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Die Ifpalttge Garmond,eile »d» deren Raum
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Nr- 226.
Freitag den 26. September
1884.
BekaMtwachuNgeu Königl. Landrathsamts.
Vorschriften für die Gebäude der Volksschule.
(Fortsetzung.)
Ventilation des Schulzimmers. (Centralblatt 1871 S. 328.) Die nothwendige Erneuerung der Luft in den Schulzimmern ist durch in der Mauer liegende oder bei Fachwerkswänden auf die Balkenlage aufgesetzte Dunströhren, welche mit Klappen verschließbare Oeff- nungen unter der Decke des Zimmers erhalten und außerdem im Winter durch die Heizung des Ofens von Innen, im Sommer durch Luftscheiben zu sichern. Es ist für den letzteren Zweck in den oberen Fensterflügeln und zwar in jedem Fenster eine Scheibe so einzu- richten, daß sich dieselbe um ihre untere Seite drehen kann. Dieselbe erhält Seitenwangen von Blech, welche die Seiten bei offener Stellung abschließen und den Luftzutritt in das Zimmer nur nach oben gestatten.
Sämmtliche Fensterflügel müssen außerdem zur ausreichenden Lüftung zu öffnen sein.
Färbung des S chulzimmers.2(Centralblatt 1868 S. 118.) Die angemessenste Färbung für die Wände der Schulzimmer ist ein Helles Grün, für die Decke weiß, für alles Holzwerk ein holzähnlicher oder hellgrauer Oelanstiich.
Wandverkleidung. (Centralblatt 1865 S. 498.) Die Wände des Schulzimmers erhalten durchweg^eine Holzverkleidung von 1 m 20 cm Höhe, welche gegen feuchte Mauern durch einen hohlen Zwischenraum zu schützen ist.
Stellung der Schultische. (Centralblatt 1870 S. 290.) Die Schultische sind so aufzustellen, daß die Kinder das Licht von der linken Seite erhalten, daß der Lehrer jedem Kinde in das Gesicht sehen kann und daß die Knaben von den Mädchen durch einen Gang getrennt sind. Für den Lehrersitz sowie für den Eingang und die Zugänge zu den Schulischen sind die Gänge in den unten angegebenen Breiten zu belassen.
Grundfläche der Schultische. (Centralblatt 1865 S. 499, 1866 S. 744, 1868 S. 493.) Die Schultische erhalten eine Breite der Tischplatte von 30 cm, Zwischenraum zwischen der Vorderkante des Tisches und der Voroerkante der Sitzbank 10 cm, Breite der Sitzbank 20 cm, Zwischenraum zwischen der Hinterkante der Sitzbank und der Kante der nächsten Tischplatte 10 cm, gibt eine Tiefe des Platzes für jedes Kind von 70 cm. Die Breite des Sitzplatzes ist für 3 verschiedene Altersstufen der einklassigen Elementarschule mindestens auf 42, 45 und 48 cm, mithin durchschnittlich auf 45 cm zu rechnen, so daß der Sitzplatz für jedes Kind mindestens 0,294 bis 0,336 Um Grundfläche erlangt.
Höhe der Schultische. (Centralblatt 1868 S. 493.) Die Höhe der Bank über dem Fußboden ist für die Altersstufen der Elementarschule auf 30, 36 und 40 cm, die Höhe des Tisches in der Vorderkante auf 55, 62 und 70 cm, die der Hinterkante auf 58, 65 und 73 cm festzusetzen, so daß die Tischplatten eine Steigung von 3 cm erhalten.
Sonstige Einrichtung und Befestigung der Schultische. Die Füße der Bank und des Tisches sind so zu unterschneiden, daß man bequem aus und ein gehen kann. Auch muß die Platte bei Beiden etwa 3 cm vorspringen. Unter der Tischplatte und zwar vom äußeren Rande derselben aus gerechnet in einem Abstand von 13 cm ist ein Bücherbrett 15—20 cm breit anzubringen.
Es ist nothwendig, die Rückseite des Tisches, welche zum Anlegen dient, von der Platte bis zum Bücherbrett zu schließen. Die letzte Bank erhält eine Lehne. Die Füße der Tische und Bänke sind 4 cm, die Tischplatte und das Sitzbrett 3 cm, das Bücherbrett und die Rückwand 2 cm stark zu nehmen. Tischplatten und Sitzbretter sind durch angeblattete Verstrebungen gegen Verschiebungen zu sichern.
Alle Kanten der Platten und Füße sind etwas abzurunden._ Mindestens für je 2 Kinder ist ein Tintenfaß erforderlich, welches in die Platte einzulaffen ist.
Die Tischplatten sind mit schwarzer Oelfarbe, die übrigen Holztheile braun anzustreichen.
Jeder Tisch steht mit der dazu ghörigen Bauk auf gemeinsamer Schwelle von 8 cm Breite und Höhe. Bei Bänken von mehr als 2 m Länge tritt bei Tisch und Bank ein Mittelfuß mit Schwelle hinzu. Die Länge der Schwellen sind für jeden Tisch so zu nehmen, daß sie hart an einander stoßend die vorgeschriebenen Zwischenräume zwischen Bank und Mä) gewähren.
Grundfläche und Anordnung der Gänge. Der Gang, in welchem der Lehrersitz aufzustellen ist, muß bei Anordnung eines 1 m 25 cm breiten und 15—20 cm hohen Auftrittes, auf welchem der Tisch und der Stuhl des Lehrers stehen, mindestens 1 m 90 cm breit sein.
Der Gang, an welchem die Eingangsthür liegt, muß so breit sein, daß nach Innen schlagende Thüren frei durchschlagen können mindestens aber 1 m breit. Der Gang an den Fenstern 30 cm, der Gang hinter dem letzten Schultisch, wenn dieser nicht unmittelbar an die Wand gestellt wird, 30 cm, der Zwischengang zwischen den Knaben und Mädchen 50 cm.
Leh rersitz. Der Sitz des Lehrers, welcher aus einem Tisch mit verschließbarer Schublade und einem Stuhl mit Brettsitz besteht, wird auf der linken Seite eines etwa 20 cm hohen, 1 m 20 cm breiten und 2— 3 m langen Auftritts gestellt, über dessen rechter Seite eine Wandtafel hängt.
Sonstige Ausstattung. (Centralblatt 1872 S. 586.) Eine zweite Wandtafel steht auf einer tragbaren Staffelei. Beide Tafeln müssen leicht umzudrehen und auszutauschen sein. Die eine erhält auf der einen Seite mit hellrother Oelfarbe gezogene Linien für das Noten- system, auf der anderen Seite zwei Systeme Hülfslinien für den Schreibunterricht. (Zwei Mittelinieen, eine Oberlinie und eine Unterlinie in den gehörigen Entfernungen.)
Diese Tafeln sind sehr sorgfältig, am Besten aus Lindenholz, oder auch von Kiefern- oder von Tannenbrettern, welche keine Astlöcher oder Aeste haben, anzufertigen.
In dem Schulzimmer ist ferner ein verschließbarer, in Fächer getheilter und zur Aufbewahrung sämmtlicher nachfolgender Lehrmittel geeigneter Schulschrank aufzustellen. Zu diesen gehören:
1) je ein Exemplar von jedem in der Schule eingeführten Lese- und Lernbuch; 2) ein Klobus; 3) eine Wandkarte von der Heimaths- provinz; 4) eine Wandkarte von Deutschland; 5) eine Wandkarte von Palästina; 6) einige Abbildungen für den weltkundlichen Unterricht; 7) Alphabete weithin erkennbarer auf Holz- oder Papptäfelchen geklebter Buchstaben zum Gebrauch beim ersten Leseunterricht; 8) eine Geige; 9) Lineal und Zirkel; 10) eine Rechenmaschine. In evangelischer Schule kommt noch hinzu: 11) eine Bibel; 12) ein Exemplar des in der Gemeinde eingeführten Gesangbuches.
An den Wänden des Lehrzimmers sind Rechen anzubringen, auf welchen die Kinder Hüte, Mützen, Tücher ic. aufzuhängen haben.
Wo auf dem Schulgrundstück ein Brunnen nicht angelegt wird, ist für die Beschaffung des Trinkwassers ein irdener Krug oder Zinkeimer mit Zinkbecher erforderlich.
6. Lehrerwohrmug. (Centralblatt 1863 S. 542, 1868 S. 779, 1872 S. 499.)
Größe. Zu jeder Lehrerwohnung gehört: ein Kellerraum, eine heizbare Wohnstube von 25—30 Qm, eine heizbare Schlafstube von 15 —20 Dm, einige bewohnbare Kammern, eine Küche von 15—20 Qm und sonstiger Wirthschaftsgelaß.
Nach der Dotation der Lehrerstelle und dem Dienstpersonal, welches derselben entspricht, kommen die reichlicheren Maaße in Anwendung.
Bei jeder Wohnung muß für den Lehrer ein vom Hause direkt zugänglicher Abtritt vorhanden sein.
Die lichte Geschoßhöhe ist für die Wohnräume auf mindestens 2m 80 cm zu bemessen.
Lage. Am zweckmäßigsten ist die Lage der Wohnung zu ebener Erde und mit dem Schulzimmer an gemeinsamem Flurraum. Erhält das einklassige Schulgebäude aber 2 Geschoß, so muß das Schulzimmer jedenfalls zu ebener Erde und die Lehrerwohnung darüber liegen. Der im Erdgeschoß neben dem Schulzimmer verbleibende Raum ist zu einer Küche für das Kochen des Futters, für die Wäsche, zu Vorrathskammern oder zu einem zweiten Zimmer für den Lehrer einzurichten.
Die im oberen Geschoß neben der Wohnung gelegene Küche kann in diesem Falle auf ein kleineres Maaß beschränkt werden.
Liegen in einem Schulgebäude zwei Familien-Wohnungen für Lehrer, so müssen dieselben entweder getrennte Zugänge haben, oder in verschiedene Geschosse gelegt werden.
Einrichtung. Die Einrichtung der Wohnung ist wie das Schulzimmer einfach, aber durchweg solide und auskömmlich zu treffen.
Sowohl die Kochmaschine als eiserne Oefen und eingemauerte Wasch-