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Nr. 13.
Samstag den 16. Januar
1897.
Politischer Wochenbericht.
Der Reichstag hat seine Sitzungen wieder ausgenommen und zuerst die zweite Berathung des Reichshaushalts be gönnen. Die Verhandlungen gestalteten sich gleich bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Staatssekretärs des Reichsamts des Innern" zu einer mehrtägigen sozialpolitischen Debatte, welche dem Staatsminister v. Bötticher auf mehrfache Angriffe der Sozialdemokratie gegen die Haltung der Reichsregierung in sozialpolitischen Fragen wiederholt Gelegenheit zu einer Vertheidigung der Sozialpolitik des Reiches und zu der Erklärung gab, daß die verbündeten Regierungen den Arbeiterschutz nach wie vor loyal zur Durchführung zu bringen bemüht sind und so auch auf Grund der Untersuchungen über den Ausstand der Konfektionsarbeiter mehrere Maßregeln in betreff der Hausindustrie, sowie die Ausdehnung der Gewerbe- aufsicht auf noch andere gewerbliche Zweige in Aussicht genommen haben.
Das preußische Abgeordnetenhaus brachte das Lehrerbesoldungsgesetz in zweiter Lesung zum Abschluß. Gleich zeitig nahm es die von der Kommission vorgeschlagene Resolution, „die Regierung um Vorlage eines allgemeinen, auf christlicher und konfessioneller Grundlage beruhenden Volksschulgesetzes zu ersuchen" mit großer Mehrheit an. Eine von der Centrumspartei und den Polen an die Regierung gerichtete Interpellation veranlaßte den Minister Frhr. von der Recke, der immer kühner auftretenden großpolnischen Agitation mit vollster Entschiedenheit gegenüberzutreten und die Gefahren derselben, sowie die Nothwendigkeit einer durchgreifenden staatlichen Abwehr in unzweideutiger Weise zu betonen. Diese scharfe Zurechtweisung des Uebermutheâ der Polen und ihrer Freunde ist in den weitesten Kreisen des Volkes mit Befriedigung vernommen worden und wird auch dem Polenthum vor Augen führen, daß der preußische Staat noch immer Herr in seinem Hause ist und nicht daran denkt, sich von staatszersetzenden Elementen Maßregeln vorschreiben zu lassen.
Auch in Oesterreich beginnt der Widerstand der Deutschen gegen slavische Umtriebe seine Früchte zu tragen. Dort wenigstens, wo die fortgesetzten übermüthigen Angriffe auf ihre historische Stellung das deutsche Stammesbewußtsein am meisten geweckt und gestählt haben, in dem Kronlande Böhmen, fühlt sich das besonnenere Czcchenthum bereits ermüdet im Kampfe und geneigt zu einer Verständigung. Der alte Rieger, langjähriger Führer der Altczechen, legt seinen Landsleuten endlich die Anerkennung der historisch gegebenen Rechtsansprüche der Deutschböhmen und ihrer Verdienste um die Kultur nahe. Freilich wird er damit auf seine himmelstürmenden jungczechischen Volksgenossen wenig Eindruck machen; aber auch die Deutschen sollten aus seinem Entgegenkommen das Eingeständniß czechischer Ungerechtigkeit und den Ansporn zu weiterm mannhaften Einstehen für ihre Sache entnehmen. Dem Slaventhum imponirt man nicht durch Duldsamkeit und Nachgeben, sondern allein durch Entschlossenheit und Thatkraft.
Auf dem Gebiete der großen internationalen Politik steht die überraschend gekommene Ernennung des Grasen Murawiew zum Minister des Auswärtigen des Zarenreiches im Gipfelpunkt. Da er der Vertrauensmann der Kaiserin-Mutter ist, bejubelt ihn die französische Presse als Gegner Deutschlands, der voraussichtlich bald entschiedene Stellung zum Dreibund nehmen werde. Die Erfahrung wird die Franzosen bald belehren, wie weit sie sich hier trügerischen Hoffnungen hingegeben haben.
Interessant ist auch die Nachricht von dem endlichen Abschluß eines allgemeinen Schiedsgerichtsvertrages zwischen England und der nordamerikanischen Union zur Begleichung der zwischen ihnen auftretenden politischen Gegensätze. Darnach sollen Geldforderungen des einen Staates an den andern unter 100 000 Pfund Sterling von je einem von England und Amerika ernannten Juristen und von einem durch diese gewählten Schiedsrichter entschieden werden. Höhere Geldforderungen werden einem ähnlich zusammengesetzten Gerichtshof vorgelegt, dessen einstimmiges Urtheil endgültig ist, bei Meinungsverschiedenheiten der Richter aber einen Appell an einen neuen Gerichtshof von fünf Rich tern zuläßt. Streitfragen über Gebietsansprüche werden von je 3 Richtern beider Staaten mit höchstem Range, und zwar mit 5 gegen eine Stimme endgültig entschieden, im andern Falle einer befreundeten Macht zur Vermittlung übergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen soll der König von Schweden befugt sein, einen Schiedsrichter zu ernennen.
Präsident Cleveland hofft, daß dieses Beispiel auch andere Nationen zur Nachahmung reizen wird. Diese Hoffnung ist jedenfalls sehr optimistisch. Sobald die nationale Leidenschaft im Spiele ist, pflegen derartige papierne Bestimmungen, ebenso wie die ewigen Friedensverträge, zu versagen. —r.
Einkommen und Vermögen in Preußen.
Mit vollem Rechte gelten die Nachweisungen über die Ergebnisse der Steuererhebung vom Einkommen, sei es Arbeitseinkommen, sei es Renteneinkommen, als eine der wichtigsten Quellen für die Erkenntniß über den wirthschaftlichen Stand eines Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir schon im letzten Jahre das amtliche Material für Preußen, das vom Finanzminister dem Landtage zur Kenntnißnahme vorgelegt wird, einer kurzen Betrachtung unterzogen. Wir thun es auch diesmal wieder auf die Gefahr hin, durch die unerläßliche Masse von Zahlen beim ersten Anblick der Leser zu erschrecken. Aber man möge sich nicht verblüffen lassen; diese scheinbar so starren und todten Ziffern gewinnen bei näherem HinsehmLeben und Bewegungund gruppiren sich zu einem Abbilde einer der wichtigsten Seiten der Wirthschaftsexistenz unseres Volkes; denn von der Einkommenvertheilung in Preußen darf man ohne allzu viel Zwang einen Schluß auf die Durch schnittsoerhältnisse in Deutschland ziehen.
Die Nachweisungen beziehen sich auf die Veranlagungen für das Sieuerjahr 1896/97 und stellen damit die Ergebnisse des Vorjahres in Vergleich. Danach ist an Einkommensteuer in Preußen für das Steuerjahr 1896/97 (1895/96) bei 2 654 444 (2 605 183) Censiten der Betrag von 127 080 740 (123433466) M. veranlagt worden. Das Mehr entfällt ganz allein auf die physischen Personen, wogegen die juristischen Personen ein Weniger an Steuern in Höhe von 142 420 (840 266) M. ergeben haben. Es ist also sowohl ein Wachsthum der Steuerkraft des Landes als eine Vermehrung der Steuerzahler eingetreteu. Aber trotzdem ergeben die veranlagten Censiten nur 6,46 (8,45) v. H. der Gesammtbevölkerung. Von den Steuerpflichtigen entfallen auf die Städte 1572 501 (1541453), auf das Land 1080 014 (1061839). Die einkommensteuerpflichtige Bevölkerung betrug in den Städten 5 287 466 (4 949 556), auf dem Lande 4 995 364 (4 699164) zusammen 10 282 830 (9 648 720) Köpfe oder auf einen Censiten in den Städten 3,36 (3,21), auf dem Lande 4,63 (4,43), überhaupt 3,88 (3,71) Köpfe. Immerhin ist die Masse der Staatsangehörigen, die von der Steuer befreit sind, weil sie ein Einkommen unter 900 M. haben, fast zweidrittel der Gesammtbevölkerung.
Wie stellt sich nun die Gliederung des Einkommens innerhalb des steuerpflichtigen Drittels der Bevölkerung? Mit einem Einkommen von mehr als 3000 M. sind veranlagt 331091 (324294) Censiten (physische Personen), und zwar in den Städten 2519 58 (246 317), oder 1,98 (1,98) v. H. der Bevölkerung und 16,02 (15,98) v. H. aller Censilen, und auf dem Lande 79133 (77 977) oder 0,43 (0.42) v. H. der Bevölkerung oder 7,33 (7,34) v. H. der Censiten. Mit 900—3000 M. sind veranlagt 87,52 (87,54) v. H., mit 3000—6000 M. 8,10 (8,13) v. G., mit 6000—9500 M. 2,18 (2,17) v. H., mit über 9500 M. 2,19 (2,16) v. H. der Gesammtzahl. Man sieht aus diesen Ziffern wie ver- hältnißmäßig gering die Zahl der größeren Einkommen ist wenn wir die Grenze bei 9500 M. ansetzen, trotz des gegen frühere Zeiten erheblich gewachsenen Wohlstandes; 58272 Personen beziehen ein Einkommen über 9500 M. und davon wohnen fünf Sechstel in den Städten. Aber es ist bemer- kenswerth, daß auch hier wieder dieselbe Beobachtung zu machen ist wie bei der Steuerstatistik anderer Länder: es findet ein leises, aber stetiges Vorschieben von den unteren nach den oberen Steuerstufen statt.
Der Unterschied zwischen Stadt und Land, der auch schon in den früheren Ziffern hervortrat, zeigt sich recht kraß bei den Haupsummen des Einkommens im ganzen und des Durchschnittseinkommens. Die Anhäufung wohlhabender Leute in der Stadt überragt die betr. Zahlen auf dem Laude ganz erheblich. Das veranlagte Einkommen der Censiten beträgt 6 086 052 635 (5 936 867 635) M., wovon auf die Städte 4183 279 309 (4 066179 427) M. und auf das Land 1902 773 326 (1876 688 208) M. entfallen. Das Durchschnittseinkommen stellt sich daher in den Städten auf 2660,26 (2633,99)M.,aufdemLandeauf1761,80(1767,39)M.,überhaupt auf 2294,45 (2280,52) M. Von dem veranlagten Ein kommen der Censiten mit mehr als 3000 M. Einkommen im Betrage von 2 889 314 435 (2 800 990 639) M. entfallen auf Kapitalvermögen 912 455 668 (904 491936) M., auf Grundvermögen 755 285 319 (739 470 900) M., auf Handel Gewerbe und Bergbau 1019 219175 (963 428 961) M., auf Gewinn bringendeBeschäftigung 684498767 (466447079) M. An Schuldenzinsen, dauernden Lasten rc. sind 482 498 767 (460 447 079) M. in Abzug gebracht. Der Aufschwung im Wirthschaftsleben, der sich seit anderthalb Jahren gezeigt hat und natürlich auch in der Steuerveranlagung zeigt, ist also ganz vorwiegend der städtischen Bevölkerung in Handel und Gewerbe zu gute gekommen; das Durchschnittseinkommen auf
dem Lande weist einen zwar kleinen, aber immerhin sehr bc- klagenswerthen Rückgang (um Vs0^) auf.
Haben die Städte, Industrie und Handel, das höhere Einkommen, so ruht auf ihrer Bevölkerung natürlich auch eine ungleich größere Steuerlast, absolut und verhältnißmäßig. Das Sollauskommen der ganzen Steuer in Höhe von 120 305 978 (116 516 284) M. vertheilt sich auf die Städte mit 89 769 873 (86 449 154) M. und auf das Land mit 30 536105 (30 067 130) M. Der Steuerbetrag des einzelnen Censiten stellt sich in den Städten aus 2,15 (2,13), auf dem Lande 1,60 (1,60) v. H. des veranlagten Einkommens. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 7,04 (6,94), auf dem Lande 1,64 (1,64) und überhaupt 3,84 (3,78) M. Die einzelnen Einkommensgruppen der Censiten bringen an Steuer aus: Die Censiten von 900 bis 3000 M. 30,06 (30,39) v. H., 3 000 bis 6000 M. 16,30 (16,56), 6000 bis 9500 M. 9,68 (9,76), über 9500 M. 43,96 (43,29) v. H. des Gesammtsolls. Die Steigerung der größeren Vermögen ist aus diesen Daten ganz besonders ersichtlich.
Wir reihen an diese Ereignisse die Veranlagung zur Einkommensteuer noch einige Angaben aus der Uebersicht über die sogenannte „Ergänzungssteuer", die das Vermögen treffen soll. Veranlagt sino 1 166 745 (1152 332) Censiten, gleich 3,72 (3,74) v. H. der Gesammtbevölkerung, und zwar in Städten 528 305 (520 192) und aus dem Lande 638 440 (632 140). Die verlangte Bevölkerung beträgt in den Städten 1 720 464 (1 724 638) und auf dem Lande 2 659 487 (2 631 906), zusammen 4 379 951 (4 356 544) Köpfe oder auf einen Censiten in den Städten 3,26 (3,32) auf dem Lande 4,17 (4,16) und überhaupt 3,75 (3,78) Köpfe.
Das gesammte steuerpflichtige Vermögen der Censiten in Höhe von 64 024 178 053 (63 917 805 052) M. entfällt auf die Städte mit 38 350 422 308 (38 350 204 175 M. und auf das Land mit 25 673 755 745 (25 567 600 877) M.; das Durchschnittsvermögen jedes Censiten stellt sich daher in den Städten auf 72 591,44 (73 723,17) M., auf dem Lande auf 40 213,26 (40 446,11) M., überhaupt auf 54 874,18 (55 468,22) M. Ein Vermögen von mehr als 500 000 M. besitzen nur 1,15 (1,19) o. H. aller Censiten, die Zahl der Millionäre erreicht immerhin die staatliche Zahl von 5212. An dem Sollaufkommen der Ergânzunqssteuer im Betrage von 31064 601,60 (31 045 836,20 M. sind die Städte betheilizt mit 19 232 153 80 (19 208 574,60) M. und das Land mit 11832 447,80 (11837 261,60) M. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 1,51 (1,54), auf dem Lande 0,64 (0,64) und überhaupt 0,99 (1,01) M. An dem Steuersoll find die großen Vermögen von mehr als 500 000 M. mit 31,26 (31,55) v. H., die kleinen Vermögen von nicht mehr als 32 000 M. mit 16,89 (16,72) v. H., die mittleren aber mit 51,85 (51,73) v. H., also mit mehr als der Hälfte betheiligt.
Wenn wir einige allgemeine Schlüsse aus diesem Material ziehen, so sind es folgende: Die Vermehrung des Einkommens schreitet in Preußen rascher fort als die des Vermögens; in Bezug auf das letztere ist sogar ein ungleich stärkeres Anwachsen der Schulden, namentlich in den Städten eingetreten — oder vielleicht nur infolge genauerer Veranlagung ein höherer Betrag der Schulden seftgestellt worden. Einkommen und Vermögen wachsen vornehmlich in der städischen Bevölkerung, die dafür naturgemäß auch die höhere Steuerlast zu tragen haben. Es findet eine ständige Abnahme der Zahl der Steuerfreien und der Censiten in den untrren Stufen und ein leises Vorrücken in die Höhe statt. Fast scheint es aber, als ob im Jahre 1896/97 das Wachsthum des Gesammteinkommens vornehmlich zu Gunsten der wohlhabenden Klassen (über 9500 M.) mehr als bei den unteren Stufen (900—6000 M.) in der Stadt und besonders auf dem Lande eingetreten ist. Dadurch wird der erfreuliche Gesammteindruck der Nachweisungen im einzelnen wesentlich alterirt.
Bolkswirthschaftlicher Theil.
N—r. Hanau, 15. Januar. (Börsen-Wochenbe- richt.) Die lebhaftere Entwickelung des Geschäfts, welche unmittelbar nach Beginn des neuen Jahres eingetreten war, hat sich nicht lange erhalten. Die zweite Woche war schon bedeutend ruhiger und brachte vorwiegend Neigung zu Realisationen, was sich in unserer Vergleichstabelle durch verschiedene kleine Kursermäßigungen darstellt.
Immerhin bleibt feste Stimmung vorwaltend. Man hofft auf eine baldige Ermäßigung des Reichsbankdiskontsatzes, da Geld am offenen Markte williger und billiger geworden ist. Außerdem lauten die Nachrichten aus den Bezirken der Eisen- und Kohlenindustrie nach wie vor sehr zuversichtlich und der