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Hanauer Anzeiger.
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M. 255.
Freitag den 31. Oktober
1890
Amtliches.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamis.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises habe ich heute das für die
Klassensteuer-Veranlagung pro 189192 erforderliche Formular zu den Klassensteuerrollen und der Einkommens- Nachweisung, geheftet und mit blauem Umschläge versehen, sowie die bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung zu benützende Einkommens- Nachweisung des Vorjahres zugehen lassen.
Die Aufnahme des Personenstandes, mit welcher das Veranlagungsgeschäft beginnt, hat ausnahmslos am 12. November stattzufinden. Hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung sind die Vorschriften der Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt Seite 85), vom 19. Juli 1875 (Amtsblatt Seite 205), ferner vom 3. Januar 1877 (Amtsblatt Seite 34), sowie die Geschäftsanweisung vom 16. Mä-z 1877 maßgebend.
Die Herren Bürgermeister mache ich speziell dafür verantwortlich, daß die Personenstands-Aufnahme, welche die Grundlage der Veranlagung bildet, richtig und vollständig erfolgt.
Demnächst hat:
1) die Aufstellung der Einkommens-Nachweisung sowie der beiden Klassensteuerrollen auf Grund des bei der Personenstands-Aufnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials bis zu den Rubriken 20 bezw. 8 zu erfolgen,
2) die Aufstellung der im §. 33 der Anweisung vom 19. Juli 1875 vorgeschriebenen Schuldennachweisung zu geschehen, wobei folgendes zu beobachten ist:
Die Abrechnung von Schuldenzinsen findet bei der Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens insoweit statt, als das wirkliche Bestehen der Schulden und der Zinsverpflichtungen nach der gewissenhaften Ueberzeugung der Einschätzungs-Kommission keinem begründeten Zweifel unterliegt.
Die Steuerpflichtigen können nicht angehalten werden, behufs ihrer Einschätzung Angaben über ihre Schuldenverhältnisse zu machen, indessen bleibt es ihnen unbenommen freiwillige Angaben zu machen, um zu verhüten, daß die Berücksichtigung der Schuldenzinsen bei der Einschätzung unterbleibe oder nach irrigen Annahmen erfolge.
3) Die Wahl der Mitglieder der Einschätzungs-Kommission, welche
a) in Bergen und Langenselbold außer dem Ortsvorstand aus 7,
b) in der Stadt Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5, c) in den Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern besteht,
hat durch die Gemeiudevertretung, d. h. nach §. 38 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 (G.-S. S. 237) durch den Gemeinde-Ausschuß stattzufinden, wobei darauf zu achten ist, daß die verschiedenen Klassen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig bei der Kommission vertreten werden.
In die Roßdorfer Kommission tritt der Nebenbürgermeister Goy von den Butterstädterhöfen als Mitglied ein.
Einer Anzeige hierher, daß und wer in die Kommission gewählt ist, bedarf es nicht. '
Die Rollen und Nachweisungen haben die Herren Bürgermeister selbst aufzustellen und sind für richtigen Eintrag verantwortlich.
o. Vor der Einschätzung und zwar bis spätestens zum
November sind die bis auf die Einschätzung fertig gestellten Ein- rommens-Nachweisungm und Rollen zur Vorrevision an mich einzureichen. ,.= Die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 8 ly ~7 der Rollen bezw. 20 bis 22 der Einkommens-Nachweisung ist überall am a 1
Donnerstag den 4. Dezember d. 3.
|u bewirken und sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titelblatte zu vollziehen.
T ^ Einschätzung sind die den Bürgermeistern rc. mitgetheilten Remfionsbemerknngen der Königl. Regierung zur 1890/91« Klasfensteuer- Veranlagung zu beachten. 1
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der Viehstand stets einschliesslich des Jungviehs nach Maßgabe der jährlichen Vichzâhlungslisten in der Einkommens-Nachweisung einzutragen ist.
Bei Schätzung des landwirthschafilichen Einkommens ist der Werth der auf die Bewirthschaftung des Grund und Bodens ve>wendeten Arbeitskraft des Besitzers und seiner über 16 Jahre alten Angehörigen nicht Mehr getrennt mit summarischen Beträgen in Ansatz zu bringen. Der Ertrag des Grundbesitzes einschließlich des Werthes der Arbeitskraft der arbeitsfähigen Personen, soweit dieselbe nutzbare Verwerthung findet, sowie der Ertrag aus Pferde-, Vieh-Zucht und Milchwirthschaft (§§. 4 u 23 Abs. 2 der Instruktion vom 3. 1. 1877) ist in einer Summe in Spalte 9 c. der Einkommens-Nachweisung nachzuweisen. Auch ist auf dem Titelblatt der Einkommens-Nachweisung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Spalten 15 a. b. u. c. nur zur Aufnahme des jährlichen Einkommens aus Lohnarbeit und gewinnbringender Thätigkeit jeder Art (Gesinde- und Arbeitslohn) bestimmt seien, welches Knechte, Mägde, Gesellen, Tagelöhner, Fabrikarbeiter und bergt erzielen.
Sollte wider Erwarten gegen die voraufgeführten Vorschriften verstoßen werden, bin ich genöthigt die Listen alsbald zur Berichtigung zurückzugeben.
Sobald von Grundbesitzern thatsächlich ein Nebenerwerb durch Lohnarbeit rc. erzielt wird, dessen Ertrag in den Spalten 15 a. bis c. der Nachweisung aufzuführen sein würde, so ist, um irrthümlichen Annahmen vorzubeugen, in der für Bemerkungen bestimmten Spalte 22 hierauf besonders hinzuweisen.
Bis zum 12. Dezember d. I. sind sodann
1) die ordnungsmäßig summirten beiden Klasscnsteuerrollen und die Einkommens-Nachweisung pro 1891/92 nebst Einkommens-Nachweisuna pro 1890/91,
2) die Schuldennachweisung
mit der durch die Regierungs-Verfügung vom 27. Dezember 1886 C. I. 1.0292 vorgeschriebenen Bescheinigung versehen,
3) das Protokoll über die Wahl. und Verpflichtung der Kommissions- Mitglieder (cfr. §. 8 der Instruktion vom 29. Mai 1873),
4) die Bemerkungen zur Klassensteuerrolle (cfr. §. 44 der Instruktion vom 19. Juli *1875),
5) der Gewerbesteuerrolleu-Auszüg zur Prüfung und Revision an mich einzusenden, nachdem die unter 2 bis 5 gedachten Verhandlungen der neuen Einkommens-Nachweisung wie bisher vorgeheftet worden sind.
Hanau am 25. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath
St. 3104 v. Oertzen.
In mehreren Gehöften zu Kilianstädten ist unter dem Rindvieh die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 30. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath.
V. 7766 J. V.: Baabe.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein schwarzer Hund mit gelben Abzeichen, w. Geschl.
Gesunden: Ein weißes Häkelzeug.
Hanau am 31. Oktober 1890.
Tagesschau.
Berlin, 30. Oktbr. Se. Majestät der König der Belgier begab Sich gestern Mittag von Potsdam nach Berlin und beehrte hier den Reichskanzler v. Caprivi mit einem längeren Besuch. Um 5 Uhr kehrle der König von Berlin nach Potsdam zurück. Um 7 Uhr fand dem König Leopold zu Ehren bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzen Friedrich Leopold im Schloß Glienicke Familientafel in engerem Kreise zu 28 Gedecken statt. Heute früh um 8V2 Uhr begab Sich Sc. Majestät der König der Belgier abermals nach Berlin, kehrte gegen 11 Vs Uhr nach Potsdam zurück und fuhr um 1 Uhr nach dem Neuen Palais, um an dem Frühstück bei Ihren Majestäten theilzuuehmen.