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M. 152,

Donnerstag den 3. Juli

1890

Amtliches.

Vekanntrnackungen Königl. Landrathsamts. Programm und Tagesordnung für die

36. General-Versammlung des landwirthschaftlichen Zentralvereins für den Regiernngs Bezirk Cassel.

Die diesjährige Sommer-General-Versammlung, verbunden mit einer Rindvieh- und Maschinen-Ausstellung, findet am 11., 12. und 13. Juli 1890 in Marburg statt.

Donnerstag, 10. Juli, Abends 7 Uhr: Empfang und Be­grüßung der auswärtigen Gäste Seitens des Marburger landw. Kreis- ; Vereins auf dem Festplatze.

Freitag, 11. Juli, Vormittags 7 Uhr: Eröffnung der Rindvieh- und Maschinen-Ausstellung auf dem Kämpfrasen. Mittags 12 Uhr: Vorführung der prämiirten Thiere und Austheilung der Preise. Nachmittags 2 Uhr im Saalbau: Prämiirung solcher Dienstboten, welche bei Mitgliedern des landw. Kreisvereins Marburg viele Jahre unum erbrochen treu gedient haben. Darauf ebendaselbst Verhandlung über nachstehende Fragen: a. Die Hebung und Verbesserung der Rindviehzucht unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse. Referent: Herr General- Sekretär Gerland; b. Ursache des Rückganges der hessischen Pferdezucht. Referent: Herr Rittergutspachter Hoffmann-Borken. Wahl des Ortes für die nächste Wanderversammlung. Nachmittags 5 Uhr: Festmahl in der Festhalle. Konzert und Volksbelustigung.

Sonnabend, 12. Juli, Vormittags 8 Uhr: Besichtigung der Maschinen-Ausstellung auf dem Festplatz. Konzert. Nachmittags 2 Uhr , Festzug durch die Stadt nach dem Festplatz mit daran anschließendem Kon­zert und Tanz.

, Sonntag, 13. Juli, Vormittags 7 Uhr: Partie nach Spiegelslust zum neu erbauten Kaiser-Wilhclmsthurm. Nachmittags /3/2 Uhr: Volksbelustigung auf dem Festplatz.

Ausstellungs-Bedingungen.

4. Allgeme in e.

1) Alle Viehzüchter des Regierungsbezirkes Cassel sind zur Ausstellung ; berechtigt und werden hiermit zur Beschickung derselben eingeladen. Außer­halb des Regierungsbezirkes wohnende Viehzüchter werden zur Ausstellung zugelassen, sind aber von der Preisbewerbung ausgeschlossen.

2) Die zur Ausstellung geschickten Thiere müssen gesund sein, Thiere aus Gegenden, in welchen Viehseuchen herrschen, bleiben von der Ausstellung ausgeschlossen. Jedes Thier muß an zwei starken Stricken befestigt werden.

Bullen dürfen nur mit Nasenringen vorgeführt werden.

3) Die Preisvertheilung erfolgt durch von dem Direktorium des landw. Zentral-Vereins und dem Vorstand des landw. Kreis-Vereins Mar­burg erwählte Preisrichter, die während der Ausübung ihres Amtes nicht belästigt werden dürfen.

4) Die Bestellung von Stallung für dasjenige Vieh, welches bereits am 10. Juli nach Marburg kommt, ist an den Herrn Kreisthierarzt Kümmell daselbst, alle sonstigen die Vichausstellung betreffenden Anfragen sind an den Einberufer der Vieh-Ordnungskommission, Herrn Rentier Holy, zu richten.

5) Die Kosten für An- und Abtrieb der Thiere trägt der Aussteller, ebenso die der Verpflegung. Platzkosten sind nicht zu entrichten.

6) Zur Erlangung des freien Rücktransportes der nicht verkauften Thiere und Maschinen sind Verhandlungen mit den Königlichen Eisenbahn- .Direktionen eingeleitet.

7) Den Anordnungen der durch besondere Abzeichen kenntlichen Fest­ordner ist pünktlich Folge zu leisten.

B. Befand ere Bedingungen.

1) Zur Preisbewerbung werden nur solche Thiere zugelassen, welche M Zucht benutzt werden, und zwar:

a. Bullen im Alter von l1/* bis 4 Jahren;

b. Zuchtkühe bis zu einem Alter von 8 Jahren;

e. trächtige Rinder, welche nicht vor einem Alter von 18 Monaten dem Bullen zugeführt worden sind.

Die Thiere müssen mindestens V2 Jahr im Besitze des Ausstellers sein, und wenn sie prämiirt werden, mindestens noch ein Jahr lang in der Hand des Ausstellers bleiben. Bullen, welche von Gemeinden angekauft sind, sowie solche, die von Gemeinden angekauft werden, unterliegen diesen Beschränkungen nicht.

2) Die Aussteller, deren Thiere prämiirt werden, verpflichten sich, vor Empfang der Prämie, durch Unterzeichnung eines Reverses zur Rück­zahlung der empfangenen Prämie, falls sie die unter 1 gestellten Bedingungen nicht einhalten.

C. Prämien-Vertheilung.

Zu Prämien sind ausgesetzt vom landwirthschaftlichen Zentral-Verein 1300 Mk. Der erste Preis beträgt je 100 Mk. für den besten Bullen, die beste Kuh und das beste Rind, ohne Rücksicht auf Rasse.

Es reihen sich daran Preise von 6040 Mk. für Bullen, Kühe und Rinder von hessischem Landvieh, edlen Höhenschlägen und Niederungs- Rassen. Auch können Preise für Zugochsen, sofern sie im Bezirk gezogen, gewährt werden.

Bei dem Mangel preiswürdiger Thiere in einzelnen Kategorien können die Preise auf Thiere in anderen Kategorien übertragen werden. Außerdem sind 3 silberne, 4 bronzene Medaillen und 6 Diplome zu vertheilen.

Seitens des landw. Kreis-Vereins Marburg werden ebenfalls Prämien für von Kreisbcwohnern ausgestelltes preiswürdiges Vieh (Rindvieh, Schweine und Schafe) im Gesammtbetrage von 750 Mk. ertheilt.

Der Vorstand des landwirthschaftlichen Zentral-Vereins. Kochendörffer.

Der Vorstand des landw. Kreis-Vereins Marburg.

Hesse.

Unter Veröffentlichung vorstehenden Programms veranlasse ich die Züchter von mustermäßigem Rindvieh zur Beschickung der Ausstellung. In dieser Beziehung ist zu bemerken, daß nach Mittheilung der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover der Versandt der Maschinen und Geräthe sowie des Rindviehes innerhalb der Eisenbahn-Direktionsbezirke Erfurt, Frankfurt und Hannover nach dem Ausstellungsort Marburg voll nach dem Tarif berechnet wird, daß dagegen die Rückbeförderung der nicht verkauften Maschinen und Thiere frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des Frachtbriefes, in welchem die betreffende Sendung ausdrücklich alsAusstellungsgut" bezeichnet sein muß, und bei den Thiersendungen, die nicht auf Frachtbrief abgefertigt werden, durch Vorlage der Duplikat- Transportscheine für den Hinweg, sowie durch eine Bescheinigung des Ausstellungs-Komitees nachgewiesen wird, daß die Thiere rc. ausgestellt gewesen und unverkauft geblieben sind.

Hanau am 28. Juni 1890.

Der Königliche Landrath

V. 4352 v. Oertzen.

Die Inhaber der Seifenfabrik und Talgschmelzerei Hammerschlag L Co. zu Mainkur beabsichtigen im Bereich der Fabrik-Anlage eine Lager­halle zu errichten.

Dieses Vorhaben wird gemäß §. 17 ff. der Reichsgewerbeordnung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Ein­wendungen gegen die Errichtung der Anlage, soweit solche nicht privatrecht­licher Natur sind, innerhalb 2 Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab, bei dem unterzeichneten Kreis-Ausschuß schriftlich einzureichen sind.

Zeichnung und Beschreibung der Anlage können im Büreau des Kreis-Ausschusses während der Dienststunden eingesehen werden.

Zur Erörterung der erhobenen Einwendungen wird Termin auf

den 20. Juli, Bormittags 10 Uhr, in unserm Büreau anberaumt, zu welchem die Betheiligten unter der Ver­warnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben mit der Erörterung nichtsdestoweniger vorgegangen werden wird.

Hanau am 28. Juni 1890.

Der- Vorsitzende des Kreis-Ausschusses Königliche Landrath

A. 999 v. Oertzen.