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Nr. 281.
Dienstag den 2. Dezember
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Wegfall der gestempelten Briefumschläge und der gestempelten Streifbänder.
Vom 10. Dezember 1890 ab werden gestempelte Briefumschläge und gestempelte Streifbänder seitens der Verkehrs- anstalten nicht mehr verkauft. Von demselben Zeitpunkte ab wird die Reichs-Postverwaltung derartige Postwerthzeichen überhaupt nicht mehr Herstellen lassen und zum Verkauf bringen; den: Publikum bleibt überlassen, ungestempelte Briefumschläge und Streifbänder zu verwenden und mit den erforderlichen Freimarken zu bekleben.
Die am 10. Dezember 1890 noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder neuerer Art können weiter verwendet werden. Dagegen behalten die Briefumschläge und Streifbänder mit Werthzeichen älterer Art nur noch bis zum 31. Januar 1891 ihre Gültigkeit.
Berlin W., 27. November 1890.
Der Staatssekrctair des Reichs-Postamts, von Stephan.
In Gemäßheit des §. 5 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben (G. S. S. 327), wird hierdurch das für die Kommunalbestcuerung im Steuerjahre 1890/91 in Betracht kommende Reineinkommen der gejammten Preußischen Staats- und für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen auf den Betrag von 170 329 503 Mark festgestellt.
Von diesem Gesammteinkommen unterliegen nach dem Verhältnisse der erwachsenen Ausgaben an Löhnen und Gehältern der Besteuerung:
A. durch die Preußischen Gemeinden 150168 262 Mk.
B. durch die Preußischen Kreise . . 155 415 822 Mk.
Berlin am 4. November 1890.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.
Der Herr Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat durch Zirkular vom 22. Oktober d. J. Nr. 37 die Vorschrift im Absatz 2 des §. 3 des unterm 19. Juni 1876 erlassenen Regulativs für die Prüfung der Thierärzte, welche in Preußen das Fähigkeitszeugniß für die Anstellung als beamteter Thierarzt erwerben wollen, aufgehoben und an deren Stelle folgende Bestimmung getroffen:
„Bei dem Prädikate. „Sehr gut" und „Gut" in der Approbation erfolgt die Zulassung frühestens 2 Jahre, in allen andern Fällen frühestens 3 Jahre nach erfolgter Approbation".
Hiernach wird das Regulativ vom 19. Juni 1876 (s. Amtsblatt Nr. 33 S. 180) abgeändert.
Cassel am 13. November 1890.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses vom 28sten v. M. der Evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika, unter Zurücknahme der am 4. Dezember v. J. ertheilten Genehmigung zur Ver- snstaltung einer Lotterie, die Erlaubniß ertheilt, Behufs Gewinnung der Mittel zur Erbauung eines Deutschen Krankenhauses in den Deutsch-Ostafrikanischen Besitzungen im Laufe des Jahres 1891 eine öffentliche Ver- loosung von Kunstwerken rc. in Berlin zu veranstalten und die auszugebenden 300 000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Cassel am 8. November 1890.
Der Regierungs-Präsident. J. A.: Althaus.
Bekanntmachungen König!. LandrathsamtS.
Die Maul- und Klauenseuche auf dem Rüdigheimerhof ist erloschen und die Hof- und Gemarkungssperre aufgehoben.
Hanau am 29. November 1890.
Der Königliche Landrath
V. 8755 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus.dem Kreise.
Verloren: Auf der Straße von Hanau bis Bruchköbel ein Fäßchen mit 20 Liter Bier.
Hanau am 2. Dezember 1890,____________________
ff^ië^eichsfinauzlage^
Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf zu dem Reichshaushaltsetat für 1891/92 schließt mit geringeren Ziffern ab, als der laufende Etat; letzterer belief sich auf 1 269 873 777 Mk. und zu seiner Balanzirung mußten 317 086 344 Mk. beschafft werden; der neue Etat beläuft sich nur auf 1130 645 888 Mk. und zu seiner Balanzirung sind nur 98 790 369 Mk. außerordentliche Deckungsmittel erforderlich. Die Herabminderung der Ausgaben ist darauf zurückzuführen, daß das Reich in dem neuen Jahre nicht so viel Mittel zur Stärkung seiner Wehrkraft bedarf als in dem laufenven. Zur Balanzirung der Ausgaben und Einnahmen ist diesmal eine Anleihe von nur 62 570 339 Mk. erforderlich.
Sehen wir von den aus Anleihemitteln zu deckenden Ausgaben ab, und betrachten wir nur die fortdauernden und einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats, so ergibt sich, daß sich der Bedarf des Reichs gegen das Vorjahr um 46 609 686 Mk. erhöht. Dieser Mehrbedarf ist unter Anderem durch die auswärtige Vertretung und die Beamten in den Schutzgebieten (309 090 Mk.), durch den Zuschuß des Reichs zu der Jnvaliditäts- und Alters-Versicherung (6 213 510 Mk.), durch die Verwaltung des Reichsheeres (Geldverpflegung, Waffen, Remontepferde rc. 25 754 707 Mk.), durch die Marineverwaltung (Indienststellung von Schiffen rc. etwa 11 600 000 Mk.), für Zinsen der Reichsschuld (17 450 000 Mk.), u. s. i w. veranlaßt. Dieser Mehrbedarf kann aber nicht vollständig aus den zu ! erwartenden, dem Reiche verbleibenden Einnahmen gedeckt werden. Die Zölle geben dem Reich nur immer 130 Millionen Mark, und diesmal soll nur ausnahmsweise aus finanztechnischen Gründen, um die für die Reichsschuld erforderlichen Zinsen nicht dem neuen Jahr zur Last zu legen, sondern in dem Jahr verrechnen, zu welchem sie wirthschaftlich gehören, 10 242 500 Mk. als Extraeinnahme aus den diesjährigen Zöllen dem Reiche gut geschrieben werden. Weiter ist zum ersten Mal ein Ueberschuß s aus dem Jahre 1889/90 im Betrage von 2 519 743 Mk. zur Deckung des Mehrbedarfs vorhanden. Die übrigen Mehreinnahmen, auf welche : gerechnet werden kann, und zwar aus der Zuckersteuer, Braustcuer, Wechselstempel, Post- und Telegraphenverwaltung, Bankwesen, betragen etwa nur 13 400 000 Mk. Kurz zur Deckung des Mehrbedarfs von 4 6 158 608 Mk. hat das Reichs aus eigenen Mitteln nur 26158 608 Mk. übrig; deshalb muß es sich 20 451 078 Mk. von den Bundesstaaten geben lassen.
, Um diese Summe also werden die Matrikularbeiträge erhöht werden.
Aber diese Mehrbelastung der Einzelstaaten verschlimmert keineswegs die Lage dieser. Das Reich muß bekanntlich den Staaten den Mehrertrag der Zölle und Verbrauchssteuern, und den Ertrag der Reichsstempelabgaben überweisen. Die Erträge dieser sind in steigender Bewegung begriffen, so daß erheblich höhere Ueberweisungen den Einzelstaaten zugeführt werden können. Im laufenden Jahre betragen die Ueberweisungen 302 543 668 Mk., in dem neuen Etat sind sie um 32 699 632 Mk. höher veranschlagt, nämlich auf 335 243 300 Mk. Wenn die Staaten etwa 32 700 000 W7t. mehr erhalten, und dafür 20 450 000 Mk. an das Reich mehr abliefern sollen, stellt sich ihre Lage gegen das Vorjahr sogar um 12 250 000 Mk. günstiger. Nach dem neuen Etat erhalten sie 335 243 300 Mk. und ha- ; ben sie an das Reich abzuüefern 322 623 505 Mk.; es bleibt ihnen also ein baarer Gewinn von 12 620 000 Mk., während er in dem laufenden Jahre auf 471 000 Mk. herabgesunken war.
Es ergibt sich hieraus, daß die finanzielle Lage sowohl für das Reich, wie für das Verhältniß des Reichs zu den Einzelstaaten eine durchaus günstige ist. Sie ist eine Wirkung der fortschreitenden wirthschaftlichen Verhältnisse. Der Mehrertrag der Zölle und Verbrauchssteuern wird auf 41 354 500 Mk. veranschlagt, der aus den Reichsstcmpelabgaben auf 4 227 000 Mk., — nur hierdurch ist es dem Reich möglich, Mehrüberweisungen an die Einzelstaaten abzuführen. Ebenso steigt der Mehrertrag der Post- und Telegrapheuoerwaltung um 1 078 526 Mk., der Eisenbahnverwaltung um nahezu 1 Million, aus dem Bankwesen um 1 308 200 Mk. Voraussichtlich wird der Etat an sich zu keinen großen Erörterungen An-