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Ur 205. Montag den 3 September 1900

Amtliches.

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Der zwischen den Häusern Nr. 23 und 25 der M«rkt- gaffe (nicht Metzgergasse, wie irrthümlich in Nr. 197 d. Bl. zu lesen war) liegende, in der Richtung auf die Bangertstraße hinziehende und durch eine Mauer nach der Marktgasse abge­schlossene Grundstücksparzellenthcil Karte H Nr. 15 Wild hierdurch als öffentlicher Weg eingezogen.

Hanau den 17. August 1900.

P 4857 u. 4856 Königliche Polizei-Direktion.

J. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

Polizeiverordnung, betrifft den Fuhrverkehr in der Schulstrahe in der Stadt Hanau.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landes­theilen Bom 20. September 1867 und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Magistrats der Stadt Hanau nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

8 1.

Das Durch fahren der Schulftraße ist nur in der Richtung von der Hospitalß raße nach dem Johanniskirchplatz und nur im Schritt gestattet.

8 2.

Uebertretungen der Bestimmungen werden mit Geldstrafen bis zu dreißig Mark, event, mit Haftstrafen bis zu drei Tagen bestraft.

8 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Hanau den 7. August 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

P 6792 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

Pottzeiverordnung betreffend das Befahren der Rebenstraße in der Stadt Hanau.

Auf Grund der §8 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes­theilen vom 20. September 1867 und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30; Juli 1883 wird mit Zustimmung des Magistrats der Stadt Hanau nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

Feuilleton.

Modenbttilpt.

Bearbeitet und mit Abbildungen versehen von der Internationalen Schnittmannfaktur Dresden.

Reichhaltiges Modenalbum und Schnittmusterbuch â 50 Pfg. daselbst erhältlich.

Man hat der Mode immer vorgeworfen, sie sei launisch, herrisch, unlogisch, grausam, kurz, sie habe alle möglichen Un­tugenden. Betrachtet man sie indeß näher, so rotrb man schwerlich vollgiltige Beweise für alle diese Behauptungen aufbringen können, wenig­stens die derzeitige Mode besitzt meiner Ansicht nach eher gegenteilige Eigenschaften als die vorgenannten. Sie ist so mannig­faltig in ihren Formen und Ausfüh­rungen, daß Jeder etwas Passendes finden muß, so bald er nur den noth­wendigen sicheren Geschmack besitzt sie ist also nichts weniger als launisch und herrisch. Ferner sind ihre neuen Formen so wohl durchdacht und harmonisch, daß schon ein gut Theil Geschmacklosigkeit da­zu gehört, um geschmacklos gekleidet zu sein. Was nun die oft genannte Grau­samkeit betrifft, so sind es wohl am meisten die eitlen Frauen selbst, welche grausam gegen sich sind, denn die jetzige Mode mit

Modell Nr. 180.

den Vordergrund

ihren schlichten, sich den Körperformen genau anpassenden Formen hat lediglich den all­gemeinen Begriff von weiblicher Schön­heit, den man wohl am bezeichnendsten mitschlanker Fülle" umschreibt, wieder in

8 1.

Der Fuhrwerksverkehr auf der Rebenstraße, welche die Hospitalstraße, den Bangert und die Steinheimerstraße mit einander verbindet, unterliegt in Zukunft folgenden Be­schränkungen:

a) der durchgehende Fuhrwerksverkehr ist untersagt;

b) Fuhrwerk, welches den Bewohnern der Straße dient, darf diese nur von der Hospitalstraße aus befahren;

c) das Fuhrwerk der Bewohner bleibt von vorstehenden Bestimmungen unberührt.

8 2.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizei­verordnung werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder im Unvermögensfalle mit ödaft bis zu drei Tagen bestraft.

8 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Ver­öffentlichung in Kraft.

Hanau den 14. August 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

P 6955 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

^anö&rebp ^artait.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Bekanntmachung.

Das Proviantamt in Hanau kauft gesunden, trockenen und gut gereinigten Roggen und Hafer, sowie gutes, gesundes Heu und Roggenstroh.

Zur schnellen Abfertigung wird es wesentlich beitragen, wenn das Getreide zu einem gleichmäßigen Gewicht ein­gesackt wird.

Die Adresse für Bahnsendungen ist:Proviantamt in Hanau Nordbahnhof. Fracht- und Abfuhrkosten von der Bahn trägt Verkäufer. Die Abfuhrkosten betragen für Roggen und Hafer 6 Pfg., für Heu und Stroh 15 Pfg. pro Centner.

Alles Nähere ist bei dem genannten Proviantamt zu er­fragen.

Hanau den 281 August 1900.

Der Königliche Landrath.

V 7740 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

Oelundene und verlörene Gegenstände etc.

Gefunden:1 Hundemaulkorb mit gelber Nägelverzierung.

1 Portemonnaie mit 15,10 Mark. 1 Kinderarmband. 1 schwarzes, gehäckeltes Umhängetuch.

Verloren: 1 silberne Damenuhr Nr. 30012, vom Thüringer Hof bis Leimenstraße.

gestellt, dem allerdings nur ein Theil weiblicher Wesen ent­spricht. Für die anderen hat die Mode jedoch eine Menge Mittel und Mittelchen in Bereitschaft, welche es gestatten, etwaige Mängel abzuschwächen, wenn nicht ganz zu verbergen, ohne durch beengende Kleidung und Korsets grausam gegen

Fassen wir zunächst den 1. Punkt unserer Besprechungdie Mannig­faltigkeit der Mode" näher ins Auge. Für die Taillen sind sämmt­liche seit Jahren bekannten Grund­formen gleich modern, die Blousen, die Jäckchen, die glatten Taillen, so daß Jeder nach Geschmack wählen kann. Und wie groß sind die Variationen! Glatte Blousen, solche mit Einsätzen, mit Koller, mit breiten Kragen, mit Fältchen verziert, mit breiten oder schmalen Gürteln, kurz alle erdenklichen Formen sind modern. Aehnlich die Jäckchen. Auch hier sind kurze, längere, offene, geschlossene, mit Herrensalon, mit Schulterkragen, kurz alle Variationen gestattet. Die glatten Taillen, welche nun zwar weniger zu den ausgesprochenen Modcneuheiten gehören, sind trotz- Modell Nr. 184. dem in verschiedenen Ausführungen en vogue, unter denen die Schneidertaille in der Art unseres Modells Nr. 180 den ersten Rang einnimmt. An dieser glatten Taille läßt sich die neue Manier, alle Dorten Kleider im Hcrrengeschmack mit aufgesteppten Streifen und Steppe­reien zu verzieren, besonders gut anwcnden, wie es ja auch an unserer kleinen Skizze, einer glatten Taille mit Herren-

Zugelaufen: 1 Leonbergerhund, braun mit einem Halsband, m. Geschl. 1 junger, brauner Pinscher, m. Geschl.

Hanau den 3. September 1900.

Rußlands Rückzug aus Peking.

Die russische Regierung wartet nicht ab, welche Aufnahme ihr Vorschlag Peking zu räumen, bei den übrigen Mächten finden wird, sondern sie hat ihren Truppen bereits den Be­fehl zum Rückmarsch nach Tientsin ertheilt, wohin auch die russische Gesandtschaft und die sonstigen russischen llntcr- thanen geleitet werden sollen. Diese bedeutsame Maßnahme wird in einer

offiziellen Rechtfertign», zsschrlft sehr ausführlich begründet.

Der PetersburgerRegierungsbste" bringt folgende Mit­theilung der Regierung: Auf dem Kriegsschauplätze in Pet- schili haben in der letzten Zeit die militärischen Begebenheiten eine so unerwartet rasche Wendung genommen, daß cs einer verhâltnißmäßig unbedeutenden Truppenabtheilung der Ver­bündeten, deren Aufgabe darin bestand, die belagerten aus­wärtigen Gesandtschaften und die Ausländer zu befreien, ge­lungen war, nicht nur diesen Hauptzweck zu erreichen, son­dern auch die in der Hauptstadt des himmlischen Reiches konzentrirtcn Rebellenbanden auseinanderzutreibex und Maß­regeln zur Sicherstellung der Verbindung mit Peking zu er­greifen. Diese günstigen Umstände verändern jedoch keines­falls das früher vorgezeichnete Programm Rußlands, dessen Grundprinzipien in der letzten Regierungsmittheilung ent­halten sind. Rußland hat, wie in der Mittheilung ge­sagt, China den Krieg nicht erklärt; die russischen Truppen betraten das Territorium des Nachbarstaates mit bestimmten Zwecken, deren größter Theil gcgenivärtig erreicht ist. Um für die Zukunft keinen Anlaß zu irgendwelchen Mißverständnissen oder unrichtigen Deutungen bezüglich der weiteren Absichten Rußlands zu geben, geruhte der Kaiser, dem Verweser des Ministeriums des Auswärtigen zil be­fehlen, an die im Auslande akkrcditirtcn russischen Vertreter folgendes

Zirculartelegramm

zu richten: Zirculartelcgramm des Verwesers des Ministe­riums des Auswärtigen vom 25. August. Die nächsten Ziele, welche die Kaiserliche Regierung gleich von Anfang der chinesischen Wirren bezweckten, bestanden in Folgendem:

1. Beschützen der russischen Gesandtschaft in Peking, Sicherstellung der russischen Unterthanen von den verbreche­rischen Absichten der chinesischen Rebellen.

2. Erweisung von Hilfe der chinesischen Regierung in ihrem Kampfe gegen die Wirren im Interesse der

fagon und einem Ausnäher, ersichtlich ist. Betrachten wir weiler die Modeformen in Röcken, so finden wir gegenwärtig ebenfalls eine ungemein große Auswahl, denn die Mode ge­stattet auch hier eigentlich alle in den letzten Jahren neu auf­getauchten Formen, wie glatte Röcke, hinten mit Quetsch- oder Fächerfalten, Tunikaröcke, solche mit Volantansätzen verschiedener Art, eingereihte Röcke, hauptsächlich aber Faltenröcke. Diese letzteren verkörpern am Besten den Grundgedanken der jetzigen Mode, nämlich anschließende Enge des Rockes bis zum Knie und von da an gefällige Weite. Da­bei möchten wir jedoch bemerken, daß diese Faltenröcke immer am Besten in leichten Stoffen ausgeführt werden, während schwere Stoffe sich besser in glatten Rockformen ausnehmen, es sei denn, daß man nur einzelne Falten

Modell Nr. 185.

anbringt, wie cs z. B. unser Modell Nr. 185 darstellt. Für leichte, zarte Stoffe jedoch kann es fast nichts hübscheres geben, als diese Fältchen, gleichgiltig ob in Gruppen oder gleich­mäßig angeordnet, ob tief oder flach, ob schon oben ausspringend oder ziem­lich lang heruntergenäht. So gut wie unerläßlich für diese Faltenröckc ist es jedoch, daß sie ringsum den Boden berühren, weshalb sie weniger für die Straße geeignet sind, denn keiner ver­nünftigen Dame wird es einfallcn auf der Straße einen schleppenden Rock zu tragen. Für solche Zwecke

gestatten uns die Mode vielmehr den 35 Zentimeter com Boden abstehenden Rock, welcher am Besten von dem Kostüm- jacket ergänzt wird.