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Nr. 265

Donnerstag den 13. November

1890

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Amtliches.

Bekanntmachungen König!, Landrathsamts.

In der Gemeinde Völzberg (Kreis Gelnhausen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 10. November 1890.

V. 8046

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Nach einer Mittheilung Großherzoglichen Kreisamtes Offenbach ist Stadt und Gemarkung Seligenstadt gegen Durchtrieb und Einfuhr jeglichen Klauenviehs bis auf Weiteres gesperrt.

Hanau am 10. November 1890.

Der Königliche Landrath

V. 8048

v. Öertzen.

In dem Stalle des Peter Knecht II. zu Mainflingen, Kr. Offen­bach, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 10. November 1890.

V. 8047

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

t Die Kriminalität im Deutschen Reiche.

Die Zahlen, welche alljährlich über die Kriminalität d. h. über die von deutschen Gerichten Verurteilten veröffentlicht werden, können in ge- wiffem Sinne als ein Barometer der öffentlichen sittlichen Zustände be­trachtet werden. Mit Befriedigung wurde seit einer Reihe von Jahren die Abnahme der Verbrechen gegen das Vermögen konstatirt und daraus eine relative Zunahme des wirthschaftlichen Wohlstandes geschlossen. Dagegen wurde es als ein sehr bedenkliches Zeichen betrachtet, daß die Zahl der Verbrechen und Vergehen gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und die Religion, sowie gegen die Person fortwährend im Wachsen begriffen war, und als ein Lichtblick wurde es bezeichnet, daß das Jahr 1888 in dieser Beziehung eine Ausnahme von der Regel machte: jenes Jahr war seit dem Jahre 1882 das erste Jahr, welches eine merkliche Abnahme der Verbrechen und Vergeheu der zuletzt bezeichneten Art aufzuweisen hatte.

Gegenwärtig liegen nun die Ermittelungen des Statistischen Amts für das Jahr 1889 vor. Leider kann es nicht als eine Fortsetzung der im Vorjahre eingeschlagenen Richtung bezeichnet werden: denn nicht nur ist die Zahl der Verbrechen u. s. w. gegen Staat, öffentliche Ordnung, Re­ligion und Person wieder außerordentlich emporgeschnellt, sondern es ist auch in dem fortwährenden Rückgang der Verbrechen gegen das Vermögen ein Stillstand eingetreten, ja es hat sogar eine auffallende Zunahme dieser Verbrechen stattgefnnden.

Einige karakteristische Zahlen werden das Gesagte erläutern. Die Verbrechen rc. gegen Staat, öffentliche Ordnung und Religion hatten im Jahre 1882: 51623 Verurtheilungen aufzuweisen; die Zahl stieg jährlich bis zum Jahre 1887, wo 62 348 Verurtheilungen stattfanden; das Jahr 1888 brachte einen Rückgang auf 61 806 Verurtheilungen. Im Jahre 1889 hat sich indeß diese Kategorie wieder auf 62 815 vermehrt.

1889, weil sie eine ganz entschieden andere Richtung erkennen läßt, als es die seit dem Jahre 1882 beobachtete war. Die besonders in die Augen fallenden Ziffern sind einfacher Diebstahl 71881 (gegen 65 060 im Vor­jahr) ; einfacher Diebstahl mit wiederholtem Rückfalle 11085 (gegen 10185); schwerer Diebstahl 7978 (gegen 6972); schwerer Diebstahl mit wiederholtem Rückfall 2412 (gegen 2160); Unterschlagung 15 888 (gegen 14 781); Betrug 15 205 (gegen 13 493).

Diese Zunahme der Eigenthumsvergehen wird vielfach mit der Ver- theuerung der Lebens und Verbranchsmittel in Zusammenhang gebracht; jedoch bleibt zu berücksichtigen, daß die Preise der Lebensmittel erst in der zweiten Hälfte von 1889 bedeutend gestiegen sind uud daß die allgemeine wirthschaftliche Lage so günstig war, als in keinem der Vorjahre. Selbst­verständlich ist, wenn man den Einstuß der Lebensmittelpreise auf die Zahl der Vermögensvergehen einräumen will, daniit die Frage über die Ursachen der Theuerung nicht entschieden, was wir hervorzuheben nicht unterlassen, weil man vielleicht daraus gegen Schutzzölle oder Einfuhrverbote Kapital zu schlagen versuchen wird. Unter der Herrschaft der Schutzzölle hat viel­mehr gerade ein fortwährender Rückgang der Vermögensverbrccheu stattgc- funden.

Wie ungünstig sich die Kriminalität im Jahre 1889 im Allgemeinen stellt, ergibt sich aus der Gesammtschlußziffer, welche 369 644 Verurtheilun- gen aufweist, während das Jahr 1888 deren nur 350 666 zählte. Wir fügen noch die Fahlen der Vorjahre hinzu: 1887: 356 357, 1886: 353 000, 1885: 343 087, 1884: 345 977, 1883: 330128 und 1882: 329 968. Eine so rapide Vermehrung wie die von 1888 auf 1889 (fast 19000 Verurteilungen) war bisher nicht zu verzeichnen.

Die Vermehrung entfällt vornehmlich auf den Hausfriedensbruch (16244

zegen 14 851 im Vorjahre), Verleitung zum Meineid (292 gegen 221), öffentliche Gewaltthätigkeit (364 gegen 163), wogegen in der Verletzung

r öffentliche Gewaltthätigkeit (364 gegen . .......... .....v..3

der Wehrpflicht ein Rückgang eingetreten ist (19 683 Verurtheilungen gegen

Die Zahl der Verurtheilungen wegen Verbrechens gegen die Person ' war von 107 398 im Jahre 1882 bis auf 137 745 im Jahre 1887 ge­stiegen ; im Jahre 1888 war ein Rückgang bis auf 134 670 eingetreten; dagegen zeigt das Jahr 1889 wieder eine Vermehrung auf upd zwar bis auf 139 639, womit die höchste Ziffer erreicht ist. Besonders haben die Verurtheilungen wegen Beleidigung (43 600 gegen 42 959 im Vorjahre),

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Wegen einfacher Körpeiverletzung (19 730 gegen 18 374), wegen gefähr- ^cher Körperverletzung (57 191 gegen 55 223) zugenommen.

ist

Die Verbrechen gegen das Vermögen ließen, wie erwähnt, seit 1882 eine fonwährende Abnahme erkennen, von 169 334 bis auf 152 652 m Jahre 1888. Das Jahr 1889 zeigt aber wieder eine außerordentlich harte Vermehrung, bis auf 165 623, diese Zahl geht über die Zahl Jahres 1883, welche 164 590 betrug, noch erheblich hinaus. In dieser (Zunahme liegt das eigentliche Karakteristische der Kriminalität des Jahres

Berlin, 12. Novbr. Der Landtag unserer Monarchie wurde heute im Weißen Saale des Königlichen Schlosses durch Se. Majestät den Kaiser und König, mit folgender Thronrede eröffnet:

Erlauchte edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtags!

Früher als in den vergangenen Jahren habe Ich den Landtag der Monarchie um Meinen Thron versammelt, damit die eingehende Berathung wichtiger Gesetzentwürfe auf dem Gebiete der Finanz-, Schul- und Ge- ; meindeverwaltung ohne Zögerung begonnen und der endgültige Abschluß dieser bedeutungsvollen Refonnen, wie Ich zuversichtlich erwarte, zum Wohle i des Vaterlandes gesichert werde.

Seit Jahren ist das Bedürfniß einer durchgreifenden Verbesserung des : Systems der direkten Staatssteuern immer dringender hervorgetrelen. Be- Hufs einer planmäßigen Durchführung dieses zur Befestigung der finanziellen j Grundlagen der Staatsverwaltung sowie im Interesse einer gerechter» Ver- theilung der Staatslasten gleichmässig gebotenen Werkes werden Ihnen als­bald die gelammten direkten Steuern berührende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, deren innerer Zusammenhang Ihnen die Beschlußfassung wesentlich erleichtern wird.

Der Gesetzentwurf über die Einkommensteuer soll die bestehende Klassen- i steuer und klassifizirte Einkommensteuer zu einer einheitlichen Steuer ver­einigen, die Steuersätze zweckmäßiger gestalten und durch Einführung der I Deklarationspflicht sowie durch die anderwcile Organisation der Einschâtzungs- I behörden und des Verfahrens eine sichere und der Wirklichkeit mehr eut- sprechende Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens herbeiführen.

i Die Ausdehnung der Erbschaftssteuer durch eine mäßige Belastung der Erbfälle der Verwandt!n in auf- und absteigender Linie und der Ehe- ; gatten unter Freilassung der kleinen Erbschaften wird die zutreffende Be- s steuerung des Einkommens wesentlich erleichtern und zugleich eine verhält- nißmäßig stärkere Heranziehung des fundirten Vermögens bewirken.

Die im Wesentlichen noch auf dem Gesetze vom 30. Mai 1820 be­ruhende den heutigen wirthschaftlichèn Verhältnissen nicht mehr entsprechende Besteuerung der gewerblichen Betriebe soll durch einen Gesetzentwurf über die Gewerbesterrer, welcher den Betriebsertrag selbst ohne Rücksicht auf die Betriebsarten und örtlichen Eiutheilungeu zu erfassen bestimmt ist, einer völligen Umgestaltung zugesührt werden. Eine Erhöhung des Gesammtauf- kommens aus der Gewerbesteuer einschließlich der besonderen Besteuerung der Schankgewerbe ist dabei nicht beabsichtigt.

Das Ziel dieser Gesetzentwürfe ist eine gerechtere und gleichmäßigere Veranlagung der direkten Steuern und im Zusammenhänge damit eine ver-