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Beilage zu Nr. U1 des Hanauer Anzeiger.

f Eine französische Stimme über die Laudwirthschvft in Frankreich.

Bekanntlich befindet sich die Landwirthschaft in Frankreich bereits seit längerer Zeit aus ähnlichen Ursachen wie in Deutschland in so be­drängter Lage, daß die Nothwendigkeit eines wirksameren Schutzes der einheimischen Production in immer weiteren Kressen anerkannt wird. So haben die im April eröffneten Generalräthe der Departements (Ver- fammlungen, die in mancher Rücksicht unseren Provinzial-Lardtacen verglichen werden dürften) Anträge auf Erhöhung der Vieh- und Getreide- zölle gestellt, und die französische Regierung hat sich entschlossen, der Kammer eine Vorlage zunächst wegen Erhöhung der Eingangszölle auf Mehl und Vieh zu machen.

Einen besonders lebhaften Ausdruck hat den ungünstigen Zuständen vor Kurzm ein angesehener Landwirth Namens Guillet in einem fran­zösischen Blatte gegeben. Er erhebt einfach die Forderung, daß die Landwirthschaft nicht schlechter als die übrigen Industriezweige gestellt werde. Der TLandwirth müsse für die Fabrikation seinerRohstoffe" ebenso gut Arbeitslohn zahlen, wie der Fabrikant.Wer etwa glaube, daß die Landwirthschaft auf dem heimischen Markte mit den fremden P-oducten concurriren könne, wenn letztere zollfrei oder doch nur gegen rein nominelle Zollsätze, wie gegenwärtig, zugelassen würden, der sei im Irrthum. Wenn erst die Landwirthschaft zu Grunde gerichtet sei, so werde Mangel an Nahrungsmitteln eintreten Ein Land, welches wie Frankreich vier Milliarden an Abgaben zahle, könne sich den Luxus nicht erlauben, die landwiithschaftlichen Producte des Auslandes ganz oder beinahe zollfrei einzulaffen Zölle seien bekanntlich die am wenig­sten lästigen Abgaben, da sie zum großen Theil vom Ausland getragen würden. Die Entlastung fremder Waaren angesichts der Uebelsteuerung der einheimischen P-oduction sei ein Unding. Waaren zu kaufen, statt dieselben zu producsren, benachtheilige die einheimische Arbeit."

Dem Einwand, daß die große Masse durch zollfreie Waareneinsuhr nur gewinnen könne, tritt der gedachte französische Landwirth mit der Bemerkung entgegen:Gewinnen werden nur einige Großhändler, welche es immer so einzurichten verstehen werden, nicht nach dem Einkaufspreis, sondern vielmehr so theuer wie möglich zu verkausen. Je mehr in Frankreich die Production von Nahrungsmitteln abnehmen wird, desto mehr wird unser Markt von Spekulanten ausgebentet werden, welche jedenfalls nicht auf b llige Preise speculiren werden; es ist in der That nicht wahrscheinlich, daß der Jmporthandel je in die Hände einer Ver­einigung von uneigennützigen Philanthropen (Menschenfreunden) gerathen werde, deren Hauptaufgabe darin bestände, billige Lebensmittel zu be­schaffen.^

Was hier mit Bezug auf die Verhältnisse von Frankreich gesagt ist, gilt auch für Deutschland und die deutsche Landwirthschaft: auch kann Deutschland bestätigen, daß seine Kornspeculanten seine uneigen­nützigen Philanthropen finde

P. (Aus dem Reichstage) Berlin, 17 Juni. Der Reichs­tag erledigte heute zunächst debattelos in erster und zweiter Lesung die Literarkonvention mit den Niederlanden und setzte daraus die Berathung über die llnsallversicherungsvorlage bei § 4 fort. Von deutsch-freisinni- ger Seite lag hierzu ein Antrag vor, welcher entgegen den Vorschlägen des Regierungsentwurfs, die Beamten und Arbeiter der Reichs-, Staats- und kommunalen Betriebe von diesem Gesetze auszuschließen, deren unveränderte Annahme die Kommission empfahl, die Bestimmungen dieses Gesetzes aus die Beamtcn und Arbeiter der genannten Betriebe in Anwendung bringeri-will, auch wenn sie dem § 1" dieses Gesetzes nicht unterliegen. Herr Staatssekretair v. Boetticher trat diesem Anträge nach­drücklichst entgegen, indem er darauf verwies, daß der § 4 keineswegs alle Arbeiter und Beamten der erwähnten Kategorie von den Wohl- thaten dieses Gesetzes ausschließe, sodern nur diejenigen, welche mit festem Gehalte und Pensionsberechtigung angestellt sind. Ein Bedürfniß für weitere Regelung der Materie würde auch von den verbündeten Regie- rungen anerkannt, doch sei zur Zeit die Frage noch eine offene, ob diese R.gelang durch eine Novelle zum Reichsbeamtengesetz oder durch eine Erweiterung des vorliegenden Gesetzes zu erfolgen habe. Das Haus lehnte den Ar trag ab und beschloß überall nach den Borschlägen der Kommission. Zu einer längeren Debaite führte der § 5, der von dem Umfange der Entschädigung handelt. Den wichtigsten Punkt der Debatte bildete die Frage über die Dauer der Karenzzeit, welche die Kommission in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage auf 13 Wochen festze setzt hat, während sowohl von freisinniger, als nationalliberaler Seite eine Herabsetzung derselben auf 4 Wochen in Borschlag gebracht wurde.

Von Seiten des Herrn Regierungsverir terS wurde der Auffassung ent­gegengetreten, als ob das Gesetz keine Verb sseru^g der sozialen Lage der Arbeiter und der § 5 sogar noch eine Verschlechterung gegenüber dem aktuellen Zustande enthalte. Den Krankenkassen liege schon jetzt die Fürsorge für die verunglückten Arbeiter ob und in diesem Zustande werde auch durch das beschlossene Krankenkassengesetz nichts geändert, die Mehrbelastung der Arbeiter sei nach einer Berechnung aber eine so ge­ringe sie betrage pro Kopf und Jahr noch nicht zwanzig Pfennige, daß dieselbe eines so intensiven Streits nicht werth sei, der darüber ge­führt werde. Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Herabsetzung der Karenzzeit bei Zählung mit 133 gegen 121 Stimmen und ein wei­terer Antrag, dem Verletzten, statt, wie die Kommission in Ueberein­stimmung mit der Regierungsvorlage vorschlägt, vom Beginn der drei­zehnten Woche, die Rente schon vom dritten Tage nach Eintritt des Un­falls, an für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu gewähren, in na» me ntlich er Abstimmung mit 172 gegen 88 Stimmen verworfen. § 5, sowie die §§ 6 bis 8 gelangten demnächst unverändert zur Annahme. Die Berathung wird morgen fortgesetzt.

Lokales, Provinzielles und Umgegend.

Frankfurt a. M., 18 Juni. (Die verunglückte Maibowle.) Ein hiesiger Kaufmann besitzt auf dem Mühlberge ein kleines Garten­häuschen, von wo aus man eine reizende Fernsicht hat. Er lud ver­flossenen Sonntag mehrere Familien zum Besuche desselben ein und ver­sprach ihnen eine prächtige Maibowle vorzusetzen. Als er ihre Zusagen erhalten, ließ er am Samstag Nachmittag kalten Braten, Schinken, Wein, Aepfelwein, Orangen rc. rc. Hinauftranspo tiren, damit es an nichts fehle. Am Sonntag Nachmittag marschirte man gemeinschaftlich nach dem Mühlberg; der liebenswürdige Gastgeber öffnete das Häuschen, aber nicht allein sämmtliche Speisen und Getränke, sondern auch die Teller mit Messern und Gabeln waren gestohlen; außerdem hatten die Spitz­buben, welche mit Hilfe eine» von einem Gartenstuhl abgebrochenen Eisens ein F-nster aufgezwängt hatten, noch die Tische in nicht wieder- zug^benver We.se verunreinigt. M t der Maibowle war es also nichts. Dre um ihr Sonntagsvergnügenbestohlene" Gesellschaft trat mißver­gnügt den Rückweg an. Der Gastgeber aber begab sich auf das nächste Polizeirevier. (Der Kamps um die Fahne.) Ein Ende mit Schrecken sollte nach einem hiesigen Blatte (die Notiz wurde von uns aus demG. A." entnommen. D- Red) die Fahnenweihe des Gesang­vereinsHumor" zu Bornheim am Sonntag genommen haben. Es sei zu einem erbitterten Kampfe gekommen und das Opfer sei neben blutigen Nasen auch die neue Fahne geworden, deren Fetzen den Kampfplatz be­deckten. Dieser mitternächtige Kampf um die Fahne ist von Anfang bis zu Ende erfunden/ und wer etwa noch zweifelt, kann sich im Schaufenster der Musikalienhandlung von Andi6 davon überzeugen, daß die Fahne desHumor" nicht zerfetzt, sondern heil und unversehrt ist. (Fr. I)

- Frankfurt a. M. 19. Juni. Vorgestern Abend war in dem Parterre eines HauseS am Gärtnerwez eine frohe Gesellschaft ver­sammelt. Während man sich durch Klaviervorträge und Gesang unter­hielt, stiegen Diebe durch ein offenes Fenster in ein Nebenzimmer ein und stahlen dem Inhaber der Wohnung auß r sämmtlichen, in ihrem Bereich befindlichen Kleidungsstücken, eine Uhr, worauf sie sich ebenso geräuschlos wieder entfernten. Das Niederbrennen der G bäulichkeiten des seitherigen Rochus-Hospitals soll vorausgesetzt, daß das W tter günstig ist nächsten Mittwoch Nachts um 2 Uhr stattfinden. (Fr. N)

Berloosungen.

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