Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft $« Frankfurt a. M.
5183 A. — J. 348/89. Das am 26. März 1889 erlassene Ausschreiben gegen den Metzgergesellen Karl Wilhelm Meister von Bommers- Heim ist erledigt.
5182 A. — M. 39/89. Ueber den Aufenthalt des Fuhrknechts August Becker aus Wächtersbach wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 6. April 1889.
5221 A. — J. 1418/89. Gegen den unten beschriebenen Reisenden Isidor A ck e r m a n n aus Trier, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 6. April 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Größe: 1,70 m. Statur: schlank. Ohne Bart. Besondere Merkmale: Ist sehr ruhig und spricht wenig.
t Stanley.
In Laudon sind am 3. April Briefe von Stanley au deu Vorsitzenden des Emin - Pascha - Comitäs eingegangen. Sie sind vom 28. August 1888 aus Bungancta, einer Insel im Aruwimiflusse dalirt und enthüllen den ausführlicheil Bericht über die Reise zu Emin, welche am 26. Juni 1887 mit 389 Mann angetreten wurde. In den lebhaftesten Farben werden die unendlichen Schwierigkeiten geschildert. Dutzendweise starben die Träger Hungers, viele entliefen, andere meuterten und wurden gehängt. Stanley kam durch Gegenden, welche von Sklavenjägern radikal verwüstet worden waren. Gefechte mit den Eingeborenen mußten geliefert werden. Endlich am 29. April 1888 dampfte ein Khedivedampfer am Albert-Nyanza Heran, der Emin und seinen Geführten Casati brachte.
Emin blieb bis zum 25. Mai bei Stanley und berieth sich eingehend mit Letzterem. Er war nicht abgeneigt, seine Provinz zu räumen. Die Schwierigkeiten, seine Armee mit den 10 000 Soldatenweibern und Kindern in Sicherheit zu bringen, sind aber zu große. Allein mochte Emin nicht ziehen, und jene wollte er nicht ihrem Schicksal überlassen. Er sagte, es hieße sie ihrem Ruin überliefern. „Ich müßte ihnen ihre Waffen lassen" — so sagte Emin — „mit der Disciplin wäre es dann zu Ende, unb die Ehrgeizigen würden sich zu Führern aufwerfen. Sie würden sich in Kämpfen unter einander aufreiben. Ich muß bleiben." Casati erklärte, mit Emin bleiben und sein Schicksal theilen zu wollen. Beide waren voll Zuversicht, daß sie Wadelai halten und die Herrschaft in der Aequatorial- provinz behaupten können.
Am 16. Juni trat Stanley die Rückreise an, die leidlich verlief. Stanley sagt: „Ich bin nun beinahe nackt und ohne Lebensmittel im Herzen Afrikas; über die Hälfte aller meiner Leute ist umgekommen; zwei Hüte, ein Flanellhemd, vier Paar Stiefel besitze ich noch, und so ausgerüstet will ich quer durch Afrika zurück zu Emin Pascha. Ich werde einen neuen Weg eiuschlagen."
Mit einer geographischen Beschreibung der durchschrittenen Gebiete schließt der Brief. Warum Stanley den furchtbaren Weg nochmals machen will, ist unklar. Augenscheinlich ist Emin entschlossen, seine Unabhängigkeit zu behaupten.
Eine Depesche von San Thomä vom 3. April, vom General-Gou- verneur des Kongostaates an die Regierung des Kongostaates zu Brüssel, meldet, daß Gerüchte aus arabischer Quelle in Stanley-Falls zirkulirten und von dort am 28. Februar übermittelt worden seien, nach welchen Stanley und Emin Pascha sich auf dem Marsche nach Zanzibar befänden, mit mehreren tausend Männern, Frauen und Kindern und sechstausend Elephanten-Zähnen. Die Richtigkeit dieser Gerüchte darf man einstweilen bezweifeln.
Tagesschau.
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 8. April. Der Reichstag setzte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Alters- und Jnvaliditätsvcrsicherung, bei dem §. 23 b fort. Derselbe lautet nach den Kommissionsbeschlüssen: „Wenn eine männliche Person, für welche mindestens für fünf Beitragsjahre Beiträge entrichtet worben sind, verstirbt, bevor sie in den Genuß einer Rente gelangt ist, so steht der hinterlassenen Wittwe oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, den hinterlassenen ehelichen Kindern unter 15 Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Verstorbenen entrichteten Beiträge zu. — Wenn eine weibliche Person, für welche mindestens für fünf Beitragsjahre Beiträge entrichtet worden sind, verstirbt, bevor sie in den Genuß einer Rente gelaugt ist, so steht den hinterlassenen vaterlosen Kindern unter 15 Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für die Verstorbencentrichteten Beiträge zu." Derselbe wird mit folgende,» Zusatz angenommen: „Vorstehende Bestimmungen finden keine Anwendung, sofern den Hinterbliebenen aus Anlaß des Todes des Versicherten auf Grund der Uufallversicherungs- gesetze eine Rente gewährt wird." Die §§. 26, 27 und 28 handeln von dem Verhältniß zu anderen Ansprüchen (Armenverbänden rc.). Es knüpfte
sich an den §. 26 eine lange Debatte, in welcher der Staatssekretär des Innern, Staatsminister v. Boetticher, Bemerkungen gegenüber, daß die Armeuverpflegung vielfach höher sei als die Rente, welche dieses Gesetz gewähre, nachdrücklich betonte, daß das gegenwärtige Gesetz keineswegs eine verbesserte Armenpflege sein solle, daß vielmehr seine Hauptbedeutung darin liege, daß sie dem Arbeiter einen Rechtsanspruch auf Rente gewähre. Der §. 26 wurde übrigens unverändert angenommen. Auch §. 27 veranlaßte eine längere Debatte, wurde indeß schließlich unverändert angenommen. Doch wurde ein neuer §. 27 a. beschlossen: daß bei Personen, welche ans knappschaftlichen Fabrikkassen u. s. w. Alters- oder Invalidenrente beziehen, das Versicherungsverhältniß auf Grund dieses Gesetzes nicht erlöschen soll. §. 29 (Vorrechte der Rente) veranlaßte keine Debatte. — Morgen 11 Uhr: Fortsetzung der Berathung.
Das Abgeordnetenhaus erledigte in dritter Lesung die Gesetzentwürfe, betreffend die Ucbertraguug polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, sowie im Stadtkreise Charlottenburg an den Polizeipräsidenten zu Berlin, sowie betreffend die Heranziehung der Fabriken u. s. w. mit Präzipualleistungen für den Wegebau in der Rheinprovinz, und betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Kontopp, durch definitive Annahme und beschäftigte sich sodann mit Petitionen, die fast durchweg nach den Kommissionsanträgen erledigt wurden. Hervorzuheben sind die Petitionen von Lehrern an Mittelschulen :c. um Aufbesserung ihrer Lage, welche gemäß dem Amtrage der Unterrichtskommission, soweit sie den Anlaß der Reliktenbeiträge und die anderweite Regelung der Wittweu- und Waisenkasse der Elementarlehrer betreffen, durch die bezüglichen Beschlüsse des Hauses für erledigt erklärt, insofern sie die Einführung der staatlichen Alterszulagen für die Mittelschullehrer nachsuchen, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, soweit sie endlich auch eine Regelung der Pensionsverhältnisse der Lehrer an denjenigen Schulen erbitten, für welche weder das Staatsbeamtengesetz noch das Volksschullehrer-Pensionsgesetz Anwendung findet, der Staatsregieruug wiederholt dahin zur Berücksichtigung überwiesen werden, daß sie baldmöglichst eine gesetzliche Regelung dieser Verhältnisse herbeiführe. Morgen: Rechnungssachen; Petitionen.
Berlin, 8. April. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute mit dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath Dr. v. Lucanus, und dem Staatssekretärt des Auswärtigen Amts, Staatsmimstcr Grafen Bismarck.
Berlin, 8. April. Der Königliche Hof legt heute für Ihre Königliche Hoheit die Herzogin von Cambridge die Trauer auf vierzehn Tage an.
Berlin, 8. April. Der „R. u. St.-A." veröffentlicht: Gesetz, betreffend die Ergänzung des Gesetzes über die Erleichterung der schullasten vom 14. Juni 1888 (Gesetz-Samml. S. 240), vom 31. März 1889.
Berlin, 8. April. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die Notiz eines hiesigen Blattes, Minister v. Maybach habe sein Entlassungsgesuch eingereicht, entbehrt, wie wir aus guter Quelle erfahren, der Begründung.
Berlin, 8. April. Die „Post" meldet: Stöcker soll, wie verlautet, von der zuständigen Behörde die Weisung erhalten haben, sich zwischen seinem Amte als Hofprediger und seiner politischen Thätigkeit außerhalb seines Mandats endgiltig zu entscheiden.
Berlin, 8. April. Die „Fr. N." schreiben: In Abgeordeten- kreisen verlautet heute, das Entlassungsgesuch des Kriegsministers Bronsart von Schellendorf sei angenommen und General Verdy werde dessen Nachfolger.
In einem Artikel des „Neichsboten" über den Reichszuschuß zur Alters- und Invalidenversicherung heißt es: Das preußische Königthum hat es immer für seine Aufgabe gehalten, positiv fördernd und helfend in das wirthschaftliche und soziale Leben einzugreifen. Die preußischen Könige haben nicht bloß Sümpfe ausgctrocknet, Kolonien angelegt, den Bauern ihre soziale Selbstständigkeit gegeben, sondern sic haben auch Industrien angelegt und fremde Arbeiter ins Land gezogen, um ihrem Volke in ihnen gewerbliche Lehrmeister zu geben. Wenn sich die preußischen Könige mit ihrer Regierung nach manchesterlich - freisinniger Methode als Nachtwächter und Polizeidiener unthätig neben das Volksleben hätten stellen wollen, so wäre Preußen nie das geworden, was es geworden ist. Es liegt deshalb auch ganz in der preußischen Tradition, wenn der König durch seine Botschaft die Sozialreform in Angriff nahm, welche die Umgestaltung der wirthschaft- lichen sozialen Verhältnisse in Folge des modernen Gcwcrbebetries nöthig macht. Es ist die Aufgabe der Obrigkeit ober des Staats, Hülfreich cinzu- greifen, um eine Mißbildung der Verhältnisse zu verhüten, und eine solche soziale Mißbildung ist die Gefahr unserer Zeit. toie ergibt sich aus dem gewerblichem kapitalistischen Großbetrieb, der die gewerbliche Selbstständigkeit der Arbeiter zerstört und die letzteren wehrlos den ersteren gegenüber stellt. Hier tritt der Staat ein um sein Volk vor gänzlicher Verarmung zu schützen. Und diesen Schutz kann nur der Staat gewähren. Die Altersund Invalidenversicherung wäre ohne den Reichszuschuß gar nicht möglich, weil die Arbeitgeber und Arbeiter die Last allein nicht tragen können. Es ist aber keine Ungerechtigkeit gegen andere Volksklassen, wenn der Staat für seine 13 Millionen Arbeiter in dieser Weise eintritt: denn die übrige