WsssementS- Breis:
Jährlich 9 *.
Wl^ährl. 4 J4 50 A vierteljährlich 2 .« 25 ^
Für auswärtige Msrmentcil mit dem betreffenden Postaufschlag.
Vie einzelne
Hummer kostet
10
Zugleich
Amtliches Argau für Stadt- unS LanöKreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrürkun^s» gebühr
str Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ du 4gespaltcne Garnwad- zeile oder deren Raum, für AuSwârti 15 4-
Im Reklameniheil die Zeile 20 A für
Auswärts 30 A
Nr. 129.
Dienstag den 5. Juni
1900
Amtliches, ^taöt&rei# ^attait.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die Lieferimg des diesjährigen Bedarfs an Brennholz für die gesammte städtische Verwaltung einschließlich Schulen und zwar circa:
12 Meter Buchenscheitholz la. und
90 „ Tannenscheitholz la. wird hiermit zur Submission gebracht.
Angebote mit Preisangabe wolle man schriftlich und versiegelt bis zum Samstag den 9. Juni d. JK., mittags 12 Uhr, auf dem Rathhanse abgeben.
Hanau den 1. Juni 1900.
Der Magistrat. Dr. Gebes chus. 9090a
Der Heizer Johann Adam Reinhardt von Hanau ist wegen Trunksucht entmünbigt worden.
Hanau den 18. Mai 1900.
Königliches Amtsgericht, Abth. 2. 9059
Die Veränderungen j»r Gewerbeordnung.
Das vom Reichstage angenommene Gesetz betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, welches die Ruhezeit der Angestellten und die Ladenzcit aller offenen Verkaufsstellen regelt, enthält wichtige Neuerungen, die wir in Folgendem wiedergeben: Die Ruhezeit. Paragraph 139c bestimmt:
In offenen Verkaufsstellen und dazu gehörenden Schreibstuben (Comptoiren) und Lagerräumen ist den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren.
In Gemeinden, die nach der jeweilig letzten Volkszählung mehr als 20000 Einwohner haben, muß die Ruhezeit in offenen Verkaufsstellen, in denen zwei oder mehr Gehilfen und Lehrlinge beschäftigt werden, für diese mindestens elf Stunden betragen. Für kleinere Ortschaften kann diese Ruhezeit durch Ortsstaült vorgeschrieben werden.
Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß die Pause mindestens ein und eine halbe Stunde betragen.
Ausnahmen für Kürzung der Ruhezeit. Es bestimmt Paragraph 139d: Die Bestimmungen des Paragraph 139c finden keine Anwendung 1. auf Arbeiten zur Verhütung des Verderbens von Waaren, die unverzüglich vorgenommen
werden müssen; 2. für Aufnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, sowie bei Neueinrichtungen und Umzügen; 3. außerdem an jährlich höchstens dreißig von der Ortspolizeibehörde allgemein oder für einzelne Geschäftszweige zu bestimmenden Tagen.
Ladenschluß. Es bestimmt der Paragraph 139e: Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der bethciligten Geschäftsinhaber kann für eine Gemeinde oder mehrere örtlich zusammenhängende Gemeinden durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörden für alle oder einzelne Geschäftszweige ungeordnet werden, daß während bestimmter Stunden in der Zeit von 8 Uhr abcnds.und 6 Uhr morgens oder in der Zeit zwischen 9 Uhr abends und 7 Uhr morgens für bestimmte Zeiträume oder für das ganze Jahr die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. Die Bestimmungen der Paragraphen 139c und 139d werden hierdurch nicht berührt. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der bethciligten Geschäftsinhaber hat die höhere Verwaltungsbehörde die bethciligten Geschäftsinhaber zu einer Aeußerung für oder gegen die Einführung des Ladenschlusses aufzufordcrn. Erklären sich zwei Drittel der Abstimmcnden für die Einführung, so kann die höhere Verwaltungsbehörde die entsprechende Anordnung treffen. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waaren der in ihnen geführten Art, sowie das Feilbieten von solchen Waaren in anderen Verkaufsstellen und auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe, sowie im Gewerbebetrieb im Umherziehen verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden.
Früherer Ladenschluß. Der Paragraph 139ee schreibt Folgendes vor: Von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens müssen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden. Ueber 9 Uhr abends dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein: 1. für unvorhergesehene Nothfälle, 2. an höchstens 40 von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden Tagen, jedoch bis spätestens 10 Uhr abends, 3. nach näherer Bestimmung der höheren Verwaltungsbehörde für ländliche Gemeinden, in welchen der Geschäftsverkehr sich in der Hauptsache auf einzelne Tage der Woche oder auf einzelne Stunden des Tages beschränkt. Die Bestimmungen der Paragraphen 139 c und 139 d werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.
Arbeitsordnung. Der Paragraph 139hh lautet folgendermaßen: Für jede offene Verkaufsstelle, in welcher in der Regel mindestens 20 Gehilfen und Lehrlinge beschäftigt
werden, ist innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes oder nach der Eröffnung dieses Betriebes eine Arbeitsordnung zu erlassen, auf die die Vorschriften der Gewerbeordnung entsprechende Anwendung finden. Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den Paragraphen 71 und 72 des Handelsgesetzbuchs vorgesehene Gründe der Entlassung und des Austritts aus der Arbeit dürfen im Arbcilsverirage nicht vereinbart werden. Die verhängten Geldstrafen sind in ein Verzeichniß einzutragen, welches den Namen des Bestraften, den Tag der Bestrafung, sowie den Grund und die Höhe der Strafe ergeben muß und auf Erfordern der Orts- polizeibchörde jederzeit zur Einsicht vorzulegen ist.
Barbier- und Friseurgcsch äste. Der Paragraph 41 b lautet: Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der betheiligten Geschäftsinhaber kann für eine Gemeinde bestimmt werden, daß in Barbier- und Friscurgeschäften an Sonn- und Festtagen ein Geschäftsbetrieb nur so weit stattsinden darf, als eine Beschäftigung von Gesellen und Lehrlingen gestattet ist.
Das ganze Gesetz tritt am 1. Oktober 1900 in Kraft.
Tagesschau.
Reichsstempelgesetz.
Der vom Abg. Dr. Paasche erstattete Kommissioirsbcricht betreffend die Abänderung des Reichsstempclgeseycs ist im Reichstage vertheilt worden. Der Bericht ist 100 Seiten stark. Die Kommission hat u. A. bekanntlich auch die Erhöhung des Lotteriestempels beschlossen und zwar für inländische Loose von 10 auf 20 pCt. vom planmäßigen Preise (9tenn= werth) sämmtlicher Loose oder Ausweise mit Ausschluß des auf die Reichsstcmpelabgabe entfallenden Betrages; bei ausländischen Loosen von 10 auf 25 pCt. von beut Preise der einzelnen Loose in Abstufungen von 1 Mark für je 4 Mark oder einen Bruchtheil des Betrages. Den Spieleinlagen im Sinne dieser Tarifnummer (5) stehen die Wetteinsätze bei öffentlich veranstalteten Rennen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen gleich. Wer im Jnlandc solche Wetteinsätzc entgegennimmt, ist verpflichtet, versteuerte Ausweise hierüber auszustellen. Den ausländischen Loosen oder Ausweisen über Spieleinlagen stehen Ausweise über Einsätze bei ausländischen Wettunternehmungen für öffentlich veranstaltete Rennen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen gleich. Wer, ohne solche Ausweise vom Auslande einzuführen, Wetten der bezeichneten Art vermittelt, ist, sofern er diese Vermittelung gewerbsmäßig betreibt, verpflichtet, versteuerte Ausweise über die Wetteinsätze auszustellen. Gewerbsmäßige Vermittler von Wetten der vorbezeichneten Art unterstehen der Aufsicht der Steuerbehörden nach näherer Bestimmung des
Feuilleton.
Tie Pariser Weltausstellung.
VII.
D i e V ö l k e r st r a ß e 1.
In der Rue des Nations, wo sich die Kultur-Völker der Erde ein Stelldichein gegeben haben, erfreuen sich neben dem schon besprochenen deutschen und italienischen Hause die Amerikaner mit ihrem Kuppelbau regen Zuspruchs, Ausstellungs-Artikel gibt es dort zwar nicht, es sei denn, daß wir die „Eingeborenen" als solche ansehen wollten. Praktisch ist nun einmal der Aankee ; da seine Erzeugnisse in allen Abtheilungen zu finden sind, so machte er aus seinem Pavillon einen Klub mit Postbüreau, Gesellschaftszimmern, Bar und Restaurant. Dort haben alle Angehörigen der großen Republik ihren geselligen Mittelpunkt. Der Kuppelbau hat daher in seinem Innern auf seinen Galerien nur eine Anzahl von Gemächern, wo es sich jeder nach seiner Weise bequem machen darf, wo Jeder das zur Behaglichkeit Unentbehrlichste und noch das unentbehrlichere Uebcrflüssige — wie ein Rauchzimmer — findet.
Dem amerikanischen gleicht der spanische Pavillon insofern, als er auf die Ausstellung von Landes-Erzeugnissen gleichfalls verzichtet; dafür aber hängen an seinen Wänden kostbare Gobelins flämischer Herkunft, ruhen in Vitrinen damaskirte goldene und silberne Schilde, erhebt sich in dem Straßenzimmer des ersten Stocks der Thronhimmel, unter welchem Karl V. der Herrschaft entsagt haben 1°^ > J"1 Nußsaale ferner der goldverbrämte rothe Leibrock, BoabdiUs, des letzten Königs der Mauren; im Erdgeschoß eine Bronze- statue des Malers Velasquez von Bellure — um nur die Hauptschätze hervorzuheben. Dem Stile nach gehört der
Pavillon in die Zeit der spanischen Renaissance, der sich unter dem Eindrücke der Siege Ferdinands des Katholischen entwickelte, ein Rechteck mit viereckigen Thürmen, das einen maurisirenden Säulenhof umschließt; die Treppe im Innern ist eine Nachbildung aus der Universität Alcala de Henarcs. Will man das spanische Leben studiren, so braucht man nur ins Untergeschoß hinabzusteigen, wo in dem spanischen Restaurant Fcria der Fandango zu Castagnetten-Begleitung täglich getanzt wird.
Von dem belgischen Pavillon ist wenig zu sagen; er ist ein Theil des kunstgeschichtlich berühmten Rathhauses in Oudenarde, dessen Beschreibung in jeder Kunstgeschichte zu finden ist. Das Innere ist zwar mit belgischen Landschaften und Wappen, flämischen Gobelins und manchen werthvollen Bildern geschmückt, scheint aber hauptsächlich dazu bestimmt zu sein, dem General-Kommissariat als Amtsstätle zu dienen.
Von den skandinavischen Völkern hat sich Dänemark mit einem bescheidenen Wohnhause begnügt. Dagegen haben sich Schweden und Norwegen je einen stattlichen Holz-Pavillon zugelegt, deren schuppenartig angelegte, röthlich angestrichene Decken seltsam gegen die umliegenden Gips- und Quaderherrlichkeit abstechen. Ein seltsamer Bau — dieser schwedische Pavillon. Man denke sich eine Anzahl von Kuppeln und Türmchen verbunden durch luftige Brücken, als befinde man sich an Bord eines modernen Panzerschiffes. Dafür ist das Innere umso anheimelnder; wir sehen schwedische Spitzenklöppler und Weber, sowie lappländische Goldschmiede bei der Arbeit, können in Glaskasten den Schrein und den Becher bewundern, die Heer, Marine und Gencralstab dem König zu seinem Regierungs-Jubiläum verehrten. Den Glanzpunkt der schwedischen Ausstellung aber bilden zwei Dioramen, das Werk des Malers Liren, von denen das eine Lappland während einer Winternacht und das andere Stockholm während
, einer Sommernacht darstellt. Dort erbleichen am Horizonte die zwinkernden Sterne vor den Strahlen des Nordlichtes; im Schnee ruhen die Renthiere und ihr schlummernder lappländischer Hirt. Hier liegt Stockholm umgossen von jenem röthlichen Lichte, das weder Dämmerung noch Morgenröthe ist. Die Poesie der nordischen Nächte in ihren verschiedene« Aeußerungen werden uns hier sinnfällig vorgeführt.
Der Pavillon von Norwegen führt einen Vogelberg mit nistenden, brütenden Seevögelu und einen entzückenden träumerischen Fjord sammt seiner Einfassung von smaragdgrünen, saftigen Wiesen, behäbigen Gehöften und wilden Granitbergen vor. Eine ganze Wandscite ist Schnee- und Schlittschuhen, Hornschlitten, Skis, Lenkstangen eingeräumt und läßt einen Schluß auf den breiten Platz zu, den Sommerund Wintersport im Dasein der Bewohner Norwegens ein- nehmen. Den Reichthum des Landes veranschaulichen Pelzthiere und ihre bearbeiteten Pelze, Fische in Weingeist und Modelle der zu ihrem Fange benutzten Schiffe, 9ie^e und Reusen, ein riesenhaftes Wallroß, ein Wallfischkopf und Proben zahlreicher Nutzhölzer. Die Glanznummer des Pavillons aber bildet der Glasschrank, der Friedjof Nansens Fahrt nach betn Nordpol gewidmet ist. Der norwegische Geograph hat dem Pavillon den Rest ferner Nordlands Ausrüstung zur Verfügung gestellt: den Sack,. in dem er schlief, seine Schneeschuhe, seinen Schlitten, seine Küchcn-Geräthschaften, seine Arbeits-Werkzeuge.
Zu ben Skandinaviern zählen sich der Gesinnung nach die Finnländer. Ihr Pavillon gleicht einer Dorfkirche, mit Bären neben den Thürmen, Fröschen zwischen den ^Dach- konsolen und Wolfsköpfen um den Portikus herum; die Frösche deuten auf ihre endlosen Seen, Bären und Wölfe auf die arktische geographische Lage. Zu den Sehenswürdigkeiten int Innern gehört in erster Linie ein ungeheurer Meteorstein, der im Mai des vorigen Jahres in Bjürboele niederfiel; er