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Kugteich Amtliches Kvgcm für SLaöt- und Landkreis Kancru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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M. 289. Donnerstag oen 11. Dezember Iddu
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Weihnachtssendungen betreffend.
Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet.
DiePackete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Zigarrenkisten rc. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar her- gestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Post-Packetadressen für Packetaufschriften nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packetaufschrift muß sämmtliche Angaben der Begleitadresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebetrag nebst Hamen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. s. W., damit im Falle des Verlustes der Begleitadresse das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packeten nach g'rößeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (C., W., SO. u. s. w.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt cs wesentlich bei, wenn die Packete franftrt aufgeliefert werden. Das Porto für Packete ohne angegebenen Werth nach Orten des Deutschen Rtichs-Postge- biets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pf. auf weitere Entfernungen.
Berlin W., 27. November 1890.
Reichs-Postamt, Abtheilung I.
Sachse.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein goldener Ring mit Stein. Ein weißes Strickzeug. Ein Tuchhandschuh mit Lederbesatz. Ein kleiner Ti ch (auf dem Wochenmarkt stehen geblieben).
Zugelaufen: Ein Spitz m. Geschl. Eine schwarz-gelbe Dachshündin.
Entlaufen: Ein braun- und gelbgescheckter Jagdhund m. Geschl.
Hanau am 11. Dezember 1890.
Bekanntmachungen Königs. LandrathsamtS.
Von dem dem Landkreise Hanau für das Etatsjahr 1889/90 überwiesenen Betrage aus den landwirthschaftlichen Zöllen kommt die Summe von 20 000 Mk. nach Maßgabe des §. 4,3 des Gesetzes vom 14. Mai 1885 (Ges.-S. Seite 128) zur Vertheilung an die Gemeinden und Gutsbezirke.
Den Herren Bürgermeistern theile ich dies mit dem Bemerken hierdurch mit, daß die den Gemeinden zufallenden Einzelbeträge durch die mit Legitimation versehenen Gemeinde-Rechnungsführer innerhalb 14 Tagen bei der hiesigen Kreis-Kommunalkasse erhoben werden können.
Gegen die Richtigkeit des nachfolgenden Vertheilungsplanes ist gemäß S- 4,4 genannten Gesetzes innerhalb 2 Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab, die Beschwerde bei dem Herrn RegierungsPräsidenten in Cassel zulässig.
Hanau am 8. Dezember 1890.
Der Königliche Landrath ^ 2009 v. Oertzen.
Nachweisung
über die Vertheilung des Betrages von 20000 Mk. an die Landgemeinden und Gutsbezike des Landkreises Hanau aus dem dem Letzteren aus den landwirthschaftlichen Zöllen pro 1889/90 überwiesenen Betrage.
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a.
Namen
der
Ortschaften.
b.
Ein- woh- ner- zahl.
C
Erhält nach Spalte C.
d.
Summa der
Grund- und Gebäude- stemr e.
Erhält nach
Spalte e
Summa Spalte d u. f.
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1
Wmoecken . . .
1517
274 98
4051
19
452 88
727
86
2
Bergen . . . .
3367
610
31
7504
92
837
72
1448
03
3
Bischofsheim . .
1145
207
55
2915
93
325
49
533
04
4
Bruchköbel . . .
956
173
29
3224
96
359
98
533
27
5
Dörnigheim . .
1257
227
85
3184
07
355
42
583
27
6
Eichen . . . .
731
132 50
4042,49
451
23
583
73
7
Erbstadt . .
563
102 05
2853
69
318
54
420
59
8
Fechenheim . . .
2629
476 54
3987
10
445
05
921
59
9
Gronau....
370
6707
2596
89
289
87
356
94
10
Großauheim . .
2763
500
83
3045
25
339
92
840
75
11
Großkrotzenburg
1124
203
74
2051
18
228
96
432
70
12
Hochstadt . . .
950
172
20
2981
79
332
84
505
04
13
Hüttengesäß . .
1021
185
,07
4402
—
491
36
676
43
14
Kesselsiadt . . .
1262
228
75
3007
60
335
72
564
47
15
Kilianstädten . .
1186
214
98
4876
40
544
32
759
30
16
Langendiebach . .
1760'
319
02
5405
78
603
41
922
43
17
Langenselbold . .
32131
582
40
12038
58
1343
78
1926
18
18
Marköbel . . .
1154]
209
18
5093
90
568
60
777
78
19
Mittelbuchen . .
8251
149
54
3868
43
431
81
581
35
20
Neuwiedermuß. .
167
30
27
555
—
61
95
92
22
21
Niederdorfelden
733
132
87
2761
46
308
24
441
11
22
Niederissigheim. .
313
56
74
1881
83
210
06
266
80
23
Niederrodenbach .
1011
183
26
2263
25
252
63
435
89
24
Oberdorfelden . .
295
53
47
1337
80
149
33
202
80
25
Oberissigheim . .
375
67
97
2186
72
244
09
312
06
26
Oberrodenbach. .
473
85
74
297
59
33
12
118
86
27
Ostheim....
1137
206
10
4898
56
546
79
752
89
28
Ravolzhausen . .
667
120
90
3028
16
338
01
458
91
29
stoßdorf . . .
706
127
97
3703
96
413
45
541
42
30
Rückingen . . .
1160
210
26
1707
29
190
57
400
83
31
Rüdigheim . . .
592
107
31
2312
96
258
18
365
49
32
Wachenbuchen . .
821
148
82
3417
19
381
44
530
26
33
Baiersröderhof. .
28
5
07
1031
81
115
17
120
24
34
Ootteufelderhof
26
4
71
938
23
104
73
109
44
35
Gronauerhof . .
16
2
90
627
63
70
06
72
96
36
Kinzigheimerhof
24
4
35
722
59
80
67
85
02
37
Neubof ....
24
4
35
870
66
97
19
101
54
38
Philippsruhe . .
47
8
52
298
81
33
36
41
88
39
Pulverfabrik . .
289
52
38
102
34
11
42
63
84
40
Rüdigheimerhof
11
1
99
399
20
44
56
46
55
41
Wilhelmsbad . .
33
5
98
207
75
23
19
29
17
42
Wilhelmsbaderhof.
15
2
72
169
84
18
96
21
67
43
Wolfgang . .
23
4
17
2591
36
289
26
293 43
1
156779
Hanau am 8. Dezembe
6666|67jl 19450] 14 r 1890.
13333133120000,001
Der Kreis-Ausschuß.
Bemerkungen. Im Allgemeinen: Es kommen zur Vertheilung von 20 000 Mk. Va oder rd. 6666,67 Mk. auf die Einwohnerzahl nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und 2/s oder rd. 13 333,33 Mk. nach der Grund- und Gebäudesteuer, welche von den Gemeinden vom 1./12. 85 z. Z. der Volkszählung gezahlt ist, bezw. nach der finzirten Grund- und Gebäudesteuer der fiskalischen Liegenschaften.