Beilage zu Nr. 72 des Hammer Anzeiger.
NR. Gemeinsame Interessen haben Arbeitgeber und Arbeiter
nicht nur in den Zeiten des allgemeinen Aufschwunges der Wirthschaftsthätigkeit, sondern auch in den Zeiten des Niederganges der letzteren. Wie jenseits des Ozeans, so tritt auch in den benachbarten europäischen Ländern in den Kreisen der arbeitenden Bevölkerung das Mißbehagen über die aus der allgemeinen wirthschaftlichen Depression herrührende mißliche Lage des Arbeitsverdienstes deutlich zu Tage, hier wie dort macht sich dieses Mißhehagen selbst in Exzessen der bedauerlichsten Art Lust. Neben den bekannten Straßentumulten in London ist in dieser Hinsicht vor Allem an die beklagenswerthen Ereignisse in Decazeville in Frankreich und in dem belgischen Montanbezirk Seraing und Umgebung zu erinnern. In England beginnt die zunehmende Arbeitslosigkeit, trotz des umfassendsten Eintretens der Privatthätigkeit und einer erhöhten staatlichen Bauthätigkeit, ernstliche Besorgnisse zu erregen. Bei dieser Lage der Dinge hilft die Wohlfeilheit der Lebensmittel, welche mit dem Ruin eines großen Theiles der englischen Landwirthschaft erkauft ist, nichts; das Freihandelssystem hat auf der anderen Seite die schweren Nachtheile, daß die Wirkungen einer Stockung auf dem Weltmärkte mit voller Kraft in den ihm anhängenden Ländern sich geltend machen. In Deutschland werden die Wirkungen der allgemeinen Krise natürlich auch sichtbar, allein sie werden wesentlich gemildert durch ein verständiges System des Schutzes der nationalen Arbeit.
Wenn aber Dank dieser weisen Wirthschaftspolitik und der von den Anhängern derselben trotz mancher Opfer festgehaltenen Regel, von den Arbeitern die Folgen der allgemeinen Wirthschaftslage thunlichst fernzuhalten, Zustände, wie die geschilderten, uns noch erspart geblieben sind, so wird andererseits den deutschen Arbeitern aus den schlimmen Folgen jener Vorgänge die Mahnung erwachsen, nöthigenfalls auch eine längere Zeit der Stockung in gutem Einvernehmen mit den Arbeitgebern auszu- harren. Denn jene Unruhen haben nicht allein an den Orten der Vorfälle selbst zu schweren wirthschaftlichen Störungen geführt, sondern auch weithin die ohnehin schon im Geschäftsleben vorhandenen Stockungen vermehrt und so die geschäftlichen Schwierigkeiten und deren Rückwirkungen auf die Verhältnisse der Arbeiter erheblich verschärft. In dem festen Zusammenhalten zwischen den naturgemäß auf einander angewiesenen Gruppen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und in dem gegenseitigen Vertrauen derselben liegt eine ungleich sicherere Gewähr für die Ueberwindung größerer Schwierigkeiten, als indem die Arbeiter, aufregenden Anweisungen folgend, sich in einen scharfen Gegensatz zu den Arbeitgebern setzen. Gerade in einer Zeit, in welcher der Unternehmergewinn und der Ertrag des im Gewerbe angelegten Kapitals in stetem Sinken begriffen ist, liegt am wenigsten Grund zu einer Hervorkehrung der sozialen Verschiedenheiten und ihrer Verschärfung zu Gegensätzen vor.
T a g e s s ch a u.
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 24. März. Der Reichstag setzte zunächst die zweite Berathung des sozialdemokratischen Gesetzentwurfs, betr. den Arbeiterschutz, bei dem Theile fort, welcher sich auf die Einführung der Schiedsgerichte bezieht. Die Kommission beantragt die Annahme einer Resolution, worin der Herr Reichskanzler ersucht wird, dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes, betr. die obligatorische Einführung von Gewerbegerichten, mit der Maßgabe baldthunlichst vorzule- gen, daß die Beisitzer derselben zu gleichen Theilen von den Arbeitgebern und von den Arbeitern in getrennten Wahlkörpern und in unmittelbarer gleicher und geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Diskussion drehte sich vorzugsweise darum, ob die obligatorische Einführung gerechtfertigt sei, oder ob es nicht vielmehr zweckmäßiger sei, diesen Zusatz fortzulassen. Die Beseitigung desselben empfahlen außer dem Regierungskommissar, Direktor im Reichsamt des Innern Bosse, auch die Abgg. Dr. Schneider und Struckmann. Letzterer hatte auch Bedenken betreffs des vorgeschlagenen Wahlverfahrens. Der Abg. ^stayser erklärte sich namens der Sozial- demokraten für die Resolution. Das schließliche Resultat der Debatte war die Annahme der Resolution in unveränderter Fassung. Schließlich begründete Abg. Viereck (Sozialdem ) seinen Antrag, betr. die Aufhebung des Dynamitgesetzes. Das Haus nahm indeß mit sehr großer Mehrheit den Antrag des Abg. Windthorst an: über den Antrag Viereck zur Tagesordnung Überzugehen. — Freitag 1 Uhr: Zweite Berathung der Branntweinmonopolvorlage.
Das Herrenhaus nahm heute die Vorlage, betr. die Einführung Bergmann's ächte
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der Städteordnung vom Jahre 1853 im Regierungsbezirke Wiesbaden, mit einer kleinen Modifikation an. Außerdem wurde die Denkschrift über die Bauausführungen an denjenigen Wasserstraßen, über deren Regulirung dem Landtage Vorlagen gemacht sind, durch Kenntnißnahme erledigt, und der Gesetzentwurf, betr. die Novelle zur Gesindeordnung für Hessen-Nassau, debattelos angenommen. — Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen und Petitionen.)
Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich heute zunächst mit Petitionen, die sämmtlich nach den Beschlüssen der Kommissionen ihre Erledigung fanden. Nach Giltigkeitserklärung einiger Wahlen und Beanstandung der Wahlen der Abgg. Stöcker und Meyer zu Selhausen (2. Mindener Wahlkreis) gelangte sodann noch eine Petition landwirthschaft- licher Vereine um Erlaß gesetzlicher Maßnahmen zum Schutze der Landwirthschaft zur Erörterung, in deren Verlaufe der Vertreter der Staatsregierung die Erklärung abgab, daß dieselbe der Lage der Landwirthschaft unausgesetzt ihre Fürsorge zuwende und auch die heute erörterten Gesichtspunkte in nähere Erwägung ziehen werde. Mit Rücksicht auf die wiederholt über diesen Gegenstand gepflogenen Verhandlungen, wurden die Petitionen schließlich durch motivirte Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Freitag: Kanalvorlage.
— Beherzigenswerthe Warnungen an die Adresse des deutschen Volkes richten jetzt angesehene Preßorgane, welche das Anwachsen der Rachekriegsidee in Frankreich aufmerksam kontroliren. Als Hauptstörenfried macht sich namentlich der Orleanismus bemerkbar, der augenscheinlich trachtet, unter Ausbeutung der chauvinistischen Neigungen des französischen Volkes seine ehrgeizigen Zukunftspläne zu fördern. Unsere Oppositionspolitiker haben natürlich nichts Eiligeres zu thun, als die Zeitungen, welche ihre warnende Stimme erheben, selbst der frivolen Kriegshetze anzuklagen. An dem wahren Sachverhalt aber wird doch in der That nichts geändert dadurch, daß man aus reiner Lust am Widerspruch die Dinge auf den Kopf zu stellen sich bemüht.
Aus Stadt, Provinz und Umgegend.
— Frankfurt a. M., 25. März. Ein hiesiger, hochachtbarer Bürger hatte in einem Prozesse einen Eid zu schwören, den er auch nach Pflicht und Gewissen ablegte. Der Prozeßgegner denuncirte ihn hierauf bei der Staatsanwaltschaft wegen Meineid, in Folge dessen eine Untersuchung eingeleitet wurde. Eine gründliche Zeugenvernehmung führte zu dem Resultat, daß das ganze Verfahren, weil die Bezüchtigung grundlos war, eingestellt wurde. Der Betreffende war so tief durch die Sache erschüttert, daß er krank wurde und gestern an einem Hirnschlag verschied. — Die Frankfnrter Ostermesse wurde heute, altem Herkommen gemäß, eingeläutet. — In dem Gerstengäßchen wurde verwichene Nacht bei einer Schlägerei fragwürdiger Existenzen, die sich daselbst stets herumtreiben, ein Mensch erstochen. (G.-A.)
— Frankfurt a. M., 26 März. In den Lagerräumen der Deutschen Handelsgesellschaft, die sich in der ehemaligen Mainschanze am Schaumainthor befinden, sind drei große Hunde, welche Nachts den Wacht- dienst zu versehen hatten, gestern Morgen todt aufgefunden worden. Sie waren vergiftet worden. — Ein Agent erhielt von einem hiesigen Juwelier für mehrere Tausend Mark Brillanten zum kommissionsweise» Verkaufe. Er hat zwar den Verkauf besorgt, ist aber mit dem Erlös durchgegangen. — Die mainaufwärts gelegenen Städte melden theils Fallen des Wassers, theils Stillstand. Hier ist der Main seit vorverflossener Nacht 12 Uhr um SVa Fuß gestiegen. Gestern Abends 6 Uhr zeigte das Pegel 11 Fuß 4 Zoll. Man erwartet, daß das Wasser eine Höhe von 13 Fuß erreichen wird. (Fr. N.)
— Darmstadt, 24. März. In der Schwurgerichtsverhandlung wegen Raubmordes an dem Maler Fach ist heute nach den Repliken und Dupliken des Staatsanwalts und der Vertheidiger das Urtheil ergangen. Die Geschworenen verneinen die Fragen bezüglich des Mordes an Fach und des Mordversuchs an Frau Fach. Die Angeklagten Oldendorf und Kern wurden deshalb wegen Raubes unter erschwerenden Umständen zu lebenslänglichem Zuchthaus und wegen vorherigen schweren Diebstahls bei Stelzer zu zwei weiteren Jahren Zuchthaus verurtheilt, da eine Gesammt- strafe für diese beiden Verbrechen ausgeschlossen war; außerdem wurde denselben Aberkennung der Ehrenrechte, die Kosten des Verfahrens und Stellung unter Polizeiaufsicht zuerkannt. (F. Z.)
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