Einzelbild herunterladen
 

Erstes Blatt.

Die einzelne

Hummer kostet

10 ^.

Ui-uuernentS- Preis:

Jährlich 9 *.

KOjährl. 4^50^ Vierteljährlich 2 <* 25 .*

Für auswärtige *Mtnenten mit dem betreffenden Pestaufschlag.

Einrückungs- gebühr

für Stadt- und Land« kreis Hanau 10 ^ die ^gespaltene Garmond­zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^

Im ReNamentheil die Zeile 20 ^, für

Auswärts 30 A

Amtliches Organ für Staöt- unS LsnöKreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 294

Samstag den 17. Dezember

1898

Amtliches.

^anök-eetc. ^anau.

ÄrkaMtmachMges des königlichen Landrathsamtes

In Ausführung der durch die Statuten der Kreissparkaffe des Landk-eises Hanau vom 18. August d. Js. bestätigt vom Herrn Oberpräsidenten am 6. Oktober d. Js. ge­gebenen Vorschriften, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, haft die Kreissparkaffe

am Montag den 2. Januar 1899, vormittags 9 Uhr, eröffnet wird.

Spareinlagen werden zu 31/*o/o verzinst und

Darlehen r

a) gegen Hypothek laut Amortisation zu . 4°/e,

lohne . 41/?/«,

b) auf Schuldschein gegen Bürgschaft oder Hinterlegung eines Sicherheits - Faust­pfandes zu..........4V»°/s und

c) an die Gemeinden des Kreises zu. . . Zb/^/o ausgeliehen.

Das Geschäftslokal befindet sich in den Parterre- Räumen des LandrathsamtsgebäudeS uno ist werktäglich von 8 bis 12 Uhr vormittags und 2 4 nachmittags für den Verkehr mit dem Puolikum geöffnet.

Hanau am 15. Dezember 1898.

Der Vorstand der Kreissparkasse.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, vorstehende Be­kanntmachung in geeignet erscheinender Weise zur Kenntniß der Ortseingesessenen zu bringen.

Hanau am 15, Dezember 1898.

Der Königliche Landrath.

A. 4622 v. Schenck.

Dirsstllachrichtcs aus dem Kreise.

Gefunden: Ein schwarzer Herrenregenschirm, in einem Laden steten geblieben. Eine Arbeiter-Wochenkarte von LangenselboldHanau. Eine Kravattennadel. Eine alte Brille mit Futteral.

Hanau am 17. Dezember 1898.

^aöf&rew ^anau.

OMZÄWchWAK des OLeröürgttmristeraAtek.

Bekanntmachung.

Wir nehmen Veranlassung an die Einwohnerschaft das dringende Ersuchen zu richten, sich bei vorkommcnden Trauer- fällen stets direkt nicht durch Vermittelung der Todten- frauen oder anderer Personen an den Leichenkommissar Herrn Roetzsch (im Bureau des Kgl. Standesamts) zu wenden, da nur in diesem Falle die städtische Begräbnis anstatt für sorgfältige und exakte Funltionirung der Begräbniß- einrichtungen garantiren kann.

Wir machen zugleich ausdrücklich darauf aufmerksam, daß in den für die Beerdigungen festgesetzten Taxen sämmtliche hierbei entstehenden Kosten enthalten sind und daß es allen Angestellten der Begräbnitzanstalt bei Strafe sofortiger Entlastung verboten ist, für ihre Dienstleistungen Trinkgelder irgend welcher Art von den Leidtragenden zn beanspruchen oder anzunehmen

Hanau den 13. Dezember 1898.

Der Magistrat.

Bode. 18643

Städtische Sparkasse.

Zwtcks Zinsenberechnuvg und Bücherabschluß wird die städtische Sparkasse vom 20. Dezember bis einschl.

31. Dezember b. Js. für den Verkehr mit dem Publikum geschloffen sein.

Hanau den 3. Dezember 1898.

Die Verwaltung der städt. Sparkasse.

Jung. Klaere. Eilber. 17816

Die heutige

Oeffentliche ökkaniitmliihillis.

Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1899.

Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 wird hiermit jeder bereits mit einem Ein­kommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflich­tige in der Stadt Hanau aufgefordert, die Steuer­erklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Ja­nuar bis 20. Januar 1899 d-m Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Ver­sicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen unb Gewissen gemacht sind.

Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine beson­dere Aufforderung oder ein besonderes Formular nicht zuge­gangen ist.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Wsenders und des­halb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Er­klärungen werden im Rathhaus, Zimmer Nr. 16 wäh­rend .der Stunden von 1012l/ü Ahr vormittags zu Protokoll entgegengenommen.

Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Ab­satz 1 des Einkommensteuer-Gesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen Irre Einschätzung zur Eittkommenftsner für das Steuerjahr zur Folge. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angabemoder wisseut- liche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuer-Gesetzes mit Strafe be­droht.

Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rückfragen ersuche ich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen auf den Seiten 3 und 4 der Lteuer- erklärungs-Formulare mitzutheileu.

Für die Berechnung des Abzugs für Unterhaltung und Abnutzung der Gebäude kommt wieder wie in den Vorjahren ein Normalsatz von zusammen höchstens 1°/» des Feuerversichernngs-Taxwerthes in Abzug, dagegen darf die Gebäudesteuer nicht mehr abgezogen werden, weil dieselbe seit 1. April 1895 nicht mehr Staatssteuer ist.

Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 des Ergäuzungsskeuer- Gesetzes vom 14. Juli 1893 von dem Rechte der BermögenSanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formulare bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben. Es wird hierbei be­merkt, daß eine gesetzliche Verpflichtung zur Ab­gabe der Vermögensanzeige nicht besteht. Aus die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche An­gaben über das Vermögen in der Vermögens-Anzeige sind im § 43 des Ergänzungssteuer-Gesetzes mit Strafe bedroht. Hana u den 15. Dezember 1898.

Der Vorsitzende der Einkommenstener-Veranlagungs-Kommission für den Stadtkreis Hanau

Dr. Gebeschus. 18666

Hlmauer Ortskrankenkasse.

Bekanntmachung.

An alle Zahlungspflichtigen ergeht hiermit die Auf forderung, die noch zu rav enden Beträge vro 1898 im Laufe dieses Monats, spätestens jedoch Dienstag den 27. Dezember vormittags ov-er Mittwoch den 28 Dezember d Js. zu entrichten, da am 29. laufenden Monats für alle Rücknänte das Mavnversabren beginnt.

In der Zeit vom 29. Dezember 1898 biS zum 10. Januar 1899 ei-schließlich können wegen Uebertreibung der Bücher Zahlungen nicht entgegengenommen werden; Ausnahmen hiervon weiden jevoch wie üblich bei denjenigen Büchern jederzeit gestattet, deren Inhaber gl ichzeitig abgemeldet werden, immer umfaßt außer dem Unterhaltungsb

Für das Rechnungsjahr 1899, welches mit dem 2. Januar beginnt, werden die Bücher vom 11. Januar ab wieder entgegengenomu en.

Hanau, 13. Dezember 1898.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.

Ph. Müller,

Vorsitzender. 18639

Tagesschau.

Da die günstige Finanzlage im Reiche opposi­tionelle Schwarzmalerei unmöglich macht, hat Herr Bebel in seiner Etatsrede den freilich nicht neuen Kunstgriff versucht, durch Summirung der Ausgaben einer längeren Periode ge­waltige Zahlen zu gewinnen, mit denen er die unkundigen Hörer oder Leser seiner Ausführungen zu erschrecken oder doch zu beunruhigen hoffen darf. Er hat ausgerechnet, daß in den zehn Jahren der bisherigen Regierungszeit Kaiser Wil­helms II. die Ausgaben für Heer und Flotte um zusammen 1668 Mill. Mark, im Jahresdurchschnitt also um 167 Mill. Mark höher waren als in dem unmittelbar vorhergehenden Zeitraum. Abgesehen davon, daß in dieser Summe nicht allein außer den dauernden Ausgaben auch die einmaligen Ausgaben der ordentlichen Etats, sondern auch diejenigen der außerordentlichen Etats inbegriffen sind, und daß diese nament­lich infolge der raschen Entwickelung der Waff n- und Schiffs- bautechnik eine ganz außergewöhnliche Höhe erreicht haben, wird dabei unbeachtet gelassen und selbst vielleicht absichtlich verschwiegen, daß mit dieser Vermehrung der Ausgaben für Lavdesvertheidigungszwecke eine starke Zunahme der Deckungs­mittel parallel läuft. Die Erträge der Zölle und Verbrauchs­steuern sind in den letzten zehn Jahren pon 471 auf etwa 790 Mill. Mark im laufenden Jahre, mithin um 319 Mill. Mark oder um rund % gestiegen. Der mittlere Durchschnitt der letzten zehn Jahre betrug rund 630 Millionen Mark gegen den mittleren Durchschnitt von 377 Millionen in der vorhergehenden zehnjährigen Periode. Der mittlere Durch­schnitt des Ertrages der Zölle und Verbrauchssteuern hat sich mithin im Vergleich zu den zunächst vorhergegangenen zehn Jahren um 253 Millionen Mark gehoben, d. h. er ist um etwa 50 Prozent mehr gestiegen als die Ausgaben für Heeres- und Flottenzwecke zusammen. Es ist daher in den steuerlichen Einnahmen des Reiches sehr viel mehr für andere Zwecke übrig geblieben als in dem vorhergehenden Dezennium? Und zwar obgleich keine neue Verbrauchsabgabe einzeführt und keine alte erhöbt ist, im Gegentheil durch die Handelsverträge eine ganze Zahl von Zöllen, namentlich der finan^ell und volkswirthschaftlich so bedeutende Getreidezoll, sogar erheblich erniedrigt worden sind. Die Kon'Unfähigkeit uno damit die finanzielle Leistungsfähigkeit sind in dem letzten Dezennium mithin sehr viel stärker gewachsen als die Mehraufwendungen für Heeres- und Flottenzwecke.

Der ständige Ausschuß des deutschen Lanv- Wirthschaftsratys hat zur Frage der Fleischnoth eine Er­klärung beschlossen, welche das Vorhandensein einer Nochlage in Abrede stellt und die Klagen über die Theuerung dieses Jahres auf die durch die veränderten Verhältnisse im Dich- unb Fleischhandel verursachten Schädigungen der Viehhändler und Fleischer zurückfüsrt. Der Schluß der Erklärung lautet: Eine weitere O-ffaung der deutschen Grenze zu Gunsten der Einfuhr von lebendem Vieh darf im dringendsten Jn- terrsse einer wirksamen Bekämpfung der Viehseuchen uns im vitaltsten Interesse der gesicherten Fleifchoersorgung unseres Volkes auf keinen Fall Meläfsen werden. Auch muß aus demselben Jotensse gefordert werden, deß die Einfuhr von Fleischprodutren unter eine strenge hygienische Kontrole ge­stellt wirb.

Die Frage der Wasserbau Verwaltung in Preußen ist cu.ch big Staatsminrfterinm nunmehr dahin entschieden worden, daß der größte Theil dieser Angelegen­heiten auf das Ministerium der Landwirthschaft übergehen, während der Theil derselben, der jetzt schon vom Ministerium für Handel und Gewerbe reffortirt, diesem verbleiben soll. Die Frage unterliegt zur Zeit der kaiserlichen Entschließung.

Die Reorganisation der französischen Kolonial- armee bildet schon seit 10 Jahren unb länger ein ständiges Thema parlamentarischer Erörterungen bei unseren westlichen Nackbaren. Man wirft dem steigen System vor, daß es durch das überaus schnelle numerische Wachsthum des Etats der Kolonialiruppen weil überholt und nicht mehr im Stande sei, den Anforderungen einer zweckmäßigen Fnuktionirung des überseeischen Dienstes zu genügen. Insbesondere erweist sich die Schaffung einer außerhalb des Verbandes der auf latt 24 Seiten