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Kugteich Amtliches Hrgcm für Staöt- unö Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 271.
Donnerstag den 20. November
1890
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XXI zu den Preußischen 3'/2°/oigen Staatsschuldscheinen von 1842 und der Zinèscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1881.
Die Zinsscheine Reihe XXI Nr. 1 bis 8 zu den Preußischen SW/oigen Staatsschuldscheinen von 1842 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1894, sowie die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/«igen Staatsanleihe von 1881 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1900 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkasfen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem für jede der beiden genannten Schuldgattungen getrennt aufzustellenden Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats- papiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 28. Oktober 1890.
Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 2457. gez. Sydow.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Verzeichnissen bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen des Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.
Cassel den 5. November 1890.
Königliche Regierung.
gcz. Rothe.
Bekanntmachungen Künigl. Landrathsamts.
Nachstehend werden die diesjährigen Johanni- und Martini-Marktpreise veröffentlicht.
» Johanni:
1) Weizen . . . â 100 Kilogramm 22 Mk. 08 Pf.
„ . . . . „ 1 Hektoliter 17 „ 86 „
2) Roggen .
. „ 100 Kilogramm 17 Mk.
51 Pf.
. „ 1 Hektoliter 13 „
07 „
3) Gerste .
. „ 100 Kilogramm 19 „
89 „
ff ♦ ♦
. „ 1 Hektoliter 13 „
12 „
4) Hafer
. „ 100 Kilogramm 18 „
27 „
ff
. „ 1 Hektoliter 8 „
18 „
5) Kartoffeln, ordinäre .
. „ 100 Kilogramm 3 „
28 „
6) „ englische .
. „ 100 „ 7 „
60 „
7) Welschkorn .
. „ 100 „ 14 „
10 „
8) Heu
- „ 50 „ 3 „
03 „
9) Roggenstroh
. „ 50 „ 2 „
86 „
10) Gerstenstroh
. „ 50 „ 2 „
08 „
11) Haferstroh
. „ 50 „ 2 „
30 „
12) Buchen scheitholz
. „ 1 Raummeter 8 „
io „1
13) Eichenscheitholz
♦ ff ff v ff
80 „
14) Tannenscheitholz
b.
♦ ff x // u ff
Martini:
68 „
1) Weizen .
. Ä 100 Kilogramm 19 Mk.
85 Pf.
ff
. „ 1 Hektoliter 16 „
05 „
2) Roggen .
. „ 100 Kilogramm 17 „
38 „
ff
. „ 1 Hektoliter 12 „
97 „
3) Gerste
. „ 100 Kilogramm 18 „
18 „
. „ 1 Hektoliter 11 „
99 „
4) Hafer . .
. „ 100 Kilogramm 14 „
57 „
' '
. „ 1 Hektoliter 6 „
53 „
5) Kartoffeln, ordinäre .
. „ 100 Kilogramm 4 „
08 „
6) „ englische .
. „ 100 „ 7 „
86 „
7) Welschkorn
. „ 100 „ 14 „
70 „
8) Heu
. „ 50 „ 3 „
11 „
9) Roggenstroh
„ 50 „ 2 „
12 „
10) Gerstenstroh
. „ 50 „ 1 „
70 „
11) Haferstroh
. „ 50 „ 1 „
80 „
12) Krauthäupter .
. „ 100 Stück 6 „
13) Buchenscheitholz
. „ 1 Raummeter 8 „
70 „
14) Eichenscheitholz
• II 1 II 0 II
30 „
15) Tannenscheitholz . . „ 1 „ 5 „
Hanau am 18. November 1890.
Der Königliche Landrath
P. 8065 v. Oertze n.
90 „
t Die Rede des Ministerpräsidenten v. Caprivi.
Der Ministerpräsident hat am Donnerstag im Abgeordnetenhause die neuen großen Reformvorlagen eingebracht. Es sind dies ein Einkommensteuergesetz, ein Erbschaftssteuergesetz, ein Gesetz über die öffentliche Volksschule und die Landgemeindeordnung. Der Ministerpräsident karakteristrte kurz den Inhalt der Vorlagen, indem er zugleich ihren inneren Zusammenhang darlegte, welcher sowohl für die gleichzeitige Einbringung aller Entwürfe im Abgcordnetenhause maßgebend gewesen sei als auch das Ziel einer gleichzeitigen Durchberathung und Fertigstellung bedinge.
Indem wir an dieser Stelle davon absehen, auf den Inhalt der Entwürfe näher einzugehen, erscheint cs uns wichtig auf die hohen Gesichtspunkte hinzuweisen, mit welchen der Ministerpräsident dem Landtage die Vorlagen an's Herz gelegt hat, weil wir meinen, daß es gut ist, wenn der Landtag und Alle, die an dem öffentlichen Leben und an dem Wohl und Wehe des Staates Theil nehmen, fortwährend sich den Standpunkt vergegenwärtigen, von welchem aus Herr von Caprivi das große nunmehr in Angriff genommene Reformwerk beleuchtet hat: denn nur so wird es möglich sein, an das Ziel zu gelangen.
Der Ministerpräsident kennzeichnete die Gesammttendenz der Vorlagen dahin, daß sie einmal den Staat direkt stärken und sodann dem Staate indirekt in dem großen ihm aufgezwungenen Kampfe neue Kraft durch vermehrte Zufriedenheit seiner Angehörigen zuführen sollen.
Den Staat sollen sie kräftigen und stärken dadurch, daß seine Finanzen mittelst der Steuerreform auf festere und gesichertere Grundlagen gestellt werden, dadurch, daß Rechtsunsicherheiten, wie sie in Bezug auf das Gemeindeleben und die Volksschule thatsächlich bisher bestanden haben, dwxch