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»r. 144

Freitag den 24. Juni

1898

WtEWI

«mMch»«. Stirölkreis ^mtau. Ausschreiben.

Die ledige Dorothea Lucas aus Niederrodenbach, Kreis Hanau, hat sich am 22. d. Mts. vormittags aus ihrer Woh­nung entfernt und ist bis jetzt noch nicht zurückgekehrt. Die angestellten Nachforschungen sind bisher ohne Erfolg gewesen und nach den vorliegenden Umständen ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß sie sich ein Leid angethan hat.

Die Vermißte ist 25 Jahre alt, etwa 1,65 m groß, von kräftiger Statur, hat schwarze Haare, gesunde, durch die Sonne gebräunte Gesichtsfarbe, trug dunklen Rock, Jacke, Schürze, Strümpfe, sowie Schnürstiefel.

Um Anstellung von Nachforschungen nach der rc. Lucas, Anhaltung im Betretungsfalle und Nachricht hierher wird ersucht.

Hanau am 24. Juni 1898.

Königliche Polizeidirektion.

J. V.: Dr. Becker, Reg.-Assessor.

Dieustuachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine weiße wollene Unterhose. Ein goldner Herrvring mit blauem Stein.

Hanau am 24. Juni 1898.

§faÖt^ret0 ^anau.

LrkWLlmachvvgru des OLerdürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Montag den 27. - Mts., nachmittags 3 Uhr, wird im Hofe der Oberrealschule eine große Parthie altes Gußeisen öffentlich meistbietend versteigert.

Hanau den 24. Juni 1898.

Der Magistrat

Dr. Gebeschus. 9404

Für die zu errichtendeKinderkrippe" werden geeignete Räumlichkeiten zu miethen gesucht. Erforderlich sind 2 größere ineinander gehende helle Zimmer, 1 Küchenraum, 1 kleineres Zimmer und 1 Aufbewahrungsraum für Kinderwagen rc. Angebote mit Preisangabe werden baldigst erbeten.

Hanau den 8. Juni 1898.

Das Kuratorium der StiftungKinderkrippe".

Dr. Geb eschus. 9376

FeuiUetsn

Pariser Modelle.

Skizzen aus dem Künstlerleben in der Seiuestadt von Edwin Romberg.

(Nachdruck verboten.)

Wer den Künstler will verstehen, Muß in Künstlers Lande gehen 1"

d. h., wer einen Blick hinter die Coulissen der Malerei thun will, der muß nach Paris gehen, denSalon" mit souveränster Gleichgiltigkeit links liegen lassen, und seine Schritte noch dem Quartier Montmartre wenden, das in dem Trio der Pariser Quartiere die beiden anderen sind das Quartier der großen Boulevards und das Quartier Latin 0anj entschiedn« für unseren heutigen Zweck das interessanteste ist. Hur lcgirt nämlich kaS lustige, fröhliche Völkchen der Künstler, Maler und Poetin. Rudelweise spazieren sie in jenen ©affin und Gäßchen umher und man kann dreist behaupten, es gibt keine noch so himmelhoch gelegene Dachstube, wo nicht so ein junger Künstler, ein zukünftiger Millet oder Corot, jahraus, jahrein bei feiner dampfend,n Kalkpfeise den Pinsel auf der Leinewand spazieren führt und mit Stolz auf den Zeitpunkt wartet, wo eines seiner Gemälde imSalon" ganz oben an der Wand e'n bescheidenes Plätzchen einnehmln darf.

An denW änden in den sogenannt, nCabarets artistiques oder Künstlerkneipen kann man Bilder von allen Dimensionen und Genres prangen seh«n, Landschaften, Setstücke, kunstvoll verschlungene Arabesken, Portraüstudien, historische Motive, Humoresken u. s. w., der vielen, oft ungemein reizvollen und technisch tadellos ausgeführten Studiinlöpfe pikanterjeunes Llles" gar nicht zu gedenken, oder vielmehr erst recht zu ge­denken, denn gerade sie, diese Modelle nämlich, sollen uns in; diesen Zeilen beschäftigen.

Zucht- und Fettviehmarkt in Hanau

Mittwoch den 29. Juni 1898. 9377

Aus Madt- und Landtrsis Hanon. S«chdr«ck Mieter Lotelartikel nur mit QurllevruLeLe .Heu. Suz.' gestattet

* Handwerkskammern. Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat die Errichtung zweier Handwerks­kammern in der Provinz Hessen Nassau beschlossen, die ihren Stz haben: 1. in Cossil für den Regierungsbezirk gleichen Namens mit Ausschluß der Kreise Rinteln und Schmalkalden, die den Kammern in Hannover und Erfurt zugewieseu wer­den sollen aber mit Einbeziehung des Fürstenthums Waldeck, dessen Anschluß an die preußische Organisation von der Landesregierung gewünscht worden ist, 2. in Wicsbaden für den Regierunqsbezirk gleichen Namens.

* Die Königliche Wissenschaftliche Prüfungs- KvMMisston für die Provinz Hessen-Nassau ist vom 1. April 1898 bis 31. März 1899 wie folgt zusammenge­setzt (die Prüfungsfächer sind in Parenthese angedeutet): Ordentliche Mitglieder: Dr. Lahmeyer, Geheimer Regie- rungs- und Provinzial-Schulrath (allgemeine Prüfung mit Ausschluß der katholischen Theologie, zugleich Direktor der Kommission), Dr. Buchenau, Gymnastal-Direktor (allge­meine Prüfung mit Ausschluß der katholischen Theologie, zu­gleich stellvertretender Direktor der Kommission), Dr. Maaß, Professor (klassische Philologie), Dr. Birt, Professor (klas­sische Philologie), Dr. Schröder, Professor (deutsche Sprache und Literatur), Dr. Küster, Professor (deutsche Sprache und Literatur), Dr. C 0 hen, Geheimer Regierungs­rath und Professor (Philosophie und Propädeutik), D. Dr. Jülicher, Professor (evangelische Theologie), Dr. E. Heß, Professor (Mathematik), Dr. Fischer, Professor (Geographie), Dr. F e u ß n e r, Professor (Physik), Dr. A. Meyer, Pro­fessor (Botanik), Dr. K 0 r s ch e l t, Prost ssor (Zoologie), Dr. Bauer, Geheimer Regierungs-Rath und Professor (Mine­ralogie), Dr. Zincke, Geheimer Regierungs-Rath und Pro­fessor (Chemie), Dr. Niese, Profestor (alte Geschichte), Dr. v. Below, Professor (mittlere und neuere Geschichte), Dr. Victor, Professor (englische Sprache), Dr. Koschwitz, Professor (französische Sprache); außerordentliche Mitglieder: D Dr. Graf von Baudissin (hebräische Sprache), Dr. Weber, Pfarrer (katholische Religion sichre), Dr. Muff, Prost ssor, Gymvasialdireklor in Gaffel (deutsche Sprache und Literatur), Dr. Paulus, Gymnasialdirektor in Weilburg (evangelische Theologie).

* JnpaNdttäts- und Altersversicherung. Der Vorstand der Juvaliditäts- und Alterversicherungsanstalt

Zu diesem Ende begeben wir uns auf die am Fuße des Hügelreichen Montmartre gelegene Ploce Pigolle. Hier wird an jedem Montag in den Vormittagsstunden, bei schönem Wetter natürlich, ein Markt abgehalten, welches für das Pariser Künstlerleben charakteristisch ist; es ist der Mo­dellmarkt.

Wer in Paris gewesen ist und hat den Modellmarkt nicht gesehen, der gleicht dem, der in Rom gewesen ist und die Peterskirche nicht besehen hat. Welch ein interessantes, originelles, ja geradezu sa'cinirendcs Bild entrollt sich da den Blicken des Fremden I Dieses Bild bis in seine Details hinein zu beschreiben, ist eine Cysiphusarbeit, denn wenn man mit seiner Schilderung am einen Ende angekommen ist, könnte man von vorne wieder anfangen, so schier unerschöpf­lich ist der Stoff und seine stetige Abwechslung. Wir müssen uns daher begnügen mit einer Momentaufnahme.

Denke Tir also, lieber Leser, eine bunte Cchaar je bunter und regelloser, desto mehr der Wirklichkeit entsprechend, eine bunte Schaar von alten Gronbärten, olivensarbenen üppigen Spanierinnen, germanischen Riesen, zierlichen, elsen- gleich umhertänzelnden Pariserinnen, herkulisch gebauten Römern, glutäugigen Italienerinnen, drallen SchweizermädelS, wettergebiäunten Banditen, flügellosen, pausbackigen Amcretten, ätherischen Elfen, feisten Fallsteffs und dürren Ugolino's u. a. und nun stelle Dir vor, wie sie in HundertPoses plastiques" hernmstehen, -sitzen, -liegen, -länzeln, fingen, fchwatzin, Icchen, rauchen, kauen und trinken und denke Dir eine Schaor Künstler in ihren Blousen, Havelocks und Schlappheiten, die Gigarette zwischen den Lippen hängend, das lange Haar ab vnd zu mit kühnem Rrcke in den Nacken zurückschleudernd, handelnd, poussirend, feilschend, kokettinnd, und Tu hast eine, freilich immer noch schwache, aber immerhin eine Idee vrn dem Modillmarkt aus der Ploce Pigalle am Fuße des Montmartre.

Hessen-Nassau erläßt folgende Bekanntmachung:Um die Jnstruirung der Invaliden- und Altersrentenanträge thun- lichst zu erleichtern, sehen wir in allen Fällen, in denen die Beitragsleistung regelmäßig erfolgt ist, von Beibringung der Arbeitsbescheinigungen über die Versicherungspflichtigen Be­schäftigungen in der Zeit nach dem 1. Januar 1891, dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889, ab. Wenn dagegen die Beitragsentrichtung nicht regelmäßig, vielmehr erst nachträglich geschehen ist, dann ist die Vorlage der Beschäftigungsnachweise unbedingt erforderlich. Krankheits­bescheinigungen sind nur dann vorzulegen, wenn die Krank­heiten bei Aufrechnung der Quittungskarten nicht berücksichtigt sind. In den Rentensachen wie in den Beitrags-Erstattungs- sachen (§ 30 und 31 a. a. O.) bedarf es der Einsendung der Bescheinigungen über den Inhalt der aufgerechneten Quittungs­karten (Sammelbücher rc.) nicht. Es empfiehlt sich aber, wenn zur Zeit der Antragstellung sich noch zugehörige Quittungskarten (in der Regel die vorletzte) bei der Quittungskartenausgabe- stelle befinden, diese Karten den Verhandlungen alsbald bei- zufügen, um den durch nachträgliches Einfordern dieser Karten bedingten Zeitverlust zu vermeiden. Der nach § 157 a. a. O. für Altersreutenbewerber vorgeschriebene Nachweis einer min­destens 141wöchigen Versicherungspflichtigen Beschäftigung während der dem Inkrafttreten des Juvaliditäts- undAlters- versicherungsgesetzes unmittelbar voran gegangenen drei Kalender­jahre ist nach wie vor erforderlich. Bei den neuen For­mularen zu den Beitragserstattungsanträgen haben wir die Bescheinigungen über sie erfolgte Eheschließung (§ 30 a. a. O.), den stattgefundenen Tod, sowie, daß der Tod nicht aus An­laß eines Betriebsunfalles herbeigeführt ist (§ 31 a. a. O.) in den Vordruck mit aufnehmen lassen. Zur Vermeidung der Her- und Rücksendung besonderer Urkunden, insbesondere der lästigen und kostspieligen Versendung der Familienstamm- bücher rc. ist es wünschenswerth, wenn seitens der be- theiligten Behörden von vorstehender Vereinfachung Gebrauch gemacht und zu den bereglen Bescheinigungen der Vordruck auf den Antragsformularen benutzt wird".

* Baupolizei. Der Herr Regierungspräsideut erläßt folgende Polizeiverordnung: Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) und der U 6, 12 und 13 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) werden die Bestimmungen der Baupolizeiordnung für die Residenzstadt Cassel, die Stadt Hanau und für ein­zelne Theile der Gemeindebezirke Wehlheiden, Wahlershausen und Kirchditmold vom 1. Juli 1885 nach Zustimmung des Bezirks-Ausschusses bezüglich folgender Theile des Stadt­bezirks Hanau aufgehoben:

1) bezüglich des Geländes, welches begrenzt wird,

a. im Norden und Nordwesten durch die Kinzig,

«» II lllllllll!! IHIII ...................

Der Handel dauert gewöhnlich bis gegen 10 oder, wenn besonders große Auswahl erschienen ist, wobei dann Dem­jenigen, der die Wahl hat, auch die Qual nicht erspart bleibt, bis gegen 11 Uhr. Ein besonders lauter Jauchzer hier oder dort deutet an, daß ein günstiges Arrangement, ein dem Modell eine gute Einnahme verschaffendes Abkommen getroffen worden ist. Diejenigen Modelle, welche nicht so reiche Ausbeute lieferten oder nicht fo glücklich waren, bis zum Abgang der Künstler einen Erwerber zu finden, was ja selbstredend mit den allermeisten der Fall sein muß, suchen nun ihr Heil in den Ateliers selbst. Sie wandern von Thür zu Thür und bieten ihre Formen und Reize, je nach ihrem Geschlecht, an, bis das eire oder andere von ihnen schließlich doch noch für einen Tag, eine halbe oder ganze Woche ge­miethet wird.

Hat ein Modell seinen Käufer gefunden, so wird ihm gewöhnlich der Preis für die erste Sitzung als Handgeld prünumeronto ausbezahlt. Die Sitzungen selbst dauern von einer halben Stunde täglich bis zu einem ganzen halben Tag, je nach der Schwierigkeit derPose", lie das Modell aus- zuführen und auf Wunsch des Künstlers innezuhaltm hat. Ost geschieht es, daß das Modell vor Ueberanstrengung ohn­mächtig auf dem Podium zusammensinkt und dann für den Rest des Vormittags, an welchem überhaupt am meistenge­sessen" zu werden pflegt, nicht wieder zu gebrauchen ist. Es ist in der That arch keine zu nnterschätzende Tortur für einen noch nicht trainirten jugendlich zarten weiblichen Körper z. B. als tänzelnde Becchantin, halb oder fast ganz ent­kleidet, auf einem Fuße mit über dem aufwärts gedrehten Kcpse erhobenen Armen, leren rechter noch den Tlyrsos zu halten hat, unbeweglich daznstehen. Einen lehrreichen Ver­such in dieser Richtung kann der Leser an fich selbst machen, wenn er es einmal probirt, wie lange er im Stande ist, seine beiden bloßen Arme genau wagerecht vom Körper frei in der