Beilage zu Nr. 253 des Hanauer Anzeiger.
Tages s ch au.
Dem Bnndesrath wird demnächst auch wieder ein Bericht über den Stand der Arbeiten der Commission für den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches zugehen. In etwa fünf Vierteljahren soll das Werk zum Abschluß gelangen. Der jetzt in der Bearbeitung befindliche Theil, welcher das Erbrecht betrifft, wird in Kurzem beendigt werden.
Der Kanzler von Kamerun, v. Puttkamer, der seit Juli auf Urlaub in der Heimath war, wird von hier Mitte November nach Kamerun zurückreisen, um dort seine Amtsgeschäfte wieder zu übernehmen.
Weimar, 26. Oktober. Der Landtag genehmigte heute den Gesetzentwurf, betreffend die Heranziehung der Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben.
Burgas, 26. Oktober. (K. Z.) Der russische Consul hat heute an die bulgarische Regierung eine Note gerichteter, worin er sagt, auf Befehl des Generals Kaulbars theile er amtlich mit, daß die russische Regierung die Sobranje als ungesetzmäßig betrachte und keine Entscheidung derselben anerkennen könne. Die russische Regierung habe zwei Klipper nach Varna gesandt und er, der Consul, habe Weisung, dieser Note möglichst große Verbreitung zu geben. Bis jetzt ist hier noch keine Wirkung der Note bemerkbar. Der Versuch dreier Mitglieder der russen- freundlichen Partei, Volksversammlungen zu Gunsten Rußlands zu ver- anstalten, ist gescheitert. Die bulgarische Regierung hat den Druck der Anschlagzettel mit der russischen Note untersagt. In den Departements am Schwarzen Meere wird wahrscheinlich der Belagerungszustand verhängt werven.
Aus Stadt, Provinz und Umgegend.
Militärisches. Berg er, Major vom 2. Thür. Jnf.-Regt. Nr. 32, unter Beförderung zum Oberstlt., als etatsm. Stabsoffiz. in das Jnf.-Regt. Nr. 132 versetzt, am Ende, charakteris. Port.-Fähnr. vom Heff. Füs.-Regt. Nr. 80, Frhr. v. Verschuer, Unteroffiz. von demselben Regt., Kannengießer, charakteris. Port.-Fähnr. vom 3. Heff. Jnf.- Regt. Nr. 97, v. Albrecht, charakteris. Port.-Fähnr. vom 3. Hess. Jnf.-Regt. Nr. 83, Frhr. v. Graß, Unteroff. vom 2. Thür. Jnf.-Regt. Nr. 32, v d. Segen, Oberjäger vom Heff. Jäger-Bat. Nr. 11, sind zu Port.-Fähnr. befördert. Schede, Hauptm. und Battr.-Chef vom Großh. Hess. Feldart.-Regt. Nr. 25 (Großh. Art.-Corps), unter Beförderung zum Major, als etatsm. Stabsoffiz. in das Heff. Feldart.-Regt. Nr. 11 ver- fetzt. Rudolph, Vizefeldw. vom 2. Bat. (Prenzlau) 8. Brandenburg. Landw.-Regts. Nr. 64, zum Sek.-Lt. der Res. des 3. Heff. Jnf. - Regts. Nr. 83 befördert.
Bockenheim, 27. Oktober. Der „B. A." schreibt: Am nächsten Montag ist in dem ehemaligen Kurhessen allgemeiner Buß- und Bettag. Derselbe muß auch noch in Bockenheim gehalten werden, obgleich dies nicht mehr zum Kreise Hanau gehört und dem Landkreise Frankfurt zugetheilt ist. Für diesen aus so vielen Bestandtheilen gebildeten Kreis wäre es, da eine allgemeine Regelung der Bußtagsfeier sich in die Länge zieht, doch gewiß am Platze, da einmal Ordnung zu schaffen. Da haben die ehemals kurhessischen Orte ihren Bußtag auf Allerheiligen, die ehemals frankfurtischen Orte mit dem Stadtkreis Frankfurt am letzten Freitag vor 1. Advent, die ehemals darmstädtischen Orte haben ihren Tag am Sonntag vor Ostern (Palmarum), die ehemals nassauischen Orte feiern diesen Tag am Charfreitag. Und dabei besteht zwischen diesen Orten ein starker Verkehr, dem gegenüber diese verschiedene Bußtage sobald als möglich zu vereinigen wären. Wer hier wohnt und in Frankfurt beschäftigt ist, hat
Versteigerungi« Seligenstadt.
Donnerstag den 4. November,
Vormittags 9 Uhr beginnend, sollen zum Nachlaß des Adam Max Ritter dahier gehörigst
1 Pferd, 3 Ziegen, 12 Hühner, 2 Oekono- miewagen, 1 schwerer Kohlenwagen, 1 Pritschen- wagen, 1 Federwagen, Pflüge und sonstige Oekonomiegeräthe; ferner: Heu, Grummet, Stroh, Kartoffel, 100 Ctr. Dickwurzel, 5 m Buchen-Scheitholz 1. Kl., Kleider, Möbel und Hausrath öffentlich versteigert werden.
Seligenstadt den 26. Oktober 1886.
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Inserate.
Kallktumm.
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am nächsten Montag nicht mitzufeiern, kann aber dafür am 26. Novbr. feiern, wenn hier Werktag ist u. f. w. Mit der Einsetzung des Frankfurter Bußtags in allen diesen Orten wäre dem Mißstand abgeholfen.
Hofgeismar, 27. Oktbr. Zu dem gemeldeten Brandunglück in Lichten au ist noch Folgendes nachzutragen. Höchst wahrscheinlich ist das Feuer in einem Stallgebäude unweit der Kirche auf bis jetzt noch unaufgeklärte Weise ausgebrochen; durch den starken Wind angefacht, verbreitete sich das Feuer mit ungewöhnlicher Schnelligkeit und standen in wenigen Minuten mehrere Wohnhäuser in Flammen; die erschreckt aus den Betten auffahrenden Bewohner retteten kaum ihr Leben. Das wenige Hausgeräth wurde unbegreiflicher Weise in die unweit stehende Kirche geschafft. Da auch diese gegen Morgen in Brand gerieth, so verbrannten nun auch die bisher verschonten Sachen noch, die man mit Lebensgefahr gerettet hatte. 17 Wohnhäuser nebst Wirthschaftsgebäuden, die altehrwürdige Kirche, der Gasthof zum „grünen Baum" sind total abgebrannt, die Kirchenglocken geschmolzen. 35 Familien sind obdachlos und nur der kleinere Theil hat versichert. Der Gesammtschaden wird auf 400 000 bis 500 000 Mk. geschätzt. Es ist nur wenig gerettet und gebricht es den ärmeren. Leuten namentlich an Kleidungsstücken und Lebensmitteln. Rasche Hülfe thut noth, wer rasch gibt, gibt doppelt. (Hofg. Z.)
^tanffurt a. M., 27. Oktober. Ueber die Fußtour eines jungen Mädchens von Breslau nach Frankfurt berichtet eine Localcorre- spondenz: Fräulein R. Esch. aus Breslau langte gestern zu Fuß bei ihrem hier wohnenden Onkel an. Das Mädchen hatte ein Verhältniß gehabt, die Eltern wollten jedoch von einer Verbindung nichts wissen und ertheilten dem Bewerber einen abschlägigen Bescheid. Darüber war das 18jährige hübsche Töchterlein trostlos. Das Mädchen verließ heimlich das Elternhaus und da es nicht die nöthigen Mittel besaß, per Eisenbahn den Frankfurter Onkel aufzusuchen, so machte es sich zu Fuß nach Frankfurt auf. Das Mädchen hat den Weg von Breslau nach Frankfurt in 23 Tagen zurückgelegt und für jeden Tag etwa 65 Pfennig Zehrgeld gehabt. Die kleine Blondine hat meist die Nächte in Ställen und auf dem Heuboden zugebracht. Der Onkel nahm das Mädchen liebevoll auf.
(G.-A.)
Frankfurt a. M., 28. Oktober. Ein hiesiger Weinreifender verlobte sich mit einem wohlhabenden Mädchen. Nachdem er einige Zeit im Brautstand gelebt und das volle Vertrauen seiner künftigen Schwiegereltern erworben hatte, ließ er sich unter dem Hinweis auf die bevorstehende Ehe und Mitgift 3000 Mark geben, worauf er sich ohne Abschied empfahl — Ein seit einigen Monaten dahier wohnender Rentier, ehemaliger Cavallerieofficier, zeigte schon seit längerer Zeit Symptome von Geistesstörung. In den letzten Wochen verschlimmerte sich sein Zustand ganz bedenklich. Seinem Diener befahl er, sich in seiner Gegenwart die Kehle zu durchschneiden. Da der Diener diesem Befehl nicht nachkam, begann er zu rasen und zu toben. Erst nachdem man ihm gesagt hatte, daß sein Befehl vollzogen worden sei und er den Diener nicht mehr vor die Augen bekam, herrschte wieder Ruhe. Als er dann verschiedene Todesurtheile ausfertigte, die er seiner Haushälterin zur Vollstreckung übergab, hielt man es für angezeigt, ihn in eine Anstalt zu verbringen. — Eine hiesige Handlung sandte einem ihrer Schuldner eine Postkarte, durch welche sie um Begleichung einer seit acht Jahren schwebenden Forderung aus einer Waarenlieferung ersuchte und dabei betonte, daß ein Drittel der Verjährungsfrist schon verstrichen sei. Dem Schuldner paßte die Sache augenblicklich nicht; er ging hin und bat um Gestundung, die ihm auch gewährt wurde. Hierauf ging er hin und zeigte seinen Gläubiger wegen öffentlicher, durch eine Postkarte begangener Beleidigung an. Der Beklagte war von dieser Noblesse so gerührt, daß er dem Kläger die ganze Schuld mittelst übersandter Quittung strich.(F. N.)
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