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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Nr. 49.

Samstag den 27. Februar

1886.

BekanntmachuKseu Kömgl. LaNdrathsamts.

Gesunden: Eine Brille mit Futteral. Ein einzelner Kinderhand- schuh. Eine graue Knabenmütze. Zwei Portemonnaies mit etwas Geld und anderem Inhalt. Ein silbernes Armband. Ein goldener Ring.

Zugelaufen: Ein schwarzer Hund mit weißen Abzeichen.

Entlaufen: Ein junger gelber Mops.

Hanau am 27. Februar 1886.

Aus Königl. Landrathsamt. ____

T ageSschau.

Berlin, 26. Febr. Beide Kaiserliche Majestäten ließen Sich heute im Königlichen Palais, wie alljährlich, diejenigen Mannschaften der Berliner Feuerwehr vorstellen, welche sich im verflossenen Jahre bei Aus­übung des Dienstes besonders ausgezeichnet haben.

Berlin, 26. Februar. Zu einer hier tagenden Kommission zur Berathung über das Exerzier-Reglement der Kavallerie sind Allerhöchst kommandirte Offiziere von außerhalb hier eingetroffen, unter diesen der General der Kavallerie, Freiherr v. Schlotheim, kommandirender General des 11. Armeekorps.

Berlin, 25. Febr. Zur Widerlegung gegentheiliger Nachrich­ten wird uns versichert, daß in der Comniission zur Berathung der Rechtsverhältnisse in den Schutzgebieten zwischen der Commissionsmehrheit und den Vertretern der Bundesregierungen eine befriedigende Vereinbarung gesichert ist. Die Bestätigung dieser erfreulichen Kunde wird nicht auf sich warten lassen. (K. Z.)

Berlin, 26. Febr. Nach einem dem Magistrate mitgetheilten Reskripte des Oberpräsidenten hat sich der Miuister des Innern nach dem Anhören aller Oberpräsidenten gegen die Zulässigkeit des Checkverkehrs bei den Sparkassen unter einander ausgesprochen.

Berlin, 25. Febr. Am Morgen des 24. ds. verschied hier der königliche Medicinalrath und Polizei-Stadtphysikus Dr. Hermann v. Chamiffo, ein Sohn des Dichters Avalbert v. Chamisso, nach langem schmerzlichen Krankenlager.

Der Streit zwischen Herrn Dr. Pechuöl-Lösch e, der in Jena lebt und sich dort als Privatdozent an der Universität zu habili- tiren gedenkt, und Herrn M. Stanley, bezüglich Herrn v. Wobeser, dem Uebersetzer von Stanley's Hauptwerk, über die Fruchtbarkeit und die Zukunft des Congostaates dauert in der Presse fort. Dr. Pechusl-Lösche sagt jetzt, daß Aktenstücke von ihm, die die Congo-Regierung in Händen habe, in unerlaubter Weife gebraucht worden seien. (Dfz.)

Birmingham, 26. Febr. In Smethwick, unweit Birming­ham, stellten heute Morgen dreitausend in der Schraubenfabrik von Nettle- fold beschäftigte Arbeiter infolge einer 10 pCt. betragenden Lohnreduktion die Arbeit ein, richteten Steinwürfe gegen den Fabrikdirektor und zer­trümmerten die Fenster der eigenen und mehrerer andern Schraubenfa- briken. Die inzwischen auf viertausend angewachsenen Strikenden mar- fchirten in der Richtung nach Birmingham. Die hiesigen Polizeikräfte wurden verstärkt, um Ausschreitungen entgegenzutreten. (Fr. N.)

St. Petersburg, 26. Februar. Der Sekretär im Auswär­tigen Amte, Baggovout, ist gestern in einer Spezialmission beim Papst nach Rom abgereist.

Konstantinopel, 26. Febr. Das gestrige Rundschreiben der Pforte an die türkischen Vertreter im Ausland beantragt, den von Ser­bien vorgeschlagenen Friedensartikel durch einen Artikel zu ersetzen, in dem es heißt:Mit dem Tage der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrags sind der Friede und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Serbien und Bulgarien wieder hergestellt."

Washingto n, 26. Febr. Senat. Edmunds brächte eine Bill ein, welche verlangt, daß das zur Ausfuhr bestimmte Fleisch unter­sucht und die Einfuhr verfälschter Lebensmittel und Getränke verboten werde, sowie daß der Präsident ermächtigt werde, sofern er überzeugt sei, daß die anderen Staaten den amerikanischen Erzeugnissen eine ausnahms­weise unbillige Behandlung zu Theil werden lasse, die Einsuhr aus diesen Ländern zu suspendiren.

New - Dork, 25. Febr. Sämmtliche östlichen Trunk-Eisenbahn- lien haben nunmehr eine Herabsetzung des Tarifs für die Strecken west­lich vom Miffourifluß beschlossen.

New-Aork, 25. Februar. Der DampferEngland" von der

National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messing'sche Linie) ist hier ange­kommen.

Reichsgerichts-Entscheidungen.

Jedes der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, welche ihre Zahlungen eingestellt hat oder über deren Vermögen das Konkursverfah­ren eröffnet worden ist, haftet nach einem Plenarurtheil der vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts, vom 9. Januar d. I., strafrechtlich wegen Bankerutts (§. 210, 2 und 3, und §. 214 der Reichs Konk.-Ordn.) für unordentliche Buchführung oder Unterlassung der Bilanzziehung ohne Rück­sicht darauf, ob nach Gesellschaftsvertrag oder statutarischen Einrichtungen die Führung der Handelsbücher der Gesellschaft nur einem Vorstandsmit- gliede ausschließlich, oder ob sie einem hierfür speziell bestellten Gesell­schaftsbeamten übertragen worden ist.

Die Leistung eines Falscheides vor einem beauftragten, im Allge­meinen zur Abnahme von Eiden zuständigen Richter, welcher durch die Eidesabnahme die Grenzen des ihm von dem Prozeßgericht ertheilten Auf­trages überschritten hat, ist dessenungeachtet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 24. November v. I., als Meineid zu bestrafen.

Eine Vereinbarung zwischen zwei untereinander in Kaufverhand­lungen stehenden Parteien, daß Verkäufer den Kaufgegenstand dem Kauf­lustigen bis zu einem bestimmten Termin sreihalte und keine entgegenste­henden Dispositionen treffe, wogegen der Kauflustige eine Anzahlung leiste, welche bei einer Abstandnahme des Kauflustigen vom Kauf bis zu jenem Termin zu Gunsten des Verkäufers verfallen soll, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts IV. Civilsenats, vom 7. Dezember v. I., nach ge­meinem Recht rechtsgültig.

Aus Stadt, Prsvmz und UMgegend.

Hanau, den 27. Februar 1886.

Rede des Herrn Oberbürgermeisters Ranch, gehalten am Geburtshaus der Brüder Stimm zum 100jährigen Ge­burtstage Wilhelm Grimm's am 24. Februar 1886.

Deutsche Männer und Frauen!

Als vor 2 Jahren patriotische Männer den Gedanken anregten, den Brüdern Grimm in ihrer Vaterstadt Hanau ein Denkmal zu er­richten, fand dieser Gedanke nicht nur in unserer Stadt, sondern in allen Gauen des Deutschen Vaterlandes begeisterte Aufnahme.

Das Deutsche Volk, an welches wir uns mit der vertrauensvollen Bitte wendeten, beizusteuern zu dem schönen Werke, hat in dem Er­kennen, daß es sich um ein echt vaterländisches Unternehmen handele schon mit reichen Gaben geantwortet, und noch weiter regen sich Herzen und Hände, sodaß wir hoffen dürfen, den Gedanken der Er­richtung eines National-Denkmals für die edelsten Söhne unserer Stadt bald verwirklicht zu sehen.

An dem heutigen Tage, an welchem vor 100 Jahren Wil Helm Grimm geboren wurde, haben wir uns in pietätvoller Liebe vereinigt, um ein Zeichen der Anerkennung barzubringen den Manen des deutschen Mannes, den wir mit freudigem Stolzeeinen Sohn unserer Stadt" nennen.

Wir wollen vereint mit unserer Jugend heute Dank, Anerkennung und Verehrung bezeugen unserem

Wilhelm Grimm, der im Verein mit seinem Bruder Jacob Grimm in den deutschen Märchen uns eine Quelle echter Volkspoesie mit ihrer Gemüthsinnigkeit erschlossen hat, die fort und fort ihre segnende Kraft in die empfänglichen und reinen Herzen unserer Kinder ergießt und den jungen Boden netzt, daß die Liebe zum Wahren, Guten und Schönen feste Wurzeln in ihm schlagen und herrliche Früchte in ihm treiben kann.

Wahrlich! Die Sammlung der deutschen Kinder- und Haus-Märchen allein hätte den Brüdern Grimm ein bleibendes dankbares Gedächtniß in den Herzen unseres Volkes bis zu allen kommenden Geschlechtern ge­sichert.

Ehrfurchtsvoll stehen wir heute an dieser Stätte und blicken auf zu den Bildern und den edlen Zügen des Bruderpaares, dessen Wiege in diesem Hause gestanden und bei dessen Namen das Herz aller Deutschen stolz und freudig schlägt.

Dankbaren Herzens widmen wir den Brüdern den Lorbeerkranz.