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Monnnnent».

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Zugleich

Amtliches Organ für Staöi» unö LanöKreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 134.

Montag den 11. Juni

Sinrütkungs- gebier

für Stadt- und Land­kreis Hanau 10 4 N* gespaltene Garmond­zeile oder deren Rau«,

Im Rcklamcnthnl Nie geile 20 ^, für Xueroärte 30 4.

1900

Hierzu Amtliche Beilage" Ne. 25.

Amtliches.

^anMrete ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Der Arbeiter Johann Martin Repp zu Kilian­städten beabsichtigt auf seinem in der dortigen Gemarkung be­legeneu Grundstück, Karte U Nr. 434a, zwei Kalköfen zu errichten.

Es wird dies in Gemäßheit der Vorschriften der Rcichs- Gewerbe-Ordnung mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage, deren Zeichnungen im Sekretariate des Kreisausschusses hierselbst zur Einsicht aus- liegen, innerhalb 14 Tagen mündlich oder schriftlich bei mir angebracht werden können.

Zur Erörterung der rechtzeitig eingehenden Einsprüche wird Termin auf

Dienstag den 26. Juni d. I., vormittags 9 Uhr, hierher anberaumt, wozu die Betheiligteu hiermit eingcladen werden.

Später eingehende Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

Hanau den 9. Juni 1900.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

A 2564

v. Schenck.

9455

^tadt^reis ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Die in der Sandelmühle lagernden alten Latrinen-Füllschläuche, Guß- und Schmiedeeisentheile und 1 Futterschneidemaschine werden

Dienstag den 12. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, an Ort und Stelle gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert.

Hanau den 9. Juni 1900.

Der Stadtkämmerer. 9335

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 9. Juni.)

Die Berathung der Novelle zum Stempelgesetz, zunächst des Tarifs, wird fortgesetzt bei dem von der Kommission auf 1 pro Mille festgesetzten Umsatzstempel auf Kuxe. Ein An­

trag Richter will diesen Satz auf den für Aktien, also auf 3/io pro Mille, herabsetzen.

Abg. H i l b ck (natl.) bezeichnet es als ein offenbares lln= recht, die Kuxe hier anders zu behandeln, als die Aktien. Er appellire einfach an die Gerechtigkeit.

Abg. v. Kardorff (Rp.) widerspricht dem. Kuxe seien eigentlich in viel geringerem Grade ein Börsenpapier, sie seien einimmobileres" Papier, und cs rechtfertige sich daher hier derselbe Stempel wie bei Grundstückverkaufen, also 1 pro Mille.

Abg. Richter erwidert, ein Kuxantheil lasse sich doch mit einem Grundstück, das man selbständig bewirthschafte, nicht vergleichen. Uebrigens sei auch der Jmmobiliarverkaufs- stempel so hoch, daß man ihn schon längst habe herabsetzen wollen. Nur als die Konservativen merkten, daß das mehr den Städten als dem Lande zu gute kommen würde, Hütten sie den Gedanken an Herabsetzung des Jmmobiliarstempels wieder fallen lassen. Gestern, als es sich um den Emissions- stcmpel auf Kuxe handelte, da sagte man rechts, Kuxe seien dasselbe wie Aktien und müßten also ebenso behandelt werden. Und heute wolle man den Umsatzstempel auf Kuxe über drci- ,mal so hoch normiren, wie den auf Aktien, heute seien Kure nicht mehr dasselbe wie Aktien!

Abg. Hilbck legt ebenfalls noch Verwahrung dagegen ein, daß Kuxe gleichsam als etwas Immobiles anzusehen seien.

Abg. Arendt (Rp.) tritt für den Kommissionsbeschluß ein. Ein Stempel von 1 per Mille werde den Bergbau nicht

schädigen. Am besten wäre es ja gewesen, wenn die Re­gierung die Deckuugsvorschläge ausgearbeitet hätte. Das sei aber leider nicht geschehen, deshalb solle man der Budget­kommission für ihre Thätigkeit dankbar sein. Redner polemi- firt sodann gegen die Sozialdemokraten, die Groeber mit Recht Schutztruppe der Börse genannt habe. (Nachdem der Präsident längere Zeit dies mit angchört, unterbricht er den Redner: Wenn der Herr Redner, der selbst sagt, er wünsche, daß das Gesetz zu Staude komme, bei jeder kleinen Position wieder auf alle früheren Punkte zurückkommen will, dann wird dieses Gesetz nie fertig! Lebhafter Beifall.)

Abg. Richter verweist auf die Handelskammer in Essen, die sich entschieden gegen einen so hohen Ausnahmestcmpel auf Kuxe ausgesprochen habe. Wolle man jemals Interessenten hören, so sei das doch wahrlich hier berechtigt. Und wenn immer damit gedroht werde, daß sonst eventuell das Flotten­gesetz nicht zu Staude komme, so halte er solche Drohungen allenfalls für erklärlich, wenn es sich beispielsweise um die Verdoppelung des Lotteriestempels handle, der einige 20 Millionen mehr einbringe. Aber doch nicht bei jeder kleinen Position, wo man nicht einmal wisse, ob die Stempelerhöhung überhaupt zu einer Einnahme-Vermehrung führen werde!

Abg. v. Stu m m (Rp.) erklärt sich hier ebenfalls gegen den Kommissionsbeschluß, so schwer es ihm auch falle, sich in Gegensatz zu seinen Freunden zu setzen. Man habe allen Anlaß, den soliden gewerkschaftlichen Bergbaubetrieb gegen­über demjenigen auf Aktien zu begünstigen. Ein so hoher Umsatzstenipel auf Kuxe würde nur ein neuer Stimulus sein, die Umwandlung von Gewerkschaften in Aktiengesellschaften vorzunehmen, und jedes Fortschreiten einer solchen Umge­staltung würde sehr bedauert werden müssen.

Abg. Müller-Fulda (Ccntr.) hält diese Befürchtungen des Vorredners für übertrieben.

Damit schließt die Debatte. Die Abstimmung über den Air­trag Richter bleibt zunächst zweifelhaft. DieAuszählung(Hammel- sprung) ergibt Ablehnung des Antrages mit 126 gegen 99 Stimmen. Mit der Linken, von der aber drei bis vier Nationalliberale sich absplitterten, stimmten noch ebenso viel Reichsparteiler, wie Konservative und einige wenige vom Centrum. Auch Prinz Hohenlohe stimmte für den Antrag.

Weiter folgt eine Debatte bei der Bestimmung über Be­freiungen vom Stempel.

Abg. Richter stellt hier den Antrag, die nach dem gegenwärtigen Gesetz bestehende Befreiung für Objekte von höchstens 600 Mk. Werth, die von der Kommission aufge­hoben worden ist, wiederherzustellen. Der Antrag wird abgelehnt.

Bei Tarifnummer Lottericloose, wo eine Verdoppelung des Stempels eintritt, bekämpft Abg. Bebel (Soz.) diese Frukti- ficirung schlechter Instinkte behufs Deckung der Floitemosten.

Die Nummer wird ohne weitere Debatte genehmigt. Bei Nr. 6, Schiffsfrachturkunden 1 Mk., jedoch für Konnosse­mente im Verkehr zwischen inländischen Häfen unb auslän­dischen der Nord- und Ostsee, des Kanals oder der norwegischen Küste nur 10 Pfg., beantragt.

Abg. Richter, die ganze Nummer zu streichen, eventuell aber den Verkehr, für welchen die Kommission den 10 Pfg.- Stempel vorschlägt, ganz stcmpelfrei zu lassen.

Abg. Frese (frf. Vgg.) erklärt, den Vorschlägen der Kommission seine Zustimmung nicht versagen zu können. Er habe auch neuerdings Proteste gegen den 10 Pfg.-Stempel auf den Nahverkehr nicht gehört. Wenn er dem Vorge­schlagenen zustimme, so wolle er damit vor allem dem so oft vernommenen Einwand begegnen, der Handel sei sehr bereit, sich die Vortheile der Flottenvermehrung gefallen zu lassen, wenn es sich aber um Beschaffung der Mittel hierfür handle, sei er nicht zu Hause. Er selbst hätte sehr gern die Mittel auf anderen Wegen aufgebracht gesehen, so besonders durch eine Reichs-Vermögenssteuer. Dies sei aber nicht durchzu- setzen gewesen. Wenn man dies Flottengesetz überhaupt nicht wolle, so sei es ja natürlich sehr leicht, jede Art von Steuer

Feuilleton.

Tie Pariser Weltausstellung.

VIII.

Die Völkerstraße 2.

Am spätesten von allen Nationen hat England, am 24. Mai, dem Geburtstage der Königin Viktoria, seinen Pa­villon eröffnet. Aeußerlich bescheiden, prächtig im Innern; ein herrschaftliches Landhaus, gehalten im alterthümlich jako- bitischen Stil, aber mit dem aKermobernften Komfort aus- gcstattet, der sich bis zu den üppigen Bade-Einrichtungen er­streckt. Die Flutzseite ist eine Nachbildung von Kingston-House in Bradfordon-Ävon; die große Galleric im ersten Stock lehnt sich an die sogenannte Cartoon-Galery an, wo sich unter andern ein für den König Jakob I. eingerichtetes Schlaf­zimmer befindet, welches 500 000 Franken gekostet haben soll. Indessen würden die kostbarsten Schlafzimmer der Welt wohl nicht an den Werth dessenheranreichen, was an den Wänden des englischen Pavillons an Gemälden hängt. Oeffentliche und Privat-Gallerten wurden für die Ausstattung des eng­lischen Landhauses geplündert. Unter den Besitzern lesen wir die vornehmsten Namen der englischen Geburts- und Geld- Aristokratie. ' ,

Ein Blumenpalast inmitten einer architektonischen Kunst­ausstellung so läßt sich der Pavillon von Monako wohl am besten kennzeichnen. Wer wagt es, dabei an die be­rüchtigte Spielbank zu denken? Wenn von demFürsten von Monako gesprochen wird, so ist er der berühmte Forscher, , den die ersten Akademien der Welt zu ihren Mitgliedern zählen möchten; alle böswilligen Anspielungen bleiben ausgeschlosien, st> erheischt es der Euphemismus der Ausstellung. Dieser Forscher, der nebenbei Herrscher eines Fürstenthums ist, Har

sich in der Völkerstraße einen Palast errichtet, der denen der Großmächte nicht nachsteht; ein düsterer Zinnenthurm aus der Feudalzeit, dessen Härte durch den lachenden Renaissance- palast, dem er vorgebaut ist, gemildert wird; der Thurm soll eine Nachbildung bes Cchloßthurms zu Monako sein. Was im Palast ausgestellt ist keramische Kunstwerke, Töpfer­waaren, Weine, Fruchtsäfte, eingelegte Tische, selbst die wunder­baren Sammlungen des Fürsten, die Ergebnisse seiner Fahrten an Bord der Prinzessin Alice, alles tritt in den Hinter­grund, verschwindet gegenüber den wunderbaren Blumen-An­ordnungen im inneren Söulenhofe. Vorläufig überwiegen dort Azaleen, aber im Sommer werden sie durch andere Saisonblumen abgelöst werden; daher der Retz, den der Pavillon trotz seines magern sachlichen Inhalts dauernd aus­üben wird.

Die Pavillons der Völker der Balkan-Halbinsel haben nicht das Interesse, wie man glauben möchte. Der Preis der Schönheit gebührt unstreitig Rumänien. Die Motive des rumänischen Pavillons stammen zwar sämmtlich aus der rumänischen Architektur des 16. und 17. Jahrhunderts, zu- sammengcfügt aber hat sie der geniale französische Architekt Formigâ. Dieser schuf auch in demselben Stile ein rumänisches Restaurant, das von allen Restaurant-Bauten der geschackvollste ist. Im Pavillon bewundern wir außer den gewöhnlichen Landes-Erzeugnissen einen großen Salz-Globus, her 10000 kg wiegen soll, einen vom Gothenkönig Alarich herrührenden Goldschatz, ein von Carmen Sylva für die Kathedrale von Argesch geschriebenes Missale und ein rumänisches Zigeuner- Orchester. Der Pavillon von Serbien ist ausgezeichnet ge­legen, unmittelbar bei der Almabrücke. Aeußerlich ist er ein byzantinischer Kuppelbau, nach dem Muster eines serbischen Klosters aus dem 14. Jahrhundert: drinnen ein Bazar mit National-Erzeugnissen, unter denen Pflaumen-Branntwein unter dem Namen Slibowitz eine große Rolle spielt; dann

Tabak, Lcderartikel, Teppiche und Filigran-Arbeiten. Die Regierung scheint großes Gewicht auf die Goldminen des Landes zu legen. Der Pavillon von Griechenland, gleich­falls ein Kuppelbau, ist so eng, daß man sich kaum zwischen den Glaskasten Stoffe, Schuhe, Schwämme, Süßigkeiten, Parfürmerieen, darunter Eau de Cologne von Liapis durchwinden kann. Verschiedene Marmor-Skulpturen sind draußen ausgestellt. Der Pavillon soll ein großes archi­tektonisches Kunstwerk sein und später in Athen seinen Platz finden.

Dem Pavillon von Bulgarien läßt sich beim besten Willen nicht viel Gutes nachsagen. Angeblich stellten die Bulgaren selbst dem französischen Baumeister als Bedingung, etwas Eigenartiges zu schaffen, das weder an die Türkei, noch an Rußland, noch an Griechenland erinnerte. Der Architekt verlegte sich daher auf einen sogenannten Pariser Stil, der weder Fisch noch Fleisch ist und sich nur schlecht be­schreiben läßt. Glücklicherweise wird der ungünstige äußer­liche Eindruck im Innern durch Rosenwohlgeruch verwischt, den ein kleiner Springbrunnen spendet; auch stehen wir un­mittelbar vor der hübschen Vitrine der Firma Shipkoff u. Co. aus Kesanlik; ihre Rosenöl-Manufaktur, die von 18401885 auf Kesanlik beschränkt war, versorgt jetzt Paris, London und New-Dark. Das Erdgeschoß ist im klebrigen mit Landesprodukten, Wein, Branntwein, Weizen, Teppichen und Bekleidungs­Gegenständen gefüllt; die Kunst blüht auf den Emporbühnen. Den Ehrenplatz unter dem Thronhimmel nimmt ein Portrait des Fürsten Ferdinand ein. Hinter Glas liegt das goldene Szepter, das die Stadt Tirnova ihm bei seiner Thron besteigung anbot; es ist dem der frühern bulgarischen Könige nachgebildet.

Der türkische Pavillon ist, gleich dem rumänischen bul­garischen und serbischen, das Werk eines Franzosen; wie denn überhaupt eine Menge auswärtiger Staaten, statt die eigenen