— Paris, 20. März. Das Journal Paris kann versichern, die militärischen Operationen in Tongking wurden nach Besetzung Honghoas als beendet anges.hen werden
— London, 20. März. Eine Depesche Graham's au den Kriegsminister aus Suakin von heute sagt, drei Scheiks der Stämme Samara-Amrar mit siebzehn Anhängern hätten heute in Handuk sich der Regierung unterworfen. Mahmud Libey versichere morgen würden noch weitere Unterwerfungen folgen. Der Krankenstand der britischen Truppen sei unter zwei Prozent.
— London, 20. März. Ein Telegramm der Daily News bestätigt die aus Kairo gemeldete Nachricht, daß dre Bemühungen Osmans, den heiligen Krieg zu predigen, gescheitert seien und die meisten feiner Anhänger ihn verließen; Osman Digma habe sich mit nur wenigen Leuten ins Innere zurückgezogen.
— Washington, 20. März. Das Repräsentantenhaus genehmigte eine Resolution dahingehend, daß die Beileidsresolution des Hauses anläßlich des Ablebens Lasker's den Tribut der Achtung darzubrin- gen bezweckt habe, und daß das Haus, den Beziehungen zwischen der deutschen Exekutive und dem Reichstage fernstehend, von jeder weiteren Kritik der bezüglichen Vorgänge abstehe. Das Haus genehmigte ferner eine Resolution, worin die im deutschen Reichstage geäußerten Wünsche für die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten bestens erwiedert werden.
— Washington, 20. März. Im Senat brächte der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten eine Bill ein, welche die Prüfung des für den Export bestimmten Fleisches anordnet und die Einfuhr gefälschter Lebensmittel verbietet.
— Hamburg, 19. März. Der Postdampfer „Teutonia" von der Hamburg - Amerikanischen Packetfahrt - Aktien - Gesellschaft ist gestern in St. Thomas eingetroffen.
Reichsgerichts°Entscheidu«ge«.
— Erhält der beim Eisenbahn-, Bergwerks- rc. Betriebe Verletzte aus einer Unterstützungskasse, bei welcher er gegen den Unfall auf Grund gemeinschaftlich von ihm selbst und von dem Betriebsunternehmer geleisteter Prämien versichert war, eine Pension, so ist dieser Pensionsbetrag nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 22. Januar d. I, weder ganz noch theilweise auf die vom Betriebsunter- nehmer zu zahlende Entschädigungsrente einzurechnen, wenn die Mit- leistung des Betriebsunternehmers zur Pensionskasse weniger als ein Drittel der Gesammtleistung beträgt.
— Das Bestätigungsschreiben eines Geschäftsmannes an seinen Geschäftsfreund, welche beide mit einander in laufender Geschäftsverbindung stehen, über die Richtigkeit eines den Ersteren in einer bestimmten Sum- menhöhe belastenden Konto Auszuges für einen vergangenen Jahresabschnitt, ohne darin eine Verpflichtung zur Zahlung auszusprechen, unterliegt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 3. Januar d. I., nicht dem preußischen Schuldverschreibungsstempel.
Lokales, Provinzielles und Umgegend.
Hanau, den 21. März 1884.
— (Feingehalts-Vorlage.) Für das Gesetz, betreffend die Regelung des Feingehalts der Gold- und Silberwaaren, haben sich bis jetzt 67 Hanauer Firmen erklärt und wird noch weiteren Unterschriften entgegen gesehen.
— (Feingehalts - Borlage.) Die neue Gesetzesvorlage, betreffend Feingehalt der Goldwaaren, hat am hiesigen Platze, durch die Ungewißheit in der sich Fabrikanten und Großhändler befinden, speziell für die Kettenbranche, bereits nachtheilige Folgen gehabt, da Bestellungen in dem seither eingeführten Gehalt ausbleiben und auch vor Entscheidung der Gesetzesvorlage keine Aufträge, in 585/iooo Golde, ohne Risico ertheilt werden können.
In Folge dieses Umstandes ist in einigen hiesigen Kettenfabriken Verminderung der Arbeitszeit eingeführt worden und steht zu befürchten, daß bei längerer Dauer der Unentschiedenheit gänzliche Arbeitslosigkeit eintritt. Die Fabrikanten und Händler von Juwelen und feinerer Bijouterie sind weniger gezwungen mit Aufträgen zurückzuhalten, da die- felben schon früher den im Gesetze vorgeschlagenen Feingehaltsbestimmun- gen entsprachen und zwar deshalb, weil in dieser Branche weniger Gold zur Verwendung gelangt und der Haupiwerth in der künstlicheren Ausführung und den Edelsteinen liegt. Dagegen war eine frühere plötzliche resp, willkürliche Einführung von 585/iooo Gold in der Kettenbranche un- thunlich, weil solche diesen Artikel, bei dem der Goldwerth die Hauptrolle spielt, wesentlich vertheuert haben würden und deshalb von den Detailleuren größtenteils zurückgewiesen wurde. Wie wir vernehmen haben die hiesigen Kettenmacher, welche aus obenstehenden Gründen noch größere Verminderung der Arbeitszeit befürchten, eine Petition an den Reichstag unterzeichnet, in welcher sie um Beschleunigung der Entscheidung über die Gesetzesvorlage bitten.
— (Das Feingehal tS -Ge setz.) In der ersten Sitzung der Commission des Reichstags zur Berathung über den Entwurf eines Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren gab, nach dem „Fr. I.", der Referent zunächst in präciser Weise einen kurzen Ueber-
blick über die Geschichte dieser Frage. Bei der Mehrheit der Commission zeigte sich eine große Sympathie für die Vorlage; nur von zwei Seiten wurden abweichende Anschauungen geäußert. Die eine hatte eine wesentliche Verschärfung im Auge, indem sie außer der Angabe des Feingehalts für größere Gegenstände, wie z. B. für Hausgeräthe, auch die genaue Angabe des Gewichts auf den Stücken selbst verlangte. Die andere Anschauung dagegen verhielt sich überhaupt ablehnend gegen die Vorlage w.'gen der großen Nachtheile, welche sie für die Goldwaaren, industrie haben würde. Neuerdings in dieser Richtung eingelaufene Pe. titionen gaben Veranlassung, die Berathung des ganzen Gesetzes bis nach den Osterfesten des Reichstags zu verschieben.
— (Vortrag.) Zu dem gestrigen Vortrag des Herrn Landes- bibliothekar Dr. Duncker fanden sich die Zuhörer in sehr großer Anzahl im „Riesensaale" ein, was um so erfreulicher, als unser sehr ge. ehrter Landsmann die erzielte Einnahme in dankenswerter Weise für ' den Grimmdenkmalfond bestimmt hat. Auch nach dem Vortrage, auf den wir jedenfalls noch einmal zurückkommen werden, blieben zahlreiche Freunde des Herrn Vortragenden zu einigen Stunden gemüthlichen Zusammenseins mit demselben vereinigt H
— (V erlust.) Als gestern Morgen vor dem Gasthause zur „goldnen Gerste" hier ein Landmann sein an einen hiesigen Metzger ver- ! laustes sehr fettes Schwein vom Wagen abladen wollte, war dasselbe ■ nicht mehr fähig auf den Beinen zu stehen und mußte auf dem Platze getödtet werden. Es erwuchs hierdurch, weil der Käufer die Waare nicht gebrauchen konnte, dem Züchter ein empfindlicher Verlust.
— (S ounenfinst er n i ß.) Nächsten Donnerstag Morgen 6^8 i Uhr wird eine auch hier theilweise sichtbare Sonnenfinsternis? eintreten. ■
—' (Seltsamer Fund.) In K-sselstadt fand man gestern auf dem Felde beim Kartoffellegen einen etwa zweipfündigen Butterweck in der Erde vergraben. Böse Zungen behaupten, daß derselbe zu glück- liebem Gelingen einer Sympathie - Kur hierher verbracht worden sein ! müßte. Sollte es in Kesselstadt noch Leute geben, die an solchen Schwin- ■ del glauben?
— Für heute. Hanauer Stadttheater: Zur Vorfeier des Aller- t höchsten Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs: „Prolog", mit Tableau. Hierauf: „Roderich Heller", Lustspiel in 5 Akten von s Franz v. Schönthan; Anfang 7 Uhr. — Geflügelzuchtverein: Abends
9 Uhr im Vereinslokale: Verkauf des in Mainz erworbenen, mit dem i 1. Preis prämiirten Stammes 1,2 schwarze Creve-coeur.
— (Militärisches) Nachdem sich herausgestellt hat, daß hinsichtlich der Heranziehung der Militärpflichtigen zur Loosung nicht überall nach gleichen Grundsätzen verfahren worden ist, haben der Minister des Innern und der Kriegsminister durch Cirkularerlaß vom 20. v. MtS. bestimmt, daß, abgesehen von den im §. 65, 7 der Ersatzordnung vorgesehenen Ausnahmen, fortan sämmtliche in der alphabetischen Liste des laufenden Jahrganges geführten Militärpflichtigen unter Hinzutritt der im §. 65, 12 a a. O erwähnten Mannschaften, soweit nicht etwa in Gemäßheit des §. 46, 7, a. a O. ihre Streichung in den Listen statt' gefunden hat, an der Loosung Theil zu nehmen haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie gemustert sind oder nicht. Gleichzeitig machen die Minister unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 8. März 1878 erneut; darauf aufmerksam, daß die in Ziffer 7 des §. 65 a. a. O. zuletzt genannten drei Kategorien von Militärpflichtigen nur dann von der Loo- sung ausgeschlossen werden dürfen, wenn die Ober'Ersatzkommission de. ren Ausschließung vor dem Beginn der Loosung als zulässig anerkannt hat. ,: I
— (Einjährig-Freiwillige.) Da am 1. April d. I. wiederum ein Termin eintritt, an welchem junge Leute, welche den Berechtigungsschein zum einjährig freiwilligen Militärdienst haben, sich zur Ableistung des Dienstjahres bei einem Truppentheile anmelden können, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß dieselben zu dem Zwecke dem Kom- ; mandeur des betreffenden Truppentheils folgende Papiere persönlich vor- zulegen haben: 1) den von der Königl. Prüfungskommission ertheilten / Berechtigungsschein, 2) ein obrigkeitliches Attest über sittliche Führung seit Ertheilung deS Berechtigungsscheins. Diejenigen jungen Leute, welche bei ihrer Anmeldung die vorgedachten Schriftstücke nicht bei sich führen, haben sich selbst beizumessen, wenn ihre Aufnahme an dem betreffenden Termine nicht erfolgt. . ]
— Kassel, 20. März. Sicherem Vernehmen nach tritt der stän-1 dische Verwaltungs - Ausschuß erst am 28. April d. J. statt am 31. März zusammen. (H- )
8M- Fortsetzung dieser Rubrik in der Beilage. “‘Äi
Verloosungen.
— Berlin, 20. März. Bei der heutigen Schluß-Ziehung der Kinderheilstätten-Lotterie fielen auf Rr. 472546 10 000 M., auf Nr. 667585 5000 M., auf Nr. 443392 und 596520 je 2000 M., auf Nr. 552762 603571 461181 je 1000 M.
— Stadt Freiburg 10 Francs> Loose vom Jahre 1878. Ziehung am 15. März. Auszahlung am 15. Juli 1884. Hauptpreise: L>ene 639 Nr. 12, Serie 1919 Nr. 7, Serie 9225 Nr. 4, Serie 10069 Nr. 18 ä 5000 Francs. Serie 356 Nr. 6 24, Serie 1497 Nr. 13, Serie 1919 Nr. 1, Serie 2152 Nr. 12, Serie 3638 Nr. 6, Serie 3702 Nr.