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9 Mar! 95 Psg. güt auswärtige Sbonneuten mit dem betreffen« ten Poftaufjchlag. »i« einzelne Nummer 10 ififg.
Hanancr Anzeiger.
Jugteich Amtliches Gvgcrrr für SLcröt- und Landkreis Kanan.
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Nr. 67.
Mittwoch den 20. März
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamis.
RsKanntmackimg.
Zn Gemäßheit des §. 62 der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.
Mittwoch den 10» April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder Hof, Dörnigheim und Dottenfelder Hof.
Donnerstag den 11. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer Hof und Großauheim.
Freitag den 12. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer Hof, Kilianstädten und Langendiebach.
Sonnabend den 13. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermus, Niederdorfelden, und Niederissigheim.
Montag den 15. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Niederrodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Nüdigheimer Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader Hof.
Dienstag den 16. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1869 der Stadt Hanau.
Mittwoch den 17. April er.
Musterung der Militairpstichtigen des Jahrganges 1868 der Stadt Hanau.
Mittwoch den 24. April er.
Musterung der Militairpstichtigen des Jahrganges 1867 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau, sowie Loosung und Klassifikation.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur „Mainlust" in Kesselstadt statt und beginnt Morgens Uhr.
Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens schon um 8*^ Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1869 geboren find und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1867 und 1868 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach § 25 der Wehr-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvvrstünde haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung Dom Militair- dienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe feines zweiten Militairpflichtjahres zu reklamiren. Aus
drücklich wird darauf hingewiescu, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehr-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Orsvorstüude haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 33, 4 der Wehr-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß find, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verhei- ratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. März er. hierher einzuseuden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 24. April stattfindeuden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmanuschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 24. April er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die dessallsigen Gesuche find vor dem Ersatz-Geschäft bei den Orts- vorftänden anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 15. März c. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladurg der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs- termine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau, den 20. Februar 1889.
Der Civil-Vorsitzende des Aushebungs-Bezirks Hanau.
M. 455. J. V.: Baabe.
Zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts für die hessen-nassauische landwirthschaftliche Verufsgcnofsenfchaft, Sektion Hanau, ist der Herr Regierungsrath Wes euer hier bestellt worden. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Berufungen bei dem genannten Beamten anzubriugen sind. Den Berufungen ist je eine Abschrift für die Gegner beizufügen.
Hanau am 15. März 1889.
Der Königliche Landrath
A. 601_______________ v. Oertzen.
Tieust-Nachrichten aus dem Kreise
Verloren: Ein silbernes Kollier. Ein grauer Federfächer mit Rosaschleife.
Entlaufen: Eine Gans mit einem weißen und einem schwarzen Flügel.
Hanau am 20. März 1889.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
. A. 4106. — J. 1053/89. Das am 11. März 1889 erlass e Ausschreibeu gegen den Schweizer Michael Adam Hegerich von Gernroda wird zurückgenommen.
Frankfurt a. M. den 16. März 1889.
3147 I). — J. 592/89. Ueber den Aufenthalt des Gärtuerlehr- lings Anton Willmann von hier wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 18. März 1889.