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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

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Nr. 186. Montag den 11. August 1884.

BekanntmachNNZen Königl. Landrathsamts.

Nachstehendes Regierungs-Ausschreiben vom 22. September 1875 bringe ich zur Kenntniß der Herrn Ortspolizeibeamten, da ich mich überzeugt habe, daß dasselbe nicht genügend bekannt ist.

Hanau am 5. August 1884.

P. 7046 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Kassel, den 22. September 1875.

In einem neuerdings vorgekommenen Falle ist die Frage angeregt worden, ob es zulässig sei, die durch richterliches Erkenntniß auf Grund des §. 361 des Strafgesetzbuches bestraften und nach §. 362 der Lan­despolizeibehörde überwiesenen Personen nach ihrer Entlassung aus der gerichtlichen Haft bis zum Eingang der Regierungs-Verfügung über ihre correctionelle Rachhaft in polizeilicher Detention zu verwahren. Der Herr Minister des Innern hat sich dahin ausgesprochen, daß die Pol i- zeibehörde befugt sei, derartige Personen, wenn über ihre Deten­tion vor Eintritt der Entlassung aus der eigentlichen Strafhaft zu be­finden die Landes-Polizeibehörde außer Stande ist, in polizeilicher Haft zu behalten, da diese Verwahrung meistens das alleinige Mittel sei, um die weitere Vollstreckung der Correctionshaft zu sichern, auch in der Anwendung dieses Mittels eine Rechtsverletzung gegen den Verur« theilten nicht zu finden sei, zumal bei längerer Dauer der polizeilichen Verwahrung das anscheinend Beschwerende dieser Maßregel durch ange­messene Berücksichtigung bei Bemessung der Dauer der darauf folgenden Correctionshaft ausgeglichen werden könne. Dabei sind auch die Ge­fahren und Nachtheile in Betracht gezogen worden, welche nothwendig daraus erwachsen würden, wenn Personen, welche wegen Bettelns, Va- gabondirens rc. bestraft sind und eben deshalb für einige Zeit unschäd­lich gemacht und thunlichst gebessert werden sollen, lediglich nur deshalb, weil die Detentions. Ordre nur eine kurze Zeit verzögert worden ist, sollten sreigegeben und ihrer früheren Lebensweise wieder überlassen werden.

Ew. Wohlgeboren wollen daher dafür Sorge tragen, daß derartige Personen nach verbüßter Haft in vorkommenden Fällen sogleich der Po­lizeibehörde überwiesen werden.

An die Königlichen Polizeianwälte des Regierungsbezirks.

Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren rc. zur Kenntnißnahme und Nachachtung.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

An den Königlichen Polizeidirektor hier, sowie sämmtliche Königliche Landräthe und Amtmänner des Regierungsbezirks.

A. 1010 G.

Die Kreisstände des Kreises Hanau werden hierdurch zu einem Kreistag auf

Freitag den 29. August d. I., Bormittags 10 Uhr, in den unteren Saale des Neustädter Rathhauses dahier unter Hinwei- sung auf die nachstehend abgedruckte Tagesordnung ergebenst berufen.

Hanau, am 8. August 1884.

V. 7391. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

7 Tagesordnung:

1. Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Commission zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen preußischen Ortsarmenverbänden (cfr. § 60 des preußischen Gesetzes vom 8. März 1871 betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870).

2. Neuwahl eines Schiedsmannes für den zusammengelegten Schieds- mannsbezirk Preungesheim-Berkersheim an Stelle des ausgeschiedenen Bürgermeisters Weilbrunn zu Preungesheim, in Gemäßheit des § 3, Absatz 2 der Schiedsmanns-Ordnung vom 29. März 1879.

3. Wahl der Schiedsmänner in Gemäßheit des § 18 des Gesetzes vom 12. März 1881 betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom 23. Juni 1880.

4. Wahl von je sieben Vertrauensmännern für den in Gemäßheit des § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 zu bilden­den Ausschuß bei den Amtsgerichten Hanau, Bergen, Bockenheim, Langenselbold und Windecken.

5. Begutachtung der von der Stadt Bockenheim beabsichtigten Anord­nungen zur Sicherung der Verbrauchsabgabe vom Fleisch und von Fleischwaaren nach § 4 pos. 4 der Kreisverfassung vom 9. September 1867 resp. § 3 pos. 1 des kurhessischen provisorischen Gesetzes vom 7. Juli 1851.

6. Begutachtung resp. Feststellung des. Landwegebau-Etats pro 1885.

7. Abhörung der Kreiskaflen-Rechnung pro 1883/84.

8. Berathung und Beschlußfassung in Betreff der Ausführung des Gesetzes vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter.

Verloren: Aus dem Wege nach Hochstadt ein Notizbuch mit Bleifeder.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel (Weibchen).

Hanau am 11. August 1884.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesscha«.

Berlin, 9. August. Se. Majestät der Kaiser haben im Na­men des Reichs den Kaufmann Egidio Rossi zum Vize-Konsul in Tri­polis (Nord-Afrika) zu ernennen geruht.

Berlin, 9. Aug. Ihr Majestät die Kaiserin und Königin verläßt Homburg am 11. d. M., um in Potsdam einzutreffen.

Berlin, 10. Aug. Die Klinische Wochenschrift, veröffent­licht den Bericht über die im Reichsgesundheitsamte stattgehabte Con- ferenz, in welcher die Professoren Koch, Virchow, Hirsch, Skrzeczka, Bergmann, Leyden und Bardeleben ihre Ansichten über die Cholera, den Cholera-Jnfectionsstoff und die Träger des Cholera-JnfectionsstoffeS entwickelten.

Kiel, 8. August. Der italienische Vize - Admiral Lovero und mehrere andere italienische Marine - Offiziere sind zur Besichtigung der Flotten-Etablissements heute hier eingetrofftn.

Karlsruhe, 9. Aug. (Fr. Jl.) Der Wucherer Hausmann wurde zu sechsjährigem Gefängniß, 8000 Mark Geldstrafe und fünfjäh­rigem Ehrverlust verurtheilt.

Brüssel, 10. Aug. Heute fand die angekündigte Kundge­bung gegen das neue Schulgesetz statt. Ein großer Zug setzte sich nach der Börse in Bewegung; dort hielt Janson eine Rede, in der er an die Thronrede des Königs bei Eröffnung der Kammersession im Jahre 1878 erinnerte, das Ministerium und das neue Schulgesetz heftig an- griff und die Zurückziehung des letzteren und die Auflösung der Kam­mer verlangte. Von der Börse aus begab sich der Zug nach den ver­schiedenen Ministerien, wo unter Hochrufen auf den König die Ent­lassung des Ministeriums gefordert wurde. Die Ordnung wurde nir­gends gestört.

Paris, 9. August. Wie bereits früher im Bereiche des Mar- seiller Militärbezirks, ist nunmehr auch im Bereich der Militärbezirke Montpellier, Lyon und Clermont die Abhaltung größerer Truppenübun­gen verboten worden.

DasJournal offiziel" veröffentlicht den Bericht der Com­mission, welche von dem Unterrichtsminister zur Prüfung der von Pasteur erfundenen Impfung gegen die Hundswuth eingesetzt worde Iwar. DaS Schriftstück besagt, daß alle von Pasteur angeführten Thatsachen sich durch angestellte Versuche vollkommen bestätigt haben Von 42 Hunden wurden 23 geimpft, und diese mit den restlichen 19 theils direkt von wüthenden Hunden gebissen, theils durch Einimpfung des Virus toll ge­macht. Die 23 geimpften Hunde blieben vollkommen gesund, indeß bei den übrigen 19 die Tollwuth in höherem oder geringerem Grade aus- brach.