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Amtliches Organ für Tkaök- unS LanöKreis Hanau.
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Die 4s^alti^e Zeile
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Zeil« 20 ^ nett».
Nr. 99.
Dommstag den 29. April
1897.
Amtliches.
Aonökveis ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landratbsamtes. Landwirthschastlichcr Krcisvcrcin Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den L Mai, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Gründung einer Kornhaus-Genossenschaft (Getreidever- kaufsstelle) in Hanau. Referent Herr Verbandsanwalt Rexerodt aus Cassel.
3) Empfangnahme der bestellten neuen Sorten Kartoffeln. Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanan am 26. April 1897.
Der Königliche Landrath v. Schenck.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Landwirthe in geeigneter Weise auf die hohe Bedeutung der in der vorstehenden Sitzung des landwirthschaftlichen Vereins zur Berathung siebenten Angelegenheit auswerksam zu machen. Die Errichtung von Kornhausgenossenschaften ist eines von den Mitteln, welche von der Staalsregierung zur Besserung der wirthschaftlichen Verhältnisse der Landwirlhschaft empfohlen und in ausgiebigster Weise finanziell unterstützt werden. Es wird daher Sache der Landwirthe sein, für dieses staatsseitige Entgegenkommen sich dadurch erkenntlich zu zeigen, daß zum Mindesten den staatlichen Bestrebungen reges Interesse und Unterstützung em'gegengebracht wird. Auf einen zahlreichen Besuch der Versammlung aus landwirthschaftlichen Kreisen darf unter diesen Umständrn gerechnet werden und sei noch ausdrücklich beweist, daß auch Nichtmitglieder willkommen sind.
Hanau am 29. April 1897.
Der Königliche Landrath v. Schenck.
.^la^&ie^ g^anau.
Bekanntmachungen des Oberburgermeisteramtes.
Nm Freitag den 30. April er., nachmittags von 4?/4 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Ge Werbegerichts statt, in welcher Partheien etwaige Streitigkeiten, Klagen 2c. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau am 28. April 1897.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts
Dr. Gebeschus. 6363
feuiUekit.
Kuckuck, Kuckuck ruft aus dem Maid!
Plauderei von C. Ziegler.
Es liegt ein eigenthümlicher Reiz in den zwei Tönen, die der Kuckuck in steter Wiederholung durch den lenzsrischen Wald erschallen läßt.- „Der Kuckuck mit sein Schrein macht fröhlich jedermann," heißt es in einem alten Volksliede, und so ist es in der That. Kein Mensch kann sich der Wirkung, die in dem einförmigen Rufe liegt, entziehen. Die altindischen Dichter legten ihm sogar die Bezeichnung „herzraubend" bei, und in ihren Liedern nimmt der Kuckuck dieselbe Stellung ein wie bei unseren Minnesängern die Nachtigall. Daß er von jeher ein Liebling des deutschen Volkes gewesen ist, beweisen die zahlreichen, meist heiteren Volkslieder, in denen er auftritt. Man braucht nur zu erinnern an: „Der Kuckuck auf dem Zaune saß, es regnete sehr, und er ward naß", „Der Kuckuck aus dem Birnbaum saß, es mag schneien oder regnen, so wird er nicht naß," „Ein Kuckuck auf dem Baume saß, Sim Saladim Sam Tu Saladim," „Ach, Kuckuck, lieber Kuckuck mein," „Kuckuck hat sich zu Tod gefallen."
Das außerordentlich scheue Wesen dieses Vogels, das es uns fast unmöglich macht, ihn in der Nähe zu beobachten, wenn man ihn nicht durch Nachahmen des Rufes heranzulocken versteht, ist jedenfalls die Ursache, daß chn der Volksglaube für einen Verwandelten hält. Die deutsche Volkssage macht ihn zu einem Bäckerknecht, der in theurer Zeit Teig gestohlen, und wenn er ihn aus dem Ofen herausgezogen, jedesmal voll Verwunderung, daß ihn Gott so sehr gesegnet, gerufen habe: „Guck, guck!" Im Aargau erzählt man: „Ein hungernder Knabe wollte einem Marktweibe •ein Brotwecklein abkaufen, sie folgerte aber so viel Kreuzer dafür, als man auf des Kindes
Fortbildungskursns für Mädchen.
Die Anmeldungen sür das Montag den 3. Mai 1897 beginnende Schuljahr werden täglich von 11—12 Uhr im Amtszimmer der Höheren Mädchenschule entgegengenommen.
Der Unterricht in dem ersten Jahreskursus erstreckt sich auf Schreiben, Deutsch, Rechnen, Buchführung und findet Dienstags und Freitags, nachmittags von 4V2— 6 ha Uhr, statt. •
Der Unterricht im zweiten Jahreskursus umfaßt je 2 Stunden Französisch und Englisch und findet Montags und Donnerstags, nachmittags von 4^2—6’/s Uhr, statt.
Hanau, 23. April 1897.
Der Dirigent:
Dr. O. Ankel. 6032
Tagesschau.
In der Nudgei. Kommission des Reichstags wurde am Dienstag die durch die Osterpause unterbrochene Berathung der Vorlage über die Besoldungsausbesserung wieder ausgenommen. Für die Revisionsbeamlen der Gewehr- und Munitionsfabriken, welche jetzt ein Gehalt von 1700 bis 2000 Mk. beziehen, wurde die von der Regierung geforderte Erhöhung von 1800 bis 2500 Mk. bewilligt. Die Lehrer bet den Untero'fisterschulen und Unterosfizieroor- schulen beziehen gegenwärtig 1200 bis 2200 Mk. und sollen nach dem Entwurf auf 1500 bis 2700 Mk. erhöht werden. Für die Rechnungèführer bei den Remontedepots wird die Erhöhung auf 1300 bis 2500 Mk. (gegenwärtig 1000 bis 1600) genehmigt; für die Wirthschaftsinspektoren bei diesen Depots, für die die Vorlage dieselbe Erhöhung in Aussicht nimmt, wiid nur eine Aufbesserung auf 1200 bis 2200 Mk. bewilligt. — Für die Festungsbauwarte, die 1400 bis 2200 Mk. beziehen, wird keine Aufbesserung des Gehalts vorgeschlagen. Auf Ant.ag des Referenten Dr. Paasche wird aber die Aufrückungsfrist zum Höchstgehalt statt auf 12 auf 9 Jahre festgesetzt. Für die Masch nisten und Mechaniker bei der Telegraphenapparat.Werkstatt wird die beantragte Steigerung des Höchstgehalts von 2000 auf 2200 Mk. genehmigt. — Es folgen darauf die Beamten der Betriebsverwaltung der Reichseisenbahnen. Für die Betriebskontroleure, Stationsvorsteher 1. Klasse, Stationskassen-Rendanten und Gütenxpedienten 1. Klasse, Eisenbahnsekretäre, Materialien- verwalter 1. Klasse, Stationsvorsteher 2. Klasse, Bahnmeister 1. Klasse werden die vorgeschlagenen Erhöhungen durchweg genehmigt. Auch für die Bureau-Assistenten, Bahnmeister, Telegraphm-Kontrolleure wird die Erhöhung nach der Vorlage bewilligt, ebenso für die Lokomotivführer die Erhöhung des Maximalgehalts von 2300 auf 2500 Mk. — Es folgen darauf die Beamten der Tarisklasse III. Für den Vorsteher des Zentralbureaus des Auswärtigen Amts wird die bean
flache Hand hinzählen könne. Das Büblein ging darauf ein. Als aber die Alte mit ihrem Zählen gar nicht äussren wollte, rief der Knabe zuletzt voll Hunger und Verdruß: „So flieg und ruf: Guck guck". Nach einer anderen Lesart ging Christus au einem Bäckerladen vorüber, in dem frisches Brot duftete, und sandte einen der Jünger hüt, um ein Stück zu erbitten. Der Bäcker schlug es ab, doch die Bäckersfrau, die mit ihren sechs Töchtern von ferne stand, gab es heimlich her. Dafür sind diese zusammen als Siebengestirn an den Himmel versetzt, der Bäcker aber ist zum Kuckuck geworden, der so lange seinen Namen rufen muß, als das Siebengestirn am Himmel sichtbar ist.
In der Regel verstummt der Kuckuck wirklich um Johanni; schreit er noch später, gibt es eine schlechte Weinernte. Die oberfränkischen Bußbacher verjagten ihn deshalb bei langem Regenwetter mit dem Backwisch. Das Gegenstück lieferten die Haiterbacher, als sie wegen zu langen Ausbleibens im Frühjahr Kirchengebete abhalten ließen. Seit jener Zeit führen die Bürger des schwäbischen Schwarzwaldstädtchens den Beinamen Kuckucke.
Als Frühlingsbote r-ar der Kuckuck den Frühlingsgöttern heilig, Donar und Frepa. Deshalb erhielt derjenige, der den ersten Ruf anmeldete, ein Ei, der letzte Rest eines alten Opfers, deshalb ist er ein Glücksbote, der die Gabe der Weissagung besitzt. Mit einem Juchrer springt die Liese freudig hoch; der Kuckuck hat auf ihre Frage, wie lange sie noch ledig bleiben müsse, nur zweimal gerufen, also wird sie der Hans schon nach zwei Jahren heimführen. Anta ortet der Vogel einem Mädchen mit mehr als zehnmaligem Rufe, so verdient er keinen Glauben; er sitzt bann auf einem verzauberten Zweige. Ebenso zeigt er durch sein Rufen die Zahl der Lebensjahre an, die einem noch bevorstehen. „Und da der Guckguck Fünffe Herfür geschrauwen, da vermeinte das thorechte alte weyb anders nichts, dann das st) noch fünff
tragte Aufbesserung des Moximalgehalts von 7200 auf 7500 Mk. abgelehnt. Für den Direktor bei dem Reichstage wird die Aufbesserung um 600 Mk. und zwar 7200 Mk. Fixum, sowie 2400 Mk. Zulage, die als künftig wegiallend bezeichnet ist, genehmigt. Diese Bewilligung erfolgt einstimmig. Im Marineamt wird den Ressortdiretwren eine pensionsfähige Dirigentenzulage von 900 Mk. bewilligt, die gleiche Forderung für den Vorstand des Schiffsvermessungsamts wird abgelehnt. Bewilligt wird die Erhöhung auf 7200 Mk. für die Studiendirektoren bei der Hauptkadettenanstalt und auf 6600 Mk. für den Vorstand des Chiffrirbureaus im Auswärtigen Amt, für den General-Postkassm-Rendant und für den Direktor des Postzeitungsamts in Berlin. Dagegen wird die geforderte Gehaltserhöhung für die ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt und in der Kolonialabtheilung von durch- schnntlich 5700 auf 6450 Mk. abgelehnt.
Der Bundesrath hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwürfen eines Handelsgesetzbuches und eines Ein- führungsgesetzes 311m Handelsgesetzbuche in der vom Reichstag beschlossenen Fassung die Zustimmung ertheilt und die vom Reichstag dazu gefaßten Resolutionen den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Angenommen wurden ferner die Gesetzentwürfe für Elsaß-Lothringen über die Vizinalstraßen, sowie über die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an off ent= lichen Elementarschulen und ein Antrag, betr. den Zollverwaltungskostenetat für das Großherzogthum Oldenburg. Den zuständigen Ausschüssen überwiesen wurden noch der Gesetzentwurf wegen Feststellung eines zweiten Nachtragsetats zum Reichshaushaltsetat für das Etatsjahr 1897/98, die Reichstagsbeschlüsse zu dem Anträge des Abgeordneten Liebermann D. Sonnenberg, betr. die Eidesformel bei gerichtlichen Vereidigungen, und zu den von den Abgeordneten Gras 0. Hompesch und Genossen eingebrachten Entwürfen eines Gesetzes, betr. die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu bezw. die Aufhebung des § 1 dieses Gesetzes, ter Entwurf einer Verordnung wegen Ausdehnung der §§ 135 bis 138, 139 bis 139b der Gewerbeordnung aus die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion, der Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Patentgesetzes vom 7. April 1891, die Vorlage, betr. die den Landeslegierungen für die Durchführung der Berufs- und Gewerbezâhlung im Jahre 1895 zu gewährende Kostenvergütung und die Beschlüsse des Landesausschusses zu der allgemeinen Rechnung über den Landeshaushalt in Elsaß-Lothringen für 1892/93 und zu der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung für 1895/96. Dem Reichskanzler über- wiesn wurden die Reichstagsbeschlüsse zu den mit dem Reichsh«ushaltsetat für 1897/98 zur Berathung gelangenden Petitionen und zu dem Anträge des Abgeordneten Auer und Genossen, betr. die Einführung eines Maximalarbeitstages. Endlich wurde das Einverständnis der Bundesregierungen
jähre zu leben hatte. Sie fiel aber bald in eine schwäre krankheit, und da sie zum sterben sich zuzerüsten vermanet worden, wollte sie nicht dran, denn der guckuck hätte jhren anders verheißen. Und ob es gleichwohl mit jhren auf dem letzten gepfiffen, bliebe sie doch immer auff ihrer Meinung und als sie jetzt kein wort mehr reden kondte, streckte sie noch fünff Finger auff, andeutende, dass sie nach des guckgucks gesaug noch fünff jahr zu leben habe. Das heisset auff das v)gelgeschrey achten!"
Das altgermanische Leben zerfiel durch das Kuckucksorakel in Schicksalsjahre, welche von der Aukunst des Vogels und dem Beginne des Kuckucksrufes des einen Frühlings bis zur Wiederbesragung im nächsten Frühjahre dauerten. Der Monat des altnortischen Kalenders, welcher die Zeit vom 22. April bis 21. Mai der heutigen Kalenderrechnung einnimmt, hieß Gaukswonade (Kuckucks monat); der 2. Taz desselben und ebtnfo hr 10. führt den Namen Gauksmess (Kuckucksmesse). Deshalb sind noch heute der 23. April und der 1. Mai die zuverlässigsten Orakeltage.
Als Göttervogel hat der Kuckuck unter dem Einflüsse des Christenthums dämonisches Wesen angenommen und bedeutet auch Unglück. Man wendet seinen Namen bei Verwünschungen an und fürchtet ihn als Todesboten. „Der Kuckuck aui* dem Dache bringt den Tov ins Haus." Nach dem Volksglauben der Serben verwandeln sich die Seelen Verstorbener in Kuckucke. Man findet deshalb auf den Holz- kreuzen serbischer Gräber Kuckucke abgebildet, und im serbischen Liede kann das trauernde Mädchen Den Kuckuckâruf nicht hören, ohne in Weinen auszubrechen.
Seine Beziehungen zu den Frühlingsgöttern haben ihn auch in den Ruf eines Diebes gebracht. Er stiert Brod und Butter, Speck und Speckwecken, Speisen, die einst zum Frühliugèopfer gehörten.