Beilage zu Nr. 53 des Hanauer Anzeiger.
t Getreide- und Petroleumpreise.
Die „Vertheuerung oer Lebensmittel durch die Zölle" bildet bekanntlich den Haupttrumpf, welchen die fortschrittliche Opposition gegen die herrschende Gesammtpolitik in der Meinung ausgespielt hat, daß sie hierdurch die Massen am sichersten und schnellsten auf ihre Seite ziehen könne. Man rechnet den Leuten vor, daß, da für den Centner Getreide 50 Pfennig Zoll bei der Einfuhr bezahlt werden müsse, der Preis sich auch für das gesammte inländische Getreide um diese Summe erhöhe, und daß, da eine Haushaltung von fünf Personen etwa 20 Centner jährlich gebrauche, dieselbe durch den Getreidezoll um 10 Mark verlheuert werde. In gleicher Weise wird eine Rechnung über die Vertheuerung des Petroleums aufgemacht: im Durchschnitt komme auf eine Familie von 5 Personen im Jahre ein Verbrauch von 75 Pfund, und da auf das Pfund 33/4 Pfennig Zoll käme, würde eine jede Familie mit einer Mehrabgabe von 2,80 Mark jährlich belastet. Diese Abgaben seien um so verwerflicher, als sie auf alle Einwohner, ohne Unterschied der Einkünfte, in gleicher Weise gelegt seien und somit der arme Mann ver- hältnißmäßig schwerer belastet werde, als der Reiche. Eine Partei, welche sich anheischig macht, dafür zu sorgen, daß die Lebens- und Ver- brauchsmtttel billiger und von der Abgabe befreit würden, würde — so rechnete man — sich die Herzen der niederen Bevölkerung im Sturm erobern.
Die liberale Opposition hat sich aber gründlich verrechnet. Jetzt nach einer Erfahrung von etwa fünf Jahren läßt sich übersehen, was an dem Schlagwort von der „Vertheuerung der Lebenmittel" ist. Uns liegen die Jahresdurchschnittspreise bei den beiden hauptsächlichen Getreidesorten — Roggen und Weizen — seit dem Jahre 1877 vor. In jenem Jahre, wo also noch kein Getreidezoll erhoben wurde, betrug der Preis für den Doppelcentner Roggen 17,7 M, in 1877 = 14,3, in 1879 = 14,4. Für das Jahr 1880, wo der Getreidezoll in Kraft getreten war, steigerte sich allerdings der Preis erheblich: er stieg auf 19,3 Mk., um im Jahre 1881 sogar 20,2 Mk zu erreichen. In den folgenden Jahren 1882 und 1883 aber, wo der Getreidezoll also, wenn überhaupt, noch hätte fortwirken müssen, fällt der Durchschnittspreis auf 16,1 Mk, bezw. (im Jahre 1883) auf 14,6 Mk. Mit anderen Worten, in den beiden letzten Jahren ist der Roggenpreis niedriger als 1877 gewesen.
Beim Weizen ergeben sich noch auffallendere Verhältnisse: im Jahre 1877 kostete der Doppelcentner 23,0 Mk., 1878 = 20 2, 1879 = 19,6, 1880 mit Einführung des Zolles 21,9, 1881 = 22,0 Mk. 1882 sank er auf 20,7, 1883 auf 18,4 Mk. Im Jahre 1881 also, wo nach Einführung des Zolles der höchste Preis erzielt wurde, war er niedriger als im Jahre 1877, wo es noch keinen Zoll gab, und im j
Auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen rc. ist von den städtischen Behörden ein Baufluchtlinienplan für die Straßen „Vor dem Steinheimer Thor" und „Neue Anlage" festgesetzt worden, welcher, nachdem er die Zustimmung der Ortspobzeibe- Hörde erhalten hat, gemäß § 7 des angeführten Gesetzes zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause aufgelegt wird.
Einwendungen gegen den Plan sind innerhalb vier Wochen präclusioischer Frist vom 1. März cr. ab, also spätestens bis zum 28. dess. Mts. bei dem Unterzeichneten anzubringen.
Hanan am 28. Februar 1884. 2049
Der Oberbürgermeister ______ Rauch.__________
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Aus der Stiftung der Stadt Hanan für Kunst und Wissenschaft sind für das Etatsjahr 1884/5 wiederum zwei Stipendien von je 300 M. für Schüler der Ziselirklasse der Königlichen Zeichenakademie, eventuell, soweit dieselben nicht zur Vergebung gelangen bis zu drei Stipendien ä 150—180 M für andere kunstgewerbliche Lehrlinge und Arbeiter oder für Kunstschüler ausgesetzt.
Die Bedingungen für Erlangung der Stipendien sind auf dem Rathhause und auch in der Königlichen Zeichenakademie ausgelegt.
Es ergeht hiermit die Aufforderung Bewerbungen schriftlich bis zum 20. k. Mts. Mittags einzureichen.
Hanau am 29. Februar 1884. 2129
Das Curatorium der Stiftung.
Rauch.
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vergangenen Jahre ist der Preis so niedrig gewesen, wie überhaupt noch nicht in den letzten sieben Jahren.
Wenn die Jahre 1880 und 1881 mit ihren hohen Getreidepreisen hervorleuchten, so ist man vielleicht versucht, sie auf den Zoll zurückzu- führen. In Wahrheit sind aber andere Ursachen Schuld, einmal die schlechten Ernten und dann die Spekulation, welche sich die Einführung des Zolles zu Nutze machte und den Preis Hinauftrieb. Vorhandene Erntemengen und Spekulation sind überhaupt die Ursachen, welche auf die Gestaltung der Preise einwirken und große Preisschwankungen her« beiführen. Bei dem großen Spielraum, welchen die Spekulation für ihre Manipulation hat, fällt der geringe Zoll an sich bei der Bildung des Preises gar nicht in's Gewicht, und wenn er seine Wirkung äußert, so kann dies nur dadurch geschehen, daß er die Spekulation etwas ein« engt und ihr eine kleine Fessel anlegt, die sie aber, wenn die Erntemengen geringer sind, sofort wieder zerbrechen kann. Jedenfalls beweisen die Preise der Jahre 1882 und 1883, welche um ein Bedeutendes niedriger sind als in dem zollfreien Jahre 1877, daß der Zoll sehr gut zu ertragen ist, da er die beiden Hauptfaktoren der Preisbildung — Erntemengen und Spekulation — nicht verhindert hat, den Preis für Getreide in diesen Jahren niedriger zu stellen als in dem zollfreien Jahre 1877.
Mit dem Petroleumzoll verhält es sich ganz ebenso. Im Jahre 1879 kostete der Doppelcentner 18,63 Mk, im folgenden Jahre stieg der Durchschnittspreis nur auf 20,19 Mk., obwohl der Zoll 7^2 Mk. beträgt ; im Jahre 1882 und 1883 war der Preis dagegen niedriger als 1879, er betrug nämlich 17,09 beziehungsweise 18,16 Mk. Auch hier richtet sich der Preis nach den vorhandenen Mengen und der Spekulation, wogegen der geringe Zoll gar nicht in Betracht kommt. Sowohl beim Petroleum wie beim Getreide würde der Zoll, wenn er — was nicht der Fall — eine Preissteigerung zur Folge gehabt hätte, thatsächlich nicht anders wirken, als eine von der Spekulation erzielte Preissteigerung, nur mit dem Unterschiede, daß der Zoll in die Reichskasse, die Erhöhung der Preise durch Spekulation in die Taschen der Spekulanten fließt.
Diese Dinge sind so klar, daß die Erkenntniß von der Unhaltbar« feit jener Theorie eine immer allgemeinere wird. In der zweiten badi- schen Kammer wurde nach den Erfahrungen der letzten Jahre gerade von liberaler Seite jüngst erklärt, daß „der Kornzoll das Brod nicht ver- theuere, auch wenn er dreimal so hoch wäre." Hiernach ist anzunehmen, daß man sich auch in den Kreisen, welche den fortschrittlichen Lehren zugänglicher sind, allmählich davon überzeugen wird, daß die „Vertheuerung der Lebensmittel durch die Zölle" ein Märchen ist.
Bekanntmachung.
Windecken. Auf Antrag eines Hypothekargläubigers soll folgendes, in der Gemarkung Windecken belegenes, auf den Namen des Friedrich Stephan und Frau Maria, geb. Mö« bus, von Windecken katastrirtes Grundvermögen :
C. 167, Garten im Burgstück 2 a 63 qm V. 50. Acker über der Leimenkaute 4 „ 93 „ öffentlich zwangsweise verkauft werden und sind Steigerungstermine, 1. auf den
25. April 1884,
2. auf den
23. Mai 1884,
3. auf den
20. Juni 1884, jedesmal von 11—12 Uhr Vormittags, an Gerichtsstelle anberaumt.
Hypothekar - Gläubiger und sonstige dinglich Berechiigte haben ihre Forderungen bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils spätestens im 1. Termin anzumelden.
Windecken den 26. Februar 1884. 2119
Königliches Amtsgericht.
gez. Dr. Hartmann.
Wird veröffentlicht.
B a r t e l,
(K.5/84)
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
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