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Nr. 35.

Freitag den 11. Februar

1887.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Mit Entschließung vom Heutigen haben wir das in Nürnberg ver­breitete Flugblatt mit der Aufschrift:An die Reichstagswähler des Wahlkreises Nürnberg-Altdorf" und mit der Unterschrift: Dos Centralwahlkomitö zur Erzielung volkstümlicher Wahlen iu Nürn­berg. J. A.: I. Scherm", auf Grund des § 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Ansbach, den 22. Januar 1887.

Königliche Regierung von Mittelsranken, Kammer des Innern. Frhr. v. Her man, Königl. Regierungs-Präsident.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptwannschaft hat auf Grund des § 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift: Socialdemokratische Bibliothek.

XI.

Wilhelm Weitling.

Seine Agitation und Lehre, im geschichtlichen Zusammenhänge dargestellt von

Emil Kaler.

Hottingen-Zürich.

Verlag der Volksbuchhandlung.

1887." verboten.

Dresden, am 27. Januar 1887.

Königlich sächsische Kreis Hauptmannschaft, v. Koppenfels.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 das in Druck und Verlag von Wörlein und Comp. in Nürnberg erfchienene Flugblatt d. d Berlin, 14. Januar 1887, mit der Ueberschrift:

An das deutsche Volk" verboten.

Zwickau, den 26. Januar 1887.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Leonhardi.

Auf Grund des § 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das bei Fritz Herbert in Stettin gedruckte Flugblatt:Wähler des Kreises Randow-Greifenhagen", unterzeichnet:mehrere Arbeiter und Handwerker", hiermit verboten.

Stettin, den 28. Januar 1887.

Der Regierungs-Präsident.

Wegner.

Auf Grund des § 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß

1) das Arbeiter-Wahcomitö zu Jserlohn,

2) das Arbeiter-Wahlcomitö zu Hagen auf Grund des § 1 des obengedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes-Polizeibehörde verboten worden sind.

Arnsberg, den 27. Januar 1887.

Königliche Regierung,

v. Rosen.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von § 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen

der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Nummer 9 des laufenden (5.) Jahrgangs der periodischen Druckschrift:

Sächsisches Wochenblatt, Organ für Politik und Volks­wirthschaft, Expedition, Druck und Verlag von Schönfeld und Harnisch, verantwortlicher Redacteur O. Harnisch, sämmtlich in Dresden",

sowie zugleich das fernere Erscheinen dieser Druckschrift verboten.

Dresden, den 31. Januar 1887.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.

v. Koppenfels.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von § 11 und § 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Nr. 9 des dies­jährigen Jahrgangs derLondoner Arbeiter-Zeitung" vom 22. Januar 1887, herausgegeben vom Kommunistischen Arbeiter- Bildungs-Verein, 49 Tottenham Street, Tottenham Court Road W., verboten.

Zwickau, den 29. Januar 1887.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.

Frhr. v. Haufen.

Die Nummer 11 des in Offenburg erscheinenden Wochenblattes Der Volksfreund" wird auf Grund der §§ 11 und 12 des Ge­setzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Freiburg, den 30. Januar 1887. Der Großherzogliche Landes Kommissar für die Kreise Lörrach, Freiburg und Offenburg.

Hebtin g.

WeZknutmachungen Königl. Landrathsamts.

Die Herren Bürgermeister mache ich unter Bezugnahme aus die Verfügung vom 21. Januar v. I. in Nr. 24 des Kreisblatts wiederholt darauf aufmerksam, daß unfehlbar bis zum 15. d. Mts. die Uebersichten über die pro IV. Quartal des Kalenderjahres 1886 zur Zwangsvoll­streckung überwiesenen Rückstände an Kommunal- und Schulabgaben (nach Formular) bei mir eingereicht sein müssen.

Hanau am 10. Februar 1887.

Der Königliche Landrath.

A. 434. I. V.: B a a b e.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht nachstehende Bekannt­machung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu laffen.

Hanau am 7. Februar 1887.

Der Königliche Landrath

V. 566. Gf. Bismarck.

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 12. Februar 1887, Nach­mittags 2 Uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen (Landkreis-Pferdeversicherung).

2) Besprechung über die Erfolge des in vorigem Jahr durch den Konsumverein beschafften Saatgutes und über gemeinsame Be­schaffung von guten Sorten Sommergetreide, Kleesamen und Saatkartoffeln.

Mitglieder, welche im Besitz von gutem Saatgut sind, werden geoeten Proben mitzubringen.

3) Vergebung eines Zuchtstieres an eine Gemeinde.

Der Vorstand.