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11. September

Hanauer Anzeiger

Seite 6

verblichen Anlagen beträgt 4813; in ihnen wurden 46 364 erwachsene Arbeiter beiderlei Geschlechts und 4997 jugendliche beschäftigt. Die Anzahl der jugendlichen Arbeiter ist gewachsen ; sie beträgt 4540 gegen 4193 im Vorjahre. Die Zahl der Fabriken, welche jugendliche Arbeiter beschäftigen, ist um 217 auf 955 gestiegene An der Zunahme der jugendlichen Ar­beiter sind die Jndustriegruppen: Metallverarbeitung, Industrie der Holz- und Schnitzstoffe, der Nahrungs- und Gcnußmittcl, sowie das Baugewerbe am meisten betheiligt. Die Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften waren in der Hauptsache formeller Natur. Für einzelne Betriebe, so nament­lich in den Lederfabriken geht die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter oder Lehrlinge zurück. Auch in der Edelmetall- Industrie ist der Mangel an Lehrlingen schon fühlbar und droht, die hochentwickelte künstlerische Leistungsfähigkeit dieser Industrie zu beeinträchtigen. Die Zahl der in den Fabriken beschäftigten Kinder ist von 72 auf 62 zurückgegangen. Ar­beiterinnen wurden im Aufsichtsbezirk Cassel in 527 Fabriken 8737 gegen 8227 im Vorjahre beschäftigt. Die Zahl der Fabriken, welche Arbeiterinnen einstellen, ist um 78 gestiegen und betrug am Ende des Berichtsjahres die oben genannte Zahl. Die Zahl der Uebertretungen der "auf die Beschäftigung von Arbeiterinnen bezüglichen Vorschriften hat sich vermindert. Die Zunahme der Arbeiter im Allgemeinen beläuft sich auf 3,4°/». Die Vermehrung der Arbeiterzahl erklärt sich zum Theil durch die Miteinrechnung von Arbeitern in Steinbrüchen, in der Hauptsache aber durch das Streben vieler Industrie­zweige nach Ausdehnung der vorhandenen und der Einrich­tung neuer kleinerer oder größerer Anlagen. Ein Zuzug von Arbeitern nach kleineren Orten wurde nicht beobachtet, wohl aber der Weggang jüngerer Arbeiter nach den großen Städten und industriereichen Gegenden, wo ihnen höhere Löhne und Vergnügungen geboten werden. Zn den Steinbrüchen waren die Betriebsuuternehmer vielfach genöthigt, polnische und ita­lienische Arbeiter heranzuziehen. Die Jnspektionsbeamtcn be­merken, daß sie sich sämmtlich durch Fleiß und Ausdauer auszeichnelen. Hinsichtlich der Organisationen der Arbeiter bemerkt der Bericht, dieselben fänden weitere Verbreitung, sie ständen aber leider recht oft auf der Grundlage sozialdemo­kratischer Kampfbereitschaft, wodurch manche Fabrikanten, welche es mit ihren Arbeitern ernstlich gut meinten, veranlaßt würden, alle organisirten Arbeiter aus ihren Betrieben fernzuhalten. Arbeiterausstände von erheblichem Umfange sind in dem Be­richtsjahre im Aufsichtsbezirk Cassel nicht vorgekommen. Gegen das Vorjahr hat eine Vermehrung der Unfallmeldung statt­gefunden; die Zahl der Unfälle, welche eine Erwerbsunfähig­keit von mehr als 13 Wochen zur Folge hatten, betrug 277 oder 16,4 e/o mehr als im Vor­jahre. Todesfälle wurden 20 gezählt. Nach den Unter­suchungen ist nur der kleinere Theil der Unfälle zu den tech­nischvermeidbaren zu zählen. In der Hauptsache waren die Verletzungen geringfügiger Natur. Der Bericht bemerkt, daß die Unfälle zumeist auf Unachtsamkeit oder unglücklichen Zufall zurückzuführen seien, «ft aber auch auf die Sorglosigkeit der Arbeiter, die nach der Reinigung oder der Reparatur an Arbeitsmaschinen die vorhandenen Schutzvorrichtungen nicht wieder anbringen. Der gute Gang der Geschäfte hatte viel­fach eine Lohnsteigerung zur Folge, die in einzelnen Indu-,

striezweigen 5 bis lÖ8/o betrug. Der Mehrverdienst der Schwangere und Nährende gestellt.

Arbeiter wurde aber durch die gleichzeitig steigenden Ausgaben

für Lebensmittel, Kohlen und Miethe aufgebraucht, so daß die und diesen gleichstehenden gewerblichen Betrieben 1512 Der

Lohnerhöhung auf die allgemeine Lebenshaltung der Arbeiter heirathete, verwittwete oder geschiedene Frauen ermittelt, ©er i f^0..... ,

wenig Einfluß ausübte. Die Bestrebungen zur Beschaffung Bericht des Gewerberahts sagt:In den meisten Fällen ist; haben sich aus der Fabrikarbcit verheiratheter Frauen in ge- guter und billiger Wohnungen für die Arbeiter haben in dem es die Noth, welche die Frauen zwingt, sich der Fabrikarbeit sundheitlicher Beziehung keine Nachtheile ergeben, nur in einer

Bezirke Fortschritte gemacht.

Im Aufsichtsbczirk Wiesbaden stellte sich die Zahl der revisionspflichtigen Anlagen auf 3914 mit 67 402 Ar­beitern. Von den Aufsichtsbeamten wurden 1612 Revisionen ausgeführt in 1201 Anlagen gegen 1448 Revisionen in 1138 Anlagen im Vorjahr. Der Verkehr der Beamten mit .den Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat sich, wie der Bericht bemerkt, in erfreulicher Weise entwickelt. Die Zahl der Fa­briken, welche jugendliche Arbeiter beschäftigen, ist nur um eine gestiegen und beträgt 835, dieselben beschäftigen 4552 jugendliche Arbeiter und 50 Kinder gegen 4285 jugendliche Arbeiter und 31 Kinder im Vorjahr. Das entspricht einer Steigerung der Zahl der jugendlichen Arbeiter um 6,28/e und der Kinder um 6,1*/». Von den Gewerbeaufsichtsbcamten

wurden 215 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, von den Orts­polizeibehörden 101 ermittelt. Im Allgemeinen übertrafen die Uebertretungen Vorschriften formaler Natur. Ueber ein bedenkliches Beispiel von gewerblicher Kinderarbeit berichtet der Gewerbeinspektor zu Frankfurt a. M. aus dem Kreise Biedenkopf. Viele Händler aus Biedenkopf und Bottenhorn lassen auf dem Lande durch die Schulmädchen Socken stricken. Diese Arbeit beschäftigt die Kinder, darunter auch die erst sieben Jahre alten Schulmädchen, bis zum späten Abend, nachdem sie 4 bis 6 Stunden in der Schule gesessen haben. Die Vergütung beträgt bei geliefertem Material 11 bis 12 Pfennige für das Paar. Der Gewerberath konstatirt, daß diese Ausnutzung der Kinder nicht einmal durch eine wirth- schaftliche Nothlage der betreffenden Bevölkerung gerechtfertigt werde. Die Zahl der in den Fabriken u. s. w. beschäftigten Arbeiterinnen über 16 Jahre betrug 6310 in 546 Anlagen, b. i. im Vorjahr gegenüber eine Zunahme von 71 Anlagen unb 601 Arbeiterinnen. Von den Beamten wurden ins­gesammt 79 und von den Polizeibehörden 6 Uebertretungen Mm die einschlägigen Bestimmungen festgestellt. Ein erheb- ucher Theil der Uebertretungen entfällt auf die größere Kon­fektionsbetriebe der Stadt Frankfurt a. M. Was die Arbeiter­verhältnisse im Allgemeinen anlangt, so hat infolge des andauernd günstigen Geschäftsganges in den meisten Industrie- * feigen große Nachfrage nach Arbeitskräften, in r^*

Orten geradezu Arbeitermangel geherrscht. In meh­reren Betrieben mußten auswärtige Arbeiter, meistens Italiener, eingestellt werden. Weniger günstig lauten die Angaben über die Geschäftslage der ausgedehnten Thonindustric des Wester- waldcs, des sogenannten Krug-, Kannen- und Pfcifcnbäcker- Landes. I» diesen alteingesessenen Gewerben vollzieht sich augenscheinlich z. Zt. der Ucbergang vom handwerksmäßigen zum Fabrikbetriebe mit allen seinen bekannten Begleiterschei­nungen. Die Arbeitszeit betrug im Allgemeinen in dem Auf fichtsbezirke 10 Stunden. Wie der Bericht bemerkt, wurden die Bestimmungen über die Sonntagsruhe vielfach noch unge­nügend beachtet. Im Ganzen wurden 52 Zuwiderhand­lungen fcstgcstellt. Arbeitseinstellungen waren im Bezirk zu verzeichnen: In Wiesbaden legten ein Theil der Schreiner, eine Anzahl Glaser und im Herbst ca. der vierte Theil der dort beschäftigten Bäcker die Arbeit nieder. In

Frankfurt a. M. waren größere Brauereiarbeitern , Stukateuren , und Zimmerern festzustellen.

Ausstände ist das Gcwerbegericht

Ausstände unter den

Malern, Weißbindern Bei keinem der als Einigungsamt in

Thätigkeit getreten. Die Zahl der den Gewerbeinspcktionen des Aufsichtsbezirks mitgetheilten Unfälle hat 4226 gegen 3432 im Vorjahre betragen. Unter diesen waren 33 (24) Todes­fälle und 110 (69) schwcre Unfälle. Nach Ansicht der jGe- wcrbeinspektoren ist diese erhebliche Steigerung einerseits

auf eine regelmäßigere und vollständigere Mittheilung der I gleichwerthigen Verdienst nicht leicht finden werde, so würde sie Unfälle zurückzuführen, andererseits auf die durch den lebhaften; nothwendigcrweisc auf die Heimarbeit angewiesen sein und Geschäftsgang veranlaßte Einstellung einer großen Zahl un-j damit ihre gewerbliche Thätigkeit in unzureichenden und auch gelernter Arbeiter. Die Löhne in dem Aufsichtsbezirk sind: ungesunden Räumen fortsetzen. Die Erwartung, daß die

nach Angabe der Arbeitgeber im Allgemeinen gestiegen, doch liegen bestimmte Angaben darüber nicht vor. Die Wohnungs- »erhältnissc der Arbeiter lassen nach den Beobachtungen der Gewcrbeinspektsrcn in dem Bezirke noch Manches zu wünschen übrig, doch bricht sich immer mehr die Ueberzeugung Bahn, daß hier Wandel geschaffen werden muß.

II.

für einzelne Industriezweige von der Fabrikarbcit empfehle, und welche Wirkungen von solchen Beschränkungen für die Lebenshaltung der Arbeiterfamilien, für die Eheschließung und die Betriebsunternehmer zu erwarten seien. Daneben war noch die Frage nach einem ausgiebigeren Schutze für

Im Aufsichtsbezirk Cassel wurden in 251 Fabriken

Die besondere Aufgabe, die den Gewerbeinspektoren für w., -----------.^-------- ... _.,.,..,...,....., ...7-

das vergangene Berichtsjahr gestellt war, bezog sich auj die Frauen vorübergehend als schwere Schädigung empfunden werden. Erforschung der die F a b r i k a r b e i t der v e r h e i - > Für die Industriezweige dagegen, in denen vorwiegend Ar- ratheten Frauen betreffenden Verhältnisse. Es sollte beiterinnen beschäftigt werden, würde^ seiner Ansicht nach in erster Linie die Zahl dieser Arbeiterinnen genauer festge-! diese Beschränkung dauernd erhebliche Schwierigkeiten herbei­stellt werden, sodann sollten die Gründe ermittelt werden, führen

welche für ihre Beschäftigung in der Fabrik maßgebend sind. , ,

Weiterhin war die Frage gestellt, wie lange die regelmäßige Aufstchtsbezirk Wiesbaden befinden sich unter den 6310 Arbeitszeit der Frauen in den Fabriken dauere und ob sie' in den Fabriken rc. beschäftigten Arbeiterinnen insgesammt infolge von Mittags- oder anderen Pausen bezw. durch den 1083 Frauen, welche also 17,1/o aller Arbeiterinnen aus­späteren Beginn oder früheren Schluß der Arbeit kürzer als; machen. Die Zahl der in Betracht kommenden Anlagen ist die allgemeine Arbeitszeit sei. Ferner sollten Erhebungen s 198. Unter den grauen waren 840 verheirathete, 164 über eventl. Nachtheile der Frauenarbeit in den Fabriken in > Wittwen, 79 geschiedene und separirte. Verhältnißmäßig ant gesundheitlicher, sittlicher oder sonstiger Beziehung angestellt stärksten sind die verheiratheten Frauen in der Textilindustrie werden. Die Hauptfrage aber ging dahin, ob sich der gânz- und in der Scisenfabrikation vertreten. Ueber die Gründe, liche oder der bedingte Ausschluß der verheiratheten Frauen, welche die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen veranlassen, gibt soweit sie ein Hauswesen zu besorgen haben, allgemein oder der Gewerberath eine Tabelle, wonach 435 Frauen zu ge-

zuzuwenden. Häufig ist der Verdienst des Mannes für die großen Hasenhaarschneiderei scheinen Erkrankungen von Erhaltung der Familie unzureichend. Oft bildet in kinder- Frauen auf ihre besondere Thätigkeit zurückzuführen sein. Reichen Familien die Fabrikarbeit der Frau die Haupterwerbs- j Die Untersuchungen hierüber sind aber noch nicht

quelle. Oft ist aber auch Trägheit und Trunksucht des Mannes die Ursache, welche die Frau zur Fabrikarbeit ver­anlaßte. Geschiedene und verwittwete Frauen sind auf den Sclbsterwerb angewiesen, der ihnen in der Fabrik am Sicher­sten geboten wird. Frauen, welche noch keine Kinder zu pflegen haben, wollen durch ihre Fabrikthätigkeit zum Lebens­unterhalte nach Kräften beitragen. . . In 41 Fabriken dauert die regelmäßige tägliche Arbeitszeit bis zu 9 Stunden, in 156 bis zu 10 Stunden, in 25 Fabriken bis zu IO8/» Stunden und in 27 Fabriken 11 Stunden; nur in zwei Fabriken der Jndustriegruppe der Steine und Erden und der Metallverarbeitung wird von den Arbeitern noch über 11 Stunden gearbeitet. 953 von den 1512 hier in Betracht kommenden Frauen halten die regelmäßige Arbeitszeit ein. Bei 130 Frauen wird die regelmäßige Fabrikarbeitszeit durch Verlängerung der Mittagspause, durch Einlegung anderweiter Pausen oder durch beliebige Arbeitsunterbrechung verkürzt. Die Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit wird ferner bei 429 Frauen durch späteren Beginn und früheren Schluß der Arbeit veranlaßt. ..... Erhebliche gesundheitliche Nachtheile, welche auf die Fabrikbeschäftigung verheiratheter

Frauen zurückzuführen wären, sind nicht festzustellen ge-/f... ..., _________ .

wesen. Die Ansprüche, welche die häuslichen Arbeiten nach gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit oder die Einführung

der Fabrikarbeit an die Frauen stellen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, sind verschieden. Von 865 noch nicht schul­pflichtigen und 804 schulpflichtigen, insgesammt 1660 Kindern

dieser Arbeiterinnen wurden 1011 durch Verwandte des Mannes oder der Frau gepflegt, 148 durch Hausbewohner und 170 waren in Kleinkinderbewahranstalten untergebracht ; 9 Kinder sind in Waisenhäusern und anderen Anstalten und 33 in besondere Pflege gegeben. Die übrigen Kinder werden entweder von dem Manne, der in der Wohnung sein Hand­werk betreibt, beaufsichtigt, oder sie werden ohne Aufsicht ge­

lassen." Der Gewerberath bemerkt, diese Zahlen ließen den Uebelstand erkennen, daß vielen Kindern die elterliche Zucht und Ordnung fehle. In der Fabrik dagegen übe die verheirathete

einzelnen' Arbeiterin im Verkehr mit ihren ledigen Arbeitsgenosstnnen beschränkenden, gleichwerthigen Verdienst zu finden. In

einen unentbehrlichen sittlichen Einfluß aus. Der Gewerbe­rath kommt zu folgendem Schlüsse:©er allgemeine Aus­schluß der verheiratheten Frauen von der Fabrikarbeit, oder eine wesentliche Einschränkung dieser Thätigkeit würde viele Familien der Verarmung preisgeben, welche jetzt noch ein auskömmliches Dasein.führen, auch würde eine solche Maß­regel auf den heftigsten Widerstand unter der hiesigen Ar- beitcrbevölkerung stoßen. Die Ausschließung der Frauen von der Fabrikarbeit wegen gesundheitsschädlicher Beeinflussung oder zu schwerer Arbeit läßt sich durch zweckentsprechende Be­kanntmachungen des Bundesraths, wie dies bisher geschehen ist, bewirken. Für solche Betriebe, in denen die Zulassung zur Fabrikbeschäftigung der Frauen von der Beibringung von ärztlichen Zeugnissen abhängig ist, werden auch von den ledigen Arbeiterinnen Gesundheitszeugnisse verlangt werden müssen. Zum Schutze der Schwangeren würde zu empfehlen sein, daß ihnen die Krankenkasse für eine längere Zeit als 6 Wochen und auch schon für 8 bis 14 Tage vor der Niederkunft Unterstützung gewähren. Gleichzeitig wäre aber auch dafür zu sorgen, daß die Arbeitgeber das Recht ver­lieren, bis 6 Wochen nach der Entbindung ihren Arbeiterinnen aus dieser Veranlassung zu kündigen." Bezüglich der Ein­wirkung einer weitgehenderen Einschränkung der fabritärbeit verheiratheter Frauen auf die Lebenshaltung der Arbeiter­familien bemerkt der Gewerberath noch, da die Frau einen

nothwendigerweise auf die Heimarbeit angewiesen sein und

ungesunden Räumen fortsetzen. Die Erwartung, daß die

Heimarbeiterinnen auf die Erziehung ihrer Kinder achten, und den Haushalt mit besorgen können, sei irrig. Die Heiraths- lust der männlichen Arbeiter würde sich nach Anstcht des Ge- werberaths wegen der Beschränkung der Erwerbsfähigkeit der Arbeiterinnen nicht vermindern. Hinsichtlich der Unternehmer bemerkt er, in kleineren Fabriken oder größeren Betrieben, in denen nur eine geringe Zahl von Arbeiterinnen beschäftigt

werde, würde die Einschränkung der Beschäftigung verheiratheter

Nach den Erhebungen der Gewcrbeinspektsrcn für den

ringen Verdienst des Mannes angegeben haben, 261 be­merkten, daß sie durch die Fabrikarbcit überhaupt ihren Unter­halt verdienen müßten; 141 arbeiteten in der Fabrik, um besser leben zu können, 47 um Ersparnisse zu machen, 18 wegen Krankheit des Mannes. Bei 181 fehlen nähere An-

gäben. Die Arbeitszeit der Frauen ist im Allgemeinen die gleiche wie der übrigen Arbeiterinnen und beträgt meistens 10 Stunden täglich. In den größeren Städten ist sie viel­fach noch kürzer. Nach den iin Bezirke gemachten Erfahrungen

abgeschlossen. In sittlicher Beziehung hat die Beschäftigung verheiratheter Frauen keinen Nachtheil ergeben. Es wird im Gegentheil allgemein der gute Einfluß der verheiratheten Ar­beiterinnen auf die unverheirathelen hervorgchobcn. Der Gewerberath kommt zu folgenden Schlüssen:Nach den Er­mittelungen empfiehlt es sich zur Zeit nicht, die verheiratheten Frauen, soweit sic ein Hauswesen zu besorgen haben, all­gemein von der Beschäfiigung in der Fabrik auszuschlicßcn, auch erscheinen weitere gesetzliche Beschränkungen der Be­schäftigung von Frauen in einzelnen Industriezweigen^ nicht erforderlich. Der Gewerbeinspektor zu Wiesbaden hält es zwar für wünschenswerth, daß für alle verheiratheten Frauen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, gesetzlich eine mindestens zweistündige Mittagspause vorgeschrieben wird, fürchtet aber selbst, daß dadurch die Frauen ganz aus * der Fabrikarbeit verdrängt werden. Die Beibringung eines ärzt­lichen Zeugnisses würde voraussichtlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern höchst lästig empfunden werden und dazu beitragen, daß die Frauen der Fabrikarbeit fern bleiben. . . Der Vorschlag, die Schwangeren und Nährenden nur ab­gesondert von den männlichen Arbeitern zu beschäftigen, ist in den meisten Betrieben kaum durchführbar. Ebenso würde die

längerer und häufigerer Pausen für die Frauen in vielen Be­trieben ganz undurchführbar und gleichbedeutend mit völligem Ausschlusse derselben von der Arbeit sein. Ein Bedürfniß für Aenderung der § 137 Abs. 5 der Gewerbeordnung ist bisher nicht hervorgetreten. Nach der übereinstimmenden Ansicht der Gerwerbeaufsichtsbeamten würde die Einführung weiterer Beschränkung der Arbeitszeit der Frauen in vielen Betrieben den völligen Ausschluß, in anderen aber einen Rück-

gang des Verdienstes bewirken, und damit für die betreffenden Familien einen erheblichen Einnahmeausfall zur Folge haben, welcher die Lebenshaltung entsprechend niederdrücken müßte.

Es ist auch nicht anzunehmen, daß es den Frauen gelingen wird, einen anderweitigen, die Führung ihres Haushalts nicht