U>»»ll»ment».
Preis:
ZLHrüch » * W8>tL4^5e4r «i-rtchSh^ich 2 ^i 25 ^
Für auswärtige Momenten mit da» betreffenbm Postaufschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 ^.
Einrückungs- gebühr
für Stadt- und Bo* kreis Hanau 10 ^ bw 4gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 29 ^, für
Auswärts 30 ^.
Amtliches Organ für Stsöt- unö LanSKreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Mittwoch den 12. Oktober
K8»S»»W^:AxMW^i'-LM^EW'LWESM^.r^
1898
AmUichrr.
^faöt^ret^ ^banau.
DÜSLnrmschMßev des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
6 /10 96
Der von den städtischen Körperschaften unterm — ^ , —- beschlossene Baufluchtlinienplan für das Gelände Vor dem Kanalthor, von dem die Parzellen:
B. Nr. 73, 133/73 a, 76, 62, 127/64, 138/65 pp, Q. Nr. 335/49, P. Nr. 105, 103, 106, 107, 101 a, 177/101, 176/101, 100, 98, 98 a, 97, 96, 99, 102, J. Nr. 84, 91, 86, 88, 85, 83, 4, 82, 77, 74, 70, 67, 64, 61, 57, 54, 6 betroffen werden, liegt auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 vom 15. d. Mts. ab 4 Wochen zu Jedermanns Einsicht im Stadtbauamt II während ter Dienststunden von 10—12J/s Uhr vormittags offen. Einwendungen gegen den Plan können innerhalb genannter Frist daselbst zu Protokoll gegeben, oder an uns schriftlich gerichtet werden.
Hanau den 8. Oktober 1898.
Der Magistrat.
Bode. 15167
kurz oder lang zu erwarten. Daß gerade jetzt ein solcher Wechsel angekündigt wird, ist jedoch von einer über das Gebiet einer Personenfrage hinausgehenden Bedeutung.
Frankreich nimmt für sich das Protektorat über alle katholischen Christen und katholischen Anstalten im Orient in Anspruch. Dieser Anspruch beruht nicht auf einem besonderen Rechtstitel (Vertrag oder bergt.), sondern auf einer Tradition, die am letzten Ende bis auf die von Frankreich ausgegangenen Kreuzzüge zurückreicht. Allerdings wurde auf dem Berliner Kongresse (1878) das traditionelle Schutzrecht Frankreichs ausdrücklich anerkannt, aber natürlich nur, „soweit es besteht", und in dem international feststehenden Rechte jedes StaateS, seine eigenen Unterthanen in der Fremde selbst zu schützen, keine Grenzen hat. Seinen moralischen Grund, der in dem Verhältniß der allerchristlichsten Könige Frankreichs zur römischen Kirche beruht, hat der französische Anspruch längst verloren und sich unter der religionslosen Republik in ein in sich widersinniges, ausschließlich politisches Machtmittel verwandelt.
Eine Mccht wie das deutsche Reich kann ein fremdes Recht, deutsche Unterthanen und Anstalten zu schützen, nirgends anerkennen. Die deutschen Katholiken daheim und insbesondere auch die in Palästina wünschen auch keinen französischen Schutz, und die katholische Presse im Reiche ist mit anerkannter Festigkeit jedem Versuche, das deutsche Schutzrecht gegenüber dem französischen Anspruch auf Zweideutigkeiten zu umgeben, entgegengetreten, obgleich solche Versuche von der französischen Politik des Staatssekretärs der Kurie in Rom, Kardinals Rampolla, unterstützt wurden.
Schon in einer Antwort des Papstes auf ein Schreiben des französischen Bischofs Langönievx war von dem französischen Protektorate in Wendungen die Rede, die Bedenken erregen mußten. Die päpstliche Diplomatie erklärte jedoch hinterher, daß damit nur der thatsächliche Zustand gemeint sei und internationale Rechtsgrundsätze nicht berührt werden sollten. Somit konnte der französische Plan, der Kaiserreise nach Palästina mit Aufwerfen der Schutzrechts-Frage einen Stein in den Weg zu legen, als vereitelt gelten. In einer von dem päpstlichen Würdenträger Prinzen Crop kürzlich verlesenen Ansprache an französische Pilger war j-doch wieder von dem „französischen Patronat" ohne jede Einschränkung die Rede, was von deutscher Seite nicht anders als eine Unfreundlichkeit aufgefaßt werden konnte und mit der Abberufung des bisherigen preußischen Gesandten beantwortet wurde. Dies bedeutet zwar keinen Abbruch der diplomatischen Beziehungen, der mit Rücksicht auf die bisherigen freundlichen Beziehungen unterlassen wird, bringt aber deutlich zum Ausdruck, daß Deutschland keinerlei Unklarheit über das Recht, seine eigenen Unterthanen zu schützen, aufkommiN lassen will.
13. Jerusalem III.
Der MuristLn.
Draußen umfing uns wohlthuendes Sonnenlicht auf dem nahen Muristun, der Stelle, wo einst die der lateinischen Mutter Gottes geweihte Kreuzfahrer-Kirche und das Hospiz der Hospitaliten oder Johanniter gestanden. Der türkische Sultan schenkte 1869 die verfallenden Gebäude dem Kronprinzen des Deutschen Reiches, dem seither verstorbenen Kaiser Friedrich III., aus Anlaß seiner Reise in daS gelobte Land, und jetzt ist an dieser Stelle, auf den Fundamenten der Sa. Maria Latina, die Erlöser-Kirche errichtet worden, deren Einweihung am 31. Oktober in Gegenwart des deutschen Kaiserpaares stattfinden soll.. Seit dem Jahre 1869, also nahezu 30 Jahre, ist die Errichtung einer evangelischen Kirche an dieser Stätte geplant worden. Erst der Energie unsers Kaisers, der wenige Monate nach der Einweihung der Schloßkirche zu Wittenberg (am 31. Oktober 1892) die alten Pläne wieder aufnahm und ihre Ausführung mit der Aenderung besohlen halte, daß ein deutsche» Hospiz mit der Kirche verbunden, Pfarrhaus und Schulhaus aber außerhalb der Stadt erbaut werden sollen, ist es zu danken, daß der Plan zur Ausführung kam. Daß diese Kirche berufen ist, ein lebendiges Denkmal der evangelischen Kirchr im heiligen Lande zu sein, hat der Kaiser durch seine persönliche Allerhöchste Theilnahme an der Einweihung, sowie durch die Einladung aller evan- gelischeu deutschen Fürsten und der Vertreter des evangelischen Kirchen-Regiments vor aller Welt kundgethan.
Die Evangelische Jerusalem-Stiftung hat dieses Gotteshaus zu pflegen übernommen und wird auch das große Pilger-Hospiz auf dcm Muristänplotz errichten, während Schule vnd Lehrcrwohnrng auf dem von der Stiftung ange- kauften, umfangreichen Grundstücke ror dem Jafsäthore entstehen. Die Mittel dazu werden durch Abtreten von Bau-
DieHnochlichtc» aus dem Kreise.
Gefunden: Ein blauwolleres Tuch mit rothseidenen Streifen. Ein Portemonnaie mit 12 Mk. 97 Pf., Empfang» nähme bei dem Herrn Bürgermeister zu Rohdorf.
Verloren: Ein silberner Hochzeitsring, innen mit Namenszug H. H. 1892, gegen Belohnung abzugeben. Eine graue Pferdedecke. Eine goldene Broche mit Perlen besetzt, in der Mitte einen Brillant.
Hanau am 11. Oktober 1898.
G efund en: Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen. Ein Militäipaß, lautend auf den Namen des Schlossers Gabriel Ulrich. Eine Schnupftabaksdose und ein Tascken- tuch, in einer Apotheke liegen geblieben.
Verloren: Eine gegliederte silberne Uhrkette, bestehend aus 5- und 2-Marlstückcn von Kaiser Friedrich.
Hanau am 12. Oktober 1898.
Das Schutzrecht über die Katholiken im Orient.
Bei dem vorgerückten Alter des bisherigen preußischen Gesandten am päpstlichen Stuhle, Wirkt. Geh. Raths v. Bülow, war eine neue Besetzung dieses diplomctischen Postens über
■■‘^nrfw» mim wwwa—W«—w
Feuilleton.
Die Kaiserreise nach Palästina.
12. Jerusalem II.
Die Grabeskirche.
(Fortsetzung.)
Eine Menge von Gästen und Pilgern aus allen Ländern waren eingetroffen und drängten sich in den einen halbdunklen Raum zur Marmorkapelle, welche sich im Innern über dem Grabe erhebt, zu dem auf Treppen erreichbaren Golgatha, im Grotte der Kaiserin Helena, zu dem Kirchenschiff der Steiner, Griechen, Armenier, Kopten. Tausende von Lichtern bräunten aus den Altären, Wollen von Weihrauch zogen von allen Seiten nach dem Lichtdome über dem Grabe, Priester im reichsten Ornate kreuzten ihre Wege, Gesänge und Gebete erschallten aus dunklem, verborgenem Raume. Pilger murmelten, beteten, warfen sich auf die Kniee, schlugen mit der Stirn auf den steinernen Fußboden, küßten geheiligte Gegenstände und warfen ihre Rubelscheine als Opfer aus die ge- ^iligten Stätten.
Es ist ein Sinn verwirrendes Schauspiel, bei welchem bar evangelische Christ, namentlich bei seinem ersten Besuche, 8°»z betäubt wird. Er findet sich weder rituell, noch mit skinem Gesühle zurecht, denn er hat keine solche Menschen- ^nge, keine solche Verschiedenheit der Konfessionen und Gottesdienste, weniger Gold und Brokat, Lichter und Weih- rauch erwartet. Ihm schwebt vielleicht die herrliche Grab- °Sung großer Maler in ihrer Einfachheit oder die Grab- >ng selbst, wie sie in dem Evangelium beschrieben ist, vor.
sehnt sich bald — betäubt, verwirrt, ins Freie hinaus.
Ein ungünstiger Einfluß auf unsere inneren kirchenpolitischen Verhältnisse ist davon umso weniger zu gewärtigen, als ja die deutschen Katholiken den nationalen Standpunkt der Regierung theilen und Frankreich das Recht aberkennen, für deutsche Katholiken, wie sich die „Germania" ausdrückt, die Rolle einer Gouvernante zu spielen, die diese Kinder nicht leiden mag.
Tagesschau.
Don der Marine. Laut telegraphischer Meldungen an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Kaiser", Kommandant: Kapitän zur See Stubenrauch, mit dem Geschwader-Chef, Vize-Admiral von Diederichs an Bord, am 10. Oktober in Singapore angekommen und beabsichtigt, am 13. d. M. nach Hongkong in See zu gehen; S. M. S. „Loreley", Kommandant: Korvetten-Kapitän von Witzleben, ist am 9. Oktober in Jaffa angekommen und an demselben Tage nach.'Konstantinopel in See gegangen; S. M. S. „Schwalbe" Kommandant: Korvetten-Kapitän Hoepner, ist am 10. Oktober in Simonstown angekommen.
Wafserstratzeu-Borlage. Ueber den Stand der für den nächsten Landtag bestimmten Wasserstraßen-Vorlagen werden von einer offiziösen Korrespondenz die nachstehenden Mittheilungen veröffentlicht: Die Vorbereitungen für den Rhein-Elbekanal sind soweit vorgeschritten, daß auf eine entsprechende Vorlage für die nächste Landtagssession gerechnet werden kann. Die Pläne für die gewöhnlich als Mrttel- landkanal bezeichnete Theilstrecke dieser Wasserverbindung stehen fest; die von der Staatsregierung geforderten Ju- teressenbeiträge sind bis aus einen kleinen Rest, dessen Aufbringung keine Schwierigkeiten verursachen wird, von den Betheiligten bewilligt worden. Für die andere, noch auszu- führende Theilstrecke Dortmund—Rhein mußte, nachdem der Ausbau der 1894 in Aussicht genommenen Südemscher Linie wegen der inzwischen vorgenommenen Veränderungen über und unter der Erde unwirthschaftlich geworden war, eine neue Linie gewählt werden. Der Kanal wird jetzt das Thal der Emscher selbst verfolgen; die Vorzüge dieses Planes gegenüber den noch in Frage stehenden Kanallinien von Dortmund nach dem Rhein sind so groß, daß sie auch bei den Jn- teressenten durchschlagend gewirkt und anderweite Pläne in den Hintergrund gedrängt zu haben scheinen. Die Emscher- thallinie darf daher als ganz feststehend angesehen werden. Die auf dieser Grundlage mit den Betheiligten gepflogenen Verhandlungen über ihre Vorbereitungen sind zwar noch nicht ganz abgeschlossen, versprechen aber ein durchaus befriedigendes Ergebniß. Darf hiernach mit voller Bestimmtheit auf die Darlegung des Main-Elbr-Kanalplanes für die nächste Land- tagstagung gerechnet werden, so haben auch die Vorbereitungen p'ätzen an dort sich niederlassende deutsche Handwerker und durch die deutschen Kirchen-Regierungen alljährlich beschafft werden. Daß der weltgeschichtliche Akt der Einweihung der Erlöser-Kirche am Jahrestage der Reformation, den 31. Oktober 1898, durch besondere Kaiserliche Kundgebung ausgezeichnet werden wird, bleibt für alle diejenigen, welche die Art unsers Kaisers und sein warmes Herz für die Förderung der evangelischen Interessen im Auslande kennen, außer Zweifel.
Die evangelische Erlöserkirche in Jerusalem ist für die Evangelischen dasselbe wie das geöffnete Felsengrab, denn wo Gottes Wort lauter und rein gepredigt wird, da steht Christus auf, den man in der Grabeskirche zum zweiten Male begrub. Und draußen vor den Mauern der Stadt, wo ein LiebcS- werk an das andere sich reiht, evangelische Krankenhäuser, Waisenhäuser, Schulen, da ist unser Golgatha. Und wer von der Stadtmauer herausschaut, und wäre es ein Heide, wenn er sieht, was die gekreuzigte Liebe heute nach 1900 Jahren noch täglich Großes schafft, der muß noch heute bewundernd rufen: „Welch' ein Mensch!" und „Wahrlich, das ist Gottes Sohn gewesen!"
Die Erlöserkirche liegt an der von den Deutschen neu gebauten, dem Verkehr noch nicht übergebenen „Kronprinz Friedrich-Wilhelmstraße", diö gegen Westen den Abschluß des kaiserlichen BesitzthumS bildet. DaS jenseits derselben liegende Grab gehört der griechisch-orthodoxen Kirche. Es stellt ein hoch mit Schutt beladenes Ruinenfeld dar, an dessen ANf- deckung gegenwärtig' gearbeitet wird, wahrscheinlich auch, um damit den Deutschen Kaiser zu ehren, eventuell auch um zu zeigen, was für Ruinenschätze sich hier noch finden und da- dmch die Kauflust anzuregen. Gegen Süden stehen auf dem Murifiun, unmittelbar an die neue Kirche anstoßend, die Ruinen der ehemaligen bedeutenden Niederlassung der Johanniterritter. Der nächstliegende Kreuzgang mit Re-