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16

Nr. 111.

SSonnementS» Preis:

Jährlich 9 M.

Hswjährl. 4 ^M 50 ^.

Vierteljährlich

2 M 25 ^J. H

Für auswärtige Wonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

EinrückungS- gebühr

für Stadt- und Land­kreis Hanau 10 ^ bt« ^gespaltene Garmond­zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 4

Jin Reklamenthcil

die Zeile 20 4 für Auswärts 30 ^.

Amtliches Organ für $faöf~ unö LanöKreis Hsnau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Samstaff den 12. Mai

1900

Amtliches.

^anö^retö ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In dcm Gehöft des Bürgermeisters Clauß in Ravolz­hausen ist die Schweinerothlaufseuche erloschen. Die Sperre über das Gehöft wurde aufgehoben.

Hanau den 11. Mai 1900.

Der Königliche Landrath.

V 4506 B. Schenck.

In Frankfurt a. M., Eschersheimerlandstraße 237, ist die Schweinerothlaufseuche erloschen.

Hanau den 10. Mai 1900.

Der Königliche Landrath.

V 4457 v. Schenck.

^taöt&reis ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Jmpfordnung

der im Stadtkreise Hanau im Jahre 1900 ans- zuführenden öffentlichen Impfungen.

1. Freitag den 18. Mai, nachmittags 4 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Jmpf- fähigkeit zweifelhaft ist, oder deren Zurück­stellung gewünscht wird.

Hierbei sind insbesondere sämmtliche Kinder, welche auf Grund ärztlicher Zeugnisse bereits zweimal von der Impfung befreit sind, vorzu­stellen.

Jmpflokal: Altstädter Rathhaus.

Erstimpfungen.

2. Dienstag den 22. Mai, nachmittags 4 Uhr, Impfung der im Jahre 1899 geborenen impspflichtigen Kinder;

ferner der im Jahre 1898 und früher ge­borenen bis jetzt noch nicht mit Erfolg ge­impften Kinder;

endlich der im Januar oder Februar 1900 geborenen Kinder, bereit Impfung gewünscht wird. Nachschau: Dienstag den 29. Mai, nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Altstädter Rathhans.

Wiederimpfungen.

Kuabeumrttelschule: Mittwoch den 16. Mai, nachmittags 4 Uhr, Impfung. Mittwoch den 23. Mai, nachmittags 4 Uhr, Nachschau.

Jmpflokal: Kabenmittelschule.

Kuabeuvolksschttle: Samstag den 19. Mai, nachmittags; für die erste Hälfte 3 Uhr Impfung,

zweite 4 Uhr

Nachschau: Samstag den 26. Mai, nachmittags 3 Uhr, für die erste Hälfte; 4 Uhr für die zweite Hälfte.

Jmpflokal: Knabenvolksschule.

Mädchenmittelschule: Samstag den 16. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung. Samstag den 23. Juni, nachmittags 4 Uhr, Nachschau.

Jmpflokal: Mädchenmittelschule.

Mädchcuvolksschule: Mittwoch den 20. Juni, nachmittags; für die erste Hälfte 3 Uhr Impfung,

zweite 4 Uhr

Nachschau: Mittwoch den 27. Juni, nachmittags 3 Uhr, für die erste Hälfte, 4 Uhr für die zweite Hülste.

Jmpflokal: Mädchenvolksschule.

Gymnasium und Oberrealschule: Freitag den 22. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung. Freitag den 29. Juni, nachmittags 4 Uhr, Nachschau.

Jmpflokal: Oberrealschule.

Höhere Mädchenschule und Kaehler'sche Privatmädchenschule: Freitag den 22. Juni, nachmittags 5^ Uhr, Impfung. Freitag den 29. Juni, nachmittags 5*/» Uhr, Nachschau.

Jmpflokal: Höhere Mädchenschule.

Die zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder dürfen nur mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zum Impftermin gebracht werden. Die Begleiter haben sich vorher sorgfältig die Hände zu reinigen.

Die Wiederimpflinge haben sich mit reiner Haut, reiner Wäsche und in sauberen Kleidern im Termin vorzustellen.

Deu Impflinge»» uni) allen sonstigen Personen, in derer» Hanse ansteckende Krankheiten herrschen, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rose­artige Entzündungen oder natürliche Blattern, ist das Betrete»» des Jinpflokals strengstens untersagt. Diese Impflinge sind dem Jmpsarzte am Schlüsse des Jmpfgeschäfts und nachdem die geimpften Kinder und deren Begleiter sich entfernt haben, anzumelden.

Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Abschnitt IV § 8 der vom Bundesrath neu erlassenen Vorschriften znr Ausführung des Jmpfgesetzes, ein J»«pflichtiger, welcher ans Grund ärztlicher» Zeugnisses von der Impfung zweimal befreit worden ist, die fernere Befreiung mir durch den amtlich bestellter» Impfarzt erwirke»» sann. Jmpf- arzt für die Stadt Hanau ist Herr Geheimer Sanitätsrath Königl. Kreisphysikus Dr. Sunkel.

Den Angehörigen der Erstimpflinge werden Seitens der Königlichen Polizeidirektion Ver- haltnngsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf bereit Beachtung wir Hinweisen.

Exemplare dieser Vorschriften können außer­dem im Bureau des Standesamts entgegengenommen werden.

Hanau den 10. Mai 1900.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 7904

Feuilleton

Ueber die Einführung der Deformation in der Stadt Hanau.

heilige Tage zu halten, daß dies alles Menschengesetze seien. Niemand bindend, daß ebenso Wallfahrt zu thun, Kerzen brennen und dergleichen äußerliche Werke keinen Nutzen oder Gutes brachten. Der Graf antwortete darauf, indem er Arbogast sehr in Schutz nahm, sein Pfarrer verbiete keines­wegs gute Werke zu thun, sondern gründe sie nur auf das Evangelium und lehre, wie man sie aus rechtem Grunde thun solle. Man wird Arbogast schon nach dem Vorstehenden nicht, wie geschehen, nur als einen gut katholischen Meß­priester bezeichnen können. In seiner grundlegenden reformatorischen Thätigkeit konnte er, was bedeutsam ist, auf den Schutz seiner Obrigkeit rechnen.

Fünf Jahre stand Arbogast in seiner Arbeit allein.Als ihm aber (nach dem Berichte des Kaplans Christoph Göbel von 1594) der Arbeit zuviel, weil die Feinde der Wahrheit sich ihm hart widersetzten, wurde auf sein Angehen zu ihm erfordert der ehrwürdige Herr Magister Philipp Neunheller von Ladenburg." Man sieht hieraus, daß die evangelische Lehre schon von Anfang mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Ueber die Aufnahme der evangl. Lehre in der Stadt fehlen zuverlässige Nachrichten. Es ist behauptet worden, sie sei mit der größten Lebhaftigkeit aus­genommen worden, und s ch o n frühe sei der bei weitem größte Theil des Volkes ihr von Herzen zu­gethan gewesen; das läßt sich aber aus den Quellen nicht belegen und ist unvereinbar mit dem Bilde, das die Hanauer Reformationsgeschichte bietet.

Pfarrer Neunheller bekam von der Regierung ziemliche Freiheit der Lehre gelassen, während man durch wiederholte Verfügungen ihn an der schnelleren Abschaffung der herge­brachten Ceremonien zu hindern suchte (1531 und 1532); er sollte zwar das Wort Gottes lauter und rein' undun- gehipt" (d. h. ohne Schmähungen und Ausfälle) predigen, aber es sollte auch mit ihm z n m ernstlichen geredet

werden, die alte hergebrachte Ordnung zu halten. Von Funk­tionen, denen er sich als evangelischer Prediger nicht inehr unter­ziehen konnte und von Verpflichtungen, die ihm zir lästig sein mochten, wurde er entbunden.Irrungen und Gespcnn" (Diffe­renzen) zwischen dem Pfarrherrn und der katholischen Priester- schaft suchte man durch einen Vertrag 1532 beizulegen. Die nach dem Tode des Grafen Philipp II. (28. März 1529) eingerichtete vormundschaftliche Regierung, bestehend aus seiner Wittwe Juliana, seinem Bruder Balthasar und dem Grafen Wilhelm von Nassau und Reinhard von Solms erlitt eine Aenderung durch die Verheirathung der Gräfin-Wittwe mit Wilhelm von Nassau und den 1534 erfolgten Tod Bal­thasars, der für die Neformirung des Landes sehr interessirt gewesen zu sein scheint. Der Versuch Reinhards von Solms, seine Mündel, Philipp III. und Reinhard, dem alten Glauben zu erhalten, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Den mancherlei inncrkirchlichen Wirren in Stadt und Land suchte man zu begegnen; 1538 wollten die Vormünder eine beständige Einigkeit" machen, und was als zweckdienlich er­funden, sollte allenthalben im Land verkündigt werden,Da­mit das einfältige Völklein nicht verführt, irre ginge"; eine Verantwortung für die Aenderung wollten sie nicht übernehmen. Pfarrer Neunheller hielt da­mals in der Marien-Magdalenenkirche evangelischen Gottes­dienst, während die noch vorhandene katholische Priesterschaft Messen und andere Kirchenämter nach früherer Weise weiter versah. Neunheller erhielt 1543 in Nikolaus Ulmner, 1547 in Bernhard Melmann einen Gehülfen (Kaplan).

Durch die Niederlage der Evangelischen im Schmalkal- dischen Krieg brach durch das Drängen des Kaisers und des Bischofs von Mainz für die Hanauer Reformation eine kritische Zeit an und manche Geistliche unterwarfen sich der Forderung Les sog. Interims von 1547, während ein anderer Theil unter Neunhellers Führung standhaft blieb. Bevor noch

(Auszug aus dem am 10. Mai d. JS. i« der Jahresversammlung des Hanauer Gejchichtsvercins gehaltenen Vortrag des Herrn Pfarrers Heuß _ju Windecken überDie Einführung der ReforMation in Hanau.')

Ueber die Einführung der Reformation in der Stadt Hanau ist schon vielerlei geschrieben worden. Infolge ge­nauer Durchsicht der bisher wenig oder gar nicht berück­sichtigten Regierungsprotokolle haben sich manche interessante Einzelheiten gefunden, die frühere Darstellungen an ver­schiedenen Punkten ergänzen oder berichtigen und eine neue Behandlung dieses Stoffes rechtfertigen.

In Hanau haben Adolf Arbogast und Philipp Neun­heller der Reformation den Boden bereitet und das Werk der Kirchenverbesserung eingeführt. Beide stammen aus dem Elsaß und sind unter der Regierung des Grafen Philipp II. (lebte von 1501 bis 1529) hierher gekommen. Als dieser einen Pfarrherrn für Hanau suchte und sich zu Mainz, Heidelberg und anderswoumb eine geschickte gelerte person" umthat, wurde ihm von den Doktoren der heiligen Schrift zu Heidelberg ein Geistlicher zugesandt und sein Wandel, Leben und Lehre dermaßen gerühmt, daß er ihn mit der Pfarrei zu Hanau versah. So kam Arbogast 1523 im Sep­tember hierher. Kaum war er ein halbes Jahr in seiner Stellung, als auch schon Kurfürst Albrecht von Mainz sich bei Philipp von Hanau beschwerte, daß dieser einen Pfarrer bei sich habe, der sich der lutherischen Sekte und Lehre auf der Kanzel öffentlich gebrauche mit unverschämter Anzeigung, als ob Seelen- und andere Messen Niemand zu gute kämen, auch daß Niemand verpflichtet sei, zu beichten, fasten ober1

Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 18 Seiten