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18 ^ Erscheint täglich mit BssnÄhme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
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AmLLiches.
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H^LÜntAachMzeL des Oberbürgermeißeramtes.
Bekanntmachung.
Das neben der Zufahrtsstraße zum Kleinbahnhof liegende städtische Grundstück Karte FF. Nr. 199/32 = 11 a 40 qm groß, joU
Samstag den 12 d. Mts., vormittags 11 Uhr, im Neustädter Rathhaus, Zimmer Nr. 10, auf die Dauer von 5 Jahren öffentlich verpachtet werden.
Der Zuschlag bleibt vorbehalten.
Hanau am 8. Februar 1898.
Der Oberbürgermeister.
J. V.: Heraeus. 2003
Bekanntmachung.
Die Wahl der Stadtverordneten für die III. Wahlab theilung findet statt in der Zeit von Montag den 7. Februar bis einschl. Samstag den 12. Februar ds. Js., täglich von vormittags 10 Uhr bis mittags 1 Uhr und nachmittags von 4—7 Uhr. Die Wähler, deren Name mit den Buchstaben A—K beginnt, wählen im unteren Saale, die Wähler, deren Name mit den Buchstaben L—Z beginnt, im oberen Saale des Neustädter Rathhauses. Wir laden die Stimmberechtigten zu dieser Wahl hierdurch ein.
Hanau am 22. Januar 1898.
Der Stadtrath.
Dr. Gebeschus. 1393
Bekanntmachung.
Neuwahlen zur Handelskammer.
Unter Bezugnahme auf die in diesem Blatte erlassene Bekanntmachung der Handelskammer vom 8. Januar dsS. Jhs. bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß auf Grund deS Gesetzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870/19. August 1897 eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder der Handelskammer vor dem 1. April dss. Jhs. vorzunehmen ist.
In der Sitzung der Handelskammer am 1. Dezember vg. Jhs. zum Wahlkommissar ernannt, lade ich die wahlberechtigten Firmen des Wahlbezirkes zur Vornahme der Wahl auf
Montag den 14. Februar ds Jhs, von vormittags 10—12 Uhr, in den unteren Sitzungssaal des hiesigen Rathhauses ei».
Die Wahl findet in der Zeit von 10 bis 12 »hr vormittags statt.
Hanau den 8. Februar 1898.
Der Wahlkommissar
Canthal. 2014
DicustliachriHtcn aus dem Kreise.
Gefunden: Ein goldner Kettenring. Zwei einzelne Handschuhe. Eine Weckeruhr (auf dem Neustädter Markt stehen geblieben). ,
Zugelaufen: Ein weißer Foxterrier mit schwarzen Abzeichen.
Hanau am 10. Februar 1898.
Disziplinar-Verhältniffe der Privat dozenten.
Das preußische Abgeordnetenhaus hat sich am Montage mit der sogenannten lex Arons beschäftigt, wodurch die Disziplinar-Verhältnisse der Privatdozenten an den preußischen Universitäten geregelt werden sollen. Gegenwärtig gibt eS nur Bestimmungen über die Disziplinar-Verhältniffe der Professoren. Die Professoren sind nämlich dem allgemeinen Disziplinarrecht der Beamten unterworfen. Die RechtSver- Hältniffe der Privatdozenten sind überhaupt nicht gesetzlich geregelt. Nur hier und da ellstiren darüber in den llniversitätS- Statuten Bestimmungen; diese sind jedoch lückenhaft »nd weichen erheblich von einander ab. Selbst da, wo dem Pri- vatdozenten das Recht, Vorlesungen zu halten, entzogen werden soll, wo eS sich also um die Stellung deS Privatdozenten handelt, bestehen Verschiedenheiten, und zwar nicht nur an den einzelnen Universitäten, sondern sogar an derselben Universität. Dieser Zustand ist geradezu unerträglich. Nicht am
Donnerstag den 10. Februar
wenigsten haben die Privatdozenten selbst ein Interesse daran, daß ihre Disziplinar Verhältnisse geregelt werden.
Der Entwurf will biet in ähnlicher Weise thun, wie es für die Professoren geschehen ist. Es ist das — trotzdem die Privatvozenten keine Beamten sind wie die Professoren — in der That das nächüliegende, bildet doch das Privaidszenten- thum die Vorschule für die Unioerstiäts-Professoren; die Pri- vatdozenlen theilen mit den Professoren den Hauptberuf; sie haben, wie diese, unter staatlicher Autorität und unter naat- lichem Schutz eine öffentliche Lehrtätigkeit; sie benutzen staatliche Räume, staatliche Lehrmittel rc., können dieselben Vorlesungen halten, wie die Professoren, und ihre Bescheinigungen darüber haben denselben Werth, wie die der Professoren.
Nach alledem erscheinen die Bestimmungen des Gesetzentwurfs einfach und natürlich. Die gegen Privatdozenten zu- lässtgen Disziplinarstrafen sollen bestehen in Ordnungsstrafen (Warnung, Verweis) und in der Entziehung der Berechtigung zum Abiralten von Vorie ungen. Der Verhängung der letztem Strafe muß ein förmliches Disziplinarverfahren vorangehen. In erster Instanz soll die Fakultät entscheiden, die den Pri- vatdozenlen zugelassen hat. Die zweite Instanz, die Berufungsinstanz, sollen die ordentlichen Disziplinarbehörden und schließlich bei Staatswinisterium bilden.
Trotzdem den Privatdozenten ohne Frage duich diese Bestimmungen eine gesichertere Rechtsstellung als bisher gegeben wird, hat es nicht an Stimmen gefehlt, die dm Gesetzentwurf als einen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft, als ein Maullorbgesetz für die Privatdozenten bezeichnet haben. Bei den Verhandlungen im Abgcordneieahause wußte der Kultusminister diese Vorwürfe so treffend zu widerlegen und die Nothwendigkeit des Entwurfs so überzeugend nachzuweisen, daß selbst die Redner der Linken nichts Stichhaltiges dagegen vorbringen konnten. Die Redner der konservativen Parteien, des Centrums und der Nationalliberalen erkannten die Vorzüge des Entwurfs an. Einige glaubten nur, es sei bester, als Berufungsgericht statt des Staalsministeriums das Ober- Verwaltungsgrricht einzusetzen. Die Gründe, die gegen diese Ansicht sprechen, wird der Kultusminister in der Kommission auseinandersetzen.
Einen breiten Raum in der Debatte nabm die Erörte rung des Falles Arons, jenes sozialdemokratischen Privatdozenten der Berliner Universität, ein. Mit dem Minister waren alle Redner, mit Ausnahme der freisinnigen, darin einig, daß sozialdemokratische Agitatoren keine Privatdozenten sein dürfen, da sie einer Partei an gehören, die den Staat bekämpft. Mit Nachdruck wies der Kultusminister darauf bitt, daß die Universitäten in Preußen nicht nur die freie Wissenschaft zu vertreten haben, sondern daß sie Lehranstalten, Hochschulen im wahrsten Sinne, Schulen des königlich preußischen Staates sind und die ihnen an- vertraute Jugend mit Liebe zuKönig undVater- land, mit der Achtung vor der Verfassung zu erfüllen haben.
Deutscher Reichstag. (Sitzung vom 9. Februar.)
Der Reichstag setzte die Berathung bei Etats f ü r das Auswärtige Amt beim Titel „Staatssekretär" fort. Abg. Graf K«n i tz (kons.) wendet sich gegen die gestrigen Ausführungen des Abg. Bebel und betont, daß dessen Angriffe gegen die Monarchie an dem Felsen des KönigSthums zerschellen. Den Abg. Richter, der gestern die Beschlüsse des Landwirthschaftsraths kritisirt habe, ersuche er, anzugeben, welches Handelssystem er wolle. Die Vei- längerung der Handelsverträge oder gar den einfachen Freihandel werde er doch wohl nicht wollen. Abg. Förster (dtschsoz. Resp.) bespricht eine Rede des früheren Abg. v. Korc elski, die dieser in Lemberg gehalten hat. Abg. Werner (dtschsoz. Resp.) tritt ebenfalls den Ausführungen des Abg. Bebel entgegen, dessen Darlegungen über die chinesischen Arbeiter unlogisch seien. Es sei an der Zeit gewesen, dem deutschen Namen im Auslande Glanz zu verleihen. Abg. Richter (freist Volksp.) sagt, auf die Be- schlüffe des LandwirthschaftSraths, welche die agrarischen Ziele offen enthüllten, müffe die öffentliche Aufmerksamkeit gelenkt werden. Die Politik des Fürsten Bismarck sei in den letzten Jahren planlos gewesen, eine feste Unterlage sei erst in den Handelsverträgen gefunden worden, andernfalls wäre es zu Zollkriegen gekommen. Die Agrarier gingen darauf aus, eine neue chinesische Mauer zu errichten. Vom Antrag Kanitz sei mit Recht gesagt worden, er wolle Brodwucher treiben zum Schaden der ärmeren Klassen. Abg. Graf v. Bismarck (b. k. F.) betont dem Vorredner gegenüber, daß die Handelspolitik des Fürsten BiSmarck nicht planlos gewesen sei, son-
1898
der« auf der Grundlage eines autonomen Tari's und bei Prinzips des Schutzes der nationalen Arbeit geführt worden sei. Er hoffe, daß der Schutz der nationalen Arbeit immer der Leitstern unserer Handelspolitik bleiben werde. Abg. Bebel (sozdem.) betont in der Erwiderung auf die gegen ihn gerichteten Ausführungen der Vorredner, daß, wenn die deutsche» Unternehmer chinesische Arbeiter in Deutschlod ein- fi^ren wollten, sie damit nur die Lebenshaltung der deutschen Arbeiter verab drücken würden. Ada. Frhr. Heyl zu Herrnsheim (nailib.) hält die Vorschläge des Landwirth- schaftsraths vom Standpunkt der Industrie für durchaus richtig, und stellt fest, dau man eine Polin! der Sammlung auch in den Judustriekreisen wünsche. Ada. Je b son (natlib.) widerspricht der gestrigen Behauptung-» des Abg. Bebel, wonach chinesische Arbeiter von den Sch'ffsrhedern als Lohnarbeiter benutzt seien. Abg. Richter ist gegen die Aufstellung eines Minimal- und Moximaltarifs bei Abfassung der neuen Handelsverträge. Die jetzige Haltung der Herren vom Bundesrath, die seiner Zeit die Handelspolitik mitgemacht hätten, sei wenig geeignet, in heutiger Zeit die Autorität der Regierung zu stützen. Abg. v. Kardvrff (ReichSp.) sagt, der 36g. Richter sei am wenigsten berufen, die Autorität der Regierung zu vertreten, die er stets angefochten habe. Abg. Frhr. o. Stumm (Reichsp.) legt dar, daß der Abg. Richter nur mit Unterstützung der Schutzzöllner gegen die Sozialdemokraten in den Reichstag gekommen sei. Unsere deutschen Schutzzölle seien ein Kinderspiel gegen die französischen uns amerikanischen Zölle. Der Redner verbreitet sich schließlich über den österreichischen und ruisisch-n Handels- verlraz. Abg. Gras v. Schwerin-Löwitz (kons.) hebt hervor, daß man bei Abschluß neuer Handelsverträge unter keinen Umständen an dem gegenwärtigen Zustand feftbaiten könne. Abg. Barth fragt, wie die Verhandlungen bezw. das Abkommen mit England ständen. Staatsminister ». Bülow erwidert, daß die Grundzüge des Vertrages zwischen den beseitigten Ressorts feftgelegt »nd der englischen Regierung mitgetheilt worden seien. Unsere Regierung warte nur auf vie Antwort Englands. Abg. Schönlank (sozdem ) bemerkt, daß die Arbeiter auf den jetzigen Umschwung in der Handelspolitik bei den Wahlen die Antwort geben würden. Nach einer weiteren Debatte wird der Titel «Staatssekretär" bewilligt. Ferner wird der Etat bis Titel 11 ohne Debatte erledigt.
Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr: Juitiatioanträg'.
Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 9. Februar.)
Das Abgeordnetenhaus begann heute die erste Lesung des Gesetzentwurfs, betr. die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hochwasser des SommerS 1897 herbeigeführten Beschädigungen, und in Verbindung damit den Antrag der Abgg. Baensch - Schmidtlein (freikons.) und Gen., wonach die StaatSregierung ersucht werden soll, 1. die den Gemeinden im Ueberschwemmungsgebiet zugegangenen Liquidationen derjenigen Truppentheile zurückzuziehen, welche Kommandos zu Aufräumungsarbeiten dorthin gesendet haben; 2. schleunigst die in der Thronrede in Aussicht gestellte Vorlage, betr. die Beseitigung der durch das Hochwaffer entstandenen Verheerungen und ihre Folgen, vorzulegen.
Minister des Innern Frhr. von der Recke weist auf die Begründung der Vorlage hin und hofft, daß das Haus den Vorschlägen der Staatsregierung zustimmen werde. Der Minister dankt im Namen der StaatSregierung allen Denen, die sich bei dem Rettungs- nnd NnterstützungSwerk betheiligt und durch zahlreiche Züge warmer Nächstenliebe das traurige Bild erhellt haben, und gedenkt besonders des braven Jägers, der beim Rettungswerk im Bober sein Leben lassen mußte. ES bleibe aber noch viel zu thun übrig und darum möge der Gesetzentwurf schnell erledigt werden.
Abg. Baensch-Schmidtlein (freikons.) hätte gewünscht, daß die Liquidationen bet Truppentheile sogleich von Ministerium zu Ministerium erledigt worden wären, und findet die in der Vorlage ausgeworfene Summe von 5 Millionen zu niedrig. Die einzelnen Geschädigten sollten nur bis zu 50 v. H., die Gemeinden nur bis zu 80 v. H. entschädigt werdend und man verweise Letztere auf Zuschüsse der Jntereffenverbände, die aber kaum würden aushelfen können. Zudem seien die Schadenabschätzungen zu niedrig gehalten, die Kosten der Wiederherstellung seien nicht eingerechnet worden. Redner erkennt die reiche Hilfsthätigkeit der Frau Erbprin- zesfin von Meiningen und die gute Wirkung bei Besuches Sr. Majestät des Kaisers an. Hoffentlich werde die ver-