung, vor der Ankunft des Sigmaringer Kouriers könne er nichts sagen. Benedetti wurde dringender. „Aber Majestät, sagte er, könnten wir über den Inhalt des Schreibens nicht schon jetzt hypothetisch reden? Wenn der Prinz verzichtet, wollen Ew. Majestät mir Vollmacht geben, meiner Regierung das erwähnte Allerhöchste Versprechen zu telegravhiren?" „Sie fordern von mir", erwiderte der König, „die Uebernahme von Verbindlichkeit für alle Zeit und für alle Fälle; darauf kann und darf ich nicht eingehen; ich muß mir die Freiheit Vorbehalten, in jedem einzelnen Falle mich nach den Umständen zu entschließen. Ich habe sicherlich keinen verborgenen Plan dabei; diese Sache hat mir zu viel Verdruß gemacht, um sie nicht unwiderruflich abgethan zu wünschen. Immer aber ist es mir unmöglich, so weit zu gehen, wie Sie es begehren." Zum dritten Male setzte Benedetti an. „Ich könnte verstehen", sagte er, „wenn der Souverän oder seine Regierung keine Verpflichtung für die Zukunft übernehmen wollten; aber Majestät haben mir ja stets versichert, daß Sie in dieser Sache nur als Familienhaupt gehandelt haben, und in dieser Eigenschaft könnten Sie doch wohl, ohne politische Beeinträchtigung, unsern Wunsch erfüllen; ich wage also zu hoffen, daß Majestät mir die Vollmacht zu dem erwähnten Telegramm gnädigst ertheilen wollen." Jetzt aber wurde es dem König denn doch zu arg. Mit Nachdruck entgegnete er: „Nein, gerade im Gegentheil, ich wiederhole, was ich Ihnen bereits gesagt; ich gebe Ihnen diese Vollmacht nicht, ich weise diese neue und unerwartete Forderung ein für alle Mal zurück."
Weisung an Benedetti: „Wenden Sie alle Geschicklichkeit, ich möchte sagen, Schlauheit an, um festzustcllen, daß die Entsagung, des Prinzen Ihnen angezeigt, mitgetheilt oder zugestellt worden ist durch den König oder dessen Regierung; die Betheiligung des Königs muß um jeden Preis von ihm eingestanden werden oder handgreiflich aus den Thatsachen heroor- gehen."
Da schien das schnöde Ränkespiel Gramonts durch ein erlösendes Wort aus Sigmaringen durchkreuzt zu werden. Durch die Lande flog am 12. Juli die Kunde, daß Fürst Anton im Namen seines Sohnes, der aus einer Gebirgswanderung abwesend war, auf die spanische Kandidatur Verzicht leiste. Auch in Paris schien einen Augenblick der Friede gesichert. Ollivier eilte in die Kammer. „Friede, Friede", rief er aus, „die preußische Kandidatur ist zurückgezogen, der Friede ist gesichert." In Wahrheit war man dem Kriege um ein gut Stück näher gekommen. Die Verzichileistung des Hohcnzsllernprinzcn war ohne sichtbare Mitwirkung König Wilhelms vollzogen worden; Gramont fühlte sich überlistet, witterte eine neue Teufelei Bismarck's, stellte an den eben aus Ems zurückgekehrten Baron v. Werther das unerhörte Ansinnen, seinem König zu empfehlen, er solle gewissermaßen ein Entschuldigungsschreiben an Napoleon richten, und tele- grophirte um 7 Uhr abends an Benedetti: „Wir haben von Olozaga (dem spanischen Gesandten in Paris) die im Namen des Prinzen Leopold durch den Fürsten Anton erUârte Entsagung erhalten; damit sie ihre volle Wirkung habe, ist es nöthig, daß der König von Preußen sich ihr beigesellt und uns versichert, daß er diese Kandidatur nicht von neuem genehmigen wird." Diese Depesche erhielt dann durch zwei um Mitternacht abgehende Telegramme eine noch schärfere Fassung. Dadurch veranlaßt, ging Benedetti am Morgen des 13. Juli in den Kurgartcn, um dort vielleicht einen Herrn des königlichen Gefolges zu treffen und durch ihn eine baldige Audienz zu erbitten. In der Nähe des von einer dichten Menschenmenge umstandenen Musiktcmpels sah er sich plötzlich dem nur von einem Adjutanten begleiteten König gegenüber. Der König trat mit freundlicher Miene auf den Grafen zu. „Der