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Nr 121. MWMKMMMMMW!

Dienstag den 26. Mai

1896.

Umtriches.

Dinlstuachrichtcn aus dem Kreise.

Verloren: Eine Brache mit Goldeinfassring und länglich rothem Stein; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein dreireihiges Kettenkorallen­armband. Eine goldne Damenuhr. Eine silberne Herrenuhr.

Gefunden: Baares Geld. Ein Paar wildlecerne Handschuhe.

Hanau am 26. Mai 1896.

SLerSM^sis 4anau.

B^ksrrrrLM««ngen des Oberbürgermeifteramtes.

Bekanntmachung.

Das Volksbad am Main ist wieder eröffnet. Die Abgrenzung des Männerbades gegen die Badestelle für Nichterwachsene ist ungefähr dieselbe, wie im vergangenen Jahre. Durch eine vorgenommene Baggerung ist gegen das Vorjahr die Waffertiefe vergrößert, weshalb beim erstmaligen Baden Vorsicht geboten ist.

Der Badeaufseher wird täglich in den Monaten:

Mai von 6 9 vormittags,

28 nachmittags,

Juni, Juli, August 59 vormittags,

29 nachmittags,

September 69 vormittags,

27 nachmittags an dem Volksbad anwesend sein.

Wegen der erschwerten Aufsicht ist Nichterwachsenen die Benutzung des Volksbades nach 6 Uhr abends verboten.

Es wird vor dem Baden in den Stunden von morgens 9 Uhr bis nachmittags 2 Uhr, sowie noch 7 bezw. 8 und 9 Uhr abends wegen mangelnder Beaufsichtigung dringend gewarnt.

Hanau den 23. Mai 1896.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 6955

Kanâvlskammvr zu Hanau.

Auf Grund Beschlusses der Handelskammer vom 27. April ds. Jhs. werden zur Deckung der Verwaltungskosten der Handelskammer für das Etatsjahr 1896/97 von den beitragspflichtigen Firmen lO°/o der Gewerbe­steuer erhoben werden. , .

Von dem Königlichen Regierungs-Präsidium zu Caffel ist die Hebe­liste für den Kreis Hanau Stadt und Land mit einem Gesammtbetrage der dort für die Handelskammer zu erhebenden Beiträge von 7084,10 Mk. festgestellt worden^ Die Erhebung dieser Beiträge wird durch die König­liche Kreiskasse zu Hanau erfolgen.

Die Handelskammer.

Canthal.

6947 Der Sekretär: Steller.

Der bayerische Partikularismus und der Fall Stern".

DieMünchener Neuesten Nachrichten" haben die eigentlichen Re­gungen des Partikularismus, die sich in der letzten Zeit gezeigt haben, in einer so entschiedenen Weise zurückgewiesen, daß es einer weiteren Aus­einandersetzung über die Angelegenheit kaum bedürfte. Durch einen eigen­artigen Rufoli aber wird jetzt ein diplomatisches Nachspiel zu dem im vorigen Sommer so lebhaft komwentirtenFall Stern" bekannt, das einen handgreiflichen Beweis für die Unsinnigkeit partikularistischer Bestrebungen liefert, weil es gerade für Bayern von Wichtigkeit und Interesse ist.

Der Amerikaner Stern hatte bekanntlich im vorigen Sommer den Kissinger Badekommissar in einer empörenden Weise beleidigt und war da- [ für gebührendermaßen zu einigen Monaten Gefängniß verurtheilt worden. 1

Unoegieffücherweise rechtere der ameritaiersche Slaalsselrelär des Aeußeren Olney eine unverschämte Note an den deutschen Botschafter, in der er sich über das willkürliche Verfahren, die ungerechte und grausame Verünheilung beschwerte. Der deutsche Botschafter fertigte ihn in scharfer und würdiger Weise ab, Herr Olney gab eine unpassende Antwort, erhielt wiederum eine gründliche Abfertigung und damit war die Sache erledigt.

Damit war die Sache erledigt, können wir mit Befriedigung sagen. Sie war es, weil die Vereinigten Staaten sich natürlich dreimal bedenken werden, wegen des Herrn Stern in ein unfreundliches Verhältniß zu Deutschland zu kommen. So blieb also der deutsche Gesandte Sieger, als er den Angriff auf einen bayerischen Gerichtshof zurückmes. Denken wir uns aber um dreißig Jahre zurück, also in einer Zeit, in der der von den bayerischen Partikularisten so ersehnte Zustand noch bestand, in eine Zeit, in der Bayern eine größereSelbstständigkeit" besaß, als gegenwärtig. Gesetzt, der Fall wäre damals vorgekommen. Hätte der bayerische Gesandte, dieselbe Sprache finden können, wie jetzt der deutsche? Und vor allen Dingen: hätte diese Sprache dieselbe Wirkung gehabt? Herr Olney deutete in seinem ersten Schreiben an den deutschen Gesandten, wenn auch in sehr verblümter Form, Repressalien an. Das war natürlich nur eine Phrase, eine leere Drohung. Wäre sie das aber vor 30 Jahren auch Bayern gegenüber gewesen? Die ameri­kanische Regierung hätte die nach Amerika eingewanderten Bayern und deren Zahl ist nicht gering nach Herzensluft chikaniren können; sie hätte den bayerischen Export in jeder Weise malträtiren können, und Nie­mand hätte sie daran hindern können. Dasbayerische Vaterland" und wie immer die partikulariftischen Hetzblätter heißen, hatten denn wacker aus die Iankees geschimpft, aber damit wäre den wackeren Bayern in Amerika und den bayerischen Exporteuren wen'g geholfen gewesen. Jetzt aber wagt keine amerikanische Regierung ungerecht gegen die Bayern zu sein, weil sie eben nicht nur Bayern, sondern auch Deutsche sind, weil sie nicht nur von der blau weißen, sondern von der schwarz weiß-rothen Flagge geschützt werden, und weil hinter dieser Flagge nicht nur die beiden bayerischen Armeekorps stehen, sondern die schlagfertigste Armee der Welt und eine nicht zu verachtende Flotte.

Wir wollen an den Fall Stern ein anderes Beispiel anknüpfen, in dem sich Wahrheit und Dichtung mischen. In einem Gerstäckerschen Ro­mane, der in Südamerika spielt und diese Romane haben darum einen kulturhistorischen Werth, weil sie nicht vom Schreibtische stammen, sondern weil der Verfasser die neue Welt ost durchstreift und aufmerksam beobacktet hatte sucht ein bayerischer Kaufmann den preußischen Konsul (der Ro­man spielt in den 40er Jahren) in der Hanpistadt einer südamerikanischen Republik auf, und erhebt Beschwerde, daß sein Bruder gewaltsam unter das Militär gesteckt worden sei. Der Konsul weigert sich, da er Bayern nicht vertrete.Aber wir sind doch Deutsche".Deutschland exislirt nicht, lieber Mann", erwiderte der Konsul,im klebrigen aber, selbst wenn ich Ihnen helfen wollte, lacht mich die venezialanische Regierung einfach aus. Was kümmert die sich denn um Bayern? Meines Wissens gibt es keine bayerische Flotte, die Caracas bombardiren könnte". Und der arme Bayer muß ohne Hilfe abziehen.

Wir wissen nicht, ob dieser Erzählung ein wirkliches Erlebniß zu Grunde liegt. Darauf kommt es aber garnicht an. Die Hauptsache ist, daß sie sich buchstäblich hätte ereignen können. Und der Fall ètern ist ein Faktum und niemand kann leugnen, daß es ganz anders, sehr viel weniger günstig für Bayern hätte verlaufen können, wenn nicht eben Deutschl and hinter dem Urtheilsspruche des bayerischen Gerichtshofes gestanden hätte.

Es liegt uns wahrlich ferne, Bayerns Ansehen und Krast ver­kleinern zu wollen. Was die Bauern für die Einigung Deutschlands ge­leistet haben, soll ihnen unvergessen bleiben. Daß die Neutralität oder gar die Feindschaft Bayerns den Kamps gegen Frankreich unsäglich er­schwert hätte, muß jeder objektiv Denkende ohne Weiteres zugeben. Aber die Bayern sollen nie vergessen, daß sie doch nur ein Glied in der Kette ber deutschen Stämme waren, und daß das, was errungen worden ist, nicht nur mit von ihnen, sondern auch mit für sie errungen worden ist. Sobald sie sich ans dieser Kette loslösen, fallen sie ;n die politische