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Nr, 165 des Hanauer Anzeiger.

Tagesschau.

Berlin, 16. Juli. Ueber eine Erweiterung des Verfahrens der Kommissionen zur Untersuchung der von den Bergleuten im rheinisch-west­fälischen Kohlenrevier erhobenen Beschwerden schreibt der Reichs-Anzeiger: Nach den in Nr. 143 des Reichs- und Staats-Anzeigers vom 19. Juni veröffentlichten Grundsätzen sollten die Vernehmungen der Bergleute in der Weise stattfinden, daß von jeder Zeche gehört werden sollten:a. ein bis zwei Bergleute, die während des Strikes als Delegirte der Belegschaft fungirt haben, nach Answahl der Untersuchungskommission, b. ein Knapp- schaftsältester, falls auf der Zeche ein solcher arbeitet, c. diejenigen Berg­leute, deren Vernehmung der Revierbeamte oder der Verwaltungsbeamte als wünschenswerth bezeichnet. Dieselben sollen auch aus den verschiedenen Kategorieen der Beschwerdeführenden und vorwiegend aus den längere Zeit auf der Grube in Arbeit stehenden Bergleuten ausgewählt werden." Da nicht nur die zu a. erwähntenStrikedelegirten", sondern auch die Knapp­schaftsältesten zu b. von den Arbeitern gewählt worden sind, so war durch diese Bestimmung in Verbindung mit der Anordnung, daß die Vernehmung auf der Grube selbst vorgenommen werden sollte, eine Gewähr dafür ge­geben, daß jede von der Belegschaft der betreffenden Zeche erhobene Be­schwerde zur Kenntniß der Untersuchungskommission gebracht und von der­selben einer unparteiischen Erörterung unterzogen werden würde. Nichts­destoweniger ist in einzelnen Versammlungen von Bergarbeitern und in solchen Preßorganen, welche die Strikebewegung für die Förderung ihrer Parteizwecke auszunützen bemüht sind, die Befürchtung ausgesprochen worden, daß eine objektive, unparteiische Untersuchung der Beschwerden der Berg­arbeiter nicht zu erwarten sei, weil die Kommission bei der Auswahl der zu vernehmenden Bergleute sich die Günstlinge der Grubenverwaltung aus­suchen werde. Obwohl eine solche Bcsorgniß jeder thatsächlichen Grundlage entbehrt, so sind doch, um jeden Einwand gegen die Vollständigkeit und Unparteilichkeit der Untersuchung von vornherein zu beseitigen, die Ober­präsidenten der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen und das königliche Oberbergamt zu Dortmund durch die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern ermächtigt worden, die Untersuchungskommission dahin mit Anweisung zu versehen, daß den oben zu a. bis c. bezeichneten Bergleuten auch noch jeder Bergarbeiter, welcher bisher eine Beschwerde schrift­lich oder mündlich angebracht habe, sowie überhaupt jeder, welcher vernom­men zu werden wünsche, protokollarisch gehört werden solle.

Köln, 16. Juli. DieK. Z." schreibt: Bereits wurde an dieser Stelle auf die für das nächste Jahr hierselbst in Aussicht genommene Aus­stellung für Kriegskunst und Armeebedarf hingewiesen, welche zu dem ersten größern Unternehmen auf diesem gewiß ebenso interessanten als beachtens- werthen Gebiete gestaltet werden soll. Von einer Betheiligung der Staaten als solche durch Preisgebung ihrer besonderen Einrichtungen, die im In­teresse her eigenen Wehrhaftigkeit geschaffen sind und geheim gehalten wer­den, kann selbstverständlich dabei nicht Rede sein. Dennoch aber hofft das Comitä die Ausstellung großartig gestalten zu können. Es beabsichtigt in derselben vorzuführen die Bekleidung und Ausrüstung eines einzelnen Mannes, bezw. die Ausrüstung des Pferdes, wobei alle betheiligten In­dustriezweige in Wettbewerb treten werden; sodann die Bewaffnung sowohl des einzelnen Mannes, als auch das ganze Geschützwesen, einschließlich Munition; die Gebiete der Verpflegung, der körperlichen und der Gesund­heitspflege des Mannes und des Pferdes, einschließlich der hiermit in Be­ziehung stehenden Garnisoneinrichtungen (Garnison-Bauwesen); ferner das Nachrichtenwesen: Feldpost, Feldtelegraphie mit dem Telephon, Luftschifffahrt, Brieftaubenzucht und Velociped. Ferner- sollen zur Anschauung gebracht Toerben: die Militärwissenschaft, nebst Karten und Präcisionsinstrumenten, das Gebiet bildlicher Darstellungen (Schlachtenbilder, Porträts, Photographie u. s. w.); in der musikalischen Abtheilung Instrumente und Kompositionen; sodann Fahnen und sonstige Abzeichen, Orden u. s. w.; das Festungsbau- und Ingenieur- bezw. Pionierwesen, sowie das Gebiet der Marine. Das Festungsbauwesen würde umfassen die Gruppen für Baumaterialien, Werk­zeuge, Geräthe, Fördermaschinen, Detailkonstruktionen, innere Einrichtung und Ausstattung von Casematten, das Feuerlöschwesen u. s. w. Beim Pionierwesen sollen die verschiedensten Brückenbauten, der Minenbau mit den hierfür erforderlichen Geräthen, Spreng- und Zündmitteln, ferner Bauten für Lagerzwecke und der Feld-Eisenbahnbau in Betracht gezogen werden. Die Abtheilung für Marine anlangend, gedenkt das Komitä den Schiffs- bezw. Maschinenbau, nebst Schiffsausrüstung und inneren Schiffseinrich­tungen, die Schiffs- und Küstenartillerie und das Torpedowesen, ferner den Hafenbau mit den zugehörigen Anlagen, die Hafen- und Küstenvertheidigung, das L-anitütswesen an Bord, das Rettung?- und das Lotsenwesen in den

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Bereich der Ausstellung zu ziehen. Modelle, Waffensammlungen, historische Reliquien aller Art sollen auch nicht fehlen.

Loudon. Es läßt sich nicht gerade sagen, daß die Engländersich über das Lob, welches Boulanger ihrem Lande und ihrer Gastfreundschaft spendete, sehr geschmeichelt fühlen. Auch braucht die Königin nicht sehr stolz darauf zu sein, daß der General, der soeben die Mitglieder der jetzigen und früheren französischen Regierung eine Bande von Schwindlern und Blut­egeln genannt, einen Trinkspruch auf sie ausbrachte. Die Zeitungen sehen daher, trotz Boulangers Lob, die Lage in Frankreich, falls der General ans Ruder kommt, möglichst schwarz an. Bestärkt werden sie durch Wad­dington, den sranzösischen Botschafter in London, der die bessern Elemente der französischen Kolonie in London im Cafä Royal zur Feier des Bastille- sturnles um sich versammelte. Waddington wird daher schwerlich Botschaf­ter bleiben, wenn Boulanger ins Elyste einzieht. Die Verfassuugsabände- rung verwirft Waddington nicht unbedingt, nur beanstandet er dieselbe jetzt, da die Feinde der Republik sich derselben zu ihrer Zerstörung bedienen möchten. Zweck der Verfassungsabänderung sei für jene nur ein Plebiscit mit nachfolgender Diktatur, die Wahl des Präsidenten durch allgemeine Ab­stimmung. Frankreich habe dies schon einmal durchgemacht; wenn es aber nicht einmal die Wiederherstellung des Kaiserreichs mit seinen unvergeßlichen Ueberlieferungen wolle, weshalb solle es sich jetzt in die Arme eines Solda­ten werfen, der sich keine Verdienste erworben? Das würde zur Herrschaft eines einzigen Mannes und zu einem auswärtigen Kriege mit ähnlich bei­spiellosem Ausgange wie 1870 führen. Zum Schluß forderte Waddington die Franzosen auf, sich um einen Mann (Carnot) zu scharen, dessen Leben untadelig und dessen Hände rein seien! Soweit ist cs eben gekommen, daß die Eigenschaft der Ehrlichkeit, die in gesitteten Gemeinwesen für selbstver­ständlich gilt, in den leitenden Kreisen Frankreichs so selten geworden ist, daß sie als Hauptempfehlung des Präsidenten dient.

Aus Stadt, Provinz und Umgegend.

Frankfurt a. M., 17. Juli. Gegen denFeldwebel"-Mißbrauch der Bierwirthe geht jetzt der Casseler Polizeidirektor, Graf Königsdorfs, vor, indem er die Bestrafung derselben wegen Betrugs veranlassen will. Die betr. Bekanntmachung, welche unter den Biertrinkern große Freude, bei den Wirthen wohl ein ganz anderes Gefühl erzeugt haben mag, lautet: Die Berechtigung der laut gewordenen Klage, daß in vielen hiesigen Bier­wirthschaften die Gäste dadurch benachtheiligt werden, daß ihnen beim Bier- verkauf das Biergefäß bis zum Füllstriche nicht mit Bier, sondern zu einem großen Theile mit Bierschaum gefüllt wird, hat sich durch die gemachten Feststellungen bestätigt. Es erhält also zum größten Theile der Gast nicht das Bierquantum, welches er bezahlt. Nachdem nun sämmtliche Wirthe unter Hinweis auf §. 263 des Strafgesetzbuchs verwarnt worden sind, fordere ich das Publikum auf, weitere Benachtheiligungen dieser Art der Polizeibehörde oder deren Beamten zur Anzeige zu bringen behufs straf­rechtlicher Verfolgung der betr. Wirthe." (G.-A.)

Frankfurt a. M., 18. Juli. Vor etwa neun Monaten war gegen einen Kaufmann ein Haftbefehl ergangen, weil er sich geweigert hatte, den Manifestationseid zu leisten. Er bekam von der Sache rechtzeitig Wind und verließ Frankfurt. Vorgestern kehrte er mit Sack und Pack wieder hierher zurück. Das wurde sofort seinem Gläubiger hinterbracht, welcher ihm gestern früh 7 Uhr den Gerichtsvollzieher auf den Hals schickte. Als der Schuldner den Beamten sah, ließ er sich zu seinem Gläubiger führen und zahlte bis auf den letzten Pfennig. Nachdem er Quittung erhalten hatte, rief er:Nun will ich Ihnen auch noch eine Superdividende geben", worauf eine erhebliche Schlägerei entstand, die erst durch einen herbeigeholten Schutzmann beendigt wurde. Auf der Eschenheimer Landstraße wurde bei Errichtung eines Neubaues eine schwefelhaltige Quelle, ähnlich derjenigen vom Grindbrunnen, entdeckt. Wie der gestrige Polizeibericht mittheilt, erschien am Montag Mittag bei einer Privatiere im Grüneburgweg ein anständig gekleideter Mann, etwa 30 Jahre alt, gab sich für einen Be­amten der Kreiskasse aus und verlangte Einsichtnahme in die Steuerquit­tungen. Letztere wurden ihm vorgelegt und bei einer Quittung erklärte er, auf dieser seien 12 Mark zu wenig bezahlt, welche nun sofort bezahlt wer­den müßten, oder es erfolge sofortige Pfändung. Der Unbekannte ließ sich dann Tinte und Feder geben und quittirte über den Betrag mit der Unter­schriftSteuererheber Garny". Als ihm das Geld verweigert wurde, wollte er zur Pfändung schreiten, entfernte sich aber eiligst, als die Frau ihren Hausherrn zu Hülfe rief. Bei der Kreiskasse ist der augenscheinliche Schwindler nicht bekannt. (Fr. N.)

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