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die Zeile 'Lâ^ f»r Auswärts 30 ^.
Amtliches Organ für SkaAt- unö Lanölireis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 257.
Freitag den 2. November
1900
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3prozentigen Staatsanleihe von 1890 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1900 bis 30. September 1910 nebst Erneuerungsscheinen (Anweisungen auf die folgende Reihe) werden vom 1. September 1900 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, geöffnet vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder J6 ei der Kontrolle der S ta ats p ap ie re am Schalter in Empfang zu nehmen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle
^anOtlrei© ^anau.
desto ltmachungeu des Königlichen LandrathsamteS.
In H a i n ch e n (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Frankfurt a. M.-B o cke n h e i m (Viehbestaud des Händlers Adolph Gutenstein) ist diese Seuche erloschen.
V
Hanau den 1. November 1900. Der Königliche Laudrath.
10351 J. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
In Niederdorfelden und auf der landgräflichen Domäne D » t t c n f e l d e r h 0 f ist die Maul- und Klauen- scuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregcl« wurden aufgehoben.
Hanau den 2. November 1900.
Der Königliche Landrath.
V 10523 I. A.: Schneider, Kreissekretär.
selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten .die zur Aufhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanwcisnngen) mit einem Verzeichnisse zu ü b e r g e b e n, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postainte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Vcr- zeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkäffen beziehen will, hat derselben die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefcrn. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf cs zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere, oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einznreichen.
Berlin den 25. August 1900. .
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Tielsch.
7' .7.... am 1. Ntmbtr M0.
Am 1. Dezember d. Js. findet wiederum im Deutschen Reiche eine allgemeine Volkszählung statt. Dieselbe wird in ähnlicher Weise wie die Volkszählung der früheren Jahre znr Ausführung gelangen.
Die Volkszählung bezweckt, die Zahl und einige charak- terfftische Eigenschaften der ortsanwesendcu Bevölkerung, sowie die Zahl der Wohnstätten zu ermitteln. Die vorübergehend aus ihrer Haushaltung auswärts abwesenden Personen werden nur dort, wo sie sich am Zähltage befinden, gezählt.
Die Ausführung der Volkszählung ist Sache der Gemeinde- (Orts)-Behörden und soll möglichst unter Verwendung freiwilliger Zähler stattfinden.
Zur unmittelbaren Leitung der Volkszählung ist in jeder Gemeinde eine Zählnngskommisston zu bilden, an deren
Bis späteste«- zum 9. November er. erwarte ich Bericht über die Bildung der Zâhlkommissioncn unter namentlicher Angabe der KommissionSmitzlieder.
Bis spätestens zum 16. November er. ist mir anznzeigcn:
a. wieviel Zählbezirke gebildet sind,
b. die Namen der Zähler und Zähler-Stellvertreter.
Die pünktliche Innehaltung der festgesetzten Termine mache ich den Herren Bürgermeistern und Gatsvorstehern hiermit noch zur besonderen Pflicht.
Hanau den 30. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath.
V 7857 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Der Kartographische Verlag in Berlin beabsichtigt bei fester Vorausbestellnng von mindestens 125 Exemplaren eine Wandkarte vom Kreis Hanau hcrzustellcn. Die Ausführung wird in 5 Farben zum Maßstabe von I : 35 000, mit Benutzung der Meßtischblätter der Preußischen Landesaufnahme, erfolgen.
Diese Karte, welche bei Vorausbestellnng für 12,50 Mk. (späterer Ladenpreis 15 Mk.) zu erhalten ist, wirb neben den einzelnen Ortschaften die Kreis-, Regierungsbezirks- und Staatsgrenzen, Eisenbahnen, Chausseen, gebante Wege, OrtS- verbindungswegc, Feld- und Waldwege, Flüsse und Bäche, Laubholz, Nadelholz und Wiese», sowie die Entfernungen von Ort zu Ort angebcn.
Bestellungen auf diese Krciskarte, welche sich besonders für ■ Schulen, Behörden rc. eignet, werden — auch für Privatpersonen — in meinem Bureau schriftlich und mündlich entgegen genommen, woselbst auch eine Krciskarte in obiger Ausführung besichtigt werden kann.
Hanau den 27. September 1900.
A 3778
Der Königliche Landrath, s. S ch e n ck.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und ben Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden.
Cassel den 31. August 1900.
Königliche Regierung.
V 8202
J. V.: Mauve.
StäHMvers ^arta-u.
Auf Grund der allgemein ertheilten höheren Ermächtigung wird hierdurch für Sonntag von 4. und Sonntag ben 11. November 1900 eine vermehrte Beschäftigungs- zeit für alle Zweige des stehenden Handelsgewerbes in der Stadt fmnau und zwar bis 7 Uhr abends zugelassen.
Wäbrend des Gottesdienstes und zwar in der Zeit von 91/4 bis 11 '/* Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nachmittags ist jedoch jede Art der Beschäftigung im Sinne des 8 105b Abs. 2 der R.-G.-O. ausgeschlossen.
In Betreff des Offenhaltens der Verkaufsbuden auf der hiesigen Herbstmesse bleiben die seitherigen Bestimmungen unberührt, nur ist den Verkäufern von Verzehrungsgegenständen (Konditorei- und Backwaaren, sowie.Obst u. A. m.) an den vorbenannten Sonntagen in den für das stehende Handelsgewerbe freigegebenen Stunden ebenfalls das ^u» halten gestattet.
Gleichzeitig mache ich unter Bezugnahme auf 8 ^r Bestimmungen, „Gesetz betreffend Abänderung der Gewerbe- Ordnung vom 30. Juni 1900", im Interesse bet Meßbesucher darauf aufmerksam, daß die offenen Verkaufsstellen an Wochentagen um 9 Uhr abends geschlossen sein müßen.
Hanau den 31. Oktober 1900.
Königliche Polizei-Direktion.
P 9551 J. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Spitze der Bürgermeister steht. Die Kommission besteht i« der Regel aus drei Mitgliedern. Bei der Zusammensetzung der Kommission kommt es hauptsächlich darauf an, solche Personen für dieselben zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Volkszählung zu beurtheilen im Stande und bereitwillig sind, an deren zweckentsprechender Ausführung mitzuwirken, zugleich das Vertrauen der Gemeindeangehörigen besitzen und die örtlichen Verhältnisse kennen. Die Theilnahme an der Zählungskommission ist ein Ehrenamt. Die Bildung der Zâhlungskommission muß bis spätestens ZUM 9. November d. Js. erfolgt sein.
Die Volkszählung muß in bestimmt abgcgrenzten Bezirken (Zählbezirken) erfolgen. Die Zählbezirke sind in der Art zu begrenzen, daß sie in der Regel nicht mehr als 40 Haushaltungen umfassen und sich an die in der Gemeinde bereits bestehende Eintheilung dergestalt anschließen, daß für jeden größeren Wohnplatz ein oder mehrere besondere Zählbezirke gebildet werden.
Zur Austheilung und Wiedereinsamnilung der Zählbriefc ist für jeden Zählbezirk ein Zähler und thunlichst ein Vertreter des Zählers zu bestellen. Bei der Auswahl ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt und unbedingt zuverlässig sind. Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke sowie die Annahme der Zähler und Zähler-Stellvertreter ist bis spätestens zum 16. November d. Js. zu beendigen.
(Vergleiche Anweisung H für die Behörden, II. Theil B.) Die zur Volkszählung erforderlichen Zählpapiere und Ausführungs-Anweisungen werden in den nächsten Tagen an die Herren Bürgernieister und Gutsvorsteher zur Vertheilung gelangen. Letztere wollen sich mit den Ausführungs-Anweisungen pp. sofort nach Eingang derselben auf das Genaueste bekannt machen.
Durch Besprechung in den Gemeindeversammlungen, in den Schulen und auf andere geeignete Weise ist die Bevölkerung mit dem Zweck der Volkszählung bekannt zu machen. Namentlich wird hierbei der noch immer nicht ausgerotteten irrthümlichen Annahme entgegenzutreten sein, daß die Volkszählung zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolge.
Es darf erwartet werden, daß auch für die Volkszählung am 1. Dezember d. Js. sich Personen in genügender Anzahl inden werden, welche das Amt eines Zählers als Ehrenamt zu übernehmen bereit sind.
Die Zählungskommission und die Zähler für die Volks-
zâhlung sind von der Zählungskommission und den Zählern der Vieh- und Obstbaumzählung getrennt zu halten.
fanMlisdjnMrr^^
Der landwirthschaftliche Kreisverein hält am Sonntag ben 4. November er., nachmittags 3 1lhr, in Kilianstärten im Gasthaus zum „gold'nen Roß" eine Wandcraersammlung ab. Hierbei wird der Herr Obcrgärtner Huber im Pomologischen Garten in Cassel einen Vortrag über: „Pflanzung und Pflege -erObstbättme" halten, zu welchem die Vercinsmitgliedcr, sowie die Landwirthc von Kilianstädten und den umliegenden Ortschaften eingeladen werden.
Der Borstand.
Die Herren Bürgermeister in Kilianstädten, Mittelbuchen, Ostheim, Windecken, Nieder- und Oberdorfelden, Gronau, Wachenbuchen, Hachstadt, Bruchköbel, Roßdarf und Niederissigheim wollen obige Bekanntmachung des landwirthschaft- lichcn Kreisvcrcins in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise mit dem Hinzufügen bekannt machen, daß alle Landwirthe in der Versammlung als Gäste willkommen sind.
Hanau den 25. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath.
L 934
v. Schenck.
StcrötkrkeiS ^anatt.
Bekanntmachungen -es Oberbürgermeisteramtes.
Gruudstücksverpachtung.
Die links des Baumer'schen Weges belegenen Hospitalgrundstücke:
8 598/88 = 37 ar 94 qm groß, 8 597/88 = 5 „ 34 „ „
sollen Samstag ben k. November er., vormittags 11 Uhr, im Kämmercilokal, Nathhaus 1 Treppe, Zimmer Nr. 10, auf unbestimmte Zeit gegen jederzeitige 6 monatliche Kündigung nach dem Meistgcbot verpachtet werden.
Die Grundstücke wurden seither als Lagerplatz für Bau-
Materialien benutzt.
Hanau den 31. Oktober 1900.
Althanauer Hospitalkasse.
Scherzberg.
17877
Sestilldene und verlorene Gegenstände etc.
Vom Hafenmeister am 1. d. Mts. eingefangen: 1 grauer Wolfsspitz und 1 schwarzer Spitz, beide m. Geschl.
Hanau den 2. November 1900.