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Nr. 23L

Freitag den 3. Oktober

1890

Amtliches.

Bekanntmachung.

In Dar-es-Salaam ist eine Kaiserlich deutsche Telegraphenanstalt für den allgemeinen Verkehr eröffnet worden. Die Wortgebühr für Telegramme aus Deutschland nach Dar-es-Salaam beträgt 7 M. 85 Pf.

Berlin W., 1. Oktober 1890.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

von Stephan.

Bekanntmaamngen König!. Landrathsamts.

Die nachstehenden Bekanntmachungen Großh. Kreisamts Büdingen werden hierdurch veröffentlicht.

Hanau am 27. September 1890.

Der Königliche Landrath

V. 6725 v. Oertzen.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen sowohl wie in den benachbarten Bezirken wieder stärker aufgetreten ist, bestimmen wir für den Transport von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus einer Gemarkung in eine andere im Kreise Büdingen gelegene Gemar­kung unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 6. August 1890 (Kreisblatt Nr. 93) das Folgende:

1. Jeder Händler, der Vieh transportirt oder transportiren läßt, bedarf hierzu eines von einem praktischen Thierarzte ausge­stellten Gesundheitsscheins, in welchem bescheinigt wird, daß die fraglichen Thiere sich mindestens seit 7 Tagen in seuchcfreiem Zustande an dem Orte der Untersuchung befunden haben.

2. Wird von einem Händler Vieh aus einem außerhalb des Groß- herzogthums Hessen gelegenen Orte cingeführt, so muß in dem thierärztlichen Zeugnisse außerdem bescheinigt sein, daß die Gemarkung, aus welcher die Thiere eingeführt werden, vollständig seuchenfrei ist.

3. Jeder (Händler, Metzger, Landwirth), der Vieh auf einen Viehmarkt auftreibt oder von einem Viehmarkt wegbringt, hat die Seuchefreiheit der Thiere durch ein thi er ärztlich es Zengniß nach­zuweisen.

4. Die erwähnten Zeugnisse sind 5 Tage gültig und müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu transportirenden Thiere, jedes mitzuführende Stück Rindvieh nach Ge­schlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Schafe, Schweine und Ziegen. Die Zeugnisse müssen von dem Aussteller unter­zeichnet und mit seinem Siegel versehen oder von der Ortspolizeibehörde beglaubigt sein.

5. Keines Gesundheitsscheines bedürfen Landwirthe zum Transport selbstgezogenen Viehs (Ausnahme siehe 3.) und Mehger zum direkten Transport von Schlachtvieh von den Verkäufern in ihr Schlacht­haus. (Ausnahme siehe 3.)

Direkte Eisenbahntransporte von Vieh nach dem Schlachtviehhof oder dem Sanitätsstall zu Frankfurt a. M. sind ohne besondere Bescheinigung zulässig. Der Transport solchen Viehs nach den Bahnhöfen muß jedoch per Wagen geschehen. Sollen die Thiere nach den Bahnhöfen ge­trieben werden, so muß dern Seuchefreiheit durch thierärztliches Zeugniß nachgewiesen werden.

7. Zuwiderhandlungen werden nach §. 66 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft.

Büdingen den 24. September 1890.

Großherzogliches Kreisamt Büdingen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§. 1922 des Reichsgesetzes betr. die Abwehr nnd Unterdrückung von Viehseuchen und des §. 64 der hierzu erlassenen Reichs-Instruktion wird hierdurch verordnet:

1. Die Orte Altenstadt, Oberan und Stockheim sowie

deren Gemarkungen werden gegen das Durchtreiben von Wieder­käuern und Schweinen gesperrt.

2. Aus den genannten Orten und deren Gemarkungen dürfen Wieder­käuer und Schweine nur mit schriftlicher Erlaubniß unterzeichneter Behörde ausgeführt werden.

Diese Erlaubniß wird nur für nachweislich gesunde Thiere, die zum Zwecke sofortiger Abschlachtung ausgeführt werden, ertheilt werden. Dies­bezügliche Gesuche sind bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien anzu­bringen.

3. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Anordnungen wird nach §. 66 des cit. Ges. mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft.

Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Veröffent­lichung im Kreisblatt in Kraft.

Büdingen, 24. September 1890.

Großherzogliches Kreisamt Büdingen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 420 Mark in Gold; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Hanau am 3. Oktober 1890.

Tagesschau.

Berlin, 2. Okt. DieNorddeutsche Allg. Ztg." sagt in einer Besprechung des begeisterten Empfanges des Kaisers Wilhelm in Wien: Alle aus Oesterreich-Ungarn herübertönenden Stimmen sprechen es aus, wie die beiden Völker ebenso wie ihre Herrscher treu vereint im Bunde der Freundschaft stehen. Wir mahnten vor wenigen Tagen auf Grund der zuverlässigsten Sachkenntniß im Hinblicke auf die Rohnstocker Tage von zu sanguinischen Hoffnungen ab in der Richtung einer Gemeinsamkeit auf Ge­bieten, wo eine gesonderte Pflege der Interessen durch die Verhältnisse ge­boten ist. Unter den bestehenden Verhältnissen aber kann, was der Bund Oesterreichs und Deutschlands im Vereine mit dem italienischen Freund­schaftsbündnisse den beteiligten Völkern bietet und gewährleistet, vollauf genügen, um überall die lebendigste Freude an der Gegenwart und das hoffnungsvollste Vertrauen auf die Zukunft zu wecken. (Rh. K.)

Berlin, 2. Oktober. Der Bundesrath überwies heute die ihm zu­gegangene Novelle zum Krankenversicherungs-Gesetz den zuständigen Aus­schüssen zur Vorberathung.

Berlin, 2. Oktbr. Der Reichskanzler verläßt heute Abend Berlin, um sich nach Süddeutschland zu begeben.

Berlin, 1. Okt. Der kaiserliche Kanzler für Kamerun Graf Pfeil hat derNat.-Z." zufolge einen ihm zur Wiederherstellung seiner Gesund­heit bewilligten längeren Urlaub angetreten uno ist bereits in Berlin ein- getroffen. Der mit der Vertretung des kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun beauftragte Kammergerichts-Referendar v. Puttkamer ist am 15. August d. I. zur Uebernahme der Geschäfte in Kamerun eingetroffen.

Ein Kaiserliches Gnadengeschenk ist, derK. H. Z." zu­folge, einem Schiffer des Jnsterburger Kreises in diesen Tagen zu Theil geworden. Der Schiffer hatte vor langer Zeit eine Kahnladung Salz zu befördern. In der Gegend von Tipiau kenterte sein Fahrzeug und die Ladung ging natürlich vollständig verloren. Der arme Mann sollte außer seinem eigenen Verlust auch noch Ersatz für das geschmolzene Salz leisten. Auf sein Immediatgesuch hat Se. Majestät der Kaiser dem armen Schiffer aus seiner Schatulle ein Gnadengeschenk von 500 M. anweisen und aus­zahlen lassen.

Spandau, 2. Okt. 37 Arbeiter der Artilleriewerkstätte, darunter mehrere über 24 Jahre beschäftigte, demonstrirteu gegen den Betriebsführer wegen Lohnstreitigkeiten. Alle 37 wurden entlassen. (K. Z.)

Die Stärke der Truppen in Elsaß-Lothringen wird von nun an rund 67 000 Mann betragen, und zwar 70'Bataillone Infanterie und Jäger, 12 Regimenter Kavallerie mit 59 Eskadrons, 41 Batterien Feld- Artillerie, 70t Bataillone Fuß-Artillerie, 2 Bataillone Pioniere und 2 Ba­taillone Train. Diese Truppen bilden das 15. und 16. Armeekorps, sowie Theile der 5. baierischen Division und des 14. (badischen) Armeekorps. Die größte Garnison in den Reichslandeir hat Metz mit 7 Regimentern