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Nr. 30.
Dienstag den 5. Februar.
1895.
Amtliches.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gesunden: Auf der Straße von Rückingen nach Hanau eine Sturmlaterne nebst Heugabel; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Rückingen. Ein Zeichenpinsel. Ein goldner Kinderohrring.
Zugelaufen: Ein weißer Foxterrier mit schwarzen Placken am Kopse.
Verloren: Zwei Rechnungen nebst 21 Mark 70 Pf.
Hanau am 5. Februar 1895.
Bekanntmachung.
Der nächste Kursus zur Vorbereitung für die Fachprüfung der Trichinenbeschauer soll im Februar d. I. abgehalten werden und womöglich am 11. Februar beginnen. Theilnehmer werden veranlaßt, sich möglichst bald, am besten persönlich, bei dem Unterzeichneten in dessen Sprechstunden vormittags 8—9, nachmittags 2—3 Uhr anzumelden.
Hanau am 3. Februar 1895.
Der Kreisphysikus Dr. Sunkel.
Zur Berufs- und Gewerbezählung 1895.
I.
Für die Berufs- und Gewerbezählung, welche im lausenden Jahre staltsinden soll, ist nach dem Vorgänge der gleichartigen Erhebung vom 5. Juni 1882 in Aussicht genommen, die zur Sicherung vollständiger und zuverlässiger Angaben nothwendigen Bestimmungen durch ein Gesetz zu erlassen. Dieser Gesetzentwurf unterliegt gegenwärtig der Berathung des Reichstags. Die Feststellung der Einzelheiten der Zählung soll wie bei der früheren Aufnahme der Beschlußfassung des Bundesraths vorbehalten bleiben. Die Formulare und Anweisungen für die Berufs- und Gewerbezählung sind vom Kaiserlichen Stalistischen Amt unter Mitwirkung von Vertretern der amtlichen Statistik der Bundesstaaten entworfen, und die hauptsächlichsten dieser Entwürfe, nämlich die der Haushaltungsliste, der Landwirthschaftskarte und des Gewerbebogens, in Nr. 25 des Reichsanzeigers veröffentlicht worden.
Obgleich cs sich einstweilen bei den Formularen nur um vorläufige Entwürfe handelt, dürfte es bei dem allgemeinen Interesse, das sich für diese Zählung kund gibt, doch angezeigt sein, sie nach den wesentlichsten Gesichtspunkten zu betrachten. Zunächst ist hervorzuheben, daß die Zählung in derselben Jahreszeit wie 1882, livcnn auch nicht an dem gleichen Tage (weil der 5. Juni in diesem Jahre in die Pfingstwoche fällt), vorgenommen werden soll. Dies ist einer Vereinigung der Berufszählung mit der Volkszählung, die am 1. Dezember stattzufinden pflegt, entschieden vorzuziehen. Das Berufsleben gestaltet sich eben im Sommer wesentlich anders als im Winter; gewisse Gewerbe bilden im Sommer den Haupt-, im Winter den Nebenerwerbszweig, bei anderen ist es umgekehrt; große Gewerbe, so namentlich die Landwirthschaft, die Baugewerbe, die Schifffahrt, sind nur im Sommer in ihrer vollen Entwickelung, wie überhaupt die berufliche Thätigkeit im Sommer im Großen und Ganzen reger ist. Wenn daher der Sommer schon an und für sich für eine Aufnahme der Berufsverhältnisse als die geeignetere Jahreszeit angesehen werden muß, so ist cs ganz besonders auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der neuen Zählung mit denen der vorigen von Wichtigkeit, daß der Zeitpunkt für die Zählung wieder in den Juni gelegt wird.
Das Verfahren bei der Berufszählung wird sich genau dem einer gewöhnlichen Volkszählung anschließen. Die Gemeinden werden in Zählbezirke eingetheilt werden, freiwillige Zähler werden die Austhcilung und Wiedereinsammlung der Formulare besorgen und die Ausfüllung der Letzteren wird durch die Haushaltungsvorstände oder deren Vertreter, nöthigen- falls durch die Zähler geschehen. Alle in der Nacht vom 13. zum 14. Juni 1895 in der Wohnung des Haushaltungsvorstandes und den zugehörigen Räumlichkeiten anwesenden Personen, sowie die vorübergehend aus ber Haushaltung Abwesenden sind in der Haushaltungsliste mit Vor- und
Zunamen aufzuführen, und für jede Person ist das Geschlecht, das Alter (nach Geburtstag und Geburtsjahr), der Familienstand, das Religionsbekenntniß, der Hauptberuf, eventuell auch der Nebenberuf, sowie die Stellung im Haupt- und im Nebenberuf (ob selbstständig oder Gehülfe, Arbeiter u. s. w.) anzugeben. Gewerbetreibende, die ihren Beruf als Hausindustrielle oder Heimarbeiter oder im Umherziehen ausüben, sollen dies ausdrücklich bemerken. Ferner werden in der Haushaltungsliste einige Fragen gestellt, welche für die Ermittelung der gewerblichen Betriebe erforderlich sind, und andere, die eine allgemeine Kontrolle über die Ausführung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung ermöglichen. Auch sind Fragen vorgesehen, welche eine Feststellung der Zahl der Beschäftigungslosen bezwecken.
Ueber die landwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebsverhältnisfe finden außerdem, wie 1882, besondere Erhebungen mittelst der Landwirthschaftskarten und der Gewerbebogen statt. Diese sollen sich wegen der landwirthschaftlichen Betriebe auf die bewirthschafteten Flächen, den Viehstand, die Maschinenbenutzung und einige andere Punkte beziehen. Gewerbebogen werden angewandt für die Handwerks-, Industrie-, Bau-, Handels-, Gast- und Schankwirthschafts- und Verkehrsgewerbe und sollen aufgestellt werden für alle diejenigen Betriebe, in denen mehr als eine Person beschäftigt ist oder ein Motor verwandt wird, während die Betriebe mit nur einer Person — die sogen. „Alleinbetriebe" — aus den Haushaltungslisten seftgestellt werden können. Die Fragen des Gewerbebogens erstrecken sich in der Hauptsache auf die Zahl und Beschästigungswcise des in jedem Betriebe thätigen Personals, ferner auf die motorischen Kräfte, sowie auf gewisse Arbeitsmaschinen und Apparate, die für den Stand der Technik des Gewerbes besonders charakteristisch sind.
Tagesschau.
Berlin, 4. Februar.
" Das Abgeordnetenhaus hat heute die zweite Berathung des Etats für die landwirthschaftliche Verwaltung erledigt und alle Titel mit der einen Ausnahme bewilligt, daß die Posten für den Verbindungskanal vom ostfriesischen Südnordkanal nach dem holländischen Hoogeveenkanal der Budgetkommission überwiesen wurde. Die Petition des Dr. Zacharias in Plön, daß die Unterhaltungskosten der dortigen biologischen Station vom Staate übernommen würden, wurde der Staatsregierung zur Berücksichtigung — nicht, wie die Budgelkom- mission lediglich wollte, als Material — überwiesen.
Bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, laut welchem eine eigene Generalkommission für Ostpreußen in Königsberg errichtet werden soll, beantragte Abg. Paasche (natl.) die Verweisung an eine besondere 14gliedrige Kommission, damit die bisherige Ausführung und Wirkung des Rentengüter- und Ansiedelungsgesetzes eingehend geprüft werde. Die Abg. Frhr. v. Zedlitz und Neukirch (freikons.) und v. Heydebrand und der Lasa (kons.) schloffen sich dem Anträge an. Die Redner hatten auch die Nothwendigkeit betont, daß den Polonistrungsbestrebungen gegenüber getreten werden und das Rentcngütergesetz nicht benutzt werden sollte, polnische Ansiedelungen anstatt deutsche zu fördern.
Die Abg. v. Czarlinski (Pole) und Herrmann (Ztr.) traten dem entgegen. Ersterer führte aus, daß die Polen als gehorsame und loyale preußische Staatsbürger denselben Anspruch wie die Deutschen hätten; der Letztere, daß der Sozialdemokratie der Boden bereitet würde, wenn, wie durch das Ansiedelungs- und die Schulgesetze, dem polnischen Volke das Vertrauen zur weltlichen und geistlichen Obrigkeit genommen werde. Abg. Tiedemann-Bomst (freikons.): Nicht die Deutschen, sondern die Polen seien die Angreifer; der Verein zur Wahrung der Interessen des Deutschthums befolge nur das Beispiel der Polen, die seit 50 Jahren in Hunderten von Vereinen für sich in entsprechender Weise wirkten. Abg. Mizerski (Pole): Das Ansiedelungsgesetz und die vorgeschlagene Ausschließung der Polm vom Rentengütergesetz verletzten die heiligsten Rechte des polnischen Volkes, gingen gegen den Geist des Reichsgesetzes und gegen Artikel IV der Verfassung. Der Staat gerathe damit aus eine schiefe Ebme, deren Gesetz unerbittlich sei. Selbst Bismarck habe zugegeben, daß der polnische Bauernstand gut sei. Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) wies die Auffassung zurück, daß das Ansiedelungsgesetz gegen Reichs-