«rßes Blatt.
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Mittwoch den 10. ^mn
1896.
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ÄMtitches.
St«ötKrois Rattan. Bekanntmachung.
Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheins befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.
Der bezügl. Nachweis ist bei Einholung der Erlaubniß auf dem hiesigen Polizeibüreau — Zimmer 14 und 15 —1 vorzulegen.
Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen nothwendig.
Alle Gesuche um Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Ver- kaufsbudm, zum Wirthschaftsbetrieb rc. sind an die Königliche Polizeidirektion zu richten, wie auch die Vertheilung der Plätze von dieser geregelt wird.
Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirthschaften rc. als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirttzschast errichten wollen, am Donnerstag den 11. Juni d. I., vormittags 9 Uhr, und am Freitag den 12. Juni, vormittags 8 Uhr, im Lamboywalde, in der Nähe des Polizeizeltes, einzusinden und sich an den dortselbst anwesenden Polizeikommissar zu wenden.
Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, wie auch das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten ist.
Bis spätestens am 15. Juni abends muß der Fesiplatz wieder vollständig geräumt sein.
Jede Beschädigung der Bäume ist strengstens verboten. Für Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzes rc. sind die Vereine, Wirthe und sonstigen Gewerbetreibenden nicht mehr verpflichtet, dahingegen wird von diesen hierfür, sowie für sonstige unvorhergesehene Ausgaben eine Gebühr erhoben, welche nicht mehr als 3 Mark und nicht weniger als 50 Pfennige für das einzelne Gewerbe beträgt. Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht berührt. Wirthe und Vereine zahlen je 2 Mark Reinigurgsgebühren. Diese Gebülren sind bei Empfangnahme des bezügl. Erlaubnißscheins auf dem Polizeikommissariat zu entrichten.
Die Betriebssteuer ist sowohl für Bcreine als Wirthe auf je 10 Mark festgesetzt und ist dieselbe vor Einholung der Erlaubniß bei der Kreis-Kommunalkaste Zimmer Nr. 12 im Polizeidirektionsgebäude dahier zu entrichten.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zur Anwendung kommen kann.
Hanau am 3. Juni 1896.
Königliche Polizeidirektion.
P. 5466 ' v. Schenck.
Wegen der heute beginnenden Sielbauten ist die Fallbachftraße auf die Dauer von ca. 3 Wochen für den allgemeinen Durchgau gs-Fuhrverkehr gesperrt.
Hanau am 10. Juni 1896.
Königliche Polizeidirektion.
P. 5595 v. Schenck.
^anÖ^rei© ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
An der evangelischen Volksschule zu Hochstadt ist infolge Ablebens eines Lehrers eine Rhrerstelle zu besetzen.
Das Dienst-(Mindest-)Einkommen betragt für einen definitiv ange- stellten Lehrer neben freier Wohnung 1000 M. und steigt nach Maßgabe les Dienstalters von 5 zu 5 Jahren um je 100 M. bis zum Höchstbetrage von 1500 M. (ausschließlich der staatlichen Dienstalterszulagen).
KE Di» heutige Nummer «wfatzt autzer dem Uuterhaltungsblatt 12 Seiten.
Bewerber wollen ihre Gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen binnen 2 Wochen dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Pfarrer Schäfer zu Hochstadt einreichen.
Hanau am 5. Juni 1896.
Namens des Schulvorstandes /Der Königliche Landrath
V. 4912 v. S ch e n ck.
Dinitzwichrichtcu aus dem Kreise.
Gefunden: Ein grauer Arbeilsbeutel mit Inhalt, ausw ntig eine Figur eingestickt. Eine Bindekette. Ein neusilberner Eßlöffel. Ein Regenschirm. Eine Briefmarke (von der Post). Eine Bllchbüchse zur Aufnahme von Band. I3Al Meter rothes Baud. Ein Hundemaulkorb. Ein Zeichenheft mit der Aufschrift „Mark. Levy" (von der Post).
Verloren: Ein goldnes Armband. Ein Portemonnaie mit ca. 18 Mt. nebst Schlüssel und weißem Taschentuch, M. K. gez.; dem Wiederbringer eine gute Belohnung. Eine Broche mit weißem Stein, darauf ein Blümchen.
Hanau am 10. Juni 1896.
Grasverkauf.
Die diesjährige Grasnutzung von den Wegen, Dämmen und Gräben der Hanauer Bruchwiefen soll nächsten Montag den 15. dieses Monats, nachmittags von 2 Uhr ab, an Ort und Stelle öffentlich meistbietend verpachtet werden. Zusammenkunft aus der Bruchköbeler Landstraße.
Hanau am 9. Juni 1896.
Der Vorsteher der Bruchwiesen-Genossenschaft.
Bell, Domaincnrath. 7642
Hanauer Ortskrankenkasse.
Des Lamboyfestes wegen bleibt das Bureau unserer Kasse am 13. Juni ds. Js. geschlossen.
Die Krankengelder werden gemäß § 33 des Statuts am Freitag den 12. Juni von 9—1 Uhr zur Auszahlung gelangen.
Hanau am 10. Juni 1896.
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.
Zimmermann,
Vorsitzender. 7640
Mehr politische Einsicht.
Dem für die Konservativen ungünstigen Wahlausgang in Ruppin- Tewplin ist ein gleicher Mißerfolg in Ansbach-Schwabach auf dem Fuße gefolgt. Beide Reichstagswahlkreise bieten dieselben Erscheinungen : trotz ihrer numerischen Ueberlegenheit über jede der übrigen Parteigruppen ist die konservative Partei durch die Koalition ihrer Gegner überwunden worden ; die ihr politisch nahestehenden und durch die Gemeinsamkeit zahlreicher vaterländischer Interessen geradezu zu solidarischem Einstehen verpflichteten Elemente haben sie in der entscheidenden Stunde im Stiche gelassen.
Die Geschichte lehrt, daß die Deutschen aus der Geschichte gemeinhin nichts zu lernen pflegen. Wenn dies ein Trost sein kann, so mögen schwache Charaktere im staatserhaltenren Lager sich an ihn Hammern. Für den denkenden Politiker hat die Zerfahrenheit und Eifersucht unter den staaiserhalicnden Parteien, die sich der nichtigsten theoretischen Haarspaltereien wegen in gesonderte Gruppen zu trennen und bis auf das Messer wechselseitig zu bekämpfen belieben, etwas überaus Bedauerliches.
Unsere Zeit drängt gebieu risch zu einer Verständigung aller vaterländischen Parteien von Fall zu Fall in den großen Fragen des öffentlichen Lebens. Wenn irgendwo, so ist bei Stichwahlen die Hintansetzung aller kleinlichen und selbstsüchtigen Parteistrebereien und das Eintreten für die höheren Zwecke des Staates ein Gebot der elementarsten politischen Einsicht. Und doch erlebt man es immer wieder, daß Nationalliberale und Antisemiten lieber ihren grundsätzlichen Widersachern als den Konservativen den Sieg verschaffen.
Auf diese Weise kann es kommen, daß eine Partei, die so wenig innere Lebenskraft besitzt, wie die freisinnige bezw. süddeutsche Volkspartei