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Nr. 257.
Montag den 3. November
1884.
Amtliches.
Nachstehende Allerhöchste Kabinets- Ordre d. d. Bad Gastein, den 22. Juli 1884, wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
Um denjenigen Theitnehmern an dem Kriege 1870/71, welche in Folge erlittener inneren Dienstbeschädigung invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfrist aber zur Geltendmachung von Versorgungs-Anspruchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligung zu Hülfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohlwollenden Prüfung unterzogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem Dispositionsfonds bei der Reichshauptkasse unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit der im Kriege erlittenen Dienstbeschädigung zu begründen vermögen.
(gez ) Wilhelm.
Unter Bezugnahme auf vorstehenden Allerhöchsten Gnadenerlaß werden diejenigen Theilnehmer an dem Kriege 1870/71*), welche glauben durch eine erlittene innere Dienstbeschädigung in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt zu sein, und welche die Präklusivfrist zur Anmeldung von Versorgungs-Ansprüchen (den 20. 5. 1875) versäumt haben, aufge- fordert, mit Gesuch um Unterstützung sich an den betreffenden Bezirks- Feldwebel zu wenden.
Die Gesuche müssen enthalten:
1) Den Nachweis von Thatsachen, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit einer im Kriege 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschävigung zn begründen vermögen.
2) Den Beweis der guten Führung während der Dienstzeit und eines tadellosen Lebenswandels bis jetzt.
3) Das Attest der Ortsbehörde rc., daß der Betreffende einer Unterstützung bedürftig ist und wie hoch sich der Verdienst belauft.
4) Den Beweis der vorhandenen verminderten Erwerbssähigkeit (beglaubigte ärztliche Atteste rc).
Die unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Atteste sind durch Vermittelung des Königlichen Polizei-Präsidiums in Frankfurt a/M. bezw. in dem Kreise Hanau und Obertaunus durch die Ortsbehörde zu beschaffen.
Außerdem sind jedem Gesuche sämmtliche Militair-Papiere des Gesuchstellers beizufügen.
Gesuche, aus welchen die vorstehend angegebenen Thatsachen nicht ersichtlich sind, müssen unberücksichtigt zurückgegeben werden.
Die Gesuche sind durch die Bezirks-Feldwebel in Hanau oder Homburg v/H. beziehungsweise in Frankfurt a/M. durch den Feldwebel der 6. Bezirks-Kompagnie (Zimmer Rr 13 der Hauptwache) dem Be. zirks-Kommando Frankfurt a/M. zur Prüfung einzureichen.
Die ärztliche Untersuchung derjenigen Gesuchsteller, deren Gesuch den gestellten Anforderungen entspricht, bezw. welches begründet erscheint, findet in Frankfurt a/M. statt und haben die Bittsteller, welche außerhalb Frankfurt a/M. wohnen, die Reise zur Superrevision auf eigene Kosten zu machen.
Diejenigen Bittsteller, welche wegen Krankheit zu der ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen können, haben ein Attest des behandelnden Arztes beizubringen, welches sich über die Wegunfähigkeit ausspricht. Im Unvermögensfalle genügt hierüber ein Attest der Ortsbehörde.
Bemerkt wird noch, daß vorstehende Bestimmungen über Einrei- chung und Prüfung der Gesuche nur bis zum 31. Dezember 188 4 in Kraft bleiben und alle später eingehende Gesuche nur bei dem alljährlich staltfinLenden Superrevisionsgeschäft geprüft werden können.
Frankfurt a/M., den 18. August 1884.
Königliches Bezirks-Kommando.
Goltz, Major z. D. und Bezirks-Komn andeur.
*) Theilnehmer am Kriege 1870/71 sind diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften, welche im statutenmäßigen Besitz der Kriegsdenkmünze 1870/71 tür Kombattanten sind, also an einem Gefecht oder einer Belagerung Theil genommen haben, über welche zu kriegerischen Zwicken vor dem 2. März 1871 die Grenze Frankreichs vberschritien haben.
Nach der heutigen Ermittelung des Ergebnisses der Wahlen zum Reichstag sind auf die Herren Candidaten:
1) Carl Frohme zu Bockenheim 5503,
2) Bürgermeister Hellwig zu Hadamar 4357,
3) Fabrikant Nickel zu Hanau 3076,
4) Fabrikant Zimmermann daselbst 2352,
5) Staats-Minister a. D. Dr. Windhorst zu Hannover 240 Stimmen gefallen, während 22 Stimmen ungültig und 15 zersplittert sind.
Da sich sonach auf keinen der Candidaten eine absolute Mehrheit der überhaupt im Wahlkreise abgegebenen 15 543 gültigen Stimmen vereinigt hat, so ist dre Vornahme einer engeren Wahl erforderlich.
Zur engeren Wahl kommen die Herren:
1) Carl Frohme zu Bockenheim und
2) Bürgermeister Hellwig zu Hadamar.
Alle auf andere Candidaten fallenden Stimmen sind ungültig.
Der Termin für die engere Wahl wird auf:
Donnerstag den 6 November d. J.
festgesetzt. Dieselbe findet auf denselben Grundlagen und nach denselben Vorschriften statt, wie die erste. Insbesondere bleiben die Wahlbezirke, die Wahllokale und die Wahlvorsteher unverändert. ES sind die bisherigen Wählerlisten anzuwenden, welche an die Herren Wahlvorsteher nebst dem Formulare zu dem Protokoll und der Gegenliste für die engere Wahl bereits abgesandt sind. Die Wahlhandlung beginnt ebenfalls um 10 Uhr Vormittags und wird um 6 Uhr Nachmittags geschlossen.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter haben das Vorstehende in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen und eine besondere Bescheinigung hierüber dem Wahlvorsteher noch vor dem Wahltermine zu- zustellen.
Die Herren Wahlvorsteher haben die auf die engere Wahl bezüglichen Bestimmungen in den §§ 31 und 32 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 genau zu beachten und mir unmittelbar nach der Wahl die sämmtlichen Verhandlungen (Wählerliste, Wahlprotokoll, Gegenliste, Bescheinigung der Ortsvorstände über stattgehabte Bekanntmachung des Wahltermins, etwaige ungültige Stimmzettel rc.) so zeitig einzusenden, daß ich spätestens am 8. November er., Nachmittags 2 Uhr, im Besitz derselben bin.
Schließlich bringe ich noch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ermittelung des Ergebnisses der engeren Wahl
Montag den 10. November d. I.,
Morgens lOVa Uhr, im unteren Rathhaussaale basier stattfindet.
Hanau am 1. November 1884.
Der Wahlkommissar
für den 8. Wahlkreis des Regierungsbezirks Kassel
Hanau- Geluhausen- Orb:
Freiherr v. Broich, Königlicher Landrath.
Bekanntmachung.
Zum 1 2. November d. I. wird wieder, wie in den Vorjahren, Zwecks Veranlagung der Klassensteuer für das Etatsjahr 1885/86, eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes im diesseitigen Stadtbezirke erfolgen.
Es werden zu diesem B Hufe jedem Hauseigenthümer oder dessen Stellvertreter schon mehrere Tage zuvor die erforderlichen Formulare eingehändigt werden, um deren genaue Ausfüllung rücksichtlich der sämmtlichen in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Sterbe cm 12 November d. I. hürmit ersucht wird.
Ich darf hierbei wohl die Erwartung aussprechen, daß das be- theiligte Publikum nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch insbesondere zur Förderung der Steuerveranlagung^-Arbeiten darauf Rücksicht nehmen wird, daß der pünktlichen Abholung der vorschriftsmäßig ausgefüllten und von dem HauSeigenthümer oder dessen Stellvertreter