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Amtliches Gvgsn Mr Ktsöt» und LauSkreis Hanau.
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BuimärtS 30 ^.
M. 159.
Mittwoch den 11. Juli
1900
Amtliches
SiâHtkvsis ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Auf Grund des Ortsstatuts vom 24. II. 1880 sind die Kosten:
a) des Grunderwerbs auf 11.64 Mk.,
b) der ersten Einrichtung auf 27.58 „ für 1 Ifd. m Baugrundstücksfront an der Lamboystraße festgesetzt worden.
Die Kostenberechnung liegt werktäglich in den Vormittagsstunden von 10—12'/». Uhr im Stadtbauamt II zur Einsicht der Anlieger auf.'
Hanau den 7. Juli 1900.
Der Magistrat.
I. A.: Schmidt. 10987
Bekanntmachung.
Das dem Althanauer Hospital gehörige Grundstück:
Karte 8 469/88 — — ha — ar 34 qm „ 8 470/88 = — „ — „ 29 „ „ 8 471/88 = — „ 48 „ 55 „
links des Baumer'schen Weges
zus. — ha 49 ar 18 qm groß
soll Donnerstag den 18. d. Mts., vormittags 11 Uhr,
im Stadtkämmereilokal, Rathhaus, Zimmer Nr. 10, unter den seitherigen Bedingungen öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Hanau den 7. Juli 1900.
Althanauer Hospitalkasse.
10838
In dem Konkurse über das Vermögen der Wittwe des Ackermanns Johannes Möller IV., Katharine Marie geb. Koch zu Marköbel — N 1/98 — soll die Schluß- vertheilung erfolgen.
Verfügbar dazu sind 3118 Mark 15 Pfennige. Zu berücksichtigen sind Vorrechtsforderungen im Betrage von 34 Mark 25 Pfennige, nicht bevorrechtigte Forderungen im Betrage von 7215 Mark 01 Pfennig.
Das Schlußverzeichniß liegt auf der Gerichtsschreiberei Königlichen Amtsgerichts hierselbst zur Einsicht der Interessenten innerhalb der gesetzlichen Ausschlußfrist offen.
Windecken, 9. Juli 1900.
Der Konkursverwalter:
Wilhelm Weider, Kaufmann. 10985
Feuilleton.
Chinesische Hochzeiten.
Skizze von Arthur von Fehrenthal.
(Nachdruck verboten).
Alles ist bei dem Volke der Chinesen, das so jäh und unerwartet für Deutschland von großer Bedeutung geworden ist, für den Europäer fremdartig, aber nichts ist kurioser, als eine Heirath bei den Zopfträgern.
„Wann werde ich heirathen? Wer wird mein Zukünf- tiger sein?" — „Wird er blond, brünett, mit oder ohne Schnurrbart, schlank oder rund, groß oder klein, reich oder arm, schön oder häßlich, älter oder jünger als ich sein?"
Diese und ähnliche Fragen beschäftigen mehr oder weniger jedes Mädchenherz bei uns, sobald es seine fünfzehn Jahre alt ist.
Ebenso ergeht es den Jünglingsherzen bei uns. Auch ihnen steigen bezügliche Fragen zur Zeit auf und beschäftigen sie Tag und mit Respekt zu vermelden auch — im Traum.
Derlei Fragen aber kennt ein chinesisches Mädchen- oder Jünglingsgemüth nicht. Das ist das erste Kuriose an ihnen, was uns auffällt.
Wie aber kommen sie denn nun zusammen? wird der Leser fragen.
, Antwort: Sie kommen erst zusammen, wenn der Ehebund ^schlossen ist. Und das ist wieder etwas Kurioses an ihnen. Sehen wir zu, wie die Heirath eingefädelt wird, so klärt sich uns Manches auf.
Sie wird also eingefädelt:
Wir nehmen an, Herr Wu-kin-tong ist glücklicher Vater einer heirathsfähigen Tochter und er möchte sie herzlich gerne
Vesundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 kleines Kinderjäckchen. 1 brauner Damensonnenschirm, im Laden Philipp-Ludwigsanlage Nr. 7 stehen geblieben; Empfangnahme daselbst.
Verloren: 1 schwarzseidencr Damensonnenschirm. 1 goldener Trauring, gez. W H 1898.
Hanau den 11. Juli 1900.
Ein Ausländer über Deutschland in Paris.
Der belgische Abgeordnete L o r a n d hat die Art und Weise, wie seine Landsleute ihre "Ausstellung in Paris veranstaltet haben, in dem Brüsseler „Messager" einer scharfen Kritik unterzogen. Er stellt dem Verfahren der belgischen Regicrungsleutc, bei denen die Ordcussucht das einzige Prinzip ist, die gediegene Leistung Deutschlands entgegen.
Deutschland hat, so führt er aus, in wunderbarer Weise gethan, was wir unterlassen haben. Deutschland ist es, das in Paris obsiegt. Seine Ausstellung ist besonders für die Franzosen eine Enthüllung. Sie werden nicht müde, die Größe, die Macht, die Vollendung, den aufgeklärten Anregungssinn zu bewundern, welche die Deutschen in allen Zweigen der wirtschaftlichen Thätigkeit bekunden. Bei ihnen ist nichts vernachlässigt worden, um die vorgeführten Leistungen ins rechte Licht zu stellen. Nicht bloß haben die Industriellen einen regen Wetteifer entfaltet, auch die Veranstalter haben ein unvergleichliches Geschick als Schausteller bekundet und sich in der ganzen Anordnung als Künstler erwiesen. Die deutschen Gruppen kündigen sich allenthalben von Weitem durch einen gewaltigen Apparat an, eine stauncnswerthe Jnszenirung, eine kunstvolle Anbringung von Inschriften, Tafeln, Anschlägen, Fahnen, Stamm, Dekorations- motiven, die auf die Einbildungskraft berechnet sind und diesen Zweck so sehr erfüllen, daß man meint, die Ausstellung sei nur für die Deutschen da und die Darbietungen der Nachbarvölker nur wie Nebenabtheilungen in deutschem Gefolge erscheinen, als dunkler Hintergrund für Deutschlands Triumphe. Dies ist besonders der Fall für die Maschinen, die Schiffe, die chemischen Produkte, den Buchhandel, die Sozialpolitik und andere Zweige, in denen die Deutschen unstreitig voranmarschiren. Sogar das deutsche Restaurant erweist sich als das Beste, so zwar, daß man genöthigt ist, um Platz darin zu erhalten, sich zwei oder drei Tage vorher anzumeldcn. Der Eindruck, der den unzähligen Ausstellungsbesuchern bleiben wird, ist denn auch der, daß die deutsche Industrie gegenwärtig der englischen
aus dem Hause haben, um Platz für den Nachwuchs zu erlangen. Dieser Wunsch, so gerechtfertigt, wie er ist, wird ihn daran denken lassen, diese seine Tochter zu verheirathen.
Herr Wu-kin-tong hat -inen guten Freund, Namens Tsching-kling-bum und dieser gute Freund hat die bessere Eigenschaft, einen heirathsfähigen Sohn zu haben.
Was ist die Folge davon? — Herr Wu-king-tong übergibt die Heirathsangelegenheit einem der Freiwerber, deren Geschäft es ist, junge Leute zusammen zu bringen. Ohne einen solchen Freiwerber wird in ganz China keine Ehe geschlossen.
Der Freiwerber hat nun die angenehme Pflicht, dem Inhaber des heirathsfähigen Sohnes einen Besuch abzustatten und ihm anzukündigen, daß die älteste Tochter des Herrn Wu-king-tong gar sehr erpicht fei, seinen Sohn zu heirathen. Und eine bessere Parthie könne der Herr Sohn gar nicht machen. Fräulein Wu-kin-tong sei eine schlitzäugige Schönheit ersten Ranges. Ihr Vater besäße viel „cash" und noch mehr Rindvieh, er hätte großen Einfluß auf den Mandarinen u. s. w., und eine Heirath des jungen Herrn Tschin-kling-bum mit diesem Fräulein sei eine vortheilhafte Verbindung, welche Confuzius, wenn er noch lebte, ganz gewiß sanktioniren würde.
Wir nehmen an, Herr Tschin-kling-bum habe sich geneigt gezeigt, seinen Sohn dem Fräulein Wu-kin-tong in die Ehe zu geben. Jetzt macht der Freiwerber sich an die zukünftige Braut und schildert ihr in glühenden Farben die Vorzüge des zukünftigen Bräutigams, dessen Namen er ihr verschweigt. Sie ist von dieser Schilderung so entzückt, daß sie, dem Freiwerber Glauben schenkend, sich bereit erklärt, den Geschilderten zu heirathen. Jetzt macht sich der Freiwerber in ähnlicher Absicht an den Bräutigam, dem er den Namen der Braut natürlich ebenfalls verschweigt, und wir nehmen an, er hat mit dem Bräutigam dasselbe Glück.
den ersten Platz in Europa streitig macht und nahe daran ist, ihn zu erobern. Man gelangt zu der Wahrnehmung, daß den Deutschen nicht bloß der Vorrang gebührt, den die Wissenschaft verleiht, sondern daß sie auch beim guten Geschmack angelangt sind und sich sehr bald als K ü n st l e r erweisen werden, wie sie bereits als Industrielle und Kaufleute hervorragen, wogegen uns die AuSsteUungs- gebäulichkeiten von dem grotesken Monumentalthor an der Place de la Concorde an bis zu dem Palast der leuchtenden Wasser wegen der Uebertreibung in der Ornamentik und der Anklänge an die Denkmäler Indiens und Kambodschas einer beängstigenden Aeußerung des Verfalls im französischen Gcsch m a ck gcgcnüberstellen.
Tagesschau.
Hinsichtlich der Schreibweise von Familiennamen
hat das Kammergericht neuerdings eine von seiner früheren Praxis abweichende Entscheidung getroffen. Bisher hatte das Kammergericht die Rechtsauffassung vertreten, daß die Anwendung einer veränderten Schreibweise des Familiennamens, wofern nur der gesprochene Name derselbe bleibe, eine Aenderung des Namens selbst nicht enthalte und demgemäß straflos sei. Jetzt hat der leitende Gerichtshof diese Auffassung fallen lassen und grundsätzlich anerkannt, daß jede schriftliche Abweichung von dem richtigen Namen als eine „Aenderung" im Sinne der Kabinetsordre vom 15. April 1822 zu betrachten sei.
Die Wanderausstellungen der Deutschen Land- wirthschafts-Gesellschast in den nächsten Jahren.
Kaum hat die Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft den Platz ihrer diesjährigen Wanderausstellung in Posen verlassen, so werden schon wieder neue Vorbereitungen für die folgenden Ausstellungen getroffen. Vor allen Dingen ist die Reihenfolge der Städte festgestellt, die in den nächsten Jahren die D. L.-G. aufnehmen werden. Im Jahre 1901 wird Halle der Schauplatz der Thätigkeit der D. L.-G. sein, darauf folgt 1902 Mannheim, und für 1903 ist die Stadt Hannover gewählt.
Die englisch-französischen Seemanöver im Aerrnelkanal
werden dieses Jahr einen außergewöhnlichen Umfang annehmen. Bereits in voriger Woche sind die englischen Torpedoboot- flottillen in Portsmouth, Plymouth und Chatham seeklar gemacht worden, und damit hat das Vorspiel zu den Manövern seinen Anfang genommen. Am gestrigen Dienstag sollte eine große Zahl weiterer, sonst für Manöverzwecke nicht hcrangc- zogener Schiffe in Dienst gestellt werden und diese, in Verbindung
Vergnügt reibt der Freiwerber die Hände. Das Geschäft verspricht ihm eine nette Provision abzuwerfen und er tritt vorläufig hinter die Coulissen, um am Tage der Verbindung seine gelbe Rechte zur Gratulation und seine Linke zur Empfangnahme der Provision heroorzustreckm.
Nun erwägen die Herren Eltern das zukünftige Geschick ihrer heirathsfähigen, und nunmehr auch heirathslustigen Kinder. Man stellt das Horoskop der Heirachsafpiranten, welches günstig ausfällt, und überlegt den wichtigen Schritt noch ein paar Tage in beiderseitiger, stiller und andächtiger Zurückgezogenheit, während welcher man mit sich und den Vorfahren spiritistisch zu Rathe geht. Die Vorfahren sind aber auch einverstanden mit der Verbindung und dieselbe soll nun „fest gemacht" werden, d. h. die Verlobung der jungen Leute soll vor sich gehen.
Worin besteht nun die Verlobungsceremonre in China?
Zunächst wird der Tag festgesetzl, an welchem dieselbe stattzufinden hat. Während dieser Frist wird in beiden Häusern genau auf jeden Zufall Acht gegeben. Wird ein Porzellangefâß fallen gelassen und cs bleibt ganz, so ist das eine gute Vorbedeutung; zerbricht es oder platzt es auch nur, so ist das ein böses Omen und die Verlobung wird von dem Theil, dem dieser böse Zufall passirt ist, aufgehoben. Die Ankündigung dieser Aufhebung geschieht durch Ucbersendung eines Scherbens des zerbrochenen Gefäßes an den zukünftigen Schwiegervater, der denselben gegen Osten vergräbt, damit die bösen Geister, die von Westen kommen, nicht durch ihn neues Urzglück ins Haus bringen.
Ist in der Zwischenzeit Alles glücklich abgelaufen, dann senden die Herren Schwiegerväter einander Geschenke zu und zwar erhält der Herr Wu-kin-tong, als Vater der Braut, den größeren Theil. Sodann begibt sich der Herr Wu-kin-tong ins Haus des Herrn Tschin-kling-bum.